nach 5 monaten mit grafikkarte unzufrieden - wie geld zurück?

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hallo,

am 27.01.09 habe ich mir bei notebooksbilliger.de eine grafikkarte gekauft, die gtx 260 black edition.
jetzt, nach 5 monaten, reicht es mir so langsam mit der karte. bei counter strike source stürzt sie dauernd ab, und neuerdings auch bei prototype, was für mich das fass nun zum überlaufen gebracht hat.
nach ausführlicher recherche bin ich darauf gestoßen, dass die grafikkarte generell bei css abstürzt, es also kein defekt o.ä. ist.
abhilfe soll das runtertakten der karte schaffen. da ich aber nicht einsehe, 250 euro für eine werkseitig übertaktete grafikkarte auszugeben, um sie dann für ordnungsgemäße funktionstüchtigkeit herunterzutackten, hätte ich gerne mein geld zurück.
ich hab schon an notebooksbilliger ne mail geschrieben, zurück kam heute das hier:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir haben Ihren Antrag zum Widerruf erhalten.

Leider können wir diesen nicht mehr annehmen.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und § 355 BGB gewähren wir Verbrauchern ausschließlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware.

Nach uns vorliegenden Informationen haben Sie ihre Bestellung bereits am 27.01.2009, um 20.02 Uhr erhalten.

Demzufolge hätten Sie spätestens am 10.02.2009 Ihren Widerruf erklären müssen.

Wir bitten in dieser Angelegenheit um Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

was soll ich nun machen? garantieanspruch geltend machen und solange ne neue grafikkarte verlangen, bis sie entweder funktioniert oder sie mir das geld geben?
 

RRA^StArFiRe

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der händler kann da nichts mehr machen.
schicks per RMA zum hersteller, sollen die das reparieren.


händler geben 14tage widerrufsrecht und keine herstellergarantie.
 

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bei ebay reinsetzen und dir von dem bei ebay verdienten geld ne graka kaufen... für 150€ kriegt man heute ne graka die imho mit der gtx260 gleichauf liegt!
 
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Original geschrieben von =Starfire=
der händler kann da nichts mehr machen.
schicks per RMA zum hersteller, sollen die das reparieren.


händler geben 14tage widerrufsrecht und herstellergarantie.
ich glaube schon dass der händler da was machen kann, aber nicht will. denn er ist dafür verantwortlich, dass ich funktionstüchtige ware erhalte. offenbar ist sie das jedoch nicht, ob es sich dabei um einen produktionsfehler der ganzen baureihe handelt oder nur um ein einzelstück ist mir persönlich völlig egal.
und händler geben eben keine "herstellergarantie". du sagst es schon selbst, herstellergarantie.
jedoch würde ich vom hersteller bestimmt kein geld kriegen, das ist ja sache zwischen mir und dem händler.

Original geschrieben von morphium
bei ebay reinsetzen und dir von dem bei ebay verdienten geld ne graka kaufen... für 150€ kriegt man heute ne graka die imho mit der gtx260 gleichauf liegt!

darauf hab ich eher keine lust, da ich 1. eher keine 150 euro für die grafikkarte bei ebay bekomme, wenn sie neu schon für 160 weggehen, und ich auch so keine lust hätte 100 euro verlust zu machen für 5 monate beschränkten spielspaß. (NP war 250 €)
 
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Das dir die sache erst nach 5 monaten einfällt ist halt schon etwas komisch, da würd ich als händler auch nicht drauf eingehen, immerhin hast du das ding schon 5 monate genutzt, du sagst es selber es ist inzwischen 100€ weniger wert, gib es halt als defekt an und schick es ein...
 

TheRine

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dann beschreibst du deinen fehler und sagst denen, dass die ware nicht das hält, womit geworben wird.

wenn ich eine übertaktete karte kaufe, die aber nicht stabil läuft und folglich runtertakten muss, liegt mMn ein mangel vor. und diesen muss der händler beheben.
 

RRA^StArFiRe

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der händler gibt dir höchstens gewährleistung, aber niemals garantie.
schau mal in die AGB´s des händlers.
wenn da sowas steht wie "2jahre gewährleistung" dann kannst versuchen zu beweisen, dass der fehler schon bei auslieferung existiert hat.

aber normalerweise ist mit 14 tagen widerrufsrecht das ganze gegessen.


und ja, händler geben keine herstellergarantie, deswegen:
schicks per RMA zum hersteller, sollen die das reparieren.

die sind da meistens sehr kulant und tauschen die karte gegen ein gleichwertiges modell aus oder patchen dir das bios.
 
