IQ-Fight will Geld?

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Sehr geehrte/r Herr/Frau ösdjkorgn,

Sie haben unsere Dienstleistung auf www.iqfight.de bestellt, aber die offene Forderung noch nicht beglichen.

Durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse ist die Bestellung eindeutig nachweisbar.

Da Sie durch die Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, erhalten Sie diese offizielle Mahnung.

Teilnahme am IQFight - 25,86 Euro, zzgl. 16% Mwst, 30 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 3 Euro
-----------------------------------------------------------

Zur Erläuterung:
Beachten Sie bitte die von Ihnen akzeptierten AGB. Dort heißt es: "Der einmalige Preis für die Teilnahme am IQFight
beträgt 30 Euro. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Über diesen Betrag wird dem Teilnehmer eine
Rechnung zugesandt." Sollten Sie die offene Forderung bis zum 31.07.2006 nicht begleichen,
geraten Sie gemäß §§ 286 ff. BGB in Verzug. Uns steht nunmehr die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie
die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren zu. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch wir
betriebswirtschaftlich rationell handeln müssen.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren durch unser Inkassounternehmen und unsere Anwaltskanzlei bewahrt.
Führen Sie daher die Überweisung umgehend durch, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Kontoinhaber: VitaActive LTD
Kontonummer: 202583100
Bankleitzahl: 25040066
Bankinstitut: Commerzbank Lehrte
IBAN: DE41 2504 0066 0202 5831 00
BIC: COBADEFF137
Verwendungszweck: Mahnung M1VA-120069, Kdnr. IQ-22432

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.

Hochachtungsvoll

Ihr IQFight.de-Team

Mir war langweilig, also hab ich da mitgemacht und nun war grade sowas im meinem Mailkasten. Ich habe natürlich nicht meinen echten Namen eingegeben und von den 30€ hab ich auch nirgendwo was gelesen. Weil sie, wie immer, winzig klein in den AGB stehen.

Fragen:
Können die mich über die IP anzeigen? Meinen echten Namen haben sie ja nicht, aber wäre mein Provider gezwungen, ihnen die Daten rauszugeben? Bzw kann der Provider das überhaupt?

In den AGB steht:
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Für mich als Nichtjurist ziemlich unverständlich. Wenn ich wiederrufen würde (Habe ich grade gemacht) müsste ich dann noch bezahlen?

Wie ernst muss ich das alles nehmen?


Scheiß Internetabzocke :mad:
 

Busta_inaktiv

Guest
Dummer Idiot. Der Preis steht nicht gerade versteckt unter dem STartbutton.
 
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Stimmt :8[: Naja, sowas lese ich NIE durch, wer rechnet schon mit sowas fiesem.
 
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Die Veräppeln dich ignorier einfach mal so!!!
 

Aule2

Guest
1. wie alt biste
2. steht der preis nicht in den agb (leider), sondern ein wenig unterhalb von dem start button

3. verwendet man aus diesem grunde sogenannte anomizer Proxies ;)

Zu Deinem Problem würde ich sofort (!) den zugehörigen Verbraucherschutz anrufen, inwiefern diese winzige Anmerkung mit den Kosten rechtskräftig ist.
ME hätte die oben bei den anderen Sachen zur Anmeldung vermerkt sein müssen, aber die können Dir das sagen, und auch, wie Du entsprechend einen Antwortbrief auf Nichtzahlung verfasst!
[€] da die aufforderung per mail kam:
Wenn Sie einen Anspruch geltend machen, kommt evtl ne Anzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft wird ein Verfahren wg 30€ kaum verfolgen, daher sollte der Provider nix rausgeben müssen.
 

Entelechy

Guest
Lol, so verarsch ich Click-And-Buy immer. Hoffentlich erwischen die mich nicht. :8[:

Uhhps:
Sehr geehrter Herr Alohanzo,

Sie nutzen bereits das clevere und sichere Zahlungssystem Click&Buy - vielen Dank, dass Sie auf diese intelligente Lösung für das Bezahlen im Internet vertrauen.
Leider mussten wir Sie für die Nutzung von Click&Buy vorübergehend einschränken, was verschiedene Gründe haben kann, wie z.B. die Bitte um Rücksprache in bezug auf die von Ihnen eingegeben E-Mail-, Adress-, Bank- oder Kreditkartendaten.
 
