ich weiss es zwar nicht genau, aber ich denke dass der Arbeitgeber eine gewisse "Karenzzeit" hat, z. B. spätestens 1 Woche nach Monatsende oder so. Wie war es denn bis jetzt? Immer pünktlich zum Letzten? Ansonsten mal im Lohnbüro nachfragen. Ich denek gerade die Beamten / Staatsdiener dürften sich da peinlichst genau an die Gesetzesvorlage halten.
Da lob ich mir meine grundausbildung: da gabs die 700 DM bar auf die Kralle

(und auch immer pünktlich!)
hab mal kurz gegoogelt:
§ 614 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
"Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablaufe der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten."
Gemäß dieser gesetzlichen Regelung muß erst der Arbeitnehmer und dann der Arbeitgeber leisten. Wenn die Parteien eine bestimmte Monatsvergütung vereinbart haben , d.h. die die "Vergütung nach Zeitabschnitten" (= Monaten) "bemessen" haben, dann muß der Arbeitgeber also erst "nach dem Ablauf" der einzelnen Monate, d.h. am ersten Tag des Folgemonats zahlen.
Aber im Arbeitsvertrag kann es auch separat nochmal geregelt sein, das musst du halt nachschauen.
P.S.: Einen Monat sparen - dann haste bisserl Puffer