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Original geschrieben von Outsider23
Das dir die sache erst nach 5 monaten einfällt ist halt schon etwas komisch, da würd ich als händler auch nicht drauf eingehen, immerhin hast du das ding schon 5 monate genutzt, du sagst es selber es ist inzwischen 100€ weniger wert, gib es halt als defekt an und schick es ein...
mir ist die sache nicht nach 5 monaten eingefallen, sondern nach 5 monaten hat es mir endgültig gereicht. ich hab mir bei css gedacht "ok, das spiel werd ich eh nicht mehr lange spielen, scheiß drauf". nachdem es jetzt aber auch noch bei neueren spielen auftritt hab ich einfach keine lust drauf, dass ich nur jedes zweite spiel vernünftig spielen kann, weil die karte irgendwelche probleme hat.

Original geschrieben von TheRine
dann beschreibst du deinen fehler und sagst denen, dass die ware nicht das hält, womit geworben wird.

wenn ich eine übertaktete karte kaufe, die aber nicht stabil läuft und folglich runtertakten muss, liegt mMn ein mangel vor. und diesen muss der händler beheben.

genau das hab ich getan, aber der typ schreibt mir was von widerrufsrecht.
also nochmal schreiben, von wegen widerrufsrecht, sondern gewährleistungsanspruch; entweder ich krieg ne karte die ordnungsmäß funktioniert oder ich will mein geld zurück?

Original geschrieben von =Starfire=
der händler gibt dir höchstens gewährleistung, aber niemals garantie.
schau mal in die AGB´s des händlers.
wenn da sowas steht wie "2jahre gewährleistung" dann kannst versuchen zu beweisen, dass der fehler schon bei auslieferung existiert hat.

aber normalerweise ist mit 14 tagen widerrufsrecht das ganze gegessen.


und ja, händler geben keine herstellergarantie, deswegen:


die sind da meistens sehr kulant und tauschen die karte gegen ein gleichwertiges modell aus oder patchen dir das bios.

das weiß ich selbst. außerdem ist die gewährleistung gesetzlich geregelt und in den ersten 6 monaten nach erwerb muss der händler beweisen, dass der defekt nicht vorher vorlag.
wie gesagt, am liebsten wärs mir wenn ich das geld zurückkrieg, weil die graka obviously dreck ist, dann würd ich mir ein aktuelles modell kaufen.
deswegen will ich erst versuchen das geld zu kriegen, bevor ich irgendwas umtauschen/reparieren lasse
 

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das geld wirst du nicht kriegen... punkt!

du kannst die karte allerdings als defekt einschicken und hoffen, das dir ne neue version o.ä. zugeschickt wird...
 

parats'

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Original geschrieben von =Starfire=
der händler kann da nichts mehr machen.
schicks per RMA zum hersteller, sollen die das reparieren.


händler geben 14tage widerrufsrecht und herstellergarantie.

#2
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Original geschrieben von morphium
das geld wirst du nicht kriegen... punkt!
wieso nicht? in meinen augen ist das definitiv ein mangel den man so nicht hinnehmen muss, auch wenn man erst nach fuenf monaten davon erfaehrt.

ich wuerd einfach mal nen bisschen mehr druck machen. :>
 
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jo das einzige worauf du noch argumentieren kannst ist die gewährleistung, entweder er reparierts oder du bekommst eine neue. geld zurück wohl nicht
 
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Sicherlich ist deine Feststellung richtig, dass da wohl ein HW-Defekt bzw. scheiss GraKa-Bios hinter steht, wenn das andere Nutzer auch haben - nur was kann der Haendler dafuer? Hergestellt und verbockt hat das dann ja wohl der Hersteller. und als kleiner bis mittlerer PC-Haendler waere das ein riesen Zeit und Kostenaufwand den ganzen RMA-Krams der Kunden mal eben so zu erledigen.

Geh einfach zum Hersteller, schildere denen dein Problem, am besten mit Links auf die Foren wo andere User von gleichen Problemen berichten.
 
