Lehrerin: Darf die das?!

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Abend!

Kurze daten die ihr vllt. wissen solltet: besuche ein fachgymnasium schleswig-holstein, zweig wirtschaft, 12 klasse.

haben heute unsere GMK arbeit zurück bekommen und eine freundin von mir, hat 3 notenpunkte geschrieben.
In den einzelnen aufgaben wurde sie gar nicht so schlecht benotet, jedoch hat sie in einen der 4 aufgaben 0 teilpunkte bekommen.
Dabei hat sie fast 2 seiten dazu geschrieben und die aufgabe gut beantwortet... allerdings 0/15 teilpunkten bekommen.

die aufgabe hat sie gut erklärt und ähnlich aufgebaut wie wir sie mal im unterricht besprochen hatten!


Das ist natürlich nicht normal!
also ging sie hin und die lehrerin meinte als begründung, warum sie dort 0 teilpunkte hat und somit nur 3 notenpunkte hat wäre die, dass sie den VERDACHT habe, sie hätte dort geschummelt...

kurze anmerkung meinerseits hier: in der klasse schreiben fast alle die aufgaben vor und nehmen die mit in die arbeit... allerdings ist sie vorher rumgegangen und hat die blöcke, zettel kontrolliert!
Es ist auch unmöglich das sie irgendwo vom sitzpartner abgeschrieben hat.

selbst WENN es so wäre und sie hätte dort von einem zettel abgeschrieben, müsste sie doch dabei erwischt werden?

ich meine es reicht doch nicht alleine, dass der lehrer sagt, dass er den VERDACHT habe! er hat sie nicht erwischt und auch sonst keinen beweis + sie hat vorher die zettel nachgeguckt, ob jemand was vorgeschrieben hat!

meine frage: darf sie das? einfach so sagen, du bekommst dort 0 punkte, weil ich glaube du hast da irgendwo abgeschrieben? ohne jegliche beweise? selbst wenn es 1 zu 1 genau so wäre, wie auf einem zettel, welchen wir mal bekommen hätten... man kann es doch immernoch auswendig lernen( das ist doch nur GMK) und dann hinschreiben in der arbeit?!

soll ich meiner freundin nun raten:
- geh damit zur lehrerin, scheiß sie zusammen und verlange die punkte, die du verdient hast
- geh damit zum direktor / tutor und verlange hilfe / erklärung und gehe dann zu der lehrerin
-vergiss es, die lehrerin darf auf verdacht 0 punkte verteilen

was sagt ihr? wie kennt ihr euch da aus? wo kann man was wegen dem schulgesetz nachlesen!

Danke schonmal für eure ratschläge! :hammer:
 

Clawg

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Stimmte der Text 1:1 mit dem Unterrichtsmaterial ueberein?
 

Desolator

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ich hab jetzt nicht genauer gesucht, aber da du das schulgesetz suchst ist hier ist die AScho: http://www.hirnwindungen.de/schule/ascho.html

weiterhin würde ich sagen geh damit zum direktor / tutor und verlange hilfe / erklärung und gehe dann zu der lehrerin, denn null punkte wegen einem verdacht, nä
 
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erstmal androhen damit zum Rektor zu gehen wenn das auch nichts nützt sollte sie zum Rektor gehen.
 

sp4cer

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Also bei uns ist das so, dass die Lehrer bei BEGRÜNDETEN VERDACHT (also nicht beim Abschreiben erwischt) noch einmal den Test schreiben lassen dürfen, aber nicht einfach 0 Punkte erteilen.

Dazu noch einmal die oben verlinkte ASchO(allg. SchulOrdnung)

Bei Unklarheit über den Umfang der Täuschungshandlung wird die Wiederholung der Arbeit angeordnet. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluß der Leistung festgestellt, so ist entsprechend zu verfahren.

OffTopic:

In der ASchO steht auch

Bedient sich ein Schüler zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfe, so begeht er eine Täuschungshandlung. Bei geringem Umfang der Täuschungshandlung wird der ohne Täuschung erbrachte Teil bewertet; der übrige Teil wird als nicht erbracht gewertet.

