Kündigungsfrist Untermieter

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Ich hab mal ne rechtliche frage bezüglich der kündigung eines mietverhältnisses.

meine mitbewohnerin will ausziehen. jetzt zum 01.08.
das weiss ich seit ende juni.

wir hatten nie einen untermietervertrag. wie sieht es da mit einer kündigungsfrist aus? sie hat ca 1,5 jahre hier gewohnt. da kann sie doch nicht einfach so, wann es ihr beliebt ausziehen, oder?

hat da jemand gesetzliche fakten?
 

hasuobs

Guest
wenn es keinen mietvertrag gibt und sie eine gewisse zeit in der wohnung lebt (den genauen zeitraum kenne ich nicht) dann hat sie eine kündigungsfrist von 3 monaten.
einfach so ausziehen kann sie also nicht.
 

Benrath

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Wenn dus doch seit ende juni weisst warum suchen du/sie / ihr nicht schon seit nem Monat nen Nachmieter? O_o
 
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Original geschrieben von Benrath
Wenn dus doch seit ende juni weisst warum suchen du/sie / ihr nicht schon seit nem Monat nen Nachmieter? O_o
wo steht, dass er das nicht tut?
 
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Original geschrieben von Benrath
Wenn dus doch seit ende juni weisst warum suchen du/sie / ihr nicht schon seit nem Monat nen Nachmieter? O_o

das tun wir...
waren auch viele leute hier, aber niemand wollte sie ernsthaft nehmen. warum auch immer.
aber nun will sie morgen ausziehen.
und ich soll mehr oder weniger auf den kosten hocken bleiben
 

Tozzy2

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wenn man 1,5 jahre zusammengewohnt hat, sollte man sowas doch vernünftig zwischenmenschlich lösen können?
 
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Original geschrieben von Tozzy2
wenn man 1,5 jahre zusammengewohnt hat, sollte man sowas doch vernünftig zwischenmenschlich lösen können?
tja,.... sie denkt, sie is im recht und hätte mir fristgerecht "gekündigt"

ich denke eben, dass ich nix dafür kann, dass niemand die wohnung nehmen wollte und ich hab mich definitiv gut darum gekümmert

was soll man denn da machen?
 
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Ich glaub kaum dass du Sie zwingen kannst mit dir zu Wohnen oder jemand anderes mit dir zu Wohnen nur weil dir allein die Wohnung zu teuer ist.

Sprich... ich glaub du hattest einfach Pech.
 
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Moment, Du hast Dich auch noch darum gekümmert?


Keinen Mietvertrag hin oder her, wenn sie da durchgehend 1,5 Jahre gewohnt hat, hat sie 3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Das mit mal eben so rauslavieren kann sie vergessen nur weil es ihr gerade in den Kram passt...

Zum 1. Oktober ist sie alle Verpflichtungen los.

Aber vielleicht könnt Ihr euch da nochmal normal unterhalten, oder geht sie im Streit? Erkläre Ihr Deine Sicht der Dinge und bitte sie, sich zu informieren.

Sollte Dir das nichts bringen bleibt Dir natürlich nur der Rechtsweg... Kaution einbehalten solltest Du dann natürlich auch, auch wenn das wahrscheinlich nicht für die 3 Monate reicht.

Viel Erfolg.

Bollo
 
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Fuer regulaere Mietverhaeltnisse sind die Regeln die folgenden (ich wollte auch eher raus und hatte keinen Vertrag, nur ein gentlemen´s agreement)

Bei laengerer Wohndauer gilt es als fest und die drei Monate treffen zu.

Der Ausziehende kann sich um Nachmieter bemuehen, allerdings muss der Vermieter dem Nachmieter zustimmen. Hier ist es gebraeuchlich, Selbstauskuenfte zu verlangen. Kann kein Kandidat gefunden werden (hier besteht natuerlich ein gewisser Spielraum beim Vermieter, was fuer ihn akzeptabel ist, er kriegt ja das Geld sowieso, wuerde sich aber die Arbeit der Suche nach einem neuen Mieter sparen), zahlt der Ausziehende bis Ende der drei Monate.

Kaution hat sie nicht gezahlt?
 
