vielleicht auch ein anzeichen dafür, das rapidshare rechtlich das ganze nicht mehr durchhält und vorsorglich erstmal geld kassieren will.
aus wikipedia
"Im April 2008 hat sich die rechtliche Situation für RapidShare drastisch geändert. Nach einem Urteil des LG Düsseldorf haftet der Webhoster für die von seinen Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen als Störer.[14] Das Gericht vertritt die Meinung, eine Filterung der MD5-Summe gelöschter Dateien sei nicht ausreichend. Der Richter meinte: „Es existieren effektivere Maßnahmen, mit denen die Klägerin die Verbreitung der streitgegenständlichen Musikwerke im Speziellen und das Begehen von Urheberrechtsverstößen über ihre Plattform im Allgemeinen hätte verhindern können.“ RapidShare müsse alles mögliche und zumutbare unternehmen, um ähnliche Rechtsverletzungen zu unterbinden. Eine Registrierungspflicht wäre für den Richter solch eine Lösung, da „[...] jemand, der nicht anonym im Internet surft, wesentlich größere Hemmungen bezüglich der Begehung von Rechtsverstößen hat als ein nicht angemeldeter Nutzer.“ Um Falschangaben zu unterbinden, wurden sogar ein Datenabgleich mit der Schufa oder die Nutzung des PostIdent-Verfahrens für zumutbar erklärt. Dass RapidShare eine Vielzahl von nicht-Deutschen Nutzern hat, die diese Services nicht nutzen können, blieb dabei völlig unbeachtet. Als letztes Mittel käme sogar eine Einstellung des Dateihosters in Betracht."