Myxomat
Guest
Es ist egal ob und was er zurückschreibt. Er kann ihnen auch eine Mail schreiben in der er sie auslacht oder ihnen zu ihrer tollen Abzocke gratuliert. Niemand wird je ein Verfahren einleiten.
wer schreibt denn bitte sowas?Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch wir
betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.
ein echter Brüller ^^Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Sehr geehrter Teilnehmer,
die Firma VitaActive Ltd. hat mich mit der Durchsetzung einer gegen Sie
bestehenden Zahlungsforderung beauftragt. Nach Überprüfung der Sach- und
Rechtslage ist Ihnen folgendes mitzuteilen:
Sie haben sich am 04.07.2006 um 03:58 Uhr mit der eMail-Adresse
"meine Email-Adresse" und der Ihnen zu diesem Zeitpunkt
zugewiesenen IP-Adresse 80.144.168.154 (p5090A89A.dip0.t-ipconnect.de)
im Internet-Angebot "IQ-Fight" (www.iqfight.de) meiner Mandantin
angemeldet und Zugang zu deren kostenpflichtiger Dienstleistung
erhalten. Aus dem dadurch zustandegekommenen Vertrag ergibt sich eine
Forderung, die von Ihnen bis heute nicht beglichen wurde. Auf die
Rechnung meiner Mandantin vom 10.07.2006 (ReNr. REVA-120069) haben Sie
ebensowenig eine Zahlung geleistet, wie auf deren erste Mahnung vom
24.07.2006 (M1VA-120069) und zweite Mahnung vom 08.08.2006
(M2VA-120069). Da Sie sich seit der ersten Mahnung im Zahlungsverzug
befinden, haben Sie meiner Mandantin auch den seither entstandenen sowie
den zukünftig entstehenden Verzugsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB) zu
ersetzen, wozu auch laufende Verzugszinsen sowie die Kosten meiner
Inanspruchnahme zählen:
Gebührenberechnung nach RVG
0,8 Geschäftsgebühr, VV 2300 20,00 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale, VV 7002 4,00 EUR
---------------------------------------------------------
Anwaltskosten 24,00 EUR
Sollten Sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt,
weil Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden
Sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie
des Personalausweises oder der Geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings
wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß Minderjährigkeit nicht
notwendig die zivilrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen
läßt. Bei Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht das
18., jedoch das 14. Lebensjahr vollendet hatten, und die sich die
Teilnahme durch Angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswidrige
Weise erschlichen haben, behält sich meine Mandantin neben der
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch die Erstattung einer
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) vor.
Wie sich inzwischen anhand von Problemen bei der Postzustellung
herausgestellt hat, haben Sie sich am 04.07.2006 unter Verwendung von
unzutreffenden Angaben zu Ihrer Person bzw. Anschrift angemeldet. Aus
diesem Grund wird Ihnen diese Mahnung per eMail zugestellt. Da bis heute
keine Korrektur dieser Angaben und auch keine Zahlung erfolgte, ist zu
vermuten, daß bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung die Absicht bestand,
sich den Zugang zur kostenpflichtigen Dienstleistung meiner Mandantin zu
verschaffen, ohne deren Entgelt bezahlen zu wollen. Ein solches
Verhalten erfüllt den Betrugstatbestand (Eingehungsbetrug) und ist
strafbar gemäß § 263 StGB.
Ihnen wird hiermit letztmalig Gelegenheit gegeben, den offenen
Gesamtbetrag von 59,57 EUR bis spätestens zum 25.10.2006 (Eingang) unter
Angabe des Verwendungszwecks "IQ-22432-14508" auf das Konto 15342466 bei
der Postbank Dortmund (BLZ 44010046, Kontoinhaber: HOELLER
RECHTSANWÄLTE) zu überweisen. Für die Zahlung von ausländischen Konten
verwenden Sie bitte IBAN: DE54440100460015342466 und BIC: PBNKDEFF,
wobei für hinreichende Deckung der Bankspesen zu sorgen ist.