Was ist geringe Täuschung?
 

Clawg

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Dann wuesste ich nicht wo das Problem liegt. Ziel der Schule ist es, Sachen auswendig zu lernen. Das hat deine Freundin anscheinend gemacht.
Wenn die Lehrerin unfaehig ist, Fragen so zu stellen, dass man sie nicht durch einfaches auswendig lernen loesen kann, dann ist sie selbst schuld.
 
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BALLERN
zuerst mit lehrerin selber reden
danach zum vertrauenslehrer
und dann erst zum Direktor.
Sowas sollte man schon regeln und zwar in dieser Reihenfolge wie obig beschrieben. Sonst denkt die Lehrerin nämlich du willst ihr eins reinwürgen unter schlechtesten Umständen. Du darfst _NIE_ vergessen, dass die Lehrerin IMMER am längeren Hebel sitzt, d.h selbst wenn du dann vom Direktor oder irgendwem Recht bekommst, wird sie der Person trotzdem ab und zu mal eins reinwürgen, und zwar so dass du nichts dagegen machen kannst.


Zum Problem selber denk ich nicht, dass sie die 0 Punkte so wie oben beschrieben rechtfertigen darf, weil wenn, muss sie deiner Freundin das Blatt afaik sofort wegnehmen und nicht erst hinterher der Meinung sein, dass sie gespickt hat. Allerdings das Problem geregelt zu lösen ist ne ganz andere Sache.
 
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Stgt
Ich hab mal ne Aufgabe in einer Klausur abgeschrieben. Der Lehrer hat mich dann als er die Klausur zurückgegeben hat an die Tafel gebeten und ich durfte die Aufgabe nochmal schreiben -> Natürlich konnte ich es nicht und er hat mir die Punkte abgezogen.
 
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richtig, das habe ich mir auch schon gedacht...
und die knallt einfach 0 punkte da rein!

total die verarsche... also sollte sie aufjedenfall auf ihre punkte bestehen?
was ist wenn sie sagt, sie solle nachschreiben?

muss sie das dann, um ihre punkte zu bekommen? eigentlich wäre das ja etwas unfair... sie hat den ganzen mist ja schon einmal gemacht!
 
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Wenn nix mehr hilft, Dienstaufsichtsbeschwerde!
Aber nicht damit drohen, geh' erstmal den "diplomatischen" Weg durch die einzelnen Entscheidungsinstanzen!

Kann und darf nicht sein, sowas. Wo kommen wir denn hin, wenn sich alle Lehrer auf einmal anmaßen zu entscheiden, wer schummelt und wer nicht?!?

Auf jeden Fall, Förderverein,Elternrat und SV einschalten!
Ich glaubs ja net!:eek3:
 

sp4cer

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Original geschrieben von fratting2k6

muss sie das dann, um ihre punkte zu bekommen? eigentlich wäre das ja etwas unfair... sie hat den ganzen mist ja schon einmal gemacht!
Ja muss sie. Und wenn sies schon einmal gemacht hat, wird sies doch auch noch können, oder? =)
 
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Original geschrieben von sp4cer
Ja muss sie. Und wenn sies schon einmal gemacht hat, wird sies doch auch noch können, oder? =)

das kann ich dir nicht sagen ob SIE es noch kann!
haben die arbeit vor den ferien geschrieben... also schon über nen monat ( ? ) her?!

sowas ist doch scheiße ..
 
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Auf jeden fall erst zum Vertrauenslehrer /Tutor oder wie auch immer man das nennen mag und mit dem die weiteren schritte besprechen. Ist schon ein wenig frech von der lehrerin imo.
 

shaoling

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Original geschrieben von Clawg
Dann wuesste ich nicht wo das Problem liegt. Ziel der Schule ist es, Sachen auswendig zu lernen. Das hat deine Freundin anscheinend gemacht.
Wenn die Lehrerin unfaehig ist, Fragen so zu stellen, dass man sie nicht durch einfaches auswendig lernen loesen kann, dann ist sie selbst schuld.
Das zweite ist eine anfechtbare Behauptung, das erste einfach nur falsch.

