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Es gibt einen neuen Ansatz für ein bundesweites Rauchverbot, was ich sinnvoll finde, weil der Effekt vom Rauchen in keinem Verhältnis zum Genußgewinn steht, da nach regelmäßigem Gebrauch lediglich die Entzugserscheinungen bedient werden.
Was ich mich aber frage ist, ob rauchen fahrässige Körperverletzung ist. Es ist bewiesen, daß Passivrauchen schadet. Was, wenn in einer Situation, z.B. beim Warten auf einen Zug, keine Möglichkeit besteht dem Rauch auszuweichen?
Ich weiß die Raucher können das nicht nachvollziehen, aber als Nichtraucher kann ich sagen, daß es extrem unangenehm ist zugequalmt zu werden.
Was ich mich aber frage ist, ob rauchen fahrässige Körperverletzung ist. Es ist bewiesen, daß Passivrauchen schadet. Was, wenn in einer Situation, z.B. beim Warten auf einen Zug, keine Möglichkeit besteht dem Rauch auszuweichen?
Ich weiß die Raucher können das nicht nachvollziehen, aber als Nichtraucher kann ich sagen, daß es extrem unangenehm ist zugequalmt zu werden.