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kurze fragen zur abschreibung

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wie ist das denn bei der degressiven abschreibung. angenommen der beste zeitpunkt zum wechsel zur linearen abschreibung liegt im 4. jahr, die abschreibung selbst begann aber nicht im januar sondern später.

kleines beispiel:
ich kaufe etwas im juli 06 und schreibe 8 jahre degressiv mit 20% ab. habe ich dann im jahr des wechsels (beispielsweise 2009) erst einmal den hälftigen degressiven betrag in höhe von 20% des restwertes vom ende des vorjahres, und dann ermittelt man anhand des nunmehrigen restwertes im juli 09 jetzt die lineare abschreibung, und davon eben hälftig für 2009, so dass sich der gesamte betrag für 2009 aus den beiden teilsummen zusammensetzt?

http://www.docju.de/rechner/rechner_afa.htm
da ist eine afa rechner, allerdings weiß ich nicht ob der richtig rechnet wenn die abschreibung nicht im januar beginnt. wenn ja, dann wäre nett wenn hier jemand erklären könnte wie dann gerechnet wird.
 
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die machst abschreibung doch immer aufs geschäftsjahre nicht Zeitjahre, und wenn ist nur die erste nciht für den vollen zeitraum..

die erste kannst anteilig machen, je nach dem verfahren was du möchtest, mit den entsprechenden regeln (maximal 20%; 2faches der linearen) zur vereinfachung kannst du über nem halben jahr wohl von nem ganzen ausgehen.

geklärt?
 
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ich will nichts vereinfachen und ein geschäftsjahr ist bei mir bzw in diesem fall das normale zeitjahr. es ist schon klar, daß ich im ersten nur eine anteilige abschreibung vornehmen kann, mir geht es nur darum, wie im jahr das wechsels die genaue abschreibungssumme errechnet wird. also: wie ist das am optimalsten, vom geld her? und wie ist es falsch?

es gibt zum beispiel afa rechner im internet (einfach googlen nach "afa rechner"), die scheinen bei einem von januar verschiedenen abschreibungsbeginn auch nicht einfach so degressiv zu rechnen im wechseljahr sondern irgendeinen mischmasch. und da würde ich eben gerne wissen wie das genau berechnet wird, ich kann es eben nicht nachvollziehen.
 
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kurze zwischenfrage weil ich kein eigenes topic dafür aufmachen will:

Ich mach grad meine Steuererklärung für 2005, hab mein geld durch freiberufliche tätigkeiten auf gewerbeschein basis verdient und bin unterm steuerfreibetrag geblieben. Ausserdem nehme ich die kleingewerbe regelung nach §19 UStG, weise also keine Umsatzsteuer aus.

Nun habe ich die steuererklärung vor mir, muss ich irgendwas ausser meinen persönlichen daten und dem einkommen auf der GSE-Anlage noch angeben? Plausibilitätsprüfung der Elster software hab ich durchlaufen lassen und geht durch, aber es kommt mir irgendwie zu einfach vor ;)
 
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@ Greg du müsstest nichtmal ne Steuererklärung machen, solang es dir keine Vorteile bringt
 

Jazar

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so lange etwas bei lohnsteuer eingetragen ist, bringt es ihm vorteile
 
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Original geschrieben von Maderix
@ Greg du müsstest nichtmal ne Steuererklärung machen, solang es dir keine Vorteile bringt

bist dir sicher? Ich hatte bereits ähnliches gehört, aber nachdem ich vor 2 wochen angemahnt wurde inklusive strafandrohung, hab ich mich doch drangehockt.

Jazar, was genau meinst du?
 

Jazar

Guest
wenn du lohnsteuer gezahlt hast, sei es weil dir ein gehalt unterstellt wurde auf das jahr gesehen, welches du nicht das ganze jahr über bekommst, dann bekommst du die lohnsteuer ja wieder zurück und es bringt dir was. wie du sagst bist du ja unter dem betrag geblieben, 12000€ oder irgendwie sowas.
 
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thanx, aber kommt für mich nicht in frage. Ich hab ausschließlich freiberuflich auf Gewerbeschein gearbeitet, lohnsteuer wurde mir daher keine abgezogen.
 
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was ist dann dein problem ?

dann rechne es halt aufs jahr um ... ist doch nciht so kompliziert?

danach die Jahre sind doch voll abrechnungsfähig und irgendwann switcht du auf linear.
 
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ok, habs jetzt, danke für die zwar falschen aber nett gemeinten antworten ~

laut einem steuerberater (und was sich auch endlich mit den berechnungen der online afa rechner überdeckt) ist es so, daß im jahr des wechsels bei einem von januar verschiedenen abschreibungsbeginn die afa dergestalt berechnet, dass man einfach die den anteil des jahres der im 1. jahr nicht abgerechnet wurde auf die berechnung der linearen afa draufrechnet. degressiv wird im wechseljahr aber gar nichts berechnet, was ich zwar unlogisch finde aber es scheint tatsächlich so zu sein.
 
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Original geschrieben von Greg
thanx, aber kommt für mich nicht in frage. Ich hab ausschließlich freiberuflich auf Gewerbeschein gearbeitet, lohnsteuer wurde mir daher keine abgezogen.

Du bist durch Deine freiberufliche Tätigkeit Steuererklärungspflichtig. Ist bei mir genauso, ich nutze auch die Kleinunternehmervariante, allerdings ohne Gewerbeschein weil meine Tätigkeit wirklich einmalig war.

Und ausser GSE-Anlage und Berufung auf §19UStG mach ich auch nix.

Wenn man Glück hat schauen die auch nur auf die Gesamtsumme, ist die unterm Freibetrag bearbeiten die den manchmal nicht weiter und Du musst nix zahlen, allerdings gibt es dafür keine Garantie. Kommst Du an einen der es genau nimmt kann der Abzüge durchsetzen.

Da haben die Beamten anscheinend Spielraum...

Ciao
Bollo
 
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