Quelle: Interessenverband Mieterschutz e. V.Im Ergebnis dürfte auch eine Indexvereinbarung für den Mieter mehr Nachteile als Vorteile bringen. Liegt die Ausgangsmiete bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht sich die Miete durch die Indexvereinbarung auch dann, wenn die Mietpreise fallen. Der hypothetische Herabsetzungsanspruch des Mieters greift nicht, da der Verbraucherpreisindex - von einzelnen Monaten abgesehen - bislang nicht gesunken ist.