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Original geschrieben von Marneus
jo das einzige worauf du noch argumentieren kannst ist die gewährleistung, entweder er reparierts oder du bekommst eine neue. geld zurück wohl nicht
Naja. 2x darf der Hersteller reparieren. Wenn die Karte danach noch immer net tut, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
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so ziemlich alles was hier im topic steht ist falsch. alleine schon so aussagen wie "händler geben herstellergarantie"


a.) du musst dir die agb's anschauen.

b.) wenn in den bgb nix abweichendes geregelt ist hat er innerhalb der ersten sechs monate gute chancen das geld zurückzubekommen und zwar vom händler. der händler müsste ihm nachweisen, dass der fehler zum kaufzeitpunkt nicht bestand, was ihm kaum möglich sein wird. da er das nicht können wird greift §437 BGB und er kann vom Vertrag zurücktreten.
 
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Original geschrieben von aFrI
Sicherlich ist deine Feststellung richtig, dass da wohl ein HW-Defekt bzw. scheiss GraKa-Bios hinter steht, wenn das andere Nutzer auch haben - nur was kann der Haendler dafuer? Hergestellt und verbockt hat das dann ja wohl der Hersteller. und als kleiner bis mittlerer PC-Haendler waere das ein riesen Zeit und Kostenaufwand den ganzen RMA-Krams der Kunden mal eben so zu erledigen.

Geh einfach zum Hersteller, schildere denen dein Problem, am besten mit Links auf die Foren wo andere User von gleichen Problemen berichten.

dafür ist der händler imo ja wohl da, oder wofür kassiert er die differenz zwischen einkaufs- und verkaufspreis?
und wenn ich bei einem händler etwas mehr bezahle als beim günstigsten, erwarte ich auch ein fünkchen mehr service im gegenzug.

Original geschrieben von Dr.Willy

Naja. 2x darf der Hersteller reparieren. Wenn die Karte danach noch immer net tut, kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.
soweit würde ich sogar gehen und ich habe davon beiläufig sogar schonmal was von gehört. hast du vielleicht was genaueres dazu?

Original geschrieben von PiZzA

b.) wenn in den bgb nix abweichendes geregelt ist hat er innerhalb der ersten sechs monate gute chancen das geld zurückzubekommen und zwar vom händler. der händler müsste ihm nachweisen, dass der fehler zum kaufzeitpunkt nicht bestand, was ihm kaum möglich sein wird. da er das nicht können wird greift §437 BGB und er kann vom Vertrag zurücktreten.

kann mir das vielleicht jemand der ahnung hat erläutern?
beim überfliegen hab ich jetzt was gelesen von nachbesserung, fristsetzung usw
 

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Original geschrieben von haschischtasche
wieso nicht? in meinen augen ist das definitiv ein mangel den man so nicht hinnehmen muss, auch wenn man erst nach fuenf monaten davon erfaehrt.
er hätte die karte innerhalb 14-tage zurückgeben können... doch jetzt, nach 5 monaten, gefällt ihm die karte (mit dem angeblichen) fehler nicht mehr... da kann doch der händler nichts für! nicht nach 5 monaten... der händler wird die karte einschicken, der hersteller wird ne neue schicken oder die alte patchen (bios, wat weiß ich) und gut... sollte der fehler nach dem dritten mal nicht behoben sein, kann er das geld (anteilig) zurückverlangen... aber geld vom händler wirds dafür nicht mehr geben - zurecht!
 
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Imho ist es ein großer Unterschied, ob Du nur unzufrieden bist oder ob es einen Defekt gibt. Ruf doch nochmal beim Händler an und sag, dass sie scheinbar kaputt ist und was Du nun tun sollst.
Ich hatte erst 1x einen Garantiefall und das war auch eine Grafikkarte (glaube von alternate) und sie haben sie kommentarlos ersetzt.
 

RRA^StArFiRe

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Original geschrieben von PiZzA
so ziemlich alles was hier im topic steht ist falsch. alleine schon so aussagen wie "händler geben herstellergarantie"

huch, da hab ich das wort "keine" vergessen rofl.
hab mich schon gewundert, warum er für herstellergarantie das jetz an den händler senden will ;D


btw. ganz arschige (und auch viele) shops machen das so, dass sie zur defektüberprüfung 50€ im voraus sehen wollen und falls das gerät defekt ist, bekommst du das geld zurück.
aber da sie eine grafikkarte wahrscheinlich nur kurz einbauen und n bench drüber laufen lassen, bist du da deine kohle wohl los.
 
