Mündlicher Vertrag bei mitfahrgelegenheit.de?

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Folgendes Beispiel:

Ich möchte an einem Freitag Abend um 20 Uhr von Bremen nach Berlin fahren. Weil mich die Spritpreise und die Deutsche Bahn dermaßen ankotzen, ziehe ich mitfahrgelegenheit.de hinzu. Ich finde einen Fahrer der am Freitag um 20 Uhr von Bremen nach Berlin fährt. Zwei/Drei SMS später ist alles abgeklärt. Nun stehe ich am Freitag mit gepackten Taschen in Bremen am Treffpunkt und warte.

20:15 Uhr: Vielleicht steckt er im Stau oder ist nicht pünktlich losgekommen
20:30 Uhr: Ich versuche ihn anzurufen. "Teilnehmer nicht verfügbar".
20:45 Uhr: Ich versuche ihn anzurufen. "Teilnehmer nicht verfügbar".
21:00 Uhr: Ich versuche ihn anzurufen. "Teilnehmer nicht verfügbar".

Da ich unbedingt nach Berlin muss, nehme ich mein eigenes Auto, tanke voll und fahre los.

Kann man den Fahrer nun auf Schadensersatz verklagen? Ist ein mündlicher Vertrag zustande gekommen?

Und wie sieht es aus, wenn man selbst Fahrer ist, der oder die Mitfahrer allerdings nicht am abgesprochenen Treffpunkt sind. Dadurch sind einem ja auch Kosten entstanden.

PS: Nutze das oben genannten Portal jetzt schon seit über 3 Jahren und bis jetzt waren immer alle da. Toi toi toi. :deliver:
 
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Mündliche Verträge an sich sind ja nichts ungewöhnliches. Kannte ich bisher auch nur wirklich wenn man miteinander redet und nicht per SMS.
Schmeiß mal meine Laienmeinung rein und sage ja, immerhin hast dus ja die Bestätigung in SMS-Form auf deinem Handy.
 
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http://www.mitfahrgelegenheit.de/pages/faq_passenger

Ich habe eine Mitfahrgelegenheit vereinbart, der Fahrer ist aber nicht am Treffpunkt erschienen. Was kann ich tun?
Das ist schade. Bitte gehen Sie in diesem Fall nochmals sicher, dass Sie sich an alle unsere Regeln gehalten haben. Falls ja, können Sie den Fahrer in unsere "Schwarze Liste" eintragen. Diese dient dazu, andere Mitfahrer zu warnen. Zudem überprüfen wir alle Einträge und sperren Nutzer, die zum wiederholten Male negativ auffallen.


was ich machen würde??
seine handynummer auf allen spamseiten angeben und ihm n jambaabo schicken ;)
 

deleted_24196

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Schwarze Liste interessiert (mich) nicht. Die Mitgliedschaft (für anbietende Fahrer) ist kostenlos, die meisten Mitfahrer sind gar nicht erst angemeldet bzw. man kann keine Verbindung zu dem mfg.de-Account herstellen.
 
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ja kannst du, die mehrkosten muss er dir erstatten. Du hättest auch problemlos den ICE nehmen können und die mehrkosten ihm in rechnung stellen.
Das gilt auch umgekehrt wenn dir jemand als mitfahrer absagt, vorausgesetzt du kannst einen schaden nachweisen, z.B. weil du einem dritten ihm zu gunsten abgesagt hast.

Praktisch gesehen wird sich eine klage kaum lohnen, erst recht wenn du keine persönlichen daten von ihm hast ausser ner handy nr.
 

deleted_24196

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Und wenn ich, weil das Auto voll ist, die Anzeige auf mfg.de abgeändert habe ("0 freie Plätze") und sich deswegen keiner mehr gemeldet hat? Dann ist mir ja auch ein Schaden entstanden. Es hätte ja noch einer anrufen können.

Bei manchen bekommt man noch den Vor- und Nachnamen raus. Und halt die Handynummer. Kann man damit zum Anwalt gehen? Wer muss die Kosten für den Anwalt tragen?

Ob das alles Sinn macht ist mir erst einmal egal. Mir geht es nur ums Recht.
 
