Gefängnisvollzug in verschiedenen Ländern

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Lurchie was du für eine gülle quatschst. Nur weil Heator positionen wie "das recht selbst in die hand nehmen" darlegt, heißt es doch nicht, dass er diese Position einnimmt. einige können hier im forum scheinbar überhaupt nicht lesen - besonders du nicht.
 
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Du bist also nicht mit allen Urteilen unserer Justiz einverstanden. Kann ich gut verstehen. Können wohl die meisten. Bedeutet aber nicht dass "wir" damit Recht haben.
 
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Selbst das Gesetz ist nicht mit dem Urteil einverstanden.

Seit wann darf Notwehr (als versuchter Totschlag) präventiv durchgeführt werden?
 
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meiner meinung nach darf "vergeltung" bei sowas absolut keine rolle spielen. Resozialisierung ist ein punkt, aber mir ist bei sowas am wichtigsten, dass solche leute einfach von der gesellschaft ferngehalten werden. Lieber soll jemand für Vergewaltigung 20 Jahre lang mit Zigarre und Cocktail am Strand absitzen, als nach 5 Jahren Seife aufheben wieder rauszukommen. Das ist jetzt natürlich nur bildlich gemeint, der Lebensstandard sollte natürlich schon unterhalb von "nicht im Knast" liegen.
 
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Wie kommst du darauf?

Ein 22 Jahre alter Mann wird von dem Auto erfasst und schwer verletzt. Er trägt ein Schädel-Hirn-Trauma und eine linksseitige Einblutung davon. Noch Monate nach dem Vorfall leidet er unter Sprachstörungen und motorischen Ausfällen.

Jetzt hat das Landgericht Freiburg über die Auto-Attacke geurteilt - und den Rechtsextremen vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Der Angeklagte habe in Notwehr gehandelt, befand das Gericht. Es könne ihm keine Absicht nachgewiesen werden.
Der Angeklagte hatte keinen einzigen Kratzer und befand sich im Auto in Sicherheit. Zudem kommt das Missverhältnis zwischen Reizgas und dem Tötungswerkzeug Automobil.

Z. B. Tränengas ist frei verkäuflich, man benötigt keinen Waffenschein.

Für mich besteht kein Zweifel, dass der Neonazi den Anschlag begangen hat und dass er weniger Schäden hätte verursachen können. Die hatten keine Knüppel dabei, eine Scheibe lässt sich nicht einfach einschlagen und in dem Moment hätte er immer noch Gas geben können.
 
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Meine Frage bezog sich eher auf deine Aussage "Selbst das Gesetz ist mit dem Urteil nicht einverstanden". Denn offensichtlich ist es das ja, sonst wäre das Urteil nicht gesprochen worden, oder? Dass man damit nicht einverstanden sein muss habe ich ja auch schon gesagt. Da ich keinerlei Sympathien für Extremisten (egal ob links oder rechts) hege kann ich aber zumindest behaupten, verhältnismäßig unvoreingenommen zu sein was das Urteil angeht.

Wieso für dich "kein Zweifel besteht" obwohl du selber nicht mal anwesend warst ist mir dagegen ziemlich suspekt.
 
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Selbst das Gesetz ist nicht mit dem Urteil einverstanden.

Seit wann darf Notwehr (als versuchter Totschlag) präventiv durchgeführt werden?

not wehr bedarf keiner konkreten gefahrensituation sondern nur der annahme dieser, fliem mir auch schwer zu glauben, google dazu den hells angel der nen polizisten in notwehr erschossen hat...
 
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inwiefern wird denn jmd. resozialisiert, wenn man ihn für x jahre in haft steckt..?

Jemanden in den Knast stecken bedeutet ja nicht, dass man jemanden 30 Jahre in ein dunkles Loch sperrt.

Jeder sollte im Knast eine Möglichkeit haben sich weiterzubilden, zu arbeiten (Wäscherei?), in nem Gefängnischor mitzusingen, Sport zu treiben oder sonstwas um sozusagen auch den Kontakt zu einem Real Life nicht abreißen zu lassen, dennoch (und jetzt der Unterschied zum norwegischen Modell) kann man auch all die Maßnahmen anbieten ohne den STRAFgedanken (Zellen mit wenig ausstattung, wenig freigang) vollkommen ad acta zu legen.

So etwas wie die norwegische Insel kann ein zusätzliches Angebot in einem breit gefächerten Strafvollzugscluster sein, als alleinige Alternative aber in meinen Augen undenkbar, da es (selbst in Norwegen) nicht ohne die Drohkulisse des Hochsicherheitstrakts geht. Nur Urlaubsgefängnis würde die Hemmschwelle für sämtliche Verbrechen, und seien sie noch so klein, senken. Wenn es neben der Insel aber noch das dunkle Loch gibt, kann es funktionieren.
 
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ja, ich verstehe dann nicht, wo der widerspruch zwischen dem was ich sage und dem was du sagst ist..?

rehabilitation bedeutet ja nicht straffreiheit, nur weil ich der meinung bin, dass stärkere sanktionen sich nicht positiv auf kriminalstatistiken ausweirken bin ich noch lange nciht für die abschaffung von gefängnissstrafen, ich bin nur ggn. bestrafung als selbstzweck, bzw. als rache.
 
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§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Habe das BGH-Urteil auch gefunden.

http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...en-bgh-spricht-hells-angel-frei-11516279.html

Einfache Argumentation: der Angriff des SEK-Beamten auf die Wohnungstür war nicht rechtswidrig. Er hätte sich ja optisch zunächst überzeugen können.

Was das Überfahren betrifft, es hatte noch kein Angriff statt gefunden. Verwirrung, Furcht oder Schrecken? Sicher hinter dem Auto? kompletter Freispruch?

Da gibt es wohl andere Gründe für.
 
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und "oder einem" anderen ist deiner meinung nach die wohnungstür gemeint..?

"Eine solche irrtümliche Annahme einer Notwehrlage sei im Ergebnis ebenso zu behandeln wie ein Fall tatsächlich gegebener Notwehr, befand der 2. Strafsenat des BGH (Az. 2 StR 375/11)."

scheint mir da eindeutiger...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Lurchie was du für eine gülle quatschst. Nur weil Heator positionen wie "das recht selbst in die hand nehmen" darlegt, heißt es doch nicht, dass er diese Position einnimmt. einige können hier im forum scheinbar überhaupt nicht lesen - besonders du nicht.

Danke! Ich habe hier meine position noch gar nicht dargelegt, vor allem weil ich mit mir da noch nicht ganz eins bin.
Mir ging es zunächst darum eine diskussion anzuregen, fand die darstellung in der doku halt sehr plastisch.

edit:
hier noch eine starke doku, die gut zeigt, warum ich so starke bedenken habe:
http://www.youtube.com/watch?v=17z2X8PUl_8


ich glaube einfach mittlerweile, dass es täter gibt, die weder therapierbar, noch resozialisierbar sind. ich bin davon überzeugt, dass es menschen gibt, die von grundauf zutiefst asozial sind und für immer eine gefahr für die gesellschaft sein werden. die frage ist in welcher höhe die gesellschaft das risiko aufnehmen möchte solche menschen auch auf die gesellschaft loszulassen, um anderen, die therapierbar sind, die chance zu geben sich zu resozialisieren.
 
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