Der Fall liegt nicht so einfach.
Wenn wirklich offensichtlich ist, dass ihr Text nahezu mit dem übereinstimmt, der im Unterricht erarbeitet wurde, sei es nun auch etwas umformuliert, dann könnte man sagen, dass sie die Aufgabe nicht den Anforderungen entsprechend gelöst habe, und somit null Punkte vergeben.
Diesen Standpunkt vertritt die Lehrerin in Übereinstimmung mit dem offiziellen Standpunkt der Schule: Es geht in der Schule niemals nur darum, die Aufgabe möglichst adäquat zu lösen, sondern immer vor allem darum, die eigene Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Und bei simplem Umformulieren und Auswendiglernen bzw. sogar Vorfertigen eines Texts ist die Anforderung der eigenständigen geistigen Tätigkeit eindeutig nicht erfüllt worden.
Das Problem ist eben, dass sowas niemals explizit in der Aufgabenstellung vorgegeben ist, sondern stets implizit vorausgesetzt werden.

Man kann natürlich auch einen rein pragmatischen Standpunkt vertreten, wie Claw es hier tut, und sagen: Die Aufgabe war so gestellt und wurde adäquat gelöst, mehr war nicht gefordert.
Das ist schwer leugbar, wenn man nur von der Aufgabe, wie sie in der Arbeit gestellt war, ausgeht. Es gibt aber eben diesen verborgenen Überbau, bei dem man davon ausgeht, dass die Schüler sich dessen bewusst sind.

Hier liegt leider ein sehr starkes Gefälle zwischen dem Soll- und dem Ist-Zustand der Schule vor, der zu solchen Missverständnissen führt und keine eindeutige Antwort bereithält.
Beide Sichtweisen sind irgendwie nachvollziehbar, die eine mehr aus Schüler-, die andere mehr aus Schulperspektive.

Wie es rein rechtlich aussieht, wird sich am besten durch ein Gespräch mit verantwortlichen Stellen der Schule, zunächst mal vielleicht Vertrauenslehrer, dann Schulleitung, klären lassen.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Der Fall liegt nicht so einfach.
Wenn wirklich offensichtlich ist, dass ihr Text nahezu mit dem übereinstimmt, der im Unterricht erarbeitet wurde, sei es nun auch etwas umformuliert, dann könnte man sagen, dass sie die Aufgabe nicht den Anforderungen entsprechend gelöst habe, und somit null Punkte vergeben.

In meiner gesamten schullaufbahn habe ich nicht eine einzige GK arbeit geschrieben in der eine Teilaufgabe, die offensichtlich sehr viele punkte gibt durch einen auswendig gelernten text aus dem untericht zu beantworten gewesen wäre, da muss sich die lehrerin dann schon einfallslosigkeit / schlechtes testdesign vorwerfen lassen, wenn sie eine frage stellt, die durch einen unterichtstext beantwortet wird, muss sie damit rechnen, dass viele schüler, diesen text zumindest aus dem gedächtnis mehr oder weniger rezitieren. Das schüler schon im vornherein ganze unterichtstexte umformulieren und auswenig lernen, spricht schon dafür, dass diese art von arbeiten bei der speziellen lehrerin eher die regel als die ausnahme sind. Somit ist wenn dann die lehrerin schuld. Warum sollte man einen schüler dafür bestrafen wenn er sich für einen optimalen erfolg in der klassenarbeit vorbereitet? Wenn dies dadurch zu erreichen ist unterichtstexte auswenig zu lernen ist das der richtige weg in diesem fach, wenn es dadurch zu erreichen ist, dass man die grundlegenden konzepte versteht und in der arbeit übertragen anwenden muss ist selber denken angesagt. Imo ist hier die lehrerin schuld.
 