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Original geschrieben von morphium

er hätte die karte innerhalb 14-tage zurückgeben können... doch jetzt, nach 5 monaten, gefällt ihm die karte (mit dem angeblichen) fehler nicht mehr... da kann doch der händler nichts für! nicht nach 5 monaten... der händler wird die karte einschicken, der hersteller wird ne neue schicken oder die alte patchen (bios, wat weiß ich) und gut... sollte der fehler nach dem dritten mal nicht behoben sein, kann er das geld (anteilig) zurückverlangen... aber geld vom händler wirds dafür nicht mehr geben - zurecht!

mit dem hersteller hast du null zu tun und wenn da nen fehler auftritt, wovon man bei übertakteten grakas die nicht ordentlich laufen wohl ausgehen kann, kann er das auch noch nach 1 jahr und 355 tagen zurückgeben und wahlweise reperatur oder ne neue karte verlangen. was von beiden kann er entscheiden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nene vallhalla da bist du schief gewickelt...aber gut, klären wir die sache mal auf:

ich glaube schon dass der händler da was machen kann, aber nicht will. denn er ist dafür verantwortlich, dass ich funktionstüchtige ware erhalte. offenbar ist sie das jedoch nicht, ob es sich dabei um einen produktionsfehler der ganzen baureihe handelt oder nur um ein einzelstück ist mir persönlich völlig egal.

das mag dir egal sein, dem BGB aber nicht. zu unterscheiden ist hier zwischen zwei dingen. einer herrsteller oder auch verkäufergarantie, die dir im rahmen der AGBS eingeräumt wird und eine reine nettigkeit ist und dem gesetzlich normierten mängelrecht.
demnach kannst du nacherfüllung (und wenn das nicht möglich ist allen anderen kram wie schadensersatz, neues gerät, geld zurück usw. nacherfüllung hat aber vorrang ) wenn ein sachmangel vorliegt.

wann ein sachmangel vorliegt entscheidet sich nach der beschaffenheit der sache. entspricht die kaufsache einer entsprechenden durchschnittlichen sache mittlerer art und güte und ist sie für die vorgesehene verwendung geeignet, so liegt kein sachmangel vor.
vorliegend hast du eine karte aus einer serie in der ALLE karten eine fehlfunktion mit einem bestimmten spiel haben. demnach entspricht deine kaufsache anderen sachen dieser art von mittlerer art und güte, dass sie mit counterstrke nicht funktioniert hättest du auch wissen können...sowas wie ein "allgemeines rücktrittsrecht" oder ein widerrufsrecht in dem fall gibt es nicht ( widerrufsrecht gibt es eh nur bei bestimmten vertragstypen wie fernabsatz und haustürgeschäften )
auf arglistige täuschung als anfechtungsgrund wirst du wohl auch kaum abstellen können, dieser fehler scheint ja bekannt zu sein und wenn dir der verkäufer nicht gerade ins gesicht gesagt hat "diese karte hat KEINERLEI probleme mit counterstrike" wird sich da schwerlich ne täuschung konstruieren lassen.

lange rede kurzer sinn: so leid es mir tut hast du pech gehabt. ich weiß sowas ist immer schwer einzusehen, vor allem weil man sich im recht fühl, aber sich im recht fühlen, recht haben und recht
bekommen sind drei paar schuhe. im übrigen stehen deine chancen aber nicht schlecht ne neue karte oder gar das geld zu bekommen. aber nicht weil die herrsteller das tun müssten, sondern weil ihnen meistens etwas an ihren kunden liegt und sie eher ne grafikkarte zu viel rausschenken als einen kunden zu verlieren. vor gericht würde ich diese sache an deiner stelle nicht bringen ^^

er hätte die karte innerhalb 14-tage zurückgeben können.

das wollte ich nochmal gesondert hervorheben, vielleicht schaffen wir es ja irgendwann für alle hier die größten rechtlichen irrtümer aus der welt zu schaffen. ein 14-tägiges rückgaberecht GIBT ES NICHT. jedenfalls nicht bei ganz normalen kauverträgen, lediglich bei fernabsatz und haustürgeschäften gibt es ausnahmsweise ein widerrufsrecht, aber das sind ausnahmen! ansonsten gibt es höchstens ein vertragliches rückgaberecht, das ist jedoch keine gesetzliche norm, sondern reine kulanz! einen anspruch darauf einen vertrag kaputt zu machen innerhalb einer bestimmten frist besteht nur bei mängeln der kaufsache oder anderen gewichtigen gründen wie täuschung, irrtum usw. ansonsten gilt immer der grundatz: pacta sunt servanda!
 
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bei mittlerer art und güte ist doch nicht absolut sicher was als solche gilt oder?
hatten mal nen beispiel das bei nem peugot ein konstruktionsfehler vorlag der sich durch die komplette serie zog, in der ersten instanz wurde so entschieden wie du es eben gesagt hast, in der zweiten wurde als vergleich das auto ansich herangezogen und damit war jedes dieser serie fehlerhaft.

bin jetzt weit weg davon irgendwie ne große ahnung zu haben aber sachen aus na vorlesung wiedergeben, darin bin ich klasse :elefant:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
soweit ich mich errinere hatte der mangel im peugot jeoch eine erheblich einschränkung der benutzbarkeit bzw. einen gravirenden sicherheitsmangel zur folge ( war doch sowas, oder? )

in dem fall hier wird ein richter eher nicht eine erhebliche einschränkung der benutzbarkeit feststellen, wenn dadurch nur ein spiel beeinträchtigt ist und die grafikkarte ansonsten ihren zweck erfüllt.
 
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es war aufjedenfall mehr als nen lackschaden jo.
und nunja, wenn ne grafikkarte bei spielen rumspackt, dann spackt sie bei na ziemlich wichtigen sache rum.
 
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Original geschrieben von HeatoR

das wollte ich nochmal gesondert hervorheben, vielleicht schaffen wir es ja irgendwann für alle hier die größten rechtlichen irrtümer aus der welt zu schaffen. ein 14-tägiges rückgaberecht GIBT ES NICHT. jedenfalls nicht bei ganz normalen kauverträgen, lediglich bei fernabsatz und haustürgeschäften gibt es ausnahmsweise ein widerrufsrecht, aber das sind ausnahmen! ansonsten gibt es höchstens ein vertragliches rückgaberecht, das ist jedoch keine gesetzliche norm, sondern reine kulanz! einen anspruch darauf einen vertrag kaputt zu machen innerhalb einer bestimmten frist besteht nur bei mängeln der kaufsache oder anderen gewichtigen gründen wie täuschung, irrtum usw. ansonsten gilt immer der grundatz: pacta sunt servanda!

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und § 355 BGB gewähren wir Verbrauchern ausschließlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware.

Trifft also in dem fall 100% zu, thread lesen hilft...
 
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Original geschrieben von Schniko


kann mir das vielleicht jemand der ahnung hat erläutern?
beim überfliegen hab ich jetzt was gelesen von nachbesserung, fristsetzung usw

les dir einfach mal

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html

und

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__440.html

durch. Die Rechtsfindung findet im Gesetz statt.

der händler wirds dir wohl nicht reparieren können, daher haste gute chancen das geld zurückzubekommen.

aber nochmal: les dir die AGB's durch
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Trifft also in dem fall 100% zu, thread lesen hilft...

es geht auch nicht darum, dass 99% aller händler so ein rückgabe recht in ihren AGBs haben. es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass das kein gesetzlicher anspruch ist, sondern ein vertraglicher und man nicht sagen kann "du hast auf jeden fall immer ein rückgaberecht von 14 tagen", weil es von fall zu fall unterschiedlich sein kann, im gegensatz zu gesetzlichen ansprüchen wie der mängelhaftung, die man immer hat.

@pizza
das ist gefährliche halbwahrheit die du da verlinkst. die regelung zur nacherfüllung bringen dem jungen rein gar nichts wenn die rechtlichen voraussetzung dafür nicht erfüllt sind. so wie du das schreibst, könnte man ja fast denken er hätte automatisch ein recht auf nacherfüllung, dem ist aber bei weitem nicht so. damit §440 überhaupt greift, müsste erst ein sachmangel gem. §434 BGB vorliegen und das ist hier eher fraglich.

wie gesagt, man sollte nicht denken, dass nur weil die gesetze auf deutsch geschrieben sind man sie auch einfach so verstehen könnte, insofern bringen kommentare ala "lies doch einfach im gesetz nach" gor nix. das ist als ob jemand dem was wehtut gesagt kriegt "lies doch einfach mal im anatomieatlas nach".
 