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ok, hier mal die ganze situation:

kumpel kündigt etwa mai/juni seine wohnung und schlägt vor, dass ich mit ihm zusammen ziehe
ich willige ein, wir suchen ne wohnung.
niemand meiner beiden mitbewohnerinnen weiss das.

ich bin hauptmieter, meine mitbewohnerinnen beide untermieter ohne wirklichen vertrag.

mitte/ende juni finden wir ne wohnung. ende juni ist sicher, dass wir die bekommen und zum 15.08. einziehen können.

zum gleichen zeitpunkt sagt mir die eine mitbewohnerin, dass sie zum 01.08. ausziehen wird.
die letzte mitbewohnerin wollte kein hauptmieter sein, folglich wird die wohnung gekündigt. (zum 01.08. das heisst, ich bin bis 01.10. vertraglich gebunden, wenn ich keinen nachmieter finde).

jetzt haben wir eben die situation. sie will ausziehen, will aber keine miete zahlen.

sie sagt, ihr anwalt hat gesagt, dass wenn man solch ein mietverhältnis bis zum 15. eines monats kündigt, dann kann man zum 01. des nächsten monate ausziehen ohne verpflichtungen.

sie kam mir dann entgegen und sagte, sie würde die hälfte zahlen. aber ihr könnt euch vorstellen, dass ich da wenig lust drauf habe, weil ich eben denke, dass das so nicht geht.

ich les mir mal diesen beitrag im BGB durch
 
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"Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig."

wie ist das zu verstehen? wenn sie also 1,5 jahre drin war, dann könnte sie erst zum ende des 2. jahres kündigen?

kann mir das jemand genauer erklären?
 
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Meine laienhafte Erklaerung waere, dass das eine Jahr auf den Zeitunterschied zwischen Vetragsabschluss und dem Einzug Bezug nimmt. Und das unbestimmte Zeit duerfte die drei Monate ab dem Ersten als Kuendigunsgfrist nach sich ziehen.

edit

§ 542
Ende des Mietverhältnisses

(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht

1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
2. verlängert wird.
 
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Ich denke da wie Yussuf, bin allerdings auch nur Laie und ich kann mir kaum vorstellen, dass ihr Anwalt Ihr so einen Schmarn erzählt. Die pokert nur und das schlecht.

3 Monate für beide, schluss, aus, Sense. Und wenn die Dir dumm kommt würde ich auch bockig werden und erstmal auf eine schriftliche Kündigung warten!

Ciao
Bollo

Wie alt seid Ihr? Ich erinnere mich dran das ich in meiner Studentenzeit auch mal so eine Phase hatte in der ich dachte ein Satz wie "mein Anwalt hat gesagt" würde den anderen überzeugen. Muss so mit 24-25 gewesen sein...
 
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sie hat mir schriftlich gekündigt... eben anfang juli dann. mit dem gedanken, dass sie zum 01.08. raus kann.
 
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Gut, dann weise sie höflich darauf hin das Du ihre Kündigung akzeptierst und sie ihren DAuerauftrag nach dem 1.10. abstellen kann :)
 
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Ne, §550 BGB meint, dass eine kündigung durch den vermieter nicht innerhalb des ersten jahres nach dem einzug erfolgen kann, ist hier also irrelevant.

Die kündigungsfrist für den Mieter beträgt generell 3 Monatenach §573c BGB, allerdings muss die kündigung spätestens am dritten werktag des Monats abgegeben werden, damit der jeweilige Monat noch dazuzählt.
 
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Original geschrieben von Greg
Ne, §550 BGB meint, dass eine kündigung durch den vermieter nicht innerhalb des ersten jahres nach dem einzug erfolgen kann, ist hier also irrelevant.

Die kündigungsfrist für den Mieter beträgt generell 3 Monatenach §573c BGB, allerdings muss die kündigung spätestens am dritten werktag des Monats abgegeben werden, damit der jeweilige Monat noch dazuzählt.

Greg, im Ergebnis richtig, doch sagt 550 aus das ein unbefristetes Mietverhältnis entsteht. Das ist wichtig, da bbefristete mit Ablauf der Zeit automatisch enden. Sonst hast du natürlich recht, aus 550 folgt 573c BGB
 
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jo sorry, bissel undeutlich ausgedrückt. Mit dem irrelevant meinte ich den "Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig" - Teil von §550.
 
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keine ahnung, wie es juristisch aussieht, aber menschlich ist es reichlich schwach mit so kurzer frist zu kündigen, ohne nen nachmieter ranzuschaffen.
 
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also ist das mit den 2 wochen humbuk? also wenn man ein mündliches abkommen hat und dann zum 15. den monats kündigt, dass man dann zum 1. des nächsten monats rauskommt?

sie hat mir grad heute noch gesagt, sie hätte 5 mal nachgefragt und man hat ihr das so bestätigt. ich mein, sie sagte, das hätte ein anwalt gesagt. der kann doch dann nicht so was gravierend falsches sagen?

wie lange muss sie hier gewohnt haben um in diese 3 monatsregel rein zu kommen?

wenn sie ca 1,5 jahre hier wohnt, darf sie, wenn sie zum 3. des monats kündigt, zum 1. des übernächsten monats raus?

sind diese daten korrekt?
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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In deinem Fall AFAIK 3 Monate (und Kündigung bis zum 3. Werktag des Monats), egal wie lange sie drinne war; ich gehe davon aus, daß sie (vom Vermieter) erlaubte Untermieterin war.
Das "bis zum 15. eines Monats kündigen und zum Monatsende raus"-Sonderregelung nur, wenn möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters. Du bist nicht Vermieter und gilt sowieso nicht, da hier eine WG.
 

