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Notebook - Empfehlenswert?

qwertzasdf1234

Guest
Habe mir mal n paar Notebooks ausgeschaut, größer als 15" sollte es nicht sein, entweder 15" oder 14,1 Widescreen, wenn 15er dann ein SXGA mit 1400 1050 Auflösung..

Der Preis hier klingt relativ verlockend für die Austattung

http://geizhals.at/deutschland/HP_nx6325_EY350EA_a208016.html

was meint ihr dazu?

Habt ihr sonst noch Alternativen? Das neue Samsung X11 mit Spiegel soll wohl nich so der Burner sein (vor allem was die Akkulaufzeit angeht)

Wichtig ist mir vor allem
Mobilität
Geräuschentwicklung
Display
min. 1024MB RAM
kein Billig-Proz ala Sempron / Celeron

v.m.a. kanns auch n 13" Notebook sein
preislicher Rahmen bis max 1200 EUR wenn möglich
 

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Technik/Software Forum
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Schaut doch ganz nett aus. Ich habe ein vergleichbares X20 und bin sehr zufrieden.
 
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du hast mit den 1200 natürlich noch einigen spielraum nach oben, besonders was die grafikleistung angeht. aber wenn du das ding nicht zum 3d-shooter-spielen benötigst, dann kannst du damit wohl nicht viel falsch machen.
 

voelkerballtier

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ich hab seit einiger zeit ein HP nx7400 und bin damit ziemlich zufrieden - kann also HP durchaus empfehlen
 
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hm ich finde das Angebot auch ganz nett :)


Allerdings stößt mich eine Sache immer wieder von HP-Notebooks ab: die 12 Monate Garantie... das find ich doch ziemlich happig - afaik geben alle anderen Hersteller mind. 24 Monate Garantie.


Aber wenn das kein Grund für dich sein sollte, dann schlag doch zu :top2:
 
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einzige "manko" was das ding hat ist die Grafikkarte, sonst ok ;)
 

qwertzasdf1234

Guest
Garantie =|= Gewährleistung
die müssen afaik auf allen elektroschrott 24monate geben an gewährleistung, weiss jetz ned was der unterschied genau is sry
 
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http://www.notebooksbilliger.de/pro...o/thinkpad_r52r60/lenovo_thinkpad_r60_ue1htge


habe ich mir geholt,
hammer teil,
niedrigste reklamationsrate.
mit einem slim bay akku erweiterbar auf 8,5 std laufzeit (~160€)
das ist kein ersatzakku, sondern eines welches man zusätzlich anschließt und dann direkt die laufzeit hat.
graka nicht zum zoggen geeignet, aber ich bin auch studi und dafür ist das teil genau das richtige !
vielleicht bischen besser als man benötigt, aber einfach top.
gibt natürlich auch sony vaio für weitaus weniger geld, zB für 899 nen superteil, aber wie gesagt, da ist die verarbeitung nciht son hochwertig und der wertverfall ist enorm..

http://www.notebooksbilliger.de/product_info.php/sony_vaio_vgnbx195xp_1024mb_4students_


Hast zB direkt nen ersatzakku mit dabei.
graka ist schon deutlich besser,
laufzeit kommt aufs gleiche.
nur eben nicht sone hohe verarbeitung usw usf..
 

qwertzasdf1234

Guest
Original geschrieben von SouLy
http://www.notebooksbilliger.de/pro...o/thinkpad_r52r60/lenovo_thinkpad_r60_ue1htge


habe ich mir geholt,
hammer teil,
niedrigste reklamationsrate.
mit einem slim bay akku erweiterbar auf 8,5 std laufzeit (~160€)
das ist kein ersatzakku, sondern eines welches man zusätzlich anschließt und dann direkt die laufzeit hat.
graka nicht zum zoggen geeignet, aber ich bin auch studi und dafür ist das teil genau das richtige !
vielleicht bischen besser als man benötigt, aber einfach top.
gibt natürlich auch sony vaio für weitaus weniger geld, zB für 899 nen superteil, aber wie gesagt, da ist die verarbeitung nciht son hochwertig und der wertverfall ist enorm..

