Teegetraenk
Tippspielmeister WM 2006
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Alter was laberst du für einen Müll`? Bitte erspar uns weitere Peinlichkeit,.
Bevor du hier ausfallend wirst kannst du gern was gegensätzliches beweisen bzw. was an meiner Argumentation ist deiner Meinung nach Müll?
Der Anbietende kann die Annahme des Vertrags aber auch so definieren, das diese erst bei Leistungserbringung vorliegt.
Wenn ein Vertragspartner keine AGB verwendet, gilt grundsätzlich, dass er an gesetzliche und vertragliche Bestimmungen nur nach eigener Auslegung gebunden ist.Da der Fahrer wahrscheinlich keine eigenen AGB's haben wird kann er das [...] so auslegen und ist damit im weiter oben beschrieben Fall komplett abgesichert bzw nicht haftbar.
Greg, mal nicht ganz so fix. Erstmal ist abzugrenzen von einer reinen Gefälligkeit, auch wenn es als Gegenleistung Geld gab. Auch wenn vieles dagegen spricht ist es doch noch ein fast lehrbuchmäßiger Fall zum Thema Rechtsbindungswille, Semester 1-2. Weiß gar nicht wie die Gerichte so etwas mittlerweile entscheiden.
Kurzum: Vertrag (+)
Hast du dazu ne quelle? Das letzte urteil von ende 2010 was ich in die Richtung gelesen habe tendierte noch zum gegenteil."Allerdings geht die herrschende Meinung davon aus, dass in den Fällen, in denen eine Auftrags- oder Bestellbestätigungsemail (z.B. Amazon) verschickt wird, bereits in diesem Zeitpunkt der Vertrag geschlossen wird."
Ich weiß nicht genau welchen Fall er meint, aber wenn er sich auf die typische Bestellbestätigung von amazon bezieht, wird es falsch gewesen sein, denn:Hast du dazu ne quelle? Das letzte urteil von ende 2010 was ich in die Richtung gelesen habe tendierte noch zum gegenteil.
Nun, da steht immer folgender Absatz drin:Ich habe mir den Wortlaut der Amazon Bestellbestätigung nie durchgelesen und deshalb auf die Bezeichnung abgestellt.
Das wiederum ist falsch, ich wiederhole gern nochmal warum:Allerdings ist jegliche Auslegung irrelevant, da die AGB folgendes beinhalten:
"[...]"
ich behaupte ja garnicht, dass es nicht möglich ist, darüber juristisch zu schwabulieren, oder man nicht ganz toll klingende lateinische sprüche dazu finden kann. ich lass euch den spaß gerne.
nur ist es leider so, wenn nur noch solche schlauberger wie ihr da mitfahren würdet, die jeden, der 5 minuten zu spät kommt, verklagen, dann ist das ganze nicht mehr lange existent.
ein gewisses maß an unverbindlichkeit ist einfach essentiell.
und ja, ich treffe manchmal vereinbarungen, die ich nicht einhalte. ist dir wahrscheinlich noch nie passiert, stimmts?
der te erinnert mich bisschen an diese omma, die sich wegen dem verschütteten kaffee reicht geklagt hat.
@retsampiz: Also entweder ist die Abmachung rechtlich verbindlich (dann kommt es auch zu allen rechtlichen Konsequenzen) oder es war unverbindlich (dann gibt es gar keine Folgen). Eine "gesunde Mischung", "ein gewisses Maß an Verbindlichkeit" gibt es nicht.
Nur aus interesse, sind wie Juraklausuren wirklich so aufgebaut, dass in der Regel trivialste Sachen behandelt werden?Hast du schon einmal eine juristische Klausur gesehen? Wird da etwa jede Willenserklärung wie "Ich hätte gerne ein Brötchen" nach dem Empfängerhorizont ausgelegt nach dem Motto: "Wie hätte ein objektiver Dritte diese Erklärung jetzt verstanden".