20Rine05

Guest
Na,
was steht den konkret in dem Mietvertrag den du mit dem Vermieter abgeschlossen hast ? Sprich : Was meinst du mit "Hauptmieter" ?

Wenn die gesamte Wohnung, also alle m2 unter deinem Namen laufen und deine Mitbewohner somit keine eignen separaten Mietverträge mit dem Vermieter abgeschlossen haben, können diese logischerweise ihr Mietrecht nicht mehr vom Vermieter ableiten, weil dieser ja bereits alles an dich vermietet hat.

Vielmehr bist du der Untervermieter, der seine gemietete Wohnfläche an seine Mitbewohner weiter untervermietet hat.
Im Verhältnis zu deinen Mitbewohner bist du also der Vermieter und sie eben "deine" Mieter.
Weil du in der gleichen Wohnung wie "deine" Mieter wohnst, fällt dein Wohnraum dann eben unter § 549 und somit gilt die Frist des § 573c III.
 
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also ich bin hauptmieter. im und zwar hab ich eben bei dem vermieter der wohnungen einen mietvertrag.
eigentlich sollte ich alle mitbewohner anmelden. das waren sie auch. die ersten aber nur. die haben eben gewechselt und ich hab mir nie die mühe gemacht, das dem vermieter mit zu teilen.

ich dachte, laut gesetz bin ich eben für sie der "vermieter", oder?

also du meint, weil sie in meiner wohnung wohnt und in meinem haushalt teilnimmt, fällt es unter 573c III?
 

20Rine05

Guest
Genau,
im Verhältnis zu deinen Mitbewohnern bist du der Vermieter und sie die Mieter.
Diese Anmeldungspflicht bei deinem Vermieter hat nur den Sinn einer Austauschklausel, durch die deine Untervermieter problemlos ein - und ausziehen können ohne dass dein Vermieter bei jedem Mitbewohnerwechsel ein Vetorecht hat.
Rein rechtlich gesehen haben deine Mitbewohner mit deinem Vermieter aber nichts zu schaffen.

Aber auch im Verhältnis von Untermieter ( deine Mitbewohner ) und Hauptmieter ( du ) gilt grundsätzlich die 3 Monatsfrists des §573c I.

Ob bei dir § 573c III und somit die 2 Wochenfrist einschlägig ist, hängt letztlich davon ab ob du die entsprechenden Wohnräume der Mitbewohner mit " Einrichtungsgegenständen auszustatten hast", wie es § 549 II Nr. 2 fordert. ???
Ich schätze mal, dass nicht du die Möbel, etc gestellt hast, sondern dass jeder Mitbewohner diese selber mitgebracht hat oder vom Vormieter übernommen hat...also § 573c III eher (-) und somit eben der § 573c I (+).
 
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ja, so hätte ich das auch verstanden
aber kann mir das jemand 100% bestätigen? bzw besser erklären?
 

YesNoCancel

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Was willst Du da bitte besser erklärt haben? Hier sagt mittlerweile der fünfte das es die dreimonatsfrist ist. Ausführlicher wirds nicht.
 
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Und wenn es zehn Leute hier bestätigen, druckst du den Thread dann aus und zeigst ihn ihr? Wenn sie schon extra nen Anwalt gefragt hat dann wirst du ihr wohl auch mit ner Anwaltsaussage begegnen müssen nehme ich an, ansonsten nimmt sie dich sicher nicht ernst.
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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"Ihr Anwalt", "hätte ein Anwalt gesagt", "5mal hat er es gesagt", "sie kommt auf dich zu und will die Hälfte zahlen",... (sie bringt also auch kein qualitatives Argument).
Assiverhalten, die hat kein Bock zu blechen, hat vielleicht einen Freund mit juristischer Erfahrung gefragt usw., bei der Mehrheit kommt man mit so einem Verhalten durch, deswegen der Versuch. Sie wird auch nicht mehr wissen als du, also gib nicht klein bei, unabhängig davon wer "im Recht ist", allein dein "Gerechtigkeitssinn" wird dies verlangen.

