Original geschrieben von ilovesin
Ich möchte hier nochmal für alle die anscheinend nen problem da mit haben das Milo den KOTH orgat sagen das organ nichts mit spielen zu tun hat haben einige der intelliegentenren hier anscheinend vergessen und freuen sich nur düber das sie wieder ne/n hexe//hacker
um den zu verbrennen.
Milo macht seine sache als orga super und ich bin dafür das er weiter macht
wenn unsere community die hacker nicht in irgendeiner form andauernd integrieren würde,sondern hacker regelrecht vogelfrei wären und damit raus aus bw, wäre das hackproblem geringer.
aber es gibt ja immer wieder welche, die hacker bei clans wie tot oder ash spielen lassen, die hacker bei der wcg spielen lassen die hacker bei großen turnieren spielen lassen und und und und welche die hacker ein turnier wo sogar "german" dransteht organisieren lassen.
es geht hier ums prinzip.
wo besteht denn die strafe fürs hacken? ich behaupte, dass die inkosequenz der community zu einem großen teil zum hacken beiträgt.
ich geb mal ein anderes beispiel in grün :
wenn jan ullrich ein turnier unter deutschem namen organisieren würde, wo es darum geht dass topradfahrer gegeneinander fahren, dann wäre das ein skandal! - eine schande organisiert ein wichtiges event und benutzt den namen deutschland -
das ist zwar n bischen abgedriftet aber es passt schon dazu.
und der vergleich mit der hexenverbrennung ist aus vielen gründen unpassend und auch nur publizistesches unhinterfragtes gerede :
1. sind hacker (hexen) bewiesenermaßen hacker(hexen)
2.besteht die motivation am ausschließen nicht im sadismus (Wie du glaube ich zwischen den zeilen behauptest)oder am irrglaube an etwas, sondern darin, für die fairen spieler faires spiel möglich zu machen, dem interesse daran, dass niemand ggn hacker spielen möchte und in gewisserweise auch als präventivmaßnahme gegen zukünftige hacker!
wäre es ungeschriebenes gesetzt, dass hacker ne 2. chance bekommen und nur 1-2 wochen geflame ertragen müssten, dann käme das einem freifahrtsschein für einmaliges hacken gleich.