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Aber ist das eigentlich aus geschäftligen Gründen untersagt? Also gewerbliche Mitfahrgelegenheiten? D.h. wenn hier ein Vertrag vorliegt, wäre das doch quasi ein Unternehmen. Das ist aber soviel ich weiß verboten in Deutschland (jedenfalls ohne Taxischein etc.)
 
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Und wenn ich, weil das Auto voll ist, die Anzeige auf mfg.de abgeändert habe ("0 freie Plätze") und sich deswegen keiner mehr gemeldet hat? Dann ist mir ja auch ein Schaden entstanden. Es hätte ja noch einer anrufen können.

Bei manchen bekommt man noch den Vor- und Nachnamen raus. Und halt die Handynummer. Kann man damit zum Anwalt gehen? Wer muss die Kosten für den Anwalt tragen?

Ob das alles Sinn macht ist mir erst einmal egal. Mir geht es nur ums Recht.

Du musst ja noch nichtmal auf Schadensersatz als Anspruchsgrundlage zurückgreifen.

Ihr hattet einen Vertrag geschlossen, dieser konnte nicht erfüllt werden, weil die Person nicht erschienen ist.
Damit wurde dir unmöglich gemacht deinen Part des Vertrages zu erfüllen. Weil gleichzeitig aber diese Unmöglichkeit von der Gegenseite verschuldet wurde, besteht dein Anspruch auf die Gegenleistung (=entgelt für die fahrt) fort.

Du kannst sicherlich damit zum anwalt gehen, bzw auch ohne umweg über den Anwalt nach erfolgter Mahnung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Die Kosten für all diese schritte, also sowohl gerichtsgebühren als auch evtl. Anwalt trägst zunächst du. Gewinnst du das Verfahren kannst du sie dir von ihm zurückholen, immer vorausgesetzt dass bei den typen überhaupt was zu holen ist.

@Golg: Inwiefern du für gewerbliche Mitfahrgelegenheiten eine Erlaubnis brauchst weiß ich nicht. Unter privaten kommt bei einer Mitfahrgelegenheit ein Vertrag aber genauso zustande wie mit einem gewerblichen anbietern auch.
 
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@ Greg
Wenn ich das richtig verstanden habe war doch gar kein Entgelt für die Fahrt vereinbart oder nicht?

Bin mir jetzt auch nicht 100 % sicher, ob da wirklich ein Vertrag geschlossen wurde, oder ob es sich eher um ein Gefälligkeitsverhältnis handelt.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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wenn noch gar kein entgeld vereinbart war, kann er die ganzen kosten dann bei ihm absetzen.
 
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Greg, mal nicht ganz so fix. Erstmal ist abzugrenzen von einer reinen Gefälligkeit, auch wenn es als Gegenleistung Geld gab. Auch wenn vieles dagegen spricht ist es doch noch ein fast lehrbuchmäßiger Fall zum Thema Rechtsbindungswille, Semester 1-2. Weiß gar nicht wie die Gerichte so etwas mittlerweile entscheiden.

@ TE: um wieviel Geld geht es denn? Aufwand/Nutzen/Risiko Rechnung wird meist schon entscheiden ob es sich lohnt.

Edit: Oh, karatza hatte es schon geschrieben.

Edit2:

Die Parteien müssten zunächst den Willen gehabt haben, eine vertragliche Verpflichtung
einzugehen. Die Mitnahme dürfte keine bloße Gefälligkeit ohne jeden Rechtscharakter
darstellen.
Abzugrenzen am Rechtsbindungswillen.
Der Rechtsbindungswille ist im Wege der Auslegung zu ermitteln.
Maßgebend ist dabei gerade nicht der wirkliche Wille des Erklärenden, sondern der objektive
Erklärungswert seines Verhaltens. Es kommt mithin darauf an, wie der Erklärungsempfänger
das Verhalten des Offerierenden nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der
Verkehrssitte verstehen darf. Maßgebend sind hierfür die Umstände des Einzelfalls. Indizien,
die für einen Bindungswillen sprechen, sind die Art der Gefälligkeit, ihr Grund und ihr
Zweck, ihre erkennbare wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung und die bestehende
Interessenlage.

