geh halt morgen nochmal hin, leg dich kurz auf den boden, ruf die polizei, lass fotos machen, geh zum anwalt, verlang schadensersatz.
vorher guck in die streusatzung deiner kommune, die wird aber genau das sagen, was alle anderen auch tun: von 7-22 uhr müssen die gehwege 1,5 m in der breite von schnee und eis befreit sein.
dazu könnte den hausbesitzer noch ne satte strafe aufgebrummt werden.
wenn es dort aber so aussieht wie überall auf der straße auch, wirst du wohl eher nichts bekommen (kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen). allgemeines lebensrisiko, beachtung der mildernden umstände und so.
zu deiner frage nochmal: es ist nicht der hausbesitzer der in der regel dafür aufkommen muss, sondern der eigentümer des grundstücks. ansonsten ist schadensersatz ne zivilrechtliche sache, du musst die polizei nicht rufen, dann ist es jedoch eine frage des beweises. du kannst auch einfach selbst fotos mit datum machen oder zeugen suchen. trotzdem ist die unfallaufnahme durch die polizei vllt. empfehlenswert.