Also ich kann von Frankfurt berichten. Zoll ist nach der Passkontrolle und nach der Gepäckausgabe. Sind Samstag morgens um 10:50 gelandet, dort stand einer vom Zoll der aber keine Leute rausgezogen hat und auch recht gelangweilt geschaut hat.
und auch dort musste ich in deutschland durch den zoll.
Hi,
fliege in einer Woche Nach New York...jetzt überlege ich natürlich was es dort schön günstig gibt...Hatte an die ein oder andere Jeans gedacht und vllcht elektronik kram?
Wer war vor kurzem da oder hat Tips?
Gruß
ReaveR
Also ich kann auch nicht meckern über die Qualität.
Die Teile sehen aus wie am ersten Tag (von den üblichen Abnutzungen mal abgesehen).
Kann das also gar nicht bestätigen.
haben die in den usa gesonderte ware für die outlets? sprich "kollektionen" die nur dafür gemacht werden oder verkaufen die im outlet einfach total mies produzierte stücke?
hier ausm outlet kenn ichs, dass alte kollektionen oder meinetwegen n hemd wo n knopf fehlt verkauft werden.
meiner erfahrung nach ist die qualität von hilfiger z.b. top, deshalb wundert mich die aussage.
Nein, so ist es nicht. Es interessiert den Zoll nicht, ob und wann Du etwas verzollt hast, das Du vor 10 Jahren gekauft hast (naja, im Prinzip schon, aber nicht am Flughafen bei der Einreise. Die kämen bei Verdacht dann zu Dir nach Hause).Pech gehabt beim zoll bist du in der beweispflicht. und wenn du nicht beweisen kannst das der artikel ordnungsgemäß verzollt wurde musst du nochmal löhnen.
www.hwk-flensburg.de schrieb:Hinreise:
1. IHK: Carnet beantragen
2. Zoll Heimatort: Nämlichkeit der Waren
bestätigen lassen
3. Zoll EU-Außengrenze: Ausfuhr des Werkzeugs
4. Eventuell Zoll im Transitland
5. Zoll Grenze Zielland: Vorübergehende
Einfuhr des Werkzeugs
Rückreise:
1. Zoll Grenze Zielland: Wiederausfuhr
des Werkzeugs
2. Eventuell Zoll im Transitland
3. Zoll EU-Außengrenze: Wiedereinfuhr
des Werkzeugs
4. IHK: Carnet wieder abgeben
www.zoll.de schrieb:Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können.
Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen.
Nein, so ist es nicht. Es interessiert den Zoll nicht, ob und wann Du etwas verzollt hast, das Du vor 10 Jahren gekauft hast (naja, im Prinzip schon, aber nicht am Flughafen bei der Einreise. Die kämen bei Verdacht dann zu Dir nach Hause).
Man nimmt ja nicht für jeden Mist ne Zollbescheinigung mit, vom allem nicht für Dinge, die man in China gekauft hat, wenn man grade nach USA fliegt.
Bei Werkzeug oder anderen Dingen, die man Beruflich braucht, hilft eine Carnet A.T.A. (admission temporaire/ temporary admission), die kann man sich zB. bei der IHK ausstellen lassen.
Tuere Privatgegenstände gehen mit einem Nämlichkeitsnachweis: