Notebookkauf bei Ebay - Verkäufer reagiert nicht - was tun?

ROOT

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tldr:
- Notebook 500EUR, 27.03. Auktionsende, 28.03. Überweisung, 31.03. Geld angekommen, seitdem keine Reaktion auf Mails und kein Paket angekommen. Was tun?

Folgende Situation :bored: :

Am Abend des Freitags 27.03. hab ich bei Ebay ne Auktion über ein Notebook gewonnen, Kostenpunkt ca. 500 EUR.
Da als Versandmöglichkeit in der Auktion nur Päckchen angegeben war habe ich dem Verkäufer gleich eine Email geschrieben dass ich 3 EUR mehr überweise und um versicherten Versand bitte.

Am darauffolgenden Samstag habe ich das Geld auf das in Ebay hinterlegte Konto überwiesen (Inh. V.Z.), da das per Überweisungsautomat war dürfte es nicht länger als 1-2 Tage gedauert haben bis es da war.
Montag mittag erreichte mich eine Email vom Verkäufer, sinngemäß "Hallo, das Geld bitte auf dieses Konto überweisen: ...Kontodaten". Anderes Konto als das in Ebay hinterlegte, insbesondere anderer Inhaber (A.K.).
Habe abends geantwortet dass ich das Geld bereits auf das in Ebay angegebene Konto überwiesen habe, dass er auf dem Konto nachsehen soll, und mir eine Nachricht schicken soll wenn das Geld da ist.
Dienstags vormittags nochmal ne Email geschickt dass das Geld da sein müsste, er das überprüfen solle, und mir wegen der Verwirrung mit den verschiedenen Konten doch bitte eine Bestätigung schicken soll. Außerdem hab ich um eine schnelle Versandabwicklung gebeten weil das Semester fast wieder anfängt und ich zurück nach Bayreuth muss... (als Versandadresse Münster angegeben)
Abends kam auch schon die Antwort, geschrieben von A.K. (aber über Ebay, mit dem Account von V.Z.) das Geld wäre da und er würde das Notebook losschicken. Hier hab ich das letzte mal was von dem gehört.

Habe dann damit gerechnet dass die Sendung Mittwochs rausgeht und Freitags, im schlimmsten Fall Samstags ankommen sollte. Da ich eigentlich geplant hatte am WE schon zurückzufahren hab ich Freitag abend (3.4.) nochmal nachgehakt wann das Notebook abgeschickt wurde weil ich es wg. geplantem Reiseantritt dringend erwarte; keine Antwort.
Gestern (Mo. 06.04.) noch eine Mail geschickt, was nun mit dem Versand sei, wann das Notebook abgeschickt wurde, dass ich sauer bin dass trotz der Bitte um schnelle Abwicklung nichtmal auf die Email geantwortet wird.

Bis jetzt ist weder ne Antwort noch ein Paket eingetroffen.
Was macht man da jetzt?
Weiter warten? Weiter nerven? Versuchen Tel.-Nr. oder ähnliches rauszukriegen? Bei Ebay melden?
Wäre für ein paar Tipps recht dankbar, in der finanziellen Größenordnung hatte ich bei Ebay bisher nichts laufen.

Der Typ hat übrigens 74 Bewertungen, 100% positiv (allerdings die meisten Bewertungen nicht mehr sonderlich aktuell).
 
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Naja kannst abwarten nachharken wie auch immer musst halt gucken ob es was bringt. Wenn es dir zulange dauert und keine Antwort kommt kannst auch zur Bank rennen und deine Überweisung stornieren lassen dann kriegst vielleciht dein Geld zurück :D
 
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Schon mal probiert, eine Überweisung zu stornieren? ...

Der Versand kann schonmal ein paar Tage länger dauert, musste letztens auch 5 (!) Tage warten.
 
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Original geschrieben von (nSK)MalagaNt
Schon mal probiert, eine Überweisung zu stornieren? ...

Der Versand kann schonmal ein paar Tage länger dauert, musste letztens auch 5 (!) Tage warten.

Sure oder meinste wenn ich mich irgendwo vertippe ausversehen das mein Geld dann weg is. Also klar es ist bank abhängig aber die können aufjedenfall ne Anfrage schicken an den Empfänger ob der allerdings das Geld wieder rausgibt is ne andere Frage :D
 
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normale überweisung = geld futsch, wenn die kohle schon beim empfänger eingegangen ist.

die einzige chance, eine buchung rückgängig zu machen ist, wenn etwas per abbuchungsauftrag abgebucht wurde.
 
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hi, also wenn sich der Verkäufer nicht wieder meldet, würde ich auch erstmal versuchen das Geld wieder zubeschaffen, aber ich weiß nicht nach wie vielen Tagen das noch möglich ist, ist immerhin ne Menge Kohle. Würde eh nicht bei Ebay nen lapi kaufen, wenns kein Paypal gibt. Außerdem würde ich ihn bei Ebay melden. Und auf Bewertungen kannst du die dich nicht verlassen, kannst ihn dann schön bewerten....
Hoffe du kriegst dein Laptop noch...
 
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Original geschrieben von 2FICKENDEHUNDE
normale überweisung = geld futsch, wenn die kohle schon beim empfänger eingegangen ist.

die einzige chance, eine buchung rückgängig zu machen ist, wenn etwas per abbuchungsauftrag abgebucht wurde.


Lastschrift!

Abbuchungsauftrag =/= Lastschrift.
 
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was machen -> kontaktdaten bei ebay anfordern und anrufen und zur sau machen wenns nich weit is sogar hinfahrn
 

ROOT

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Hab keine Telefonnummer (auch nicht per Kontaktdaten anfordern), lediglich eine Adresse.
Dass ich das Geld über die Bank zurückholen kann halte ich für sehr fraglich.
Was sind die Alternativen?
 
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poste die adresse hier, vielleicht wohnt einer um die ecke :fu:

hast du ne rechtsschutzversicherung?
 

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nein hab keine rechtsschutz, bin allerdings student (da kriegt man doch evtl. nen rechtsbeistand gezahlt?)
 
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Vielleciht einfach mal bei der Polizei anrufen zwecks Anzeige?
vlt geben die dir dann die Telefonnummer ovn dem typen raus?

Ansonsten bei der Auskunft anrufen und sagen:

blabla hab nur ne Adresse von nem alten FReund und den Namen...
brauche die Telefonnummer...
 
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ok hab grad gesehn dass das auch von mir aus ne ziemlich grosse ecke is -> 125 km

wenns nich so weit wäre würde ich für dich hingehn und ihn abholen, aber das is doch n bisl viel
 

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Weils billiger ist natürlich?
Btt bitte, ist ja doch ne recht ernste Angelegenheit.
 
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was willst du groß machen, versuch ob du zu dem namen irgendwie an eine adresse kommst (Telefonbuch, Auskunft, Google) oft hat auch ebay noch ne kontakt tel. nr die dir aber erst auf nachfrage rausgegeben wird.
Falls er selber im Telefonbuch nicht steht bzw bei der Auskunft unbekannt ist, kannst du über die Auskunft rausfinden, ob unter der selben Hausnummer oder bei kleinen Dörfern einer seiner Nachbarn mit telefonnummer bekannt ist. Über die kommt man möglicherweise auch noch an seine Tel nummer, ausserdem macht es zusätzlich druck wenn nachbarn von seinen Ebay-Verfehlungen erfahren.


Ansonsten der Übliche weg: Per Mail und per Einschreiben mit Rückschein drohen, dass du Anzeige wegen betrug stellen und ohne weitere vorwarnung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wirst, wenn das Gerät nicht bis ende des Monats bei dir angekommen ist.
Sollte er immernoch nicht reagieren wird dir nichts anderes übrig bleiben als das Mahnverfahren einzuleiten um einen Titel gegen ihn zu erwirken und dann zu pfänden... soweit lassen es die meisten menschen aber nicht kommen.
 
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Leute, gibt es zu diesem Zeitpunkt schon überhaupt irgendeine rechtliche Handhabe? Die Auktion ist erst ne Woche beendet ... klar, dass es dem TE unter den Fingern brennt, aber zum jetzigen Zeitpunkt kann es noch x andere Erklärungen als Betrug geben.
 

ROOT

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Nein die Auktion ist seit 12 Tagen beendet, und seit 8 Tagen bekomme ich keine Antwort mehr vom Verkäufer.
Ich hoff ja auch dass sich das Ganze einfach nur verzögert und das Teil noch ankommt, aber bei der Vorfallsgeschichte beunruhigt zu sein ist denke ich begründet.

Ansonsten thx@greg für die ersten wirklichen Vorschläge, so in etwa hatte ich mir das (nach Recherche) auch vorgestellt.
Werde wohl wenn bis Ende der Woche nichts passiert ist erstmal bei Ebay melden und mit der gleichen 10-Tage Frist androhen vom Kaufvertrag zurückzutreten; anschließend Geld zurückfordern/mit Mahnverfahren drohen.

Was ist denn bei ner Anzeige wegen Betrug zu beachten, und was folgt dann aus sowas? Macht das überhaupt Sinn?
 
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sone anzeige macht in der regel keinen direkten sinn für dich selbst außer der typ hat sowas in der vergangenheit schon oft genug bzw würde es wieder tun. aber dir selbst direkt bringts gar nichts; das ist aber normal bei strafverfahren ~
 

Memo

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182 km von mir weg, für 40 euro fahr ich hin und verprügel ihn mit deinem laptop.
 
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mal ganz im ernst, hol dir doch einfach erstmal die kontaktdaten bei ebay, d.h. du kannst dich an ebay wenden und bekommst innerhalb von 2 minuten dem kerl seine telefonnummer per email geschickt. dann ruf ihn an und vielleicht erledigt sich das dann von ganz allein.
beunruhigt wäre ich natürlich auch bei so nem betrag hab mal sowas ähnliches gehabt und durch einen anruf hat sich das auch geklärt
also go versuchs
 

ROOT

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Ich hab mir die Kontaktdaten bei Ebay bereits geholt, da gab es aber keine Telefonnummer. :/
 
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Original geschrieben von l-AG-lROOT
Nein die Auktion ist seit 12 Tagen beendet, und seit 8 Tagen bekomme ich keine Antwort mehr vom Verkäufer.
Ich hoff ja auch dass sich das Ganze einfach nur verzögert und das Teil noch ankommt, aber bei der Vorfallsgeschichte beunruhigt zu sein ist denke ich begründet.

Ansonsten thx@greg für die ersten wirklichen Vorschläge, so in etwa hatte ich mir das (nach Recherche) auch vorgestellt.
Werde wohl wenn bis Ende der Woche nichts passiert ist erstmal bei Ebay melden und mit der gleichen 10-Tage Frist androhen vom Kaufvertrag zurückzutreten; anschließend Geld zurückfordern/mit Mahnverfahren drohen.

Was ist denn bei ner Anzeige wegen Betrug zu beachten, und was folgt dann aus sowas? Macht das überhaupt Sinn?

Keine Ursache. Beachten musst du im Grunde nix besonderes. Du gehst zur Polizei, schilderst ihr den Fall möglichst umfangreich und objektiv, um den rest kümmern sie sich.

Nützlich ist es von der Auktion selber eine Kopie zu machen und den Polizisten mitzubringen, dasselbe gilt für den Kontoauszug aus dem unzweifelhaft hervorgeht, dass du das Geld überwiesen hast. Email korrespondenz hilft in deinem Fall auch weil daraus hervorgeht, dass er selber zugibt das geld bekommen zu haben.

Sinn macht ne Anzeige nachdem du ihn eine gewisse Frist gesetzt hast aufjedenfall und das aus gleich mehreren Gründen:

1) Auf die erkentnisse aus dem Strafrechtlichen Verfahren kannst du auch bei der zivilrechtlichen Klage zurückgreifen, was dir die beweisführung im Verfahren erleichtern wird.

2) Erzieherische wirkung für den typ damit er solche Betrügereien in Zukunft unterlässt.

3) Persönliche Befriedigung für dich, weil der typ der dir soviel stress verursacht hat auch dafür bluten muss.

P.S.: Wenn der Laptop bei Ebay ein wirklich gutes schnäpchen war, das den aufwand rechtfertigt, kannst du von ihm auch weiterhin den Laptop statt rückgabe des Kaufpreises verlangen. Falls er den Laptop garnicht hat muss er Schadensersatz leisten und zwar soviel wie es kostet einen solchen laptop aufzutreiben.

Das alles würd ich aber wirklich erst mit ner zeitlichen Zäsur machen, wenn er wirklich auf keine form von normaler kommunikation reagiert. Einerseits weil der Zeitaufwand für die ganzen Klagen nicht zu unterschätzen ist und andererseits weil du im zivilrechtlichen mahnverfahren stets hinsichtlich der entstehenden gerichtskosten, deiner anwaltskosten etc. zunächst in Vorkasse gehen musst. Die kriegst du zwar von Beklagten wieder, aber für den Fall dass der typ später pleite ist bleibst du darauf sitzen.
 
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Du solltest nicht abwarten, sondern sofort den Schuldner mahnen und eine Frist setzen. Mit Ablauf der Frist erklärst Du den Rücktritt und forderst umgehend Rückgewähr der empfangenen Leistung.
Achtung, ein Mahnverfahren macht erst nach erklärtem Rücktritt Sinn.
 
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mh ich würd sagen Mahnung bedarf es hier nach §286 II garnicht. Schaden tut es natürlich nicht.

Rücktritt hast du aufjedenfall recht, aber der wird auch bereits durch die mahnung konkludent erklärt wenn er reinschreibt er möchte sein Geld wiederhaben.
 
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Greg, Mahnung und Rücktrittserklärung sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Eine Mahnung fordert zur Leistung auf, während ein ausgeübtes Rücktrittsrecht das bestehende Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis wandelt. Eine Mahnung lässt den Primäranspruch unberührt, sondern löst allein die Folgen der §§ 286 ff BGB aus, während durch eine Rücktrittserklärung der Anspruch auf Leistung erlischt.
Sollte er jetzt bereits den Rücktritt erklären, wäre dieser mangels Fristsetzung unwirksam und eine Mahnung wäre aufgrund der divergierenden Zielrichtungen auch nicht ausgesprochen.

Das sofortige Inverzugsetzen ist schon allein wegen der Zufallshaftung günstig und kann direkt mit der für den Rücktritt notwendigen Fristsetzung verknüpft werden. Deswegen sollte Root nicht unnötig abwarten.

Ob Root durch sein Leistungsbegehren schon gemahnt hat, ist Tatsachenfrage, sicher bin ich mir dessen nicht. Wenn er den Schuldner lediglich um schnelle Vertragsabwicklung bittet, ist das unter Umständen keine eindeutige und unmissverständliche Aufforderung zur Leistung, gleiches gilt für das pure Nachfragen.

Nach welcher Nummer sollte die Mahnung denn entbehrlich sein?
 
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Natürlich sind beides verschiedene Sachen, es spricht imho aber nichts dagegen beide in ein schreiben zusammenzulegen, z.B. in der Form "Sollte ich bis zum xx.yy. keinen Wareneingang feststellen, trete ich vom vertrag zurück"

Was die entbehrlichkeit der Mahnung angeht nehme ich meine Aussage teilweise zurück ;) Ich bin aus gewohnheit von der Standardformulierung in Ebay Auktionen ausgegangen "Warenversand erfolgt x tage nach Zahlungseingang". In dem Fall wäre es §286 II Nr. 2
 
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Alles klar, dann habe ich Deinen Beitrag falsch verstanden. Natürlich kann man mahnen und im gleichen Schreiben den Rücktritt androhen.
 

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Nein hat sich noch nichts getan.
Habe jetzt erstmal nichterhaltenen Artikel bei Ebay gemeldet, werde wohl zu Beginn nächster Woche ein Einschreiben verschicken indem ich eine ca. 10tägige Frist setze und androhe vom Kaufvertrag zurückzutreten sowie Mahnverfahren sowie Betrugsanzeige zu stellen.
 

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Also da ich immernoch keine Reaktion erhalten habe werde ich wohl Dienstag ein Fristsetzungsschreiben abschicken, etwa in diesem Stil: http://www.onlinekosten.de/computer/ebay/ebaygeldzurueck/fristsetzung

Da jedoch Greg mich darauf gebracht hat ich könne, wenn der Kauf ein Schnäppchen war, auch weiter die Herausgabe des Notebooks bzw. Schadensersatz in Höhe dessen Wertes verlangen anstatt die Rückzahlung des Geldes ist auch das eigentlich interessant:
Der Laptop hat für seine 505 EUR immerhin Bluray-Drive, Geforce 8600m GT, T7700 Prozessor (ist nen Acer Aspire 5920G wenn jemand näher nachgucken will).
Bin daher eigentlich schon der Meinung dass das ein günstiger Kauf war und würde gerne das Notebook erhalten und nicht das Geld zurück.

Frage die sich dann nur stellt: Im Fristsetzungsschreiben droht man mit Rücktritt vom Kaufvertrag, das wäre dann ja nicht in dem Sinne. Aber irgendetwas muss man bei Ablauf der Frist ja androhen, sonst kann man sich die auch sparen.
Wie stell ich das dann am besten an, soll ich direkt mit Anzeige wegen Betrugs und Schadenersatzklage drohen?
 
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Bevor Du weitere rechtliche Schritte erwägst, solltest Du Dir von einem Anwalt professionellen Rat holen. Schon kleine Sachverhaltsänderungen können zu einer völlig anderen rechtlichen Bewertung führen!

Im Schreiben kündigst Du einfach weitere rechtliche Schritte an. Wie die dann aussehen, muss nicht weiter bezeichnet werden. Rücktritt und Schadensersatz schließen sich übrigens nicht aus, § 325 BGB. Ein Rücktritt führt allein zum Erlöschen der Primärleistungspflichten aus dem Kaufvertrag, also Kaufpreiszahlung einerseits und Eigentum- und Besitzverschaffung andererseits.
Nach Ablauf der Frist kannst Du dann wahlweise den Schuldner weiterhin auf Leistung aus dem Vertrag in Anspruch nehmen oder zurücktreten und Schadensersatz fordern. Im ersten Fall klagt man auf Erfüllung des Kaufvertrages, während im zweiten Fall allein der Wert des für Dich guten Geschäfts ersetzt wird.

Aber nochmal: Vertrau nicht irgendeinem Forum, sondern setz Dich mit einem Profi zusammen. Wenn Du eine Zahnfüllung brauchst, fragst Du auch nicht im Internet nach, wie das geht, oder?
 

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Original geschrieben von SwAtCh-IrOnY
Aber nochmal: Vertrau nicht irgendeinem Forum, sondern setz Dich mit einem Profi zusammen. Wenn Du eine Zahnfüllung brauchst, fragst Du auch nicht im Internet nach, wie das geht, oder?

Das nicht, aber ein Gang zum Zahnarzt kostet mich auch nicht ein paarhundert Euro, und wenns nur vorausgezahlt ist. :/
Daher würd ich eigentlich schon gerne versuchen das Ganze noch ohne Konsultierung eines Anwaltes zu klären, bevor noch mehr Geld riskiert wird.
 
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jo ich würd auch nich sofort zum anwalt gehn, wär mir zu teuer
wer weiss, vielleicht bekommt der typ doch n bisl bammel wenn er so n schreiben bekommt und reagiert wenigstens mal
 
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Solange es nicht wirklich zum Gerichtsverfahren kommt braucht man nicht wirklich einen Anwalt mit den jetzigen Informationen...

mit ein wenig Selbstinitiative und einem BGB für weniger als 10 Euro, kann man die § die hier angegeben wurden nachlesen. kompliziert sind diese nicht...
zumindest ist dies meine Einschätzung.

Hoffen wir mal , dass er sich von deinem Schreiben beeindrucken lässt und mal wieder den Weg der Gesetzestreuen geht..
 
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