Spavvn

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Äh Heator, ich verstehe gerade nicht, wieso der Käufer einer solcher Graka nicht nach §434 II BGB erwarten kann, daß diese mit CSS läuft, wenn andere Grakas dieser Art das können und man grundsätzlich davon auch ausgehen kann, daß eine Graka mit einem Spiel funktioniert; unabhängig davon ob einer "Community" nun bekannt ist, daß diese Graka mit CSS Probleme hat.
 

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Original geschrieben von HeatoR
das wollte ich nochmal gesondert hervorheben, vielleicht schaffen wir es ja irgendwann für alle hier die größten rechtlichen irrtümer aus der welt zu schaffen. ein 14-tägiges rückgaberecht GIBT ES NICHT. jedenfalls nicht bei ganz normalen kauverträgen, lediglich bei fernabsatz und haustürgeschäften gibt es ausnahmsweise ein widerrufsrecht, aber das sind ausnahmen! ansonsten gibt es höchstens ein vertragliches rückgaberecht, das ist jedoch keine gesetzliche norm, sondern reine kulanz! einen anspruch darauf einen vertrag kaputt zu machen innerhalb einer bestimmten frist besteht nur bei mängeln der kaufsache oder anderen gewichtigen gründen wie täuschung, irrtum usw. ansonsten gilt immer der grundatz: pacta sunt servanda!
ich habe das geschrieben weil notebooksbilliger.de ein VERSANDhandel ist und damit das 14-tage-rückgaberecht greift...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Original geschrieben von SpawnTheSame
Äh Heator, ich verstehe gerade nicht, wieso der Käufer einer solcher Graka nicht nach §434 II BGB erwarten kann, daß diese mit CSS läuft, wenn andere Grakas dieser Art das können und man grundsätzlich davon auch ausgehen kann, daß eine Graka mit einem Spiel funktioniert; unabhängig davon ob einer "Community" nun bekannt ist, daß diese Graka mit CSS Probleme hat.

naja wenn dies bei ALLEN grakas dieses typen so ist, dann kann man wohl nicht mehr sagen, dass die sache von der beschaffenheit einer entsprechenden sache von mittlerer art und güte abweicht.
anders ausgedrückt: dem käufer wäre nicht damit geholfen, wenn er eine neue grafikkarte desselben typen bekommen würde, geschweige denn, dass ein nachbesserungsfähiger mangel bestehen würde.
somit wünscht er sich gar nicht die behebung eines mangels, sondern was er will ist ein anderes produkt.
es ist aber nicht ersichtlich, warum der verkäufer ihm das recht einräumen sollte ein anderes produkt zu liefern, wenn sich der kaufvertrag auf das erste produkt bezieht. anders ausgedrückt: es ist bekannt, dass die graka probleme mit CSS hat, wenn er das nicht wollte, hätte er sich eine andere graka kaufen müssen.
 

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Na aber "gleiche" Graka aber anderer Hersteller geht wohl nicht? Es muß doch nicht der gleiche Typ von dem _einen_ Hersteller sein sondern von allen Herstellern, die diesen Typ anbieten.
 
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Original geschrieben von HeatoR
es ist bekannt, dass die graka probleme mit CSS hat, wenn er das nicht wollte, hätte er sich eine andere graka kaufen müssen.

LÖL dämlichste argumentation ever. Auf diesen sachverhalt stößt man doch nur, wenn man geziehlt nach dem fehler sucht, es steht garantiert nicht in der artikelbeschreibung, es ist durchaus eine mangelhafte grafikkarte.
Es ist davon auszugehen, dass eine grafikkarte dieses kalibers weit verbreitete spiele fehlerfrei darstellen kann, wenn sie das nicht tut hat der hersteller gefälligst darauf hinzuweisen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
könnte man so sehen, aber wenn es sich nur um ein einziges spiel handelt, was mit der graka nicht funktioniert, dann wird man dem sachmangelkriterium, dass die sache sich nicht mehr für ihre gewöhnliche verwendung eignet ( §434 I (1) BGB), wohl kaum gerecht.

Na aber "gleiche" Graka aber anderer Hersteller geht wohl nicht? Es muß doch nicht der gleiche Typ von dem _einen_ Hersteller sein sondern von allen Herstellern, die diesen Typ anbieten.

kommt drauf an, ich kenn mich mit grakas jetzt nicht so aus. ist es so, dass es eine baugleiche karte ist, die von vielen verschiedenen herrstellern angeboten wird, jedoch nur die von dem einen hersteller nicht mit CSS funktioniert?
 
