Kleine Rechtsfrage

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Also ich bin nach hause gelaufen. Es hat bei uns zimmlich geschneit. Ich bin hingefallen und mein notebook ist nun im arsch. Der weg war aber nicht gestreut. wer muss nun für meinen schaden aufkommen. Ich denke doch der hausbesitzer oder?
 
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Da du wohl weiter nach Hause gelaufen bist um diesen Post zu verfassen wirst du kein Geld sehen. In so nem Fall musst du, denk ich mal, sofort die Polizei verständigen. Sonst kann das doch jeder behaupten...
 
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wie soll ich sonst prüfen ob mein pc im arsch ist?
 
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Gehwege müssen imho von 7-20 Uhr schneefrei sein bzw. wenn es den ganzen Tag über schneit, braucht man erst wieder schippen sobald es fast wieder aufgehört hat zu schneien. Bin da aber kein Experte.
 
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jetzt kannst dus glaub ich echt vergessen. musst ja nachweisen, dass es da kaputtging. generell muss man auch nicht unterbrochen schippen wenns den ganzen tag lang schneit, aber die genaue regelung kenne ich nicht. wenns ne siedlung ist und nen unternehmen die straße morgens leerfegt, kannst du imo eh nix machen.
 

i~i

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Mich würde vielmehr interessieren, wie man aufgrund von Schnee auf die Fresse fliegen soll.
 
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hab im radio gehört dass man spätestens alle 6 std schippen muss 8[ BIG FM
€ also nur wenns durchgehend schneit.... ausserdem muss man auch dafür sorgen wenn man auf der arbeit oder sonstwo ist dass der gehweg regelmässig geschippt wird. irgendwie blödes gesetz finde ich
 
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haviii

Guest
Kriegst im Nachhinein keinen Cent - wäre ja noch schöner. Dann wären halt noch ne teure Uhr und eine Kaffeemaschine kaputt gegangen.
 
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geh halt morgen nochmal hin, leg dich kurz auf den boden, ruf die polizei, lass fotos machen, geh zum anwalt, verlang schadensersatz.

vorher guck in die streusatzung deiner kommune, die wird aber genau das sagen, was alle anderen auch tun: von 7-22 uhr müssen die gehwege 1,5 m in der breite von schnee und eis befreit sein.
dazu könnte den hausbesitzer noch ne satte strafe aufgebrummt werden.

wenn es dort aber so aussieht wie überall auf der straße auch, wirst du wohl eher nichts bekommen (kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen). allgemeines lebensrisiko, beachtung der mildernden umstände und so.

zu deiner frage nochmal: es ist nicht der hausbesitzer der in der regel dafür aufkommen muss, sondern der eigentümer des grundstücks. ansonsten ist schadensersatz ne zivilrechtliche sache, du musst die polizei nicht rufen, dann ist es jedoch eine frage des beweises. du kannst auch einfach selbst fotos mit datum machen oder zeugen suchen. trotzdem ist die unfallaufnahme durch die polizei vllt. empfehlenswert.
 
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Stell dir mal vor du bist Grundstücksbesitzer, kommst grad von der Arbeit und musst irgendnem Trottel nen neuen Laptop kaufen weil der damit vor deinem Haus auf die Fresse geflogen ist. Na Hurra.
 
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Stell dir mal vor du bist Grundstücksbesitzer, kommst grad von der Arbeit und musst irgendnem Trottel nen neuen Laptop kaufen weil der damit vor deinem Haus auf die Fresse geflogen ist. Na Hurra.

stell dir mal vor jeder trottel hat keine lust seinen weg freizuräumen und du möchtest unbeschadet/ohne schnee in den schuhen zur arbeit gehen. na hurra.
 
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solang die kein Wasser auf ihre Wege schütten was dann gefriert juckt mich das mal garnicht. Offensichtlich worums mir geht? Ja, die Verhältnismäßigkeit mal wieder.
 
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LÖL zu dumm zum laufen und dann andere leute deswegen verklagen wollen. :rofl2:
 

bog

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zieh das naechste mal eben ordentliche schuhe an und lauf nicht wie ein idiot, dann wirds auch was mit der hardware.
oder bewerb dich ordentlich, dann kannst du solch finanzielle verluste einfach wegstecken.
 
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mal ehrlich, wo ich vorhin mit dem hund draussen war hab ich auch gemerkt wie brutal es im moment is, da is ne spiegelglatte eisschicht unter dem schnee (vorhin hats grad wieder geschneit)
man konnte die kompletten 2 km nicht wirklich richtig laufen und musste aufpassen nich auf die fresse zu fliegen. also sowas kann echt ruck zuck passieren
 

ROOT

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tja also nächste ma besser auto fahren
 
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Was das für ne assige Frage? Also bei uns inner Stadt (eher Dorf, 10k Einwohner) läuft das, ich kenn das auch nich anders?
 