Pro Vertrag:
- Vereinbarung einer Vergütung
- Mitnahme erfolgt nicht aus Gründen wie Freundschaft, Kollegialität sondern aus wirtschaftlichen Interessen, Benzinkosten zu sparen

bla bla ..

Den Mitfahrern wiederum geht es ersichtlich darum eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Mitnahme zu
bekommen. Nähme man aber eine bloße Gefälligkeit an, so hätten die Mitfahrer keinen
Erfüllungsanspruch hinsichtlich der Fahrt. Beiden Parteien kommt es somit
auf die Begründung von gegenseitigen Leistungspflichten an.
Beiderseitiger Rechtsbindungswille liegt daher vor.

Kurzum: Vertrag (+)
 
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Teegetraenk

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@ Greg
Wenn ich das richtig verstanden habe war doch gar kein Entgelt für die Fahrt vereinbart oder nicht?

Bin mir jetzt auch nicht 100 % sicher, ob da wirklich ein Vertrag geschlossen wurde, oder ob es sich eher um ein Gefälligkeitsverhältnis handelt.
Das ist der Casus Knaxus. Das scheint zumindest etwas in die Gefälligkeit rein. Aber solange er Geld von dir wollte, dürfte es letztlich dann doch unproblematisch sein.
 

TMC|Eisen

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Zunächst einmal ist festzuhalten, dass idR kein "Personenbeförderungsvertrag" geschlossen wird. Dies widerspräche stets dem (mutmaßlichen) Willen des Fahrers, da er regelmäßig keinen Personenbeförderungsschein vorweisen kann und vom ihm somit Personentransporte gegen Entgelt grundsätzlich nicht durchgeführt werden dürfen. Deshalb ist es auch stets ratsam, darauf hinzuweisen, dass man den Mitfahrer nur an den Benzinkosten beteiligt, aber kein Entgelt für die Beförderung verlangt (z.B. indem die Abnutzung des Wagens oder die Fahrtätigkeit als Leistung per se berücksichtigt wird). Wer also mit Mitfahrgelegenheiten "Gewinn" macht, ohne einen Personenbeförderungsschein zu besitzen, ist versicherungsrechtlich "die ärmste Sau", wenn etwas passiert.

edit: Habe dazu etwas gefunden und sinngemäß verkürzt:
"Fraglich ist schließlich, welche Rechtsnatur ein solcher Mitfahrvertrag hat.
Gegen die Einordnung als Dienstvertrag spricht zunächst, dass letztlich nicht die
Fahrleistung des S vergütet wird, sondern von den Mitfahrern lediglich ein
„Benzinkostenzuschuss“ entrichtet wird. Vor diesem Hintergrund kann davon
ausgegangen werden, dass nicht nur eine Diensthandlung sondern ein konkreter Erfolg
(Erreichen des Zielortes) von S geschuldet wird. Die Annahme eines Werkvertrages
erscheint daher gut vertretbar.

Für die Annahme eines Gesellschaftsvertrages i. S. v. § 705 BGB spricht, dass die Parteien hier einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Unter einem gemeinsamen Zweck ist ein
für alle gemeinsames ideelles oder wirtschaftliches Ziel zu verstehen, welches durch
Zusammenwirken der Gesellschafter erreicht werden soll. Gemeinsam ist ein Zweck dann,
wenn sich durch seine Verwirklichung ein für alle Mitglieder gemeinsamer Vorteil ergibt.
Dass darüber hinaus jeder Gesellschafter auch eigennützige Ziele verfolgt, steht dem
gemeinsamen Zweck nicht entgegen. Explizit haben S und seine Mitfahrer keinen
gemeinsamen Zweck vereinbart. Der Vertragszweck kann jedoch vorliegend durch
Auslegung ihres wirklichen Willens gem. § 133 BGB ermittelt werden. Durch den
Zusammenschluss zu einer Mitfahrgemeinschaft verfolgten S und seine Mitfahrer eine
kollektive Kostenreduzierung durch Umlegung der Benzinkosten auf jeden Mitfahrer. Die
Förderungspflicht besteht hier in der Leistung der Mitfahrgebühr bzw. dem
Zurverfügungstellen des Autos durch S." Zitat Ende.

Also, vertragliche Ansprüche stünden dir danach zu.
 