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Original geschrieben von Aule
1. wie alt biste
2. steht der preis nicht in den agb (leider), sondern ein wenig unterhalb von dem start button

3. verwendet man aus diesem grunde sogenannte anomizer Proxies ;)

Zu Deinem Problem würde ich sofort (!) den zugehörigen Verbraucherschutz anrufen, inwiefern diese winzige Anmerkung mit den Kosten rechtskräftig ist.
ME hätte die oben bei den anderen Sachen zur Anmeldung vermerkt sein müssen, aber die können Dir das sagen, und auch, wie Du entsprechend einen Antwortbrief auf Nichtzahlung verfasst!
[€] da die aufforderung per mail kam:
Wenn Sie einen Anspruch geltend machen, kommt evtl ne Anzeige gegen Unbekannt, und die Staatsanwaltschaft wird ein Verfahren wg 30€ kaum verfolgen, daher sollte der Provider nix rausgeben müssen.

Ich bin 18, der Vertrag ist also rechtskräftig. Der Preis steht auch in den AGB, aber egal.
Der zuständige Verbraucherschutz ist dann die Verbraucherschutzzentrale NRW, richtig?
 

Entelechy

Guest
Ich würde vermuten, die bluffen. Lass es dir aber von jemandem mit mehr Erfahrung bestätigen.
 

Grumel

Guest
Edit ich las die amateurraterei, frag jemand der sich auskennt, aber ich vermute stark der wird dir sagen dass du da locker jeden Prozess gewinnst, hab da einige sehr vielversprechende Paragraphen gefunden.
 
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mach dir keinen Stress, Provider sind mit der herausgabe von IP Adressen sehr sparsam geworden nach den letzten Urteilen...

aber selbst wenn sie aus mir unerklärlichen Gründen schaffen würden deine IP in deinen echten namen umzuwandeln liegt noch kein Beweis vor.

Dein PC ist den Mitgliedern deines Haushaltes zugänglich, es könnte also dein kleiner Bruder gewesen sein, der am PC gesessen hat und den Vertrag mit ihnen eingegangen ist. Die Willenserklärung eines Minderjährigen ist aber zunächst grundsätzlich nichtig, sofern er nicht die Genehmigung oder Zustimmung der Eltern hat und die Leistung nicht mit mitteln bewirkt hat die ihm von seinen Eltern zu diesem Zwecke zur verfügung gestellt wurden. Nichts davon ist der Fall, daher ist die Willenserklärung des Minderjährigen, auf der sich der Vertrag begründet nichtig.
Leistungen die man zurückfordern könnte seitens des Anbieters hat er keine erhalten, daher kann auch sonst nichts verlangt werden.

Und das ist nur eine mögliche konstruktion. Denkbar wäre auch Sittenwidrigkeit bzw. Wucher, da du wohl kaum eine Gegenleitung bekommen hast die im entferntesten 30€ wert ist... da ich aber die Seite nicht weiter kenne, will ich mich da nicht vertiefen.
 

Busta_inaktiv

Guest
bei welchem Provider bist du, und hast du eine gültige E-Mail-Adresse angegeben?
 

cidos

Guest
ich wette ganz stark, dass du die 100 nicht annähernd gepackt hast
 
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Original geschrieben von Busta
bei welchem Provider bist du, und hast du eine gültige E-Mail-Adresse angegeben?
1&1, Email korrekt.

Das mit dem Bruder ist n guter Ansatz, danke dafür.
 

Myxomat

Guest
Ach Gott, wie leichtgläubig hier manche wieder sind.
Also, das funktioniert so:

Die setzen eine Internetseite auf, auf welcher es durch Teilnahme an einem IQ-Test etwas zu gewinnen gibt.

Die Seite ist so aufgebaut, dass es nur sehr schwer erkennbar ist, dass das ganze etwas kosten soll. Jeder denkt also das wäre ein gratis Wettbebwerb und macht mit. Weil man natürlich auch den Gewinn erhalten können will, gibt man seine richtige Adresse an.

Nun schreiben die Betreiber dieser Seite allen Teilnehmern diese Standardemail und hoffen, dass 1% der Leute sich genug einschüchtern lassen, und das dann bezahlen.

