Wenn du in einem Restaurant bestellst dann sind zwischen dir und dem Restaurantbesitzer ein mündlicher Vertrag entstanden. Jeder Vertrag ist Gerichtlich anfechtbar. Rechtsgeschäfte können: nichtig sein, also von vornherein ungültig, oder anfechtbar, dass heißt, so lange gültig, bis sie angefochten und somit (von Anfang an) nichtig werden (§ 142 BGB). und da der Restaurantbesitzer die geschädigte Person ist muss er sich um die Anzeige kümmern. Die Polizei darf nicht die Herausgabe von Geld erwzingen. Da sie zum Beispiel keine Ahnung von der Qualität der herausgegebenen Ware hat die ein Teil des Vertrages ist. PS: Bild dir nichts auf deine Theorie ein ich kenn die Praxis.
Jeder Vertrag ist theoretisch anfechtbar. Es heißt übrigends nicht gerichtlich, das ist falsch.
Das was du zu dem Vertrag erzählst ist natürlich nett, wenn auch sehr lückenhaft.
Wenn du der Polizei sagst du erklärst den Vertrag für Nichtig, dann lachen die dich aus.
Denn:
a)Sie wissen bescheid, dann heißt das:
Eine Anfechtung braucht einen Anfechtungsgrund.
Die Gründe sind in den §§ 119 ff. BGB normiert
Schlechte Ware ist keiner davon.
Die Polizei kann also die Herausgabe des Geldes erzwingen.
Weitergehende Mängelrechte (Werk oder Kaufvertrag) kann man in diesem Moment geltend machen um die Polizei davon abzurbringen. Allerdings ist das ein Thema der Mängelrechte, was noch mal ne Menge anderer Fragen aufwirft (Gefahrenübergang, Kenntnis des Mangels etc.). Die Frage was die Polizei dann machen würde ist sicher interessant, da wohl die wenigsten Grünen bescheid wissen.
Wahrscheinlich würden die einfach abdampfen und den Restaurantbesitzer mit seiner Rechnung sitzen lassen.
b)Sie wissen nicht bescheid
Dann hauen die wahrscheinlich einfach ab, oder bestehen stumpf darauf das du bezahlst (ja Polizeibeamte sind manchmal ein bischen einfach gestrickt)
Im übrigen finde ich deine Gedankensprünge von
falsch die einzigste sache die die Polizei noch machen kann ist dich fest zu nehmen und beweise zu sichern und dich der Rechtbarkeit eines Richters zu übergeben.Ach ja Bussgeld darf sie dir auch anhängen und sogar das Geld dafür an sich nehmen sonst nichts. Sie darf dir nicht sagen dass du zu zahlen hast oder sonst was Strafmass kann sie dir auch nciht erleichtern (obwohl sie das gerne behauptet)
a)Haft (ohne Haftgrund)
b)Richtervorführung (ohne Anlass)
c)Bußgeld (ohne Rechtsgrundlage)
d)Strafmaß (ist ein Begriff des Strafrechts)
e)Darf die Polizei dir sehr wohl sagen, was du in so einem Moment zu zahlen hast, dafür gibt es ja die Klausel des § 1 Abs. 2
Hinzu deinen Gedanken jetzt, wo du irgendwas mit Anfechtung und sonstigen Nichtigkeitsgründen einwirfst sehr interessant.
Mit dem Halbwissen wirste mich nicht überzeugen, dafür hab ich zu viel mit dem Kram zutun.
Was du gerade als Praxis verkleidest ist Mist.
Also lass gut sein, bringt ja doch nichts.