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lol ist doch nicht dein ernst dass du den ganzen "Fall" mit nur zwei Paragraphen löst? Haarsträubend was hier teilweise für Argumente und Paragrpahen wild durcheinander zitiert werden.
 

TMC|Eisen

Guest
Zu deinem LOL: Das ist ein Zitat aus der Musterlösung eines gelösten Falls der "Uni Freiburg", in dem es um Ansprüche aus einem solchen Vertrag geht. Und wo behaupte ich, dass mein Beitrag allgemeingültig wäre und ich den gesamten Fall gelöst hätte? Festzustehen scheint lediglich, dass ein Mitfahrvertrag durchaus bindend ist. Oder hast du sonst irgendetwas substanzielles beizutragen? Mit wievielen §§ willst du den "Fall" denn lösen?
Roflmao
 
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lol ist doch nicht dein ernst dass du den ganzen "Fall" mit nur zwei Paragraphen löst? Haarsträubend was hier teilweise für Argumente und Paragrpahen wild durcheinander zitiert werden.
Na immerhin bringt er, im Gegensatz zu dir, Inhalt.
 
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Der Fall ist noch gar nicht gelöst! Er hat lediglich festgestellt, dass es sich um einen Vertrag handelt und somit vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Vom SE etc. wurde nix gesagt und demnach ist noch nichts gelöst.
 
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eigentlich basiert das ganze konzept ja schon ein bissel auf der unverbindlichkeit. wenn jetzt solche heinis wie ihr ankommen, die auf irgendwelchen paragraphen rumreiten, dann ist das einfach weltfremd. wer ganz sicher zu nem bestimmten zeitpunkt irgendwo sein muss, benutzt halt keine mfg.
 

TMC|Eisen

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Wie bitte? "Ein bissel auf der Unverbindlichkeit"? Es ist doch im Ergebnis vollkommen gleichgültig, wie wichtig der Termin für den Mitfahrer ist. Wenn der Anbieter zusagt, hat er sich auch an die Vereinbarung zu halten oder wenigstens rechtzeitig abzusagen. Das hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun, der Grundsatz "pacta sunt servanda" gilt seit ein paar tausend Jahren, und ist wohl eine unserer größten Errungenschaften. Oder hälst du dich grundsätzlich nicht an irgendwelche Vereinbarungen? Dann bist wohl eher du weltfremd...
 
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Wie sieht es eigentlich bei der Bahn oder bei Fliegern aus? Bekommt man da Geld zurückerstatt auf Grund von Gerichtsentscheidungen? Natürlich kommt es auf den Grund an.
 

Teegetraenk

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Die Bahn fährt ja z.B. nicht einfach so mal nicht, sondern wenn Züge/Flüge ausfallen, dann wegen Unmöglichkeit der Pflichterfüllung (bei Flügen wohl eher als bei Zügen). Das ist dann auch nochmal anders.
 

TMC|Eisen

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Soweit ich weiss, sind sowohl Zugreisen als auch Flugreisen meistens keine absoluten Fixgeschäfte, so dass bei Ausfall in der Regel keine Unmöglichkeit vorliegt, sondern nur eine Schlechtleistung. Außerdem ergibt sich daraus ein Rücktrittsrecht, wobei die Fristsetzung wegen relativem Fixgeschäft (§ 323 II Nr. 2 BGB) entbehrlich wäre. Bei relativen Fixgeschäften geht man ausnahmsweise von der Nachholbarkeit der Leistung aus. Man bekommt auch nicht alle Schäden ersetzt, die durch die Verspätung oder den Ausfall entstehen (sonst wäre die Bahn noch unrentabler, als sie es ohnehin schon ist) xD

Ich gehe davon aus, dass die Zusatzleistungen seitens Fluglinie bei Ausfall des Flugs (z.B. Übernahme der Hotelkosten) oft über "Kulanz" laufen. Man müsste mal in die AGBs sehen.
 
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Nur weil dir irgendwer mal sagt, dass er dich von A nach B um XX Uhr mit nimmt hat er noch lange keine rechtliche Verpflichtung dazu. Die gemachten Aussagen sind absolut ohne jegliche gesetzesgültige Verbindlichkeit sprich lediglich Vertrauensbasis.
 