Diejenigen die nicht bezahlen haben REIN GAR NICHTS zu befürchten. Die Betreiber der Seite beabsichtigen keinesfalls, irgendwelche Verfahren anzufangen. Dies wäre bei der hohen Anzahl Verfahren und dem doch recht hohen Risiko (90%?), diese zu verlieren, nun wirklich sehr sehr dumm. Und das sind die Betreiber dieser Abzocke nun ganz bestimmt nicht.

Dumm sind nur die, die sich davon einschüchtern lassen.
Also entweder ignorieren oder beim Konsumentenschutz oder einer sonstigen dafür zuständigen Stelle melden.


BTW: So gesehen ist das der beste IQ-Test seit langem. Entweder du bist schlau genug, die Abzocke zu erkennen, oder du bist dumm genug, darauf hereinzufallen und zu bezahlen.
 

Entelechy

Guest
Naja, als ich bei http://www.check-deinen-sex.de das gemacht hab, haben sie auch nur geblufft, von daher wirste deinen kleinen Bruder gar nicht brauchen.
Die spekulieren drauf, dass jeder 4te sich in die Hosen macht und das Geld dann doch überweist.
 

Grumel

Guest
Das ist mir auch klar, dass es so funktioniert. Das die den Prozess zu 90% verlieren sagt mir mein gesunder Menschenverstand auch. Praktischer wäre es aber wenn jemand der sich auskennt uns versichern könnte das sie zu 100% verlieren.


Wenn irgendjemand Urteile Wüste von ähnlichen fällen, ob da auf arglistige Täuschung Sittenwidrigkeit verstoß gegen Fernabsatzregelungend etc und ähnliches entschieden wrude wäre das sehr hilfreich )-: .
 

RRA^StArFiRe

Guest
durch anklicken eines häkchens ist doch so ein vertrag doch voll der kack wert.
wenn die ihre dienste zur verfügung stellen, BEVOR du irgendwas bezahlt hast, sind die selber schuld.
jemanden etwas in rechnung zu stellen, nachdem man ne leistung entgegengenommen hat, geht gar nicht. vor allem wenn das so extrem klein dadrunter geschrieben wurde.

stell dir mal vor, die würden sonstwas in die agb reinschreiben von wegen "hiermit bestätige ich, dass ich blablubb, der firma abc auf ewigkeit als sklave dienen werde"
sowas ist doch nur ein minderer vertrag.
also geh ma zum verbraucherschutz oder frag nen anwalt.
 
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Mal wieder so schwierig, Google zu benutzen?

Dass die Kosten nur so klein abgedruckt sind (und es kann auch gut sein, dass sie bei deiner Teilnahme obendrein nur in den AGB standen) verstößt gegen das Transparenzgesetz, daher ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Das schreibst du ihnen, womöglich noch mit der Drohung einer Klage, falls sie dich nicht in Ruhe lassen (sind eh schon zig Klagen anhängig afaik). Still abwarten ist das Blödeste, das du tun kannst.
So, und das war keine Rechtsberatung, ich bin kein Jurist.
 
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was labert ihr da alle von einem versteckten preis? der ist als einziger textteil fettgedruckt, und zwar direkt unter dem start-button. da wird nichts mit von wegen keine transparenz etc zu machen sein. auch das widerrufsrecht ist in den deutlich sichtbar verlinkten AGB überaus deutlich markiert, es ist genauso wie der preis als einzige textstelle deutlich sichtbar von den anderen abgehoben. gerade auf diese beiden punkte wird man sich nicht berufen können wenn man den vertrag anfechtet. es ist auch totaler unsinn zu sagen "die sind selbst schuld weil sie erst die dienstleistung erbringen und dann das geld wollen"; sowas ist doch normale handhabe nahezu jeder dienstleistung, egal ob beim friseur oder in der autowerkstatt.

wie lange ist der vertragsabschluss denn her? kann man aus deiner emailadresse auf deinen namen schliessen, bzw hast du deinen namen bei dem emailprovider hinterlegt?

die einzige anfechtbarkeit wird meiner meinung nach sein, daß du eben erzählst - wie schon hier erwähnt - dein jüngerer bruder oder schwester hätte das gemacht (was natürlich auffällig wäre wenn dein bruder 10 ist und einen iq von 120 hat nach dem test beispielsweise~).

was du auf keinen fall machen darfst ist nichts zu tun, denn mahngebühren und inkassokosten sind nicht zu verachten. die firma hat es ja ganz offensichtlich auf DUME leute wie dich abgesehen und schreibt ja "unser inkassobüro", ergo ist das schon eine gewisse art von abzocke, aber eben imho keine illegale. es ist eher ein ausnutzen von blödheit.
 
