Frage: Öffentliches / privates Recht

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Folgender Sachverhalt:

Das Land Berlin nimmt einen Kredit bei der Landesbank auf.
Aussage ist, es handle sich hierbei um privates Recht.



Meines erachtens handelt das Land Berlin welches im eigentlichen Sinne eine öffentliche Gebitskörperschaft darstelt, als Gubernative eben hoheitlich.
Das Geld wird sich bei der Landesbank geliehen, Ladesbanken nehmen einen öffentlichen Auftrag wahr...

Frage meinerseits, warum sollte es sich hier um privates Recht handeln?
 
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Es handelt sich um Privatrecht, weil der Kreditvertrag der Landesbank privatrechtlich ausgestaltet ist.
Man macht eine Unterscheidung bei der wirtschaftlichen Betaetigung des Staates zwischen des "Ob" und "Wie", dabei ist die Frage ob sich der Staat wirtschaftlich betaetigen darf, immer eine Frage des oeffentlichen Recht (z.B. Subventionenvergabe an private Unternehmen o.ae.).
Wenn man dazu kommt, dass die Subventionierung eines Betriebes durch den Staat in Ordnung ist, dann wird die Geldvergabe durch eine Bank geregelt, die Regeln fuer die Auszahlung und moegliche Rueckzahlungen sind dann Privatrechtlich ausgestaltet, weil die Bank keine öffentlich rechtliche Einrichtung ist.

Ob die Bank tatsaechlich einen oeffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnimmt, ist nicht wichtig. Denn sie selbst kann nur nach privatrechtlichen Gesetzen handeln.
 
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