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Frage bezüglich Umgehung des Kopierschutzes bei einer Audio CD

cart

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Gute Frage.
Ich würde sagen, dass es legal ist, solange du es über eine Analoge-Leitung laufen lässt. Allerdings bin ich kein Jurist :)
Wir haben bei einem Freund, dessen Vater Anwalt ist, mal über einen ähnlichen Fall gesprochen.
Und zwar geht es darum, dass er DJ ist und ich gern einige der Lieder haben wollte. Da er sie nur auf Platten hat, die ja ein analoges Medium darstellen, stellt es, laut dem Vater, kein Problem dar, diese über einen LineOut in den PC zu speisen und dort in MP3s umzuwandeln.
Allerdings ist in diesem Fall das Medium ja schon analog. Das sind CDs und DVDs ja nicht...
 

Thubb

Guest
versteh nicht, wo das problem ist cart?

privatkopien von nicht kopiergeschützten audio-datenträgern sind nach wie vor legal...
 
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rechtlich umgehst du keinen kopierschutz, weil die kopierschütze (:eek3:) ja nur für pc ausgelegt sind. es gibt ja auch stereoanlagen mit minidisc.
vom radio aufnehmen ist ja auch nicht verboten, afaik


ich weiss ja wie schlimm das is aber wenn ich ne cd oder platte hab und die auf tape, md, cd oder mp3 hören will dann tu ich das. mein gewissen sagt dass ich der musik industrie damit nicht schade.


hallo liebe mods, folgendes bei missfallen löschen:

wenn ich allerdings mukke runterlad dann sagt mein gewissen: hey du machst was falsches. dann kuck ich das wayne bild neben dem pc an und klick auf downloaden
 

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Original geschrieben von Thubb
privatkopien von nicht kopiergeschützten audio-datenträgern sind nach wie vor legal...

Seine sind doch geschützt. Also ist es illegal. Und inwieweit ein Kopierschutz als solcher bezeichnet werden kann, ist doch noch gar nicht definiert -> Alles ist einer = sichere Seite.

@meLAW: CD ist digital und Platte analog. MD ist digital und Kasette analog. Radio ist auch analog.
Was dein Gewissen sagt ist relativ schnuppe, wenn es um Gesetze geht.
Und die PC<->Kopierschutz Geschichte ist mal lol...
Dann wäre es ja auch nicht illegal CDs nachzupressen. Schliesslich umgehe ich ja mit den mechanischen Vorgängen den Kopierschutz nicht. Der ist ja nur für einen PC ^^ ;)
Was deine "wayne"-Sache angeht, muss jeder selber wissen inwieweit er sich aus dem Fenster lehnt.
 

cart

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Achso...
Hmm naja, da waren wir uns damals nicht so sicher. Deshalb haben wir lieber gefragt :)
 

[For]Hood2

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das aufnehmen per Line in ist legal, da es keine Veränderungen in irgendeiner Form am Kopierschutz vorgenommen oder dieser per software umgangen wird.

melaw hat recht, ist genau das selbe wie beim aufnehmen vom Radio

Dabei ist es egal ob die Quelle analog oder digital ist, ansonsten dürfte ich einen Song der per "normal"radio ausgestrahlt wird aufnehmen und der selbe der über digitale Wege rein kommt dürfte ich nicht aufnehmen? bullshit, wie seit ihr nur auf den Dreh gekommen.

btw gibt es von Heise ein Tool das genau das macht, stand sogar in einer der letzten ausgaben
 

cart

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Afaik ist das nicht egal ob die Quelle analog oder digital ist. Ansonsten dürftest du deine CD ja auch grabben und ins MP3-Format encodieren. Das ist aber verboten...
 

[For]Hood2

Guest
beim grabben umgehst du den kopierschutz aber direkt durch den einsatz von software/hardware, ansonsten wäre das auslesen nicht möglich

ausserdem ist das kopieren/grabben nicht geschützter CD nicht verboten... diese CD sind aber auch digital...
 

cart

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Wir reden hier aber über CDs mit Kopierschutz!
Und warum sollte grabben illegal sein, wenn aufnehmen illegal ist?
Ob ich sie nun grabbe, oder ins Laufwerk lege, abspiele und dabei als .wav aufnehme ist doch egal...
 

Thubb

Guest
das grabben verändert das Werk an sich und ist somit eine verletzung des urheberrechts!
 