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die schreiben mehrwertsteuer mit doppel s -> nulpenverein
 
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ich bin auch der Meinung, dass hier ziemlich deutlich auf entstehende Kosten hingewiesen wird

anders gerichtete Meinungen in diesem Thread sollten sich evtl die Website nochmal anschauen
 

YesNoCancel

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Original geschrieben von aMrio
was labert ihr da alle von einem versteckten preis? der ist als einziger textteil fettgedruckt, und zwar direkt unter dem start-button.

Das würde ich so nicht stehen lassen. Der Preis ist winzig und kaum ersichtlich unter die Anmeldung gepackt, zumal die Information bereits auf die erste Seite gehört, Thema irreführende Werbung. Bereits aus dem Wettbewerbsrecht würde ich hier schon mal eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung basteln lassen.
 

Memo

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coooler iq test, ich würd einfach mal behauptet du hast ihn nich bestanden.

beschwer dich ma ordentlich..das geht so nich an..
 

Aule2

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Was mir gestern noch eingefallen ist:
Auf ne EMail reagier ich schon mal aus Prinzip gar nicht.
Ne Rechnung wird gefälligst per Post zugesandt ;)
 
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Hi ,

Ich hab diesen dubiosen Test auch gemacht und nach 2 Wochen ne Rechnung bekommen , die ich allerdings ignoriert hab , ist jetzt 2 Monate her und ich hab nie mehr was von gehört ... die sollen abzocken wen sie wollen ... Gruß Speedy

http://www.nickles.de/static_cache/538101723.html

Da steht auch was zu der kleinen-Bruder-Story.

Bzw google mal nach "IQFight".

IMHO sind die Kosten alles andere als ersichtlich - ich würd die Email einfach ignorieren.
 

udo3

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das kam vor kurzen auf BiZ, dort bekamen sie das Fass ohne boden.

als tipp nannten sie, nicht zahlen.

die werden dir mit inkasso unternehmen und gerichtsverhandlung drohen. jedoch nicht nachgehen, da die staatsanwaltschaft eh schon gg die ermittelt.

einfach alles ignorieren was von denen kommt.


hab ich auch gemacht, hatte mal sowas ähnliches vor nem jahr.
 
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Ja, lustig, "das ist jawohl voll ersichtlich und so". Lest euch einfach mal die Urteile dazu durch, ab wann das "ersichtlich" wäre. (Beispielsweise kein Wort von Kosten auf der Startseite.)

OT: Für einen 10jährigen ist es nach gängiger Berechnung sehr viel "einfacher" einen IQ von 120 zu bekommen, da der IQ = Intelligenzalter/Lebensalter (jedenfalls bis zum Erwachsenenalter). Wenn ein 10-jähriger die Intelligenz eines durchschnittlichen 12-jährigen hat, hat er einen IQ von 120. Ein 15-jähriger bräuchte dafür schon die Intelligenz eines 18-jährigen, ein 3-jähriger nur die eines 3-einhalb-jährigen.
 
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die staatsanwaltschaft ermittelt wenn dann deswegen, weil früher einmal der preis NUR in den agb gestanden hat, was jetzt ja nicht mehr da fall ist.

Original geschrieben von Smarty
Ja, lustig, "das ist jawohl voll ersichtlich und so". Lest euch einfach mal die Urteile dazu durch, ab wann das "ersichtlich" wäre. (Beispielsweise kein Wort von Kosten auf der Startseite.)

wieso sollten kosten auf der startseite erwähnt sein? bei ebay steht genausowenig was von kosten auf der startseite wie bei amazon. die kosten müssen auf jeden fall gut sichtbar erwähnt sein bevor man den vertrag abschließt, und das trifft auf die neue version dieser iqtest seite nunmal zu.