Mach mit deinem Kumpel bei eurer Bude dann einen Vertrag, wo alles geregelt ist, dann gibt's nicht nochmal so einen Stress.
Rein könnte:
Berechnung des Mietanteils, Kautionsanteil, Aufteilung Nebenkosten, Schadenfälle, Reperaturen, Auschluß des ordentlichen Kündigungsrechts der Untermieter (z.B. doof wenn einer zu Semesterbeginn auszieht und man dann keinen das ganze Semester reinbekommt, insb. Prüfungszeit und Sem.ferien, sondern erst im kommenden Semesterbeginn) -> Kündigungsfristen, Reinigungsplan :rolleyes:, Nutzung von Gemeinschaftsstuff.
Dauert nur einen Tag und dein Kumpel lernste dabei vielleicht auch noch besser kennen.
 
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wenn du eine privatrechtsschutzversicherung hast dann geh zum anwalt und frag den. wenn du keine hast dann lass es sein. hast soundso kein sinn, zuviele unbekannte faktoren und zu viel risiko. im prinzip biste selbst schuld wenn du keinen mietvertrag machst.
 
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Nee also echt, wenn Du Dich so einpisst wegen der Sache, dann geh' halt zu einem Anwalt. Mit Brief und Siegel kann und darf Dir das hier soweiso keiner geben.

Erstberatung kostet so ca. 300 Euro ... Du kannst wahlweise natürlich nochmal fragen ob Dir das jemand sicher erklären kann :D

Und ich glaube nicht, dass die Rechtschutz wegen einer Anfrage gleich mal eine Deckungszusage gibt, zumal man ja eh' meist Selbstbeteiligung hat die i. A. ungefähr die Erstberatung beträgt. Ausserdem geht es ja nur um eine Beratung, da passiert ja weiter nix mehr.
 
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sven: gibt da ne einfache kiste: geh zum verbraucherschutz und lass dir nen termin bei nem anwalt für mietrecht geben. das kostet irgendwas zwischen 10-20€. dann wirst du sehen, was ein anwalt dazu sagt. und auf ihr gewäsch würde ich nichts geben.

wenns hart auf hart kommt, dann wird das ganze eben unfreundlich.

meine einzige sorge ist, dass du den termin beim verbraucherschutz nicht wirklich kurzfristig bekommst.
 

Spavvn

Filebase, Tippspielmeister WM 2010
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Was ich nun schon 2mal vergaß: Frag doch auch mal den Vermieter, du wirst doch nicht die einzige WG sein und der hat bestimmt schon genug Erfahrung mit solchen Fällen.
 

haviii

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Als Mann mit ner Frau um Geld zu streiten ist ja gar nicht unsexy und unsouverän, NEIN GAR NICHT!
 
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wenn mir jemand geld schuldet, ist es SCHEISSEGAL, welches geschlecht derjenige hat, insofern danke für den beitrag havok

und ja es zählen zu 99% die standardmäßigen drei monate, erstens weils immer so ist und zweitens weil in keiner quelle bei irgendwas davon ne ausnahme gemacht wird.
 
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Original geschrieben von [For]ElBollo
Und ich glaube nicht, dass die Rechtschutz wegen einer Anfrage gleich mal eine Deckungszusage gibt, zumal man ja eh' meist Selbstbeteiligung hat die i. A. ungefähr die Erstberatung beträgt. Ausserdem geht es ja nur um eine Beratung, da passiert ja weiter nix mehr.

was hastn du für ne miese RS? also ich hab seit jahren schon bei der D.A.S, und ich hatte bez. deckung - vor allem beim Erstschreiben - noch nie Probleme. Und wenn mal ein RA Schreiben verschickt wird das etwas schärfer geschrieben ist, dann lösen sich die meisten Dinge von alleine ;)
 
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Hmm, wie hoch ist deine Selbstbeteiligung? Und was hast Du für eine RS genau?

Arbeits-, Verkehrs-, Miet-, usw...???

Zeitpunktbezogen, Ursachenbezogen?
Im Streitfall einen Schlichter, Meinung des Dich vertretenden RA oder Ermessungsspielraum der RS-Versicherung?

Wieviele Leute mitversichert (Familie, PArtner, Zweitwohnung, etc...)

Und zu guter letzt, was legst Du jährlich für die hin?

Wenn wir die Daten haben können wir gerne mal vergleichen ;)

Kann durchaus sein, dass ich eine schlechte habe, würde mich wirklich interessieren...
 
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Original geschrieben von haviii
Als Mann mit ner Frau um Geld zu streiten ist ja gar nicht unsexy und unsouverän, NEIN GAR NICHT!
lol, seht her, Frauen dieser Welt, ihn könnt ihr widerstandslos bescheißen.
 
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