[MSMC]Jesus C

Guest
Was ist ein Kopierschutz?
Ein Kopierschutz ist eine technisch wirksame Maßnahme zur Verhinderung von nicht genehmigten Kopien.

Was hier "wirksam" heißt, sei dahingestellt. Es sollte einem aber zu denken geben, daß die ganze System gesetzlich geschützt sind.

Die Kopierschütze sind natürlich so ausgelegt, daß eine Wiedergabe auf einem gewöhnlich Audio-CD-Player möglich ist. D.h. hierbei wird kein Kopierschutz umgangen und die Privatkopie ist weiterhin legal und somit ist das abgreifen des Ausgangssignals in jeglicher Form legal. Das gleiche gilt selbstverständlich für die guten alten Platten sowie "echte" Audios-CDS ,denn hier gibt es keinen Kopierschutz.

Grabbed man allerdings eine kopierschützte CD, knackt man den Kopierschutz, der genau dies verhindern soll und dieser Vorgang ist somit illegal.

Quelle: Diverse Gesetzetexte und jemand mit Plan der es mir erklärt hat.

[edit]Ich hatte das alles auf CDs MIT kopierschutz bezogen. Wo kein Schutz ist, kann auch nicht geknackt werden.

P.S: Ich sollte so früh am morgen nicht anspruchsvolle Texte schreiben. ;)[/edit]
 

cart

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Wo bitte werden beim grabben denn die Daten verändert und wo umgehe ich den Kopierschutz?!
Ob ich es aufgenommen habe oder gegrabbt habe kann mir danach doch eh keiner mehr nachweisen, oder?
Die Daten müssten doch die selben sein.
Solange ich keine MP3s draus mache zumindest...
 

Thubb

Guest
axo, ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass du mp3´s draus machst...

das reine grabben in .wav einer nicht-kopiergeschützten CD ist legal
 

cart

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D.h. wenn ich sie grabbe (nicht encodiere ;)) und danach als Audio-CD brenne bewege ich mich in einer juristischen Grauzone?
Ich hab doch dann keinen Kopierschutz umgangen...
 

[MSMC]Jesus C

Guest
Original geschrieben von cart
Wo bitte werden beim grabben denn die Daten verändert und wo umgehe ich den Kopierschutz?!
Ob ich es aufgenommen habe oder gegrabbt habe kann mir danach doch eh keiner mehr nachweisen, oder?
Die Daten müssten doch die selben sein.
Solange ich keine MP3s draus mache zumindest...

Natürlich darfst du die Daten zu mp3s verwurschteln oder auch ogg draus machen. Du darfst die Kopien halt nur für dich selbst und den unmittelbaren Freundeskreis verwenden. Deswegen heisst es ja auch Privatkopie
 

cart

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Du sein dumm?!
Wir tun reden von kopiergeschützen Medien. Und die darfst du auch zu Privatenzwecken nicht mehr kopieren. Auch nicht als Sicherungskopie o.ä.!
Deshalb reden wir ja über aufnehmen usw...
 
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also laut diversen Zeitschriften is wohl die meist verbreiteste Auslegung der neuen Gesetze das im bsp. der CD es so ist:

Der Kopierschutz der CD betrifft nur den digitalen Teil der Umsetzung der CD in Hörbares. Sollte durch "gewollte Hardware" also ein Handelsüberlicher Cd-Spieler diese CD abzuspielen kann die durch wandler entstandende analoge ausgabe via Line Out aufgezeichtet werden weil der Kopierschutz nicht dazu auslegt ist die AUsgabe quelle zu beeinflussen.
Bei einigen Encodern gibt es auch die Möglichkeit CD analog zu rippen, da wird dann einfach die CD abgespielt und die Daten durch das CD-Audio Kabel in die Soundkarte gespeisst, auch wenn die Daten in der Soundkarte wieder digital sind ist es nicht illegal da sie inzwischen ja einmal korrekt abgespielt von digital in analog gewandelt wurden, dann via Audio Kabel analog zur Karte gesendet wurden und dort wieder digitalisiert werden. (natürlich brauch mann dafür auch die wirklichen älteren CD-Audio kabel und nicht wie heute üblich SPD/IF Kabel. bzw muss den richtigen Anschluss für wählen am CD-ROM)

So jetzt noch ein BSP für analogen Kopierschutz der da wäre zb bei DVD und VHS etc. Macrovision da so gut wie jedes Medium mit diesem Kopierschutz ausgestattet ist, kann man sagen das das kopieren von Filmen generell illegal ist. Denn wenn ihr es schafft etwas von solchen Medien analog aufzunehmen und es nicht zu bildstörungen kommt ist irgendwo in der Kette von der Quelle bis zur Aufzeichung ein Filter der die Macrovision signale filtert und dies ist illegal. und wenn er nicht filtert isses eh unbrauchbar das Bild.