http://www.notebooksbilliger.de/product_info.php/sony_vaio_vgnbx195xp_1024mb_4students_


Hast zB direkt nen ersatzakku mit dabei.
graka ist schon deutlich besser,
laufzeit kommt aufs gleiche.
nur eben nicht sone hohe verarbeitung usw usf..

sry bei 15" XGA krieg ich Augenkrebs :8[:
 

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Technik/Software Forum
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Garantie

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bürgerliches Recht

Garantievertrag, Garantieversprechen

allgemein die vertragliche Übernahme bestimmter Gefahren oder Risiken eines Dritten; mit Inkrafttreten des Schuldmodernisierungsgesetzes 2002 gesetzliche Regelung in §§ 276 Abs. 1, 443, 444 BGB. Im Kaufrecht ist hiernach eine Garantie eine Vereinbarung, in der der Verkäufer (oder ein Dritter) die Gewähr dafür übernimmt, dass die Kaufsache eine bestimmte Eigenschaft aufweist (Beschaffenheitsgarantie) oder für eine bestimmte Dauer behält (Haltbarkeitsgarantie). Die unselbständige Garantie ist die bloße Erweiterung der gesetzlichen Mängelhaftung durch eine Garantiefrist, in der für bestimmte Mängel gehaftet wird, die noch nach Gefahrübergang auftreten. Bei der selbständigen Garantie steht der Garantiegeber verschuldensunabhängig für einen Erfolg ein, der über die bloße Mangelfreiheit hinausgeht, z. B. durch die Übernahme möglicherweise durch Zufall eintretender künftiger Schäden. Ansprüche aus der Garantie bestehen neben Ansprüchen aus Mängelhaftung (§ 433 BGB); auf einen Haftungsausschluss kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB).

Gewährleistung

Gewährschaft

die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel, → Mängelhaftung.

Mängelhaftung

die Verpflichtung des Vertragspartners, für Mängel an der verkauften Sache oder dem hergestellten Werk einzustehen. Voraussetzung für Ansprüche aus Mängelhaftung ist, dass die verkaufte Sache mangelhaft ist. Das ist der Fall, wenn die verkaufte Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB). Fehlt es an einer Vereinbarung, kommt es auf die nach dem Vertrag vorausgesetzte, hilfsweise auf die verkehrsübliche Beschaffenheit an (§ 434 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Verkäufer muss darüber hinaus auch für Beschaffenheitsangaben in der Werbung einstehen, auch wenn sie nicht von ihm selber, sondern vom Hersteller der Ware stammen (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB). Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer zunächst einen Anspruch auf wahlweise Neulieferung oder Mangelbeseitigung (→ Nacherfüllung, § 439 BGB). Scheitert die Nacherfüllung oder verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist, kann dieser vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz verlangen oder den Kaufpreis mindern (§ 437 Ziffer 2 und 3 BGB). Die Berechtigung des Käufers, vom Vetrag zurückzutreten, ist unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Verkäufers. Neben dem Rücktritt kann der Käufer Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren im Regelfall innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung (§ 438 BGB). In Verträgen zwischen Unternehmern kann diese Frist verkürzt werden. Besondere Regeln gelten für den → Verbrauchsgüterkauf; ähnliche Regeln gelten im Werkvertragsrecht (§§ 633 ff. BGB).
 

Gast

Guest
Also bei HP notebooks, so hört man, kann man eigtl nichts falsch machen die halten ewig und sind in ihrer Klasse meistens ihren Preis wert.
 
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Kumpel von mir hatn HP Pavilion und ist begeistert davon. 14". Und was ich gesehen habe, ist das Ding nicht schlecht. Nur zum Zocken sind die Dinger halt nicht so.
 
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