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Sehr geehrte/r Herr/Frau ösdjkorgn,
Sie haben unsere Dienstleistung auf www.iqfight.de bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.
Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.
Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.
Teilnahme am IQFight - 25,86 Euro, zzgl. 16% Mwst, 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
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Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight
beträgt 30 Euro. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Teilnehmer eine
Rechnung zugesandt." Sollten Sie die offene Forderung bis zum 31.07.2006 nicht begleichen,
geraten Sie gemäß §§ 286 ff. BGB in Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie
die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch wir
betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.
Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Kontoinhaber: VitaActive LTD
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN: DE41 2504 0066 0202 5831 00
BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Mahnung M1VA-120069, Kdnr. IQ-22432
Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.
Hochachtungsvoll
Ihr IQFight.de-Team
Mir war langweilig, also hab ich da mitgemacht und nun war grade sowas im meinem Mailkasten. Ich habe natürlich nicht meinen echten Namen eingegeben und von den 30€ hab ich auch nirgendwo was gelesen. Weil sie, wie immer, winzig klein in den AGB stehen.
Fragen:
Können die mich über die IP anzeigen? Meinen echten Namen haben sie ja nicht, aber wäre mein Provider gezwungen, ihnen die Daten rauszugeben? Bzw kann der Provider das überhaupt?
In den AGB steht:
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Für mich als Nichtjurist ziemlich unverständlich. Wenn ich wiederrufen würde (Habe ich grade gemacht) müsste ich dann noch bezahlen?
Wie ernst muss ich das alles nehmen?
Scheiß Internetabzocke
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