So und dann gibt es noch die Meinung von "experten" das generelles Kopieren illegal ist. also wie immer auslegungs sache
 
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das gesetzt stinkt. ich kauf mir ne cd im laden, und will die am pc hören, oder im md player oder im ipod oder deinemuddawasweissichwo. wenn ich die mukke kaufe, sollte ich eigentlich auch das recht haben, des so zu hören wie ich will, auch verändern, zB im hintergrund mitsingen oder so :elefant:
 

[MSMC]Jesus C

Guest
Original geschrieben von cart
Du sein dumm?!
Wir tun reden von kopiergeschützen Medien. Und die darfst du auch zu Privatenzwecken nicht mehr kopieren. Auch nicht als Sicherungskopie o.ä.!
Deshalb reden wir ja über aufnehmen usw...
+


Meinst du mich?

Um nochmal alles zusammenzufassen und um Missverständnisse auszuschliessen:

CDs ohne Kopierschutz und Platten darf ich:
- grabben
- analog aufzeichen
- mit sonstwas encodieren

CDs mit Kopierschutz darf ich:
- in den CD-Player tun und das analoge Signal aufzeichnen
- diese Mitschnitte mit sonstwas encodieren

CDs mit Kopierschutz darf ich nicht
- grabben
- mit Alcohol oder sonstwas 1:1 Kopien erstellen


Die legal aufgezeichneten Daten darf ich:
- selber hören
- auf meinen XYZ-Player Kopieren
- meinen Kumpels geben
 
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jesus, das war ausführlich !!!
nur noch 1 frage von meiner seite:
darf ich cds ohne kopierschutz mit alc kopieren & meinen freunden geben, oder muss ich die tracks grabben, brennen und dann meinen freunden geben?

aso ja und es gibt ja auch cds, die kopierschutz haben, aber von jedem prog anstandslos gerippt und kopiert werden können, gehts darum, ob draufsteht, dass es einen kopierschutz hat?
 

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Sobald ein Kopierschutz vorhanden ist (Wie genau der aussehen muss um als solcher bezeichnet zu werden steht noch nicht fest, da es bisher keine Urteile gibt.),
darfst du nicht mehr kopieren.
 

[MSMC]Jesus C

Guest
Original geschrieben von meLAW
darf ich cds ohne kopierschutz mit alc kopieren & meinen freunden geben, oder muss ich die tracks grabben, brennen und dann meinen freunden geben?

Dir ist klar, daß Alcohol selbst eine illegale Software ist, da mit ihr Kopierschutzsysteme umgangen werden können?

Du müsstest hierfür schon Nero oder eine andere LEGALE Software verwenden.

Original geschrieben von meLAW
aso ja und es gibt ja auch cds, die kopierschutz haben, aber von jedem prog anstandslos gerippt und kopiert werden können, gehts darum, ob draufsteht, dass es einen kopierschutz hat?

Laut Gesetz ist ein Kopierschutz nur dann Wirksam, wenn er verhindert, daß ein "durchschnittschnittlich erfahrener Benutzer" mit legaler Software eine digitale Kopie erstellen kann.

Hierzu ein Beispiel aus dem wahren Leben:

Eine Bekannte von mir (Computer DAU) nimmt sich die Kopiergeschützte CD "Mensch" von Herbert und steckt sie in ihren frisch gekauften und mit XP Home vorinstallierten Laptop, weil sie die CD kopieren möchte. Es öffnet sich der MS-Mediaplayer und nach ein paar Klicks im Player hat sie eine frisch kopierte Audio-CD in der Hand.

Hier kann wohl nicht von wirksam gesprochen werden und die Kopie ist somit auch Legal.
 

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Das sieht das Recht bisher anders. Bisher ist jede Art von Kopierschutz "wirksam". Egal ob sie umgangen werden kann oder nicht.
 