Original geschrieben von Smarty

OT: Für einen 10jährigen ist es nach gängiger Berechnung sehr viel "einfacher" einen IQ von 120 zu bekommen, da der IQ = Intelligenzalter/Lebensalter (jedenfalls bis zum Erwachsenenalter). Wenn ein 10-jähriger die Intelligenz eines durchschnittlichen 12-jährigen hat, hat er einen IQ von 120. Ein 15-jähriger bräuchte dafür schon die Intelligenz eines 18-jährigen, ein 3-jähriger nur die eines 3-einhalb-jährigen.
das ist wirklich OT gelaber, weil das selbst zu meiner oben erwähnten aussage irrelevant ist. du weißt genausogut wie jeder andere hier, daß bei diesem iq test sicherlich keine altersgerechten fragen für (klein)kinder gestellt werden, von daher war dieses gebrabbel total sinnlos = "ich zeige euch was für ein geiler schlauer hecht ich bin und erzähle mal einfach was".
 

Grumel

Guest
Original geschrieben von aMrio

was du auf keinen fall machen darfst ist nichts zu tun, denn mahngebühren und inkassokosten sind nicht zu verachten. die firma hat es ja ganz offensichtlich auf DUME leute wie dich abgesehen und schreibt ja "unser inkassobüro", ergo ist das schon eine gewisse art von abzocke, aber eben imho keine illegale. es ist eher ein ausnutzen von blödheit.

Schisser. Ich wette mindestens 1zu10 dass das ganze illegal ist.
Und nochmal 1zu4 dass sie seine Adresse nicht vom Provider kriegen. Und selbst wens irgendwo legal, wieso sollten die sich die Mühe machen Prozesse anzustreben, sie finden auch so genug dumme, so bleibt ihnen das alzu große Licht der Öffentlichkeit erspart.

Von daher wäre es wirkilch das dümmste was es gibt zu bezahlen, oder überhaupt den Finger zu rühren. Klar, bei gerechtfertigten mahnungen wenn man wirklich was normales verschwitzt zahlt man lieber zähneknirschend die ersten exorbitanten mahngebühren aber doch net bei sowas.........
 
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lol wo habe ich denn gesagt daß er irgendwas zahlen soll?
 
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uns ist auch letztens ein brief ins haus geflattert weil mein 14jähriger bruder sich irgendwo angemeldet hat, wo man "kostenlos sms verschicken" kann, wenn man nur 40 euro im monat bezahlt oder so... nicht drauf eingegangen, nichts passiert, gegen den anbieter wird mittlerweile ermittelt ^^
 
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Original geschrieben von Starfire
durch anklicken eines häkchens ist doch so ein vertrag doch voll der kack wert.
wenn die ihre dienste zur verfügung stellen, BEVOR du irgendwas bezahlt hast, sind die selber schuld.
jemanden etwas in rechnung zu stellen, nachdem man ne leistung entgegengenommen hat, geht gar nicht. vor allem wenn das so extrem klein dadrunter geschrieben wurde.

stell dir mal vor, die würden sonstwas in die agb reinschreiben von wegen "hiermit bestätige ich, dass ich blablubb, der firma abc auf ewigkeit als sklave dienen werde"
sowas ist doch nur ein minderer vertrag.
also geh ma zum verbraucherschutz oder frag nen anwalt.


Der großteil aller leistungen im täglichen geschäftsleben wird vor dem bezahlen erbracht. Jede bestellung auf rechnung oder per Lastschrift zählt da z.B. dazu. Auch reicht im Internet ein häckchen durchaus um einen gültigen Vertrag zu schließen.



Generell beziehen sich transparenzgebot und überraschungsklauselnverbot darauf, dass nicht von jedem Kunden erwartet werden kann bei jedem Vertrag sic die kompletten AGBs durchzulesen... allerdings ist das transparenzgebot hier nicht einschlägig, weil es sich auf die Formulierung der AGBs bezieht, an der es nichts zweifelhaftes gibt. Und auch die Überraschungsklausel wird hier schwer anzuwenden sein, weil die 30€ bereits auf der hauptseite, hervorgehoben vom restlichen text, erwähnt werden, was meiner Ansicht nach auch deutlich genug ist.
Von der Seite gab es früher übrigens eine deutlich krassere Version. Die 30€ waren ausgeschrieben als buchstaben und mitten im gewusel des kleingedruckten versteckt ohne hervorgehoben zu sein. Dann sah die rechtslage schon anders aus, weil der eindeutige hinweis damit fehlte.