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Ich würde einmal mit der Lehrerin reden und wenn sich da nichts machen lässt dann direkt mit dem Direktor.
Das hat dann ja mit anscheißen oder reinwürgen nichts zu tun, wenn man es der Lehrerin vorher sagt.
Die betroffene sollte auf garkeinen fall alleine in den gesprächen sein.
Und zum Thema "Lehrerin sitzt am längeren Hebel":
Ja tut sie, deswegen kann sie der betroffenen Person noch sehr oft einen reinwürgen, es sei denn sie bekommt jetzt schon ein Schuss vor den Bug.
Ich habe mir früher in der Schule noch viel zu viel gefallen lassen. Vor allem aus Respekt gegenüber den Lehrern und wegen eigener unsicherheit. Rückwirkend weiß ich das es viele Lehrer gab die absolute Luschen waren, 0815 Unterricht mit 0,0 Motivation.
Man muss nicht immer Ja und Amen sagen.
 

shaoling

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Outsider,
ich selbst bin völlig deiner Ansicht und wollte nur skizzieren, wie die Lehrerin und die Schule in dieser Sache argumentieren könnten.
 
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wenn die schülerin sich das gefallen lässt ist sie selber schuld.
wahrscheinlich hat sie wirklich geschummelt und hätte ein schlechtes gewissen jetzt dagegen zu reden.
 
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Stgt
Mhh irgendwie merkwürdiger Tag, ich muss dog rautieren :8[: . Außerdem sollte man mal bei aller "geh zum Rektor"-Diskussion überlegen was sie danach macht. Dann hat sie sich ihre Punkte erstritten und anstatt 3 Notenpunkten halt 5 und darf die Lehrerin, die dann einen Hass auf sie schiebt, noch 2 Jahre ertragen - top!
 
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Naja wenn man nur das hinschreibt was man zu dem thema weiß aber nicht die eigentliche Frage beantwortet sind das eben 0 Punkte
 
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Original geschrieben von 2kewl4you
Außerdem sollte man mal bei aller "geh zum Rektor"-Diskussion überlegen was sie danach macht. Dann hat sie sich ihre Punkte erstritten und anstatt 3 Notenpunkten halt 5 und darf die Lehrerin, die dann einen Hass auf sie schiebt, noch 2 Jahre ertragen - top!

Das sollte kein beweggrund sein. Mein deutschleher in der 12.-13. hat mir in der zweiten stunde in dem ich ihn überhaupt hatte gesagt:"Hören sie bitte auf zu reden. Ich habe mir ja schon über sie berichten lassen, ich weiss ja, dass sie immer nur stören! [...]"
Ab diesem zeitpunkt war krieg angesagt und ich hatte trozdem immer meine 9-12 punkte in deutsch, unbegründet schlecht benoten ist nicht so einfach wie sich das manche vorstellen. Man darf nur den Konflik nicht scheuen.
 

Aule2

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in diesem fallw würde eine kompetente leerkraft allerdings sagen:
"Deine Antwort war scheiße" und nicht "öhh, ja , ich weiß nicht, ich glaub du hast beschummelt"
 
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Original geschrieben von Aule2
in diesem fallw würde eine kompetente leerkraft allerdings sagen:
"Deine Antwort war scheiße" und nicht "öhh, ja , ich weiß nicht, ich glaub du hast beschummelt"

richtig... nur diese lehrkraft ( leer ^^ ) ist sehr "beschränkt" um es nett auszudrücken.
Man merkt ihr richtig an wen sie mag und wen nicht... und genau so benotet sie auch...




Original geschrieben von Maderix
Naja wenn man nur das hinschreibt was man zu dem thema weiß aber nicht die eigentliche Frage beantwortet sind das eben 0 Punkte

jo, wobei das in diesem fall ja nicht zutrifft.
sie hat das thema schon damit beantwortet!
 
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also, so wies aussieht ist ihr Text dem im Unterricht behandelten sehr ähnlich. Wenn es einem anderen Mitschüler extrem ähnlich wäre könnte sie ja abgeschrieben haben bzw. wäre sehr wahrscheinlich weil sie das ja nicht vorher irgendwo auswendig lernen hat können (den genauen Wortlaut oder sowas).
So ists aber bissl ungewiss und (da ich selbst Klasse 12 bin) müsste man eigentlich nach der Aufgabenstellung fragen. [ Ich für meinen Teil bin allgemeines Gymnasium und hab somit ja zentral-Abi, ka obs da so gravierende unterschiede geben wird, bzw weiß ich net mal ob ihr Zentral-Abi habt^^]
Jedenfalls gibt es beim Zentral-Abi eine Einteilung der Aufgabenstellungen, kurz gesagt
zur Hervorhebung im Quote, nirgendswo echt zitiert^^
1) Wiedergeben/Zusammenfassen (leicht)
2) 1 + beweisen/wiederlegen anhand von gelerntem oder Textstellen
3) erörtern, eigene Meinungsbildung usw.
Stimmt zwar nicht 100%, aber so kann mans zusammen fassen.
Wenn es nun z.B. Aufgabenbereich 1) wäre würde ich keinen Grund sehen wieso sie 0 Punkte haben sollte. In diesem Bereich geht es um auswendiggelerntes, zusammenfassen von Texten und somit ist quasi das komplette wiedergeben des im unterricht behandelten die perfekte Lösung.
Wenn es Aufgabenbereich 2 sein sollte ist es etwas Problematisch weil da beweisen und/oder widerlegen hinzukommt, anhand von (meist) auch gelernten Sachen in der Schule oder an dem Text, sollte aber noch Teilpunkte geben
Aufgabenbereich 3 wäre schlecht für sie da es um eine eigene Meinungsbildung geht, könnte man aber evtl. irgendwie immernoch vertreten, dass man da par Teilpunkte kriegt.
So, ka obs auch so bei euch ist wenn nein alles umsonst (^^), wenn ja würde die Aufgabenstellung deutlich helfen.

Dann würd auch noch hilfreich sein zu erfahren wie das generelle Verhältniss zwischen ihr und der Lehrerin ist. Dass es Lehrer gibt, die manche Schüler nicht mögen und ihnen absichtlich schlechte Noten reindrücken ist wohl jedem klar. (wenn es ein "gedrücktes" Verhältnis ist würde ich auf jedenfall mim Tutor reden, ka Kurs wechseln falls möglich oder sowas)

Wenn die Lehrerin bei der schlechten Note bleibt sollte sie selber fragen, ob sie nachschreiben darf ist zwar Stress, aber ich mein schlechter kanns net mehr werden oder?^^
 

TheRine

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entweder die lehrerin nimmt gleich die arbeit weg, weil sie sie beim schummeln erwischt oder gar nicht.
wie lächerlich ist das denn bitte? kann die doch im nachhinein gar nicht beweisen...
 

shaoling

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Original geschrieben von Toadesstern
Wenn es nun z.B. Aufgabenbereich 1) wäre würde ich keinen Grund sehen wieso sie 0 Punkte haben sollte. In diesem Bereich geht es um auswendiggelerntes, zusammenfassen von Texten und somit ist quasi das komplette wiedergeben des im unterricht behandelten die perfekte Lösung.
Das ist so nicht ganz korrekt. Auch in Aufgabentyp 1 (Reproduktion von Wissen) soll eine eigenständige geistige Leistung vollbracht werden, indem man zwar über das nötige Faktenwissen verfügen muss, es aber selbst in einen zusammenhängenden Text mit sinnvoller Struktur fassen soll.
Gibt man hingegen einen auswendiggelernten Text in leicht anderer Formulierung, aber mit quasi identischen Begriffen, Verknüpfungen und identischer Struktur wieder, ist diese eigenständige Leistung nur mangelhaft erbracht.
 