Thubb

Guest
kein schwein kann dir nach dem brennen nachweisen, ob du die CD mit einer illegalen oder legal Software erstellt hast(wenn diese selbige nicht gerade auf deinem beschlagnahmten PC ist :D ), die CD per analogem/digitalem grabben oder per analogem aufnehmen erstellt hast...

--> einfach weiter machen wie bisher...
 

[For]Hood2

Guest
so ist es

sobald das ding irgendwie kopiergeschützt ist bleibt nur der Weg über den Line in bzw analoge Aufzeichung
allgemein.

ist die CD nciht kopiergeschützt darfst du sie direkt kopieren und dein Freunden weitergeben, sofern du dafür kein Geld nimmst oder in Stückzahlen verschenkst.
 

Thubb

Guest
Original geschrieben von [For]Hood

ist die CD nciht kopiergeschützt darfst du sie direkt kopieren und dein Freunden weitergeben, sofern du dafür kein Geld nimmst oder in Stückzahlen verschenkst.

hier gilt auch schon das bezahlen-lassen des rohlings als "Geld annehmen"
 

[MSMC]Jesus C

Guest
Original geschrieben von cart
Das sieht das Recht bisher anders. Bisher ist jede Art von Kopierschutz "wirksam". Egal ob sie umgangen werden kann oder nicht.

Iss, klar schonmal das Gesetz gelesen?

UrhG § 95a
Schutz technischer Maßnahmen


(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.

(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

(4) Von den Verboten der Absätze 1 und 3 unberührt bleiben Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zum Zwecke des Schutzes der öffentlichen Sicherheit oder der Strafrechtspflege.

Wenn der DRM-MS-MEDIAPLAYER ohne zu murren eine 1:1 Kopier erstellt, kann von "Kontrolle" wohl keine Rede sein.
 

cart

Technik/Software Forum
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Jo hab das schonmal gelesen. Das ist so schwammig formuliert, dass es keine wirkliche Aussage macht. Und solange es keine Urteile dazu gibt, die eine Definition geben, ist ein Kopierschutz ein Kopierschutz. Egal ob wirksam oder nicht.
Zumindest stand das u.a. mal in der ct!
 

Livo

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Man kann diese Fragen nicht pauschal für jede Musik-CD beantworten. Eben hatte ich angefangen, die §§ 53, 95a UrgH für ein paar Beispielsfälle durchzuprüfen bzw. Definitionen zu liefern, musste dann aber aufhören, weil das zu umfangreich wurde. Das Gesetz ist einfach zu weit gefasst. Vereinfachend lässt sich aber wohl ein kleinster gemeinsamer Nenner feststellen:

Grds. hat noch jedermann das Recht auf Privatkopie gem § 53 UrhG. D.H. grds. darfst Du Werke für den privaten Gebrauch kopieren bis Du dusselig wirst.

Ausnahmen:
1. Du kopierst zu Erwerbszwecken i.S.v. § 53 I UrhG oder gegen Entgelt für einen anderen (fraglich bei bloßem Auslagenersatz).

2. Du kopierst von einer "offensichtlich rechtswidrigen" (was immer das heissen mag) Werksvorlage i.S.v. § 53 I UrhG .
"Offensichtlich" rechtwidrig ist eine Vorlage wohl nur dann, wenn Du sie selbst unter Verletzung von Urheberrechten hergestellt hast (dann ist es eh egal), oder Du von einer solchen Herstellung positive Kenntnis hat (und wer hat die schon?).

3. Es liegen "wirksame" (was immer das heissen mag) "technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes vor" (was immer das heissen mag) , die von Dir "umgangen" werden müssen (was immer das heissen mag) i.S.d. § 95a UrhG.

Faustformel:
Man kann Dinge nur "umgehen", wenn man damit ein Ziel erreichen will, dessen Erreichung gerade verhindert werden soll. Soweit technische Vorrichtungen bestehen, die ausschließlich den Schutz digitaler Kopien bezwecken, werden diese m.E. nicht umgangen, wenn eine analoge Kopie erfolgt. Mit anderen Worten: Hinsichtlich einer analogen Kopie ist ein auf digitalen Kopierschutz abzielender Mechanismus nicht "wirksam" i.S.d. § 95a I UrhG.


Ergo:
Solange die Ausnahmen zu 1. und 2. nicht vorliegen darfst Du m.E. analoge Kopien herstellen, auch wenn das Werk einen Schutz vor Digitalkopien aufweist.
 
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