Wie gesagt denkbar wäre hier noch eine nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit bzw Wucher. Dafür müsste man aber in etwa einschätzen wie aufwendig der test ist und ob die mit dem test erbrachte Leistung im krassen mißverhältnis zu den 30€ steht. Vor gericht würde es dann auf den Anwalt ankommen. Sittenwidrigkeit ist eine der tiefsten Generalklauseln des BGB und es ist Auslegungssache was man darunter subsumieren kann und was nicht.

letztlich könnte ich mir noch eine weit hergeholte Anfechtung wegen Inhaltsirrtum gemäß §§ 142 Abs. 1, 119 I S1, BGB vorstellen.
Schließlich war dir nicht bewußt, dass du mit deiner Erklärung gleichzeitig eine Zahlung von 30€ bewirkst.
Aber erstens bist du dann in der Nachweispflicht dass du die 30€ übersehen hast, und das wird wie oben erwähnt sehr schwer.
Zweitens wirst du gemäß §122 zu Schadensersatz verpflichtet, der zwar nicht höher als die 30€ sein darf, aber hier recht schwer zu bemessen sein wird, ohne die seite zu kennen.
Und drittens hätte die Anfechtung gemäß §121 ohne schuldhaftes zögern, also sofort nach erhalt der Mail gegenüber dem Anfechtungsgegner, hier also IQtest erfolgen müssen. Das ist nicht passiert.


Und jetzt genug vom juristischen und überleg einfach mal ganz logisch. Es geht hier um 30€. Wegen 30€ wird sich keiner die mühe machen eine Anzeige wegen Betruges gegen dich einzuleiten um die daraus gewonnenen daten für ein zivilrechtliches Verfahren zu nutzen.
Ausserdem ist den machern von IQtest durchaus bekannt, dass es die "kleiner Bruder" story gibt, wogegen sie vor Gericht nichts machen können, da ein eindeutiger beweis wer vor dem PC saß unmöglich zu erbringen ist.

Aber was noch viel wichtiger ist: Die Betreiber von IQTest leben nicht von Mahnungen oder gewonnenen Gerichtsverfahren.
Sie leben einzig und allein von Menschen, die lieber 30€ zahlen um ausm schneider zu sein, als sich ernsthaft mitm Thema auseinanderzusetzen.
 
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18.01.2005
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Original geschrieben von Aule
Was mir gestern noch eingefallen ist:
Auf ne EMail reagier ich schon mal aus Prinzip gar nicht.
Ne Rechnung wird gefälligst per Post zugesandt ;)
das gleiche denk ich mir auch! sollen sie erstmal meine adresse haben, um mir meine gerichtsvorladung zuschicken :D

einfach ignorieren, da wird schon nix passieren und wenn doch, burder nummer abziehen
 

Grumel

Guest
Original geschrieben von aMrio
lol wo habe ich denn gesagt daß er irgendwas zahlen soll?

Oder überhaupt den finger zu rühren steht da auch )-:. Emails sind im Zweifelsfalle nie angekommen, das sollte eh klar sein.
 
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12.01.2005
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Okay, dann mach ich einfach nix. Danke für die ganzen Tipps und so,.
 
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16.08.2001
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nur zur klarstellung, als du den widerruf geschrieben hast, hast du nicht deinen Namen + komplette Anrschrift angegeben, oder?
 
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16.08.2001
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gut :)

Ich würde an deiner Stelle trotzdem kurz per Mail drauf hinweisen dass es dein kleiner bro war um die sache aus der Welt zu schaffen und aus deren Kartei gestrichen zu werden.
 
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Ich rate sehr, sehr dringend von so einer Email ab. Unterschiedliche Gerichte haben hier in der Vergangenheit sehr unterschiedlich geurteilt. Was ich auf heise so gelesen habe, häufen sich aber die Urteile, nach denen dann eben der Inhaber des Internetanschlusses zahlen musste.
 
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