Sollte diese Zahlung nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig
eingehen, ist damit zu rechnen, daß meine Mandantin schon aus Gründen
der Ermittlung Ihrer Identität und Anschrift sowie zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens den Vorgang umgehend der zuständigen
Staatsanwaltschaft übermitteln wird. Es wird bereits jetzt darauf
hingewiesen, dass dadurch auch weitere Kosten entstehen werden.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
ANWALTSKANZLEI HOELLER
Original geschrieben von Käptn_Uhu
Irgendwie hab ich jetzt doch Angst. Wenn ich ne Kopie vom Ausweis meines Bruders einschicke, dann krieg der ne Anzeige wegen Betrug am Arsch. Wenn ich nix mache, was passiert dann?
Original geschrieben von Greg
wenn du aber tatsächlich besser schlafen kannst, wenns aus der Welt geschafft ist dann zahls halt
Original geschrieben von =Starfire=
mahnungen in ner email? lol
wenn irgendwann ma polizei vor der tür stehen sollte, sagt einfach, dass die mails im spamfilter gelöscht wurden.
ende
Original geschrieben von Käptn_Uhu
'Sehr geehrte/r Herr/Frau ösdjkorgn'[...]
Ja, 'mach auf keinenfall nichts' war ein sehr guter VerhaltensratschlagOriginal geschrieben von aMrio
hätte er sich so verhalten wie ich es gesagt habe hätte er jetzt null probleme. aber da er auf rechts- und lebensunkundige fachidioten wie euch hört hat er eben pech.
Original geschrieben von aMrio
aber hauptsache ihr idioten lebt weiter in eurer theoretischen scheinwelt wo wegklicken von emails probleme behebt
Original geschrieben von aMrio
aber hauptsache ihr idioten lebt weiter in eurer theoretischen scheinwelt wo wegklicken von emails probleme behebt
Original geschrieben von aMrio
aber hauptsache ihr idioten lebt weiter in eurer theoretischen scheinwelt wo wegklicken von emails probleme behebt
Original geschrieben von aMrio
ja genau deswegen habe ich auch geraten, sich sofort um eine kostenlose rechtsberatung zu kümmern und juristisch gegen diese scheisse vorzugehen anstatt es zu ignorieren und später auf einmal auf hunderten von euros mahn, gerichts, inkasso etc gebühren zu sitzen.
Original geschrieben von aMrio
ja genau deswegen habe ich auch geraten, sich sofort um eine kostenlose rechtsberatung zu kümmern und juristisch gegen diese scheisse vorzugehen anstatt es zu ignorieren und später auf einmal auf hunderten von euros mahn, gerichts, inkasso etc gebühren zu sitzen.
Original geschrieben von aMrio
hätte er sich so verhalten wie ich es gesagt habe hätte er jetzt null probleme. aber da er auf rechts- und lebensunkundige fachidioten wie euch hört hat er eben pech.
ich hoffe inständig diese anwaltskanzlei riskiert die paar euros um an seine reale adresse zu kommen, zumal das ja vor allem deren eigene kostennote steigert und sie anhand des in der tat vorhandenen eingehungsbetruges auf jeden fall noch sehr lange recht auf das geld haben, nichtmal ein etwaiges insolvenzverfahren oder andere dinge lassen eine so entstandene schuld ja bekanntlich verschwinden.
jeder hat irgendwann in den nächsten zig jahren einen guten verdienst, und von daher lohnt es sich auch fast generell, die reale adresse in so einem fall ausfindig zu machen. solche geschäfte werden ja meist von jungen leuten gemacht, da ist ein späteres einkommen üblich und von den bis dahin entstandenen forderungen leben ganze branchen.
aber hauptsache ihr idioten lebt weiter in eurer theoretischen scheinwelt wo wegklicken von emails probleme behebt