Teegetraenk

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Hab ich so noch nicht gehört aber würde der Realität ja recht gut entsprechen. Die "Nachholbarkeit" und die Schlechtleistung finden dann aber sicher irgendwann ihre Grenzen, wenn mal wieder ein Vulkan tagelang den Flugverkehr sperrt..

Nur weil dir irgendwer mal sagt, dass er dich von A nach B um XX Uhr mit nimmt hat er noch lange keine rechtliche Verpflichtung dazu. Die gemachten Aussagen sind absolut ohne jegliche gesetzesgültige Verbindlichkeit sprich lediglich Vertrauensbasis.
Schwachfug, wie kommst du auf sowas?
 
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@ pivouser
ich bezog das auf mitfahrgelegenheit.de und dort ist es definitv so. Wenn nicht gerade SMS oder aufgezeichnete Telefonate vorhanden sind könnte ja jeder sonst was behaupten und selbst wenn solche Daten vorliegen bleibt das immernoch eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung.
 

Teegetraenk

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@ pivouser
ich bezog das auf mitfahrgelegenheit.de und dort ist es definitv so. Wenn nicht gerade SMS oder aufgezeichnete Telefonate vorhanden sind könnte ja jeder sonst was behaupten und selbst wenn solche Daten vorliegen bleibt das immernoch eine rechtlich unverbindliche Vereinbarung.

mitfahrgelegenheit.de hat damit nichts zu tun, die vermitteln nur die Kontakte. Nimmt derjenige, der fährt Geld, entstehen eben schon gegenseitige Ansprüche. Das ist Fakt.
 

TMC|Eisen

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Das ist nicht richtig Kostenersatz. Du unterscheidest nicht zwischen materiellem Recht und prozessualem Recht. Ein Vertrag kann in der Regel auch durch mündliche Vereinbarung wirksam geschlossen werden. Dieser Vertrag ist dann "genauso gültig" oder wirksam wie ein schriftlich geschlossener Vertrag. Und er ist genauso verbindlich. Der Unterschied liegt nur darin, dass man einen mündlichen Vertrag vor Gericht schwer beweisen kann, was aber mit der eigentlichen Rechtslage so rein gar nichts zu tun hat. :-)


@ Pivouser: Das ist afaik gefestigte Rechtsprechung. Vgl. : http://www.ra-live.de/index.php?opt...aeft&catid=38:urteilsbesprechungen&Itemid=129
 

Teegetraenk

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Jep, interessant wie sich da die Rechtssprechung gedreht hat.
 
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Wie bitte? "Ein bissel auf der Unverbindlichkeit"? Es ist doch im Ergebnis vollkommen gleichgültig, wie wichtig der Termin für den Mitfahrer ist. Wenn der Anbieter zusagt, hat er sich auch an die Vereinbarung zu halten oder wenigstens rechtzeitig abzusagen. Das hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun, der Grundsatz "pacta sunt servanda" gilt seit ein paar tausend Jahren, und ist wohl eine unserer größten Errungenschaften. Oder hälst du dich grundsätzlich nicht an irgendwelche Vereinbarungen? Dann bist wohl eher du weltfremd...

ich behaupte ja garnicht, dass es nicht möglich ist, darüber juristisch zu schwabulieren, oder man nicht ganz toll klingende lateinische sprüche dazu finden kann. ich lass euch den spaß gerne.
nur ist es leider so, wenn nur noch solche schlauberger wie ihr da mitfahren würdet, die jeden, der 5 minuten zu spät kommt, verklagen, dann ist das ganze nicht mehr lange existent.
ein gewisses maß an unverbindlichkeit ist einfach essentiell.
und ja, ich treffe manchmal vereinbarungen, die ich nicht einhalte. ist dir wahrscheinlich noch nie passiert, stimmts?

der te erinnert mich bisschen an diese omma, die sich wegen dem verschütteten kaffee reicht geklagt hat.
 
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Ich gehe jetzt davon aus, dass der versetzte Mitfahrer das Geld noch nicht gezahlt hat bzw. vor hatte es im Verlauf oder nach Ende der Fahrt zu bezahlen. Ich denke, das ist die Regel und in dem Fall kann man nicht sagen, dass ein Vertragsabschluss vorliegt, zumindest nicht zwingend wenn der Anbietende entsprechend argumentiert. Daher besteht auch keine rechtliche Verbindlichkeit.
Vorkasse etc ist ein anderes Thema.
 

