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Frage zu Haustarifverträgen bei Zeitarbeit

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Hallo Zusammen!

Ich soll ne Ausarbeitung über das Thema "Rechtliche Motive von Arbeitgebern, Zeitarbeiter einzustellen" schreiben.
Motive sind grob gesagt Kostenersparnis und Flexibilität wg. einfacher Kündigung.

So. Nun die Frage:

Grundsätzlich muss ein Leiharbeitnehmer genauso bezahlt werden wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihunternehmen (§9Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG). Dieses kann jedoch durch einen Tarifvertrag umgangen werden.
Tarifverträge werden durch Arbeitnehmerverbänden mit den Zeitarbeitsfirmen abgeschlossen.

Gilt das auch für die Haustarifverträge?
Sprich: Kann eine Zeitarbeitsfirma sagen, sie macht mit eben so einem Arbeitnehmerverband einen Haustarifvertrag, der idR schlechtere Konditionen hat als ein Flächentarifvertrag?
Oder ist es so, dass ein Leiharbeitnehmer in ein Unternehmen entliehen wird, wo eben so ein Haustarifvertrag existiert und er deswegen dort schlechtere Arbeitsbedingungen hat?
Wird soetwas auch von großen, vermeidlich seriösen Zeitarbeitsfirmen gehandhabt?

Mir ist einfach dieses rechtliche Zusammenspiel zw. Haustarifvertrag - Entleihunternehmen und Zeitarbeitsfirma nicht klar... :-/

Kann mir jmd. bei dem Thema helfen? Und nein, Google bietet (bis jetzt jedenfalls) keine zufriedenstellende Antwort :(

Danke schonmal im voraus!
 
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also zum einen: die Motivation für Arbeitgeber sind (zumindest in der Industrie) nicht die Kosten, denn meines wissens sind Leiharbeiter für die Firmen selber nicht billiger sondern teurer.

Zum Tarifvertrag: In dem Unternehmen wovon ich weiß (Schmitz Cargobull) haben die Leiharbeiter weniger verdient, Schmitz hat aber noch (freiwillig) was draufgelegt.
Das beantwortet leider nicht deine Frage zum Haustarifvertrag, aber rein rechtlich sind die ja eben NICHT in der Firma mit dem Haustarifvertrag angestellt, sondern in einer anderen Firma.
Also ich würde sagen: ... mist ich hab dich falsch verstanden.
Also, äh, keine Ahnung sry
 

ras

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Nürnberg
Original geschrieben von North

Kann eine Zeitarbeitsfirma sagen, sie macht mit eben so einem Arbeitnehmerverband einen Haustarifvertrag, der idR schlechtere Konditionen hat als ein Flächentarifvertrag?

zur gewerblichen arbeitnehmerverleihung braucht man eine genehmigung. ob man die mit einem hausvertrag auch bekommt ist fraglich, kann ich aber nicht ausschließen.

Original geschrieben von North


Oder ist es so, dass ein Leiharbeitnehmer in ein Unternehmen entliehen wird, wo eben so ein Haustarifvertrag existiert und er deswegen dort schlechtere Arbeitsbedingungen hat?
der arbeitnehmer hat den arbeitsvertrag mit der zeitarbeitsfirma. die konditionen derer kundenunternehmen was die bezahlung angeht interessieren ihn nicht, es gilt für ihn nur der tarfi dem die zeitarbeits firma angehört.

Original geschrieben von North


Wird soetwas auch von großen, vermeidlich seriösen Zeitarbeitsfirmen gehandhabt?

nein. aber gibt andere hintertüren mit denen man tricksen kann.



achja paar gründe für dich, evtl hilfts. mir fällt sicher morgen in der arbeit noch mehr ein (ich lerne personaldisponent für zeitarbeit):

- kürzere abmeldezeit als kündigungsfrist (auch kürzer als in der probezeit, daher wird ZA oft als probezeit genutzt)
- in vielen fällen günstigerer arbeitnehmer, denn das kundenunternehmen zahlt nur stunden die auch gearbeitet wurden. krankheit und urlaub zahlt die ZA firma
- möglichkeit, schnell auf auftragsspitzen zu reagieren
- ersparnis eines großteils der bewerbungsvorbereitung (keine zeitungsanzeigen, zeitersparnis, erste vorauswahl wird getroffen)
- ZA firmen zahlen in der regel bei vielen bewerbungsportalen beiträge um auf einen größeren pool an arbeitssuchenden zugreifen zu können, sprich es werden mehr potentielle mitarbeiter erreicht


etc.


bevor die klugscheißer kommen JA es gibt auch nachteile
 
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Okay... Es hat eben Klick gemacht. Eigtl. doof die Frage, aber trotzdem vielen Dank für die Anregungen / Denkanstoß^^

=> Close Pls.
 
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