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also erstmal darf man nicht davon ausgehen, nur weil ein paar andere leute den fehler haben, dass alle grafikkarten betroffen sind.
und zweitens ist es wie gesagt nicht nur bei css, sondern auch bei prototype. und sicherlich noch bei anderen spielen, die ich aber noch nicht gespielt habe.

insofern liegt finde ich schon ein mangel vor.

jedenfalls hab ich jetzt ne mail bekommen, dass ich die tage einen retourenschein zugeschickt bekomme. wahrscheinlich muss ich jetzt erstmal n monate ganz ohne meinen pc auskommen..
 

uLti_inaktiv

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Gott, hier wird so brutal viel Unsinn verzapft. Am schlimmsten ist dabei - mal wieder - Heator. Mein Gott, Du als Jurastudent solltest es doch nun wirklich besser wissen, das ist Wissen aus dem zweiten Semester!

Wenn man eine Grafikkarte für das Geld kauft, dann soll sie mit Sicherheit nicht nur für Office Applikationen verwendet werden. Im Gegenteil: Die Produktbeschreibung auf der o.g. Internetseite und die Beschreibung auf der Grafikkarte sprechen ausdrücklich für eine Verwendung mit neueren Spielen. Wenn nun jetzt die Grafikkarte bei der Verwendung mit mehreren neuen Spielen abstürzt, weil sie übertaktet ist (Hitzeproblem?!), ist sie grundsätzlich für die übliche Verwendung - die das Spielen von neuen Spielen umfasst - nicht geeignet.
Was Deine Postings nun so abwegig macht, ist jetzt aber zweierlei:

Erstens ist es für einen Verbraucher natürlich nicht zumutbar, sich bei Vertragsschluss in irgendwelchen Internetforen über die Inkompatibilität der Grafikkarte mit neuen Spielen zu informieren. Wenn so etwas bekannt ist, trifft den Händler diesbezüglich eine Aufklärungspflicht.

Zweitens zeigt Dein Argument "also es haben ja alle Grafikkarten diesen Fehler" schlichtweg, dass Du das komplette Sachmängelrecht des BGB nicht verstanden hast. Ob ein Sachmangel vorliegt, bemisst sich danach, ob vergleichbare Güter ebendiesen Defekt aufweisen und sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet. Ansonsten wäre ja die Lieferung einer komplett defekten Produktreihe kein Problem. Stell Dir doch mal vor: Fiat, Citroen und VW liefern alle gleichzeitig einen Kleinwagen aus, dessen Motor nicht funktioniert. Nun haben alle Wagen in dieser Produktklasse also den Defekt, dass sie nicht fahrbar sind. Vertrittst Du nun ernsthaft: "pacta sunt servanda"?

An Schniko:

In Deinem Fall liegt ein Sachmangel vor, weshalb Dir die Rechte aus §§ 437 ff. BGB zustehen. Allerdings gilt der Grundsatz: Vorrang der Nacherfüllung mit Fristsetzung. Setze also dem Händler eine angemessene Frist zur Reparatur (zwei-drei Wochen). Wenn die abgelaufen ist, tritt zurück. Ansonsten freu Dich über eine neue, heruntergetaktete Grafikkarte. Die sollte dann auch mit den Spielen funktionieren, die Du spielen willst.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ob ein Sachmangel vorliegt, bemisst sich danach, ob vergleichbare Güter ebendiesen Defekt aufweisen und sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet.

genau so habe ich auch argumentiert, aber ich sehe nicht wo eine grafikkarte die ein problem mit EINEM spiel hat ( so habe ich den TE jedenfalls verstanden ) nicht für die gewöhnliche verwendung geeignet ist.

ansonsten kannst du ja mal ein bisschen urteile wälzen wenn du mir nicht glaubst, in dem oben erwähnten fall des französischen autobauers hat das gericht genauso entschieden wie ich es gesagt habe, also komm mal runter kollege.

Stell Dir doch mal vor: Fiat, Citroen und VW liefern alle gleichzeitig einen Kleinwagen aus, dessen Motor nicht funktioniert. Nun haben alle Wagen in dieser Produktklasse also den Defekt, dass sie nicht fahrbar sind. Vertrittst Du nun ernsthaft: "pacta sunt servanda"?

dann hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe. eine grafikkarte die spiele nicht darstellen kann ( auch bei ganzer produktreihe ) = sachmangel. eine grafikkarte die aus irgend einem grund ein problem mit EINEM spiel hat = immernoch für die gewöhnliche verwendung geeignet und somit kein sachmangel.
 