TMC|Eisen

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Wieder falsch. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Einfaches Beispiel: A ruft bei B, der eine Mitfahrgelegenheit anbietet, an. A fragt B, ob noch ein Platz frei ist. B bejaht dies und sie vereinbaren den Ort und die Zeit der Abfahrt. Und Zack! ist der Vertrag zustande gekommen. Wann wer wo wie zahlt ist vollkommen gleichgültig. Ob man das jetzt als Gefälligkeitsvertrag ansieht oder als Werk- oder Gesellschaftsvertrag spielt keine Rolle. Natürlich muss man bei einer Mitfahrgelegenheit Abstriche machen, was die Ausfallwahrscheinlichkeit der Fahrt angeht. Wenn der Anbieter 2 Tage vorher anruft und sagt er sei krank und fahre deshalb nicht, tja, dann kann man eben nichts machen.

@ Marziques: Ich nehme selber hin und wieder Leute per MFG mit, niemand beschwert sich, wenn man im Stau steht oder wenn man rechtzeitig absagt. Die Person aber einfach am vereinbarten Ort stehen zu lassen ist meiner Meinung nach eine Frechheit. Aber gut, dass du da so kulant bist, dann kann man dich ja auch mal stehen lassen, du nimmst das dann easy :-)
 
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Teegetraenk

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Maziques nun mach mal langsam.

Es geht hier nicht um "5 Minuten zu spät" oder andere Lapalien. Stell dir einfach vor, der Mitfahrerist im Vertrauen auf die Leistung selbst Verpflichtungen eingegangen oder hat andere Vorleistungen erbracht. Oder es geht um dringend einzuhaltende Termine und der Anbieter weiß davon.

Fair und problemlos wäre es, dem Mitfahrer bescheid zu geben, dass es nichts mit der Fahrt wird und ihm ev. zu helfen eine Alternative zu finden. Wenn er jedoch einfach nicht aufkreuzt, Anrufe wegdrückt usw. der kann für entstehende SCHÄDEN auch aufkommen.


Mir ist vor nicht allzu langer Zeit etwas ähnliches passiert. Hab Tickets fürs letzte Bundesligaspiel HSV vs Gladbach geschenkt bekommen. Fahrer besorgt, am Abend vorher nochmal vergewisstert. AM nächsten Morgen schrieb er mir nochmal, ob ich wirklich dabei bin. Beim verabredeten Termin war er nicht da, drückte mich am Telefon weg usw. Wir hatten jetzt schon ~50€ für die Tickets geblecht und haben dann 2x 70€ ICE zahlen müssen um noch zum Spiel zu kommen. Das sind also knapp über 100€ Schaden (da er 15€/Person wollte), nur weil der mir nicht abgesagt hat (hätte mir dicke noch was anderes suchen können). Und der hat auch einen Mahnbescheid bekommen. Denn 106€ sind ne Stange Geld für mich.

Dafür brauchts übrigens nicht zwingend einen Anwalt, nur wenn er EInspruch einlegt.
 
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Der Anbietende kann die Annahme des Vertrags aber auch so definieren, das diese erst bei Leistungserbringung vorliegt.
Sieht man doch bspw auch bei diversen Internetanbietern/Katalogen etc. Ware wird zu fixem Preis als Lieferbar beschrieben. Kunde bestellt die vom Anbieter als lieferbar deklarierte Ware. Der Vertrag kommt aber erst dann zustande wenn der Anbieter wirklich liefert. Solange steht lediglich das Kaufangebot vom Käufer bzw hier jetzt Mitfahrer.
 
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Maziques nun mach mal langsam.

Es geht hier nicht um "5 Minuten zu spät" oder andere Lapalien. Stell dir einfach vor, der Mitfahrerist im Vertrauen auf die Leistung selbst Verpflichtungen eingegangen oder hat andere Vorleistungen erbracht. Oder es geht um dringend einzuhaltende Termine und der Anbieter weiß davon.

