Wirklich? Und wenn es zwei wären? Oder zweihundert? Auch 50/50? Komme am Ende darauf zurück, warum ich frage.
Weiß ich nicht. Es gibt zwar sog. "Dunkelfeldstudien" aber die sind naturgemäß äußerst ungenau. Dasselbe gilt für Studien zu falschen Verdächtigungen. Du könntest genau so gut annehmen, dass es eine große Dunkelziffer von unschuldig verurteilten Männern gibt. Man weiß es schlichtweg nicht. Unser Staatssystem, und da hast du völlig Recht, geht aber davon aus, dass es gesamtgesellschaftlich besser ist einen schuldigen nicht zu verurteilen, als einen unschuldigen in den Knast zu stecken.
Na ja, ich kenne diese Dunkelfeldstudien schon auch. Sie sagen, dass echte Falschbeschuldigungen ziemlich selten (2 bis 8 Prozent höre ich häufig) und da die Staatsanwaltschaft sicherlich nicht zufällig Fälle zur Anklage bringt, sondern nur die, die sie glaubt tatsächlich gewinnen zu können (wo Falschbeschuldigungen sicherlich unterrepräsentiert sind), ist die Vermutung, dass es eine große Dunkelziffer unschuldig verurteilter Männer gibt, relativ abwegig.
Wenn schon Gerichtsverfahren mit all ihren Möglichkeiten der Beweiserhebung und Wahrheitserforschung erhebliche Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung haben, wie kommst du dann darauf, dass du "genug Informationen" hast? Wäre es dann nicht erst recht angebracht zu sagen: wenn die die Wahrheit schon nicht herausfinden können, kann ich noch viel weniger und sollte mir daher kein Urteil erlauben?
Das ist ein Denkfehler deinerseits. Das wäre zutreffend, wenn wir davon ausgehen, Beschuldigungen werden quasi "zufällig" generiert. Quasi das Motto: Es gibt Gott A, es gibt Gott B, es gibt Gott C usw., wodurch es keinesfalls wahrscheinlicher wird, dass einer davon tatsächlich real ist.
Tatsächlich ist es aber so: Die Beschuldigungen werden nicht zufällig generiert, sondern wir wissen dass etwas passiert sein muss. Entweder hat ein Mann das getan, was die Frau sagt (ob das strafrechtlich relevant ist ist noch mal eine andere Frage) oder nicht (sie hat sich das ausgedacht oder konfabuliert, kommt auch vor). Wir wissen aber aus den Dunkelfeldstudien, dass die Zahl der Frauen, die sich diese Geschichten komplett ausdenken, niedrig ist; bei den meisten ist
irgendetwas vorgefallen, wovon allerdings nicht alles strafrechtlich relevant ist. Und genau hier komme ich darauf zurück:
Na das kommt doch sehr darauf an was die Personen genau sagen. Der Richter entscheidet im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Ich wüsste nicht, wie man das so pauschal beantworten soll. Vielleicht missversteht ihr auch was ich mit Beweis meine. Zeugenaussagen sind natürlich auch Beweismittel.
Das hier sagt ja, dass du eben doch updatest (nach Qualität der Zeugenaussage). Was ich dann nicht verstehe ist allerdings, warum du, wenn du nichts über die Qualität der Aussagen weißt, die Quantität komplett ignorieren musst, um auf deinem Standpunkt bestehen zu können. Selbst wenn wir mal davon ausgehen, dass nur 30% aller Beschuldigungen tatsächlich auf Fällen beruhen, bei denen etwas Justiziables passiert ist (ob man das nachweisen kann oder nicht wie gesagt nochmal eine andere Frage). Wenn die Dinger völlig unabhängig voneinander sind, hätten wir:
Wahrscheinlichkeit bei einer Beschuldigung, unschuldig zu sein: 70%
Wahrscheinlichkeit bei zwei Beschuldigungen, unschuldig zu sein: 49%
Ich glaube zwar auch nicht, dass die Dinger alle vollständig (!) unabhängig voneinander sind (ceteris paribus MACHT es Falschbeschuldigungen wahrscheinlicher, wenn es schon eine Beschuldigung gibt, in falsch oder nicht), aber du sagst quasi dass sie völlig von der Ersten determiniert sein müssen, ansonsten müsste die Zahl einen Unterschied machen. Oder die Zahl macht halt doch einen Unterschied, dann weiß ich aber nicht wie du auf 50/50 bei 20 (!) Beschuldigungen kommen kannst. Imho erscheint mir das alles ein wenig undurchdacht bei dir.