Neues Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit

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Generell hätte ich eine Frage an die Herren Weltverbesserer: Welches Gremium soll denn bestimmen, was denn nun erlaubt und was verboten ist?

Die Pressefreiheit sollte einfach, wie jedes andere Recht auch, dort aufhören wo die Rechte von Menschen durch sie verletzt werden. Zum Beispiel das Recht auf Privatssphäre. Was da teilweise abläuft würde unter anderen Umständen schon als Belästigung und schlimmeres geahndet werden. Derzeit haben Journalisten (wenn man die Papparazzi denn so bezeichnen möchte) ja Sonderrechte wenn es um Personen geht die "in der Öffentlichkeit stehen". Gibts dafür überhaupt ne genaue Definition? Vermute mal eher nicht.

Im übrigen bist du so ziemlich der letzte hier im Forum der andere als Weltverbesserer bezeichnen sollte Mister "wir sollten die komplette Gesellschafts und Wirtschaftstruktur komplett über den haufen werfen und das erwähne ich auch in jedem Thread mindestens 2 mal" ;)
 
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Die Pressefreiheit sollte einfach, wie jedes andere Recht auch, dort aufhören wo die Rechte von Menschen durch sie verletzt werden. Zum Beispiel das Recht auf Privatssphäre. Was da teilweise abläuft würde unter anderen Umständen schon als Belästigung und schlimmeres geahndet werden. Derzeit haben Journalisten (wenn man die Papparazzi denn so bezeichnen möchte) ja Sonderrechte wenn es um Personen geht die "in der Öffentlichkeit stehen". Gibts dafür überhaupt ne genaue Definition? Vermute mal eher nicht.

Du bist echt ein Vollspasten. Es gibt schon längst Gesetze in diese Richtung, und höchstens die Durchsetzung ist mangelhaft. Und die sog. "Prominenz" klagt nicht immer, aber manchmal schon, und auch erfolgreich. So waren sowohl Herr Schröder als auch die Richter der seltsamen Ansicht, dass es das deutsche Volk nichts angehe, wenn sich der Kanzler die Haare färbe.
 

TMC|Eisen

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Es geht doch schlicht um die Gratwanderung bei der Balance zwischen "Pressefreiheit" und dem allgemeinen "Persönlichkeitsrecht" aus Art. 2 I iVm Art. I GG. Entscheidend ist erstens, inwieweit eine Person als Person des öffentlichen Lebens einzustufen ist. Interessant ist in diesem Zusammenhang insbesondere die sog. "Caroline-Rechtsprechung". Caroline von Monaco zieht seit inzwischen Jahrzehnten mit enormen finanziellen Aufwand gegen so ziemlich jede Berichterstattung vor Gericht. Im Prinzip verdankt ihr die Prominenz viel.

Die Boulevardpresse hat ein Recht auf Existenz, denn sie wird massiv nachgefragt. Wem das persönlich nicht gefällt (ich finde es auch eher abstoßend bis uninteressant), der muss sich ihr nicht aussetzen, von daher ist ja das Recht auf Nicht-Konsum dieses "Schrotts" hinreichend geschützt. Außerdem sollte man dem Volk ja nicht vorschreiben, welche Informationen interessant sind und welche nicht.

Die Sphärentheorie teilt folgende Bereiche ein:
1. Eingriffe in die Intimsphäre sind nie gerechtfertigt, da hier der Wesensgehalt des Grundrechts (Persönlichkeit) berührt ist. Hier geht es um den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Damit gemeint ist im Prinzip der "Blick ins Schlafzimmer", aber auch das Verlesen von Tagebuchaufzeichnungen, die im Strafprozess (sofern als Beweismittel zugelassen) als Belastung eingebracht werden. Dort dürfen nur die Stellen verlesen werden, die mit der konkreten Straftat im Zusammenhang steht (nur hier entfällt die Schutzwürdigkeit)
2. Eingriffe in die Privatsphäre sind nur unter besonders strenger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt. Die Privatsphäre umfasst den engen persönlichen Lebensbereich, insbesondere innerhalb der Familie. Hier greift zb auch die Caroline Rechtsprechung, die dazu führt, dass ihre Kinder grundsätzlich nicht abgelichtet werden dürfen.
3. Eingriffe in die Sozialsphäre stellen keine besonderen Anforderungen an das zu schützende Rechtsgut. Damit ist das Verhalten in der Öffentlichkeit gemeint. Hier gilt folgendes: Eine Person, die die Öffentlichkeit nutzt, um z.B. durch den Bekanntheitsgrad Geld zu verdienen (zb. Bohlen) und die Medien immer dann bedient, wenn sie es für sinnvoll hält, darf sich umgekehrt auch nicht beschweren, wenn die Öffentlichkeit wissen will, mit wem sie es da zu tun hat.

Ich finde die bestehenden Regelungen eigentlich sehr zielführend, da die Balance größtenteils gehalten wird. Natürlich gibt es in Einzelfällen stets "unbillige" Ergebnisse.
 
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Und ich möchte 3. für nicht gewählte Personen streichen.
Natürlich gibt es dann immenroch Homestories etc., aber eben nur autorisierte.
 

TMC|Eisen

Guest
Hm... ich verstehe schon, was du meinst, aber ich halte die Sichtweise für zu einseitig. Ein kleines Beispiel: "Promi XY" verdient sein Geld größtenteils durch seine Bekanntheit in der Öffentlichkeit, z.B. durch Werbeauftritte usw. Er hat sich ein glänzendes Saubermann Image zugelegt, und sein Erfolg bzw. seine enormen Verdienstmöglichkeiten bauen auf diesem Image auf. Die Bunte-Leser, die durch ihr Interesse an diesem Menschen auch zu seinem Erfolg beitragen, haben mMn dann aber auch ein berechtigtes Interesse zu wissen, ob dieser Mensch auch wirklich die weisse Weste hat, die er vorgibt zu haben. D.h., jemand, der sich bewusst! in der Öffentlichkeit bewegt, darf nicht nur ausschließlich die Vorteile genießen, sondern muss eben auch damit Leben, dass für ihn negative Aspekte seines Lebens thematisiert werden.

Dies ist nur ein Beispiel, ich selber habe weder Interesse an Promis noch an deren Fauxpas, aber es gibt nun einmal eine große Bevölkerungsgruppe, die sich dafür interessiert. Solange die oben genannten Sphären berücksichtigt werden, sehe ich keinen Grund für einen Eingriff.
 
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Die Frage ist wieso er das muss. Meiner Meinung nach führt das eher dazu, das Leute geradezu deshalb gehyped werden, weil man absehen kann, daß sie aufgrund ihrer Persönlichkeit oder Vorgeschichte nach einer Zeit zu zerstören sind, so daß sich am Untergang ergözt wird.

Die reine Nachfrage finde ich btw. unzureichend als Grund. Der erste GG Artikel ist nicht ohne Grund unveräußerliches Recht.
 
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