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Hallo Zusammen!
Ich soll ne Ausarbeitung über das Thema "Rechtliche Motive von Arbeitgebern, Zeitarbeiter einzustellen" schreiben.
Motive sind grob gesagt Kostenersparnis und Flexibilität wg. einfacher Kündigung.
So. Nun die Frage:
Grundsätzlich muss ein Leiharbeitnehmer genauso bezahlt werden wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihunternehmen (§9Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG). Dieses kann jedoch durch einen Tarifvertrag umgangen werden.
Tarifverträge werden durch Arbeitnehmerverbänden mit den Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen.
Gilt das auch für die Haustarifverträge?
Sprich: Kann eine Zeitarbeitsfirma sagen, sie macht mit eben so einem Arbeitnehmerverband einen Haustarifvertrag, der idR schlechtere Konditionen hat als ein Flächentarifvertrag?
Oder ist es so, dass ein Leiharbeitnehmer in ein Unternehmen entliehen wird, wo eben so ein Haustarifvertrag existiert und er deswegen dort schlechtere Arbeitsbedingungen hat?
Wird soetwas auch von großen, vermeidlich seriösen Zeitarbeitsfirmen gehandhabt?
Mir ist einfach dieses rechtliche Zusammenspiel zw. Haustarifvertrag - Entleihunternehmen und Zeitarbeitsfirma nicht klar...
Kann mir jmd. bei dem Thema helfen? Und nein, Google bietet (bis jetzt jedenfalls) keine zufriedenstellende Antwort
Danke schonmal im voraus!
Ich soll ne Ausarbeitung über das Thema "Rechtliche Motive von Arbeitgebern, Zeitarbeiter einzustellen" schreiben.
Motive sind grob gesagt Kostenersparnis und Flexibilität wg. einfacher Kündigung.
So. Nun die Frage:
Grundsätzlich muss ein Leiharbeitnehmer genauso bezahlt werden wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihunternehmen (§9Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG). Dieses kann jedoch durch einen Tarifvertrag umgangen werden.
Tarifverträge werden durch Arbeitnehmerverbänden mit den Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen.
Gilt das auch für die Haustarifverträge?
Sprich: Kann eine Zeitarbeitsfirma sagen, sie macht mit eben so einem Arbeitnehmerverband einen Haustarifvertrag, der idR schlechtere Konditionen hat als ein Flächentarifvertrag?
Oder ist es so, dass ein Leiharbeitnehmer in ein Unternehmen entliehen wird, wo eben so ein Haustarifvertrag existiert und er deswegen dort schlechtere Arbeitsbedingungen hat?
Wird soetwas auch von großen, vermeidlich seriösen Zeitarbeitsfirmen gehandhabt?
Mir ist einfach dieses rechtliche Zusammenspiel zw. Haustarifvertrag - Entleihunternehmen und Zeitarbeitsfirma nicht klar...

Kann mir jmd. bei dem Thema helfen? Und nein, Google bietet (bis jetzt jedenfalls) keine zufriedenstellende Antwort

Danke schonmal im voraus!