Fair und problemlos wäre es, dem Mitfahrer bescheid zu geben, dass es nichts mit der Fahrt wird und ihm ev. zu helfen eine Alternative zu finden. Wenn er jedoch einfach nicht aufkreuzt, Anrufe wegdrückt usw. der kann für entstehende SCHÄDEN auch aufkommen.

natürlich ist das eine krasse arschlochaktion von dem typen. und er hätte es sicher verdient, dass man ihm eine reindrückt, auf welche art auch immer. das ist dann vllt. auch geschmackssache, ich würde das jamba abo bevorzugen.

trotzdem ist es sehr wohl weltfremd (vor allem da der te ja seit 3 jahren mfgs benutzt), davon auszugehen, dass eine mfg eine zuverlässige beförderungsart ist.

wenn man gegen denjenigen hier juristisch vorgeht, was ist denn mit jemandem, dessen karre nicht anspringt, sich aber meldet? das wäre ja für morphium (fast) aufs selbe hinausgekommen. ihn dafür verantwortlich machen, dass sein instandhaltungsplan nicht nach din iso norm ist? wie soll er denn sich um alternativen kümmern?
 

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Meiner Meinung nach muss ein Mitfahrer nunmal damit rechnen, dass die Fahrt nicht mit absoluter Sicherheit zustande kommt.
Ich musste auch schonmal wen sitzenlassen, weil ein vorheriger Interessent keine eindeutige Zu-/Absage erteilt hat und dann auf einmal doch da war. Dann mahlt halt derjenige, der zuerst kommt. Wenn mir ein Mitfahrer noch kurzfristig abspringt komm ich doch auch nicht mit irgendwelchen Paragraphen daher.

Kann nur hoffen, dass mir nie einer von euch Korinthenkackern hier ins Auto steigt. :| Wahrscheinlich dieselbe Type, die einen dann direkt verklagen wenns zu nem (unverschuldeten) Unfall kommt.
 

Teegetraenk

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wenn man gegen denjenigen hier juristisch vorgeht, was ist denn mit jemandem, dessen karre nicht anspringt, sich aber meldet? das wäre ja für morphium (fast) aufs selbe hinausgekommen. ihn dafür verantwortlich machen, dass sein instandhaltungsplan nicht nach din iso norm ist? wie soll er denn sich um alternativen kümmern?

Das wäre eben der oben schon beschriebene Fall, bei dem man keine Ansprüche hätte.

Meiner Meinung nach muss ein Mitfahrer nunmal damit rechnen, dass die Fahrt nicht mit absoluter Sicherheit zustande kommt.
Ich musste auch schonmal wen sitzenlassen, weil ein vorheriger Interessent keine eindeutige Zu-/Absage erteilt hat und dann auf einmal doch da war. Dann mahlt halt derjenige, der zuerst kommt. Wenn mir ein Mitfahrer noch kurzfristig abspringt komm ich doch auch nicht mit irgendwelchen Paragraphen daher.

Kann nur hoffen, dass mir nie einer von euch Korinthenkackern hier ins Auto steigt. :| Wahrscheinlich dieselbe Type, die einen dann direkt verklagen wenns zu nem (unverschuldeten) Unfall kommt.
Das ist doch auch was komplett anderes. :rolleyes:
 
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@Kostenersatz
Ja sowas ist zwar grundsätzlich möglich, aber hier im konkreten Fall besteh dafür keine ANhaltpunkte.


Allgemein finde ich ein Gefälligkeitsverhältnis gar nicht so fernliegend. Vor allem wenn man sich im FAQ unter Regeln ansieht, das man 24 Stunden vor der Fahrt nochmal anrufen soll, ob die Fahrt auch wirklich stattfindet und das man einfach absagen kann sprechen meiner Meinung nach dafür.

Aber selbst dann wäre an Schadensersatz aus 280, 241 II, 311 II Nr. 3 (analog) zu denken. Weiß aber nicht wie da die Ansicht der Rechtsprechung ist.
 

Teegetraenk

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Gefälligkeitsinteresse kann man vermuten, scheitert dann aber am finanziellen Interesse.
 
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@ karatza
Da der Fahrer wahrscheinlich keine eigenen AGB's haben wird kann er das aber so auslegen und ist damit im weiter oben beschrieben Fall komplett abgesichert bzw nicht haftbar.
 
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