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genau und keiner hat eine haftpflichtversicherung °_° geht eher darum das die versicherung dafür aufkommt, da es schon weh tut, wenn man grade einen sehr teures notebook geschrottet hat (lenovo)...
 
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Wie kann man denn mit sowas nen Thinkpad schrotten? Die sind doch saustabil, es war hoffentlich in einer Tasche und fällt jetzt auch nicht gerade aus 2 Metern auf küppelharten Stein.
 

haviii

Guest
Typisch für dich und deine Versagergeneration. Schuld immer bei anderen suchen, persönliche Verantwortung ablehnen und zwar bald nen "International MBA SUPERMAN" Abschluss in der Tasche aber ins Leben passen wie ne Kuh auf ein Sofa.

Schämen solltest Du dich alleine für die Frage! :no:
 
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Glaubt dem RL-Checker haviii, der übrigens den besten WoW-Priest weit und breit gespielt hat. Ist ja gemeinhin bekannt, daß WoW-Owner auch die Größten im RL sind. :rofl2:

Siehs als lehrreiche Erfahrung. Das nächste Mal das Notebook entweder gut einpacken oder nach dem Sturz sofort kontrollieren.
 
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Typisch für dich und deine Versagergeneration. Schuld immer bei anderen suchen, persönliche Verantwortung ablehnen und zwar bald nen "International MBA SUPERMAN" Abschluss in der Tasche aber ins Leben passen wie ne Kuh auf ein Sofa.

Schämen solltest Du dich alleine für die Frage! :no:

Abgesehen davon, dass das natürlich schon ein lässiger Post ist würde ich gerne in den Raum werfen wieso Du; der laut Posts:
* jedem der Dich blöd anschaut einen in die Fresse hauen möchtest
* als VWL-Bundeswehr (hoffentlich mittlerweile) Absolvent von Statistik (man erinnere an das priceless MediaMarkt-Topic) überhaupt keinerlei Ahnung hast
* ein Auto fahren möchtest das mehr Sprit verbraucht als dem Erdball guttut
* ständig gebannt bist weil Du Dich nicht an Regeln hälst
* die WoW-Nerd-Zockerei will ich mal nur am Rande erwähnen

dir anmaßt von "ins Leben passen" zu sprechen... autsch.

Allerdings würde ich gerne mal ein Wochenende mit Dir und Deinen "Kumpels" abhängen um zu sehen wie da wirklich die Post abgeht... das würde ich wirklich gerne mal machen! Ich zahl' auch die erste Runde in jedem Laden solange es nicht die Bundeswehr Dorf-Disco ist!
 
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Keine Rechtsberatung

Grundsätzlich begründet das vorsätzlich oder fahrlässige Verletzen einer Verkehssicherungspflicht, das zu einem Schaden an einem rechtlich geschützen Gut führt (hier Eigentum), einen Schadensersatzanspruch. Zu den VSP gehört es, den Gehweg vor dem Haus passierbar zu halten, ihn insbesondere im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Anspruchsgegner ist in der Regel der Hauseigentümer.

Allerdings wird die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht nicht so leicht bejaht. Schneit es beispielsweise den ganzen Tag, muss der Pflichtige nicht den ganzen Tag vor der Tür stehen und Schnee schippen. Seinen Pflichten hat er dann in angemessenen Intervallen nachzukommen (das ist Einzelfallrechtsprechung).
Zum anderen muss auch der Verkehr Vorsicht an den Tag legen. Bei Schnee und Eis bedeutet das erhöhte Vorsicht, insbesondere dann, wenn kostbare Güter transportiert werden (auch Einzelfallrechtsprechung).

Aber auch wenn ein Verstoß gegen eine VSP angenommen wird, kann es dennoch im Rahmen des Mitverschuldens zu Anspruchskürzungen kommen.
Du siehst, maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls. Wenn Du kompetenten Rat willst, würde ich freundlich bei einem Anwalt nach einer kostenlosen (zehnminütigen) Erstberatung anfragen.
 
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Ich versteh das Haviii bashing nicht, klar er ist der große checker und so, aber hier hat er im Kern doch recht.
Wenn ich mich aufs Maul lege, dann suche ich die Schuld nicht bei demjenigen der vielleicht hätte streuen müssen. Einfach aus dem Grunde, dass ich selber, wenn ich ein Haus hätte, garnicht wüsste, wie ich soetwas bewerkstelligen soll. Morgens bin ich um 6:45-7:00 auf der Arbeit, bis so 17:00.
Sowas fällt halt unter die Kategorie: scheisse gelaufen. Aber deswegen versuche ich nicht, mein eigenes Versagen auf andere abzuwälzen. Im Straßenverkehr kann man auch nicht den Staat verklagen wenn eine Straße nicht geräumt und gestreut war. Da muss man seine Fahrweise anpassen. Ich finde das auch übertragbar auf den Bürgersteig.
 
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erst einmal danke für ein paar hilfreiche antworte.