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naja so würd ich das nicht unbedingt sehen. Ok perfekte Lösung ist übertrieben geb ich zu und es ist sogar egal wies ist müssen wir uns net mal streiten teilpunkte (wie auch du sagtest) sollte es schon geben.
 

shaoling

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Naja, ich sehe hier durchaus, dass die besagte Schülerin allem Anschein nach keine echte Leistung vollbracht hat, bin allerdings ganz bei Outsider und den andere, die der Meinung sind, dass dies auf die mangelhafte Aufgabenstellung zurückzuführen ist.
Ich weiß, dass in der Schule teilweise kein besonders großer Wert auf klare Arbeitsanweisungen gelegt wird, weswegen es immer wieder zu Missverständnissen kommt, wenn man die Aufgabenstellung frecherweise wörtlich nimmt, statt sich noch dazu zu denken, was der Lehrer vermutlich hören will, ohne es aber ausdrücklich zu fordern.
Hier sind in meinen Augen ausnahmsweise mal nur die Lehrer gefordert, die da oft einfach präziser zu Werke gehen müssen.
 
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joa diese frage in Arbeiten "was will der Lehrer nun, dass ich ihm da hin schreibe?" kennt wohl jeder^^. Naja wie gesagt die Aufgabenstellung und das "noramale" Verhältnis zwischen der besagten Schülerin und der Lehrerin würde schon arg helfen. Wenn in der Aufgabenstellung explizit steht, dass sie ne eigene Meinung herrausarbeiten soll oder so dann hat sie schon ziemlich geschissen^^
 

Benrath

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als ob das in der uni später anders wäre.. generell schreibt man bei klausuren dass hin was man denkt, was am meißten punkte bzw beste noten bringen würden.. im idealfall ist das natürlich auch die objektiv richtige antwort.
 

FORYOUITERRA

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Doch freut euch nicht darüber, daß euch die Geister gehorchen, sondern freut euch darüber, daß eure Namen im Himmel verzeichnet sind. Seht, ich habe euch die Vollmacht gegeben, auf Schlangen und Skorpione zu treten und die ganze Macht des Feindes zu überwinden. Nichts wird euch schaden können ihr frevler!
 
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Original geschrieben von Benrath
generell schreibt man bei klausuren dass hin was man denkt, was am meißten punkte bzw beste noten bringen würden.
lol? gewaltiger unterschied. außer vielleicht in nem mathematik studium.

und ne dienstaufsichtsbeschwerde ohne verstoß ist recht blöde bzw. sollte erst ganz am ende der möglichkeiten stehen.

aber sowas taugt doch ganz gut als lehre fürs leben, wozu die schule ja da ist. irgendwann kommt immer jemand an und macht was ganz böses ungerechtes. besser jetzt weinen als später im job.
 

The.Kozzak

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Original geschrieben von fratting2k6
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Kurze daten die ihr vllt. wissen solltet: besuche ein fachgymnasium schleswig-holstein, zweig wirtschaft, 12 klasse.

haben heute unsere GMK arbeit zurück bekommen und eine freundin von mir, hat 3 notenpunkte geschrieben.
In den einzelnen aufgaben wurde sie gar nicht so schlecht benotet, jedoch hat sie in einen der 4 aufgaben 0 teilpunkte bekommen.
Dabei hat sie fast 2 seiten dazu geschrieben und die aufgabe gut beantwortet... allerdings 0/15 teilpunkten bekommen.

die aufgabe hat sie gut erklärt und ähnlich aufgebaut wie wir sie mal im unterricht besprochen hatten!

So etwas kann schon sein wenn die betreffende Aufgabe eine höhere "Gewichtigkeit" als die anderen Testaufgaben hat. EDIT: Ferner ist nicht auszuschliessen, das man evtl am Thema vorbeischreibt, das kommt in den besten Familien vor.

Original geschrieben von fratting2k6
Das ist natürlich nicht normal!
also ging sie hin und die lehrerin meinte als begründung, warum sie dort 0 teilpunkte hat und somit nur 3 notenpunkte hat wäre die, dass sie den VERDACHT habe, sie hätte dort geschummelt...

kurze anmerkung meinerseits hier: in der klasse schreiben fast alle die aufgaben vor und nehmen die mit in die arbeit... allerdings ist sie vorher rumgegangen und hat die blöcke, zettel kontrolliert!
Es ist auch unmöglich das sie irgendwo vom sitzpartner abgeschrieben hat.

selbst WENN es so wäre und sie hätte dort von einem zettel abgeschrieben, müsste sie doch dabei erwischt werden?

Das im Endeffekt alle versuchen zu schummeln, macht es im Einzelfall nicht richtiger. Aber ohne Konkret erwischt worden zu sein ist das vergeben von 0 Punkten auf den bloßen Verdacht hin als Willkür zu sehen, denn dann dürfte man bei der Lehrerin ja niemals versuchen eine perfekte Arbeit abzuliefern, weil man ja sonst riskieren würde durch zu fallen. Wenn sie vorher noch kontrolliert hat und sie etwas übersieht ist das auch so eine Sache.. Bloß weil sie den Schummelzettel nicht findet, wird "Spicken" nicht legitimiert.

EDIT: Wenn die Lehrerin von Schummeln spricht sollte das auch mal klar definiert werden. Auswendig gelernte Texte sind grundsätzlich nicht als Betrug, oder Täuschung zu sehen, solange dies nicht in in Schriftform vereinbart und vom Schüler unterschrieben wurde...

Original geschrieben von fratting2k6
ich meine es reicht doch nicht alleine, dass der lehrer sagt, dass er den VERDACHT habe! er hat sie nicht erwischt und auch sonst keinen beweis + sie hat vorher die zettel nachgeguckt, ob jemand was vorgeschrieben hat!

Wie gesagt 0 Punkte auf Verdacht ist als Willkür zu betrachten und so etwas kann auch strafrechtliche Konsequenzen für den Lehrer haben, dieser trägt ja für die "Korrektheit" seines Unterrichts die Verantwortung, Drohungen dieser Art helfen natürlich nicht weiter, aber man sollte das Thema in jedem Fall mit der nächsthöherstehenden Person erörtern..

Original geschrieben von fratting2k6
meine frage: darf sie das? einfach so sagen, du bekommst dort 0 punkte, weil ich glaube du hast da irgendwo abgeschrieben? ohne jegliche beweise? selbst wenn es 1 zu 1 genau so wäre, wie auf einem zettel, welchen wir mal bekommen hätten... man kann es doch immernoch auswendig lernen( das ist doch nur GMK) und dann hinschreiben in der arbeit?!

Klar geht das mit dem Auswendig lernen.... Aber eine der Folgen habt ihr ja nun am Hacken, also lieber verstehen und dann hinschreiben...

EDIT: Wenn der Lehrkörper bei den vorangehenden Aufgaben allerdings den Eindruck gewinnen konnte, dass sich deine Freundin eher mäßig auf die Klausur vorbereitet hat und dann bei der letzen Aufgabe plötzlich alles perfekt gelöst ist, kann man von einem "Begründeten Verdacht" reden und da wird es dann für euch schwer bis unmöglich etwas dagegen zu unternehmen, ohne die Meinung eines anderen Lehrers einzuholen der in eben diesem Speziellen Fach ähnlich versiert ist wie der Eure...

Original geschrieben von fratting2k6
soll ich meiner freundin nun raten:
- geh damit zur lehrerin, scheiß sie zusammen und verlange die punkte, die du verdient hast
- geh damit zum direktor / tutor und verlange hilfe / erklärung und gehe dann zu der lehrerin
-vergiss es, die lehrerin darf auf verdacht 0 punkte verteilen

was sagt ihr? wie kennt ihr euch da aus? wo kann man was wegen dem schulgesetz nachlesen!

Danke schonmal für eure ratschläge! :hammer:

Mein Tip ist: Sprecht mit einigen Mitschülern, ob sie das wie ihr sehen und versichert euch damit. Anschliessend nimm sie an die Hand und geh mit ihr zum Tutor und versucht das Thema so klar und simpel wie möglich zu erläutern, euer Tutor wird wissen was zu tun ist. Wenn euer Tutor meint es wäre gut den Direx zu Rate zu ziehen, dann geht ihr beide mit dem Tutor zum Direx und erklärt ihm das ganze nochmal... Alles weitere wird dann folgen..
 

Benrath

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Original geschrieben von aMrio

lol? gewaltiger unterschied. außer vielleicht in nem mathematik studium.

und ne dienstaufsichtsbeschwerde ohne verstoß ist recht blöde bzw. sollte erst ganz am ende der möglichkeiten stehen.

aber sowas taugt doch ganz gut als lehre fürs leben, wozu die schule ja da ist. irgendwann kommt immer jemand an und macht was ganz böses ungerechtes. besser jetzt weinen als später im job.

und wo siehst du jetzt was anders als ich?


ansonsten sogar #2 wegen dienstaufsichtsbeschwer, dass wäre direkt so ziehmlich das dümmste was man machen könnte... lehrern, vor allem verbeamteten kann man meißtens sowieso nix.
 
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was is das bitte für ein scheiß fascho-lehrer, der 0 punkte bei VERDACHT auf täuschung gibt? vor allem verdacht LOL. entweder er kann es beweisen oder nicht - is doch lächerlich aufgrund von verdacht und indizien kommt auch niemand ins gefängnis
 
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Original geschrieben von iLLumination-
was is das bitte für ein scheiß fascho-lehrer, der 0 punkte bei VERDACHT auf täuschung gibt? vor allem verdacht LOL. entweder er kann es beweisen oder nicht - is doch lächerlich aufgrund von verdacht und indizien kommt auch niemand ins gefängnis
Würd ich nicht so sagen.
Nehmen wir an du schreibst ne 4 stündige Deutscharbeit (deutsch weil das ja das paradebeispiel ist^^) und hast im endeffekt abschnittweise das selbe wie ein Mitschüler. Bei der Korrektion der Arbeit wird die Lehrkraft dies wohl feststellen und entweder mit beiden reden und danach einem 0 Punkte geben oder grad beiden. Das ist dann auch nur auf Verdacht, weils in der Arbeit ja nicht bemerkt worden ist, aber es ist so gut wie sicher, dass abgeschrieben worden ist oder sonst irgendwie sich verständigt wurde.
Das trifft hier ja nicht zu weil sie wohl das selbe wie im Hausheft oder so hat, aber an sich auf Verdacht 0 Punkte zu geben ist schon möglich.

Wieder ontopic ich würde auch wie die meisten schon sagten wirklich zum Tutor gehen. Der kennt sich meist aus, weiß was zu tun ist und selbst wenn sie geschissen hat ists dem Tutor egal und hat keine negativen Aspekte für sie .
z.B. Direx, die Lehrerin kriegt das mit, Lehrerin behält Recht => Schüler gearscht. (Klar kanns auch gut ausgehn, aber wieso riskieren)
Wenn beim Gespräch mim Tutor dem Lehrer von vornerein Recht zugesprochen wird erfährt der Lehrer wohl nicht mal was von => Schüler hat keine Nachteile.
 
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Original geschrieben von Toadesstern

Bei der Korrektion der Arbeit wird die Lehrkraft dies wohl feststellen und entweder mit beiden reden und danach einem 0 Punkte geben oder grad beiden. Das ist dann auch nur auf Verdacht, weils in der Arbeit ja nicht bemerkt worden ist, aber es ist so gut wie sicher, dass abgeschrieben worden ist oder sonst irgendwie sich verständigt wurde.
Das trifft hier ja nicht zu weil sie wohl das selbe wie im Hausheft oder so hat, aber an sich auf Verdacht 0 Punkte zu geben ist schon möglich.

auf verdacht 0 Punkte zu geben würde ich nicht akzeptieren.
Auch 0 Punkte würde ich nicht akzeptieren, hat halt der andere abgeschrieben und nicht ich.
Also entweder beide 0 Punkte oder keiner.
Bei beidem gilt : 50% Fehlerquote.
Aber im Zweifel FÜR den Angeklagten.
wer sowas anders macht ist eh nicht ersntzunehmen.
wenn jemand mit mir sowas machen würde, ich würde mit allem was ich kann dagegen angehen.
Man kann Lehrern auch im 4-Augen gespräch klarmachen das man den ganzen unterricht zerstört wenn solche ungerechtigkeiten weiter auftreten. Und das sollte als Schüler nicht allzuschwer sein.
 
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