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Original geschrieben von uLti
An Schniko:

In Deinem Fall liegt ein Sachmangel vor, weshalb Dir die Rechte aus §§ 437 ff. BGB zustehen. Allerdings gilt der Grundsatz: Vorrang der Nacherfüllung mit Fristsetzung. Setze also dem Händler eine angemessene Frist zur Reparatur (zwei-drei Wochen). Wenn die abgelaufen ist, tritt zurück. Ansonsten freu Dich über eine neue, heruntergetaktete Grafikkarte. Die sollte dann auch mit den Spielen funktionieren, die Du spielen willst.

hitzeproblem ist ausschließbar, die karte gibt auch schon bei 70°C den geist auf (bei den o.g. spielen).

aber wie meinst du, ich soll mich über eine neue runtergetaktete graka freuen? dass ichs nach der reperatur bzw dem austausch dabei belassen soll und sie spielbar machen soll, ergo runtertakte? runtertakten kommt für mich nicht in frage, da damit auch die garantie erlischt.
oder meinst du dass ich dann das geld kriegen soll und mir ne neue kaufen soll?

Original geschrieben von HeatoR


genau so habe ich auch argumentiert, aber ich sehe nicht wo eine grafikkarte die ein problem mit EINEM spiel hat ( so habe ich den TE jedenfalls verstanden ) nicht für die gewöhnliche verwendung geeignet ist.
dann hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe. eine grafikkarte die spiele nicht darstellen kann ( auch bei ganzer produktreihe ) = sachmangel. eine grafikkarte die aus irgend einem grund ein problem mit EINEM spiel hat = immernoch für die gewöhnliche verwendung geeignet und somit kein sachmangel.
bei allem respekt, aber selbst in meinem eingangsposting war stets die rede von mehreren spielen, css und mindestens prototype.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
gut dann habe ich dich falsch verstanden, ich bin davon ausgegangen, dass es eine unverträglichkeit zwischen einem oder zwei spielen und der graka ist, nicht, dass die graka generell oft probleme macht...ich sollte aufmerksamer lesen =/
 
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toll. am 18.06.09 die karte weggeschickt, heute ne mail von denen bekommen

nach Rücksprache mit unserer Technik wurde Ihre Karte gründlich getestet und es wurde kein Fehler gefunden.
Wir würden nun die Karte zu unserer Entlastung an Sie zurück senden. Falls Sie dennoch eine Kulanzüberprüfung
direkt über den Hersteller wünschen teilen Sie mir dies bitte mit. Ich bitte zu bedenken, dass der Herstellersupport
für Ihre Karte in England sitzt und die Abwicklung bis zu 8 Wochen dauern kann.

Mit freundlichen Grüßen

war mir vorher irgendwie schon klar, dass die keine fehler finden. ich weiß ja auch nicht was die testen. wahrscheinlich lassen sie einmal 3dmark rüberlaufen und fertig ist..

was soll ich jetzt machen?

mich auf folgende threads berufen, die den gleichen fehler aufweisen?

http://forums.nvidia.com/index.php?showtopic=91073
http://forums.nvidia.com/index.php?showtopic=91073&view=findpost&p=549874
http://forums.guru3d.com/showthread.php?t=291096

zur erinnerung nochmal mein thread damals:
http://starcraft2.ingame.de/forum/showthread.php?s=&threadid=168863&highlight=black+edition

man braucht ja nur nach "gtx 260 black crash" googlen und man weiß, dass es sich um einen fehler handelt.
 
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so, heute hab ich mal ne mail geschrieben, dass sie mir doch bitte den status nennen sollen.

zurück kam nach 10 minuten die antwort, dass sich meine graka seit dem 29.6. (ahja, super-express-versand?) in der garantieabwicklung des herstellers befände und bereits grafikfehler nachgewiesen worden wären. da der hersteller jedoch seinen sitz in irland hat, dauere die abwicklung etwas länger.

naja, wenigstens haben die was gefunden. nun bin ich gespannt was die mir nach hause schicken, ob die neue grafikkarte wenigstens dann funktioniert.
 
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