Bin leider sehr sehr dumm gefallen bin auch froh das ich mir nix gebrochen habe. klar kann ich die Schuld bei mir suche, aber ich kann auch sagen, ruf einfach deine haftpflicht an, da es seit 3 tagen (schweiz) nur noch schneit und du auch nix dafür kannst.

und Haviii, drück nochmal die schulbank bzw. schau mal nach was ein MBA ist ;) näher muss man darauf nicht eingehen...

edit: und es hat mich natürlich interessiert, ob sowas unter versicherungsschutz fällt;)
 
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easy: sag der computer gehört nem kumpel und du hast ihn geschrottet, dann zahlt deine haftpflicht (sofern du eine hast und die rechnung nicht auf deinen namen ausgestellt ist, sonst muss die versicherung vom kumpel herhalten).
 
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Wir ham bei uns Im Laden einen der Wasserhähne in den Klos umgebaut um dort einen Gartenschlauch anzubringen damit machen wir dann mit heisswasser den Parkplatz und Gehweg innerhalb 3minuten frei .. dann salz und bissel Streu und gut ist...
 
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ist es nicht eigentlich so, dass ein haftpflichtversicherter freund mit haftpflicht damit hingefallen ist und du nur hier postest weil er sich schämt seine schadenvollausgleichende versicherung in anspruch zu nehmen?

:rolleyes:
 

qwertzasdf1234

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Jo Haftpflicht abziehen gehört auch zu meinen Spezialaufgaben :top2:

e: wozu ne Rechnung, der schickt das Ding ein zur Reparatur vom Namen seines Kumpels und gut ist, meist eh totalschaden o. reparatur teurer als neu. Kostenvoranschlag, whudup!!!!!!!! 8]
 
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ich hoffe du kriegst keinen pfennig. das ist ja geradezu lächerlich!
 

spatz^

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finds eher extrem lustig, dass du hingefallen bist.
naja, desweiteren würd ich nichmal auf die idee kommen, irgendwie die schuld dem kerl in die schuhe zu schieben. wenns glatt ist lauf ich einfach vorsichtiger und renn nich mit meinen turnschuhen den gehweg lang.
 
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Ich fürchte du wirst, selbst wenn du überhaupt was bekommst, nicht den Wert für einen neuen Laptop erhalten.
Sitze selbst an meinem T500 und weiß, was IBM dafür nimmt. Fürchte du musst selbst dafür aufkommen. Mein Mitgefühl.
Bin selbst betroffen und darf die letzten Tage fröhlich schaufeln, noch dazu werfe ich mit Salz um mich, aber wenn dann noch wer ankäme, bei meinem aktuellen 13 Std Tag würde ich schonmal abklopfen, ob er nicht einfach selber Schuld war.
Versicherungsbetrug ist im Übrigen asozial.
 
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noch asozialer sind die versicherungen and die man jahrelang bezahlt und dann nichts rausrücken wollen wenn wirklich mal was is.
habs bei unserem dachfenster gemerkt, schwiegervater bezahlt seit 20 jahren 150 € pro jahr und dann war mal das fenster kaputt, 1500€ das wollten sie ums verrecken nicht bezahlen WEIL IN DER REGION ZU DEM ZEITPUNKT KEIN STURM IN STÄRKE 3,4,ODER 5 verzeichnet war 8[
haben monate lang rumgemacht bis sie es endlich bezahlt haben
 
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Nur das die inzwischen nichtsmehr rausrücken, WEIL es soviele mit deiner einstellung gibt. Der Provinzial Versicherer der hier meine Versicherungen regelt ist schon für meine Eltern verantwortlich gewesen und entsprechend unbürokratisch.
 
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Wenn ein Versicherungsfall vorliegen würde, müsste er die Versicherung nicht betrügen, Du Genie. Schon mal daran gedacht, wer den Schaden der durch Versicherungsbetrug entsteht letztlich bezahlt? Tipp: Es ist nicht die Versicherung.
 

spatz^

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ich werde den thread btw an alle versicherungen faxen um dem potentiellen betrug vorzubeugen
 
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Imho besteht schon ein Versicherungsfall für den TE.
Allerdings hat er den Zeitpunkt verschlafen und es vermasselt, Beweise zu sammeln.

1. Du musst dem Grundstückeigentümer beweisen, dass es glatt und schlecht geräumt/gestreut war. Hast Du aber nicht, Du bist nach Hause gegangen.
2. Du musst nachweisen, dass Dein Rechner durch den Sturz kaputtgegangen ist. Kannst Du aber auch nicht, da Du nach Hause gegangen bist.

Du hast weder Zeugen noch Bilder, also sehe ich da schwarz. Der wird Dir was husten, da könnte nach ein paar Tagen ja jeder kommen und rumjammern, ihm sei seine Ming-Vase genau vor dessen Haustür runtergefallen...

Da braucht sich auch keine Versicherung rauswieseln, Du kannst es schlicht nicht beweisen.
 
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