Falscher Name für den Battle.net Account

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Ich habe eigentlich keine Lust meinen Account auf meinen echte Namen zu registrieren und mir fällt eigentlich auch kein Grund dafür ein.
Das einzige mögliche Problem das mir einfällt ist, dass es schwierig wird einen gehackten Account zurück zu bekommen. Lösung wäre hier einfach den Authenticator zu verwenden.
Meinungen?
 
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Drauf hoffen, dass der Account nicht gehackt wird ^.^
 

Jiny-

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Als ob die merken dass du dein Perso scan bearbeitet hast :s
 
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Urkundenfälschung und so...

Welchen Nachteil hättest du wenn dus einfach mit deinem echten Namen machst?
 
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naja jeder sich schonmal gefragt wie sich mit "kostenlosen" registrierungen Geld verdienen lässt, ist sich der Tatsache bewusst, dass Interessen und Benutzereigenheiten, die einem Name zuzuordnen sind, im Inet für viele Unternehmen (siehe social-community-rotz) die Haupteinnahmequelle ist oder zumindest für die Entwicklung zukünftiger Produkte maßgeblich relevant ist. Deswegen ist eine gewisse Vorsicht wenn man seine privatsphäre erhalten möchte nicht verkehrt wenn es um die persönlichen Daten im Netz geht.

Momentan hat Blizzard kurz vor knapp ihre REAL-ID pläne nochmals nachhinten verschoben aber gleichzeitig auch keinen Zweifel daran gelassen dass es auf lange Sicht eins ihrer Ziele ist. Ich persönlich hab meinem Namen angegeben, da ich nicht zu den Verschwörungstheoretikern hier gehöre die am liebsten vor lauter spionage-angst das Kabel aus der Wand reißen würden. Sagen wir es so gewinnen kannst du nichts durch die Angabe, Blizzard hingegen schon :deliver:
 
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@ TE

Ich habe meinen Namen auch nicht eingegeben - ich denke auch nicht, dass das Hacking von Accoutns so attraktiv ist bei sc2. Im Prinzip ist das dann ein Diebstahl in Höhe von 44€ - toll. Dann kauf ich mir das Game halt nochmal, dass bis dahin wesentlich billiger ist...


...meinen Namen gebe ich aus Prinzip nirgendwo an. Wer weiß was mit diesen Daten dann passiert
 
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Ich möchte auch nicht SC2 auf meinem aktuellen bnet account registrieren. Aber was soll das mit dem Perso? Muss man den mitlerweile einscannen oder wie?????
 
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Hacken ist ziemlich unwahrscheinlich, gutes Pw, geheim Frage und anderes passwort bei email, bzw gleich eine ersatzemail um zu recovern und man ist völlig safe. Da kann so gut wie nichts passieren.

Selbst wenn, schickt man denen sämtliche fotos von den verpackungen mit den serials drauf, das wird die schon überzeugen.
 

HIP-STAR

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Hacken ist ziemlich unwahrscheinlich, gutes Pw, geheim Frage und anderes passwort bei email, bzw gleich eine ersatzemail um zu recovern und man ist völlig safe. Da kann so gut wie nichts passieren.

Selbst wenn, schickt man denen sämtliche fotos von den verpackungen mit den serials drauf, das wird die schon überzeugen.

keylogger? 8[
 
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Dafür bitte den passenden Paragraph aus dem entsprechenden Gesetzbuch :deliver:.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenfälschung

Personalausweis is ne Urkunde

Ich möchte auch nicht SC2 auf meinem aktuellen bnet account registrieren. Aber was soll das mit dem Perso? Muss man den mitlerweile einscannen oder wie?????

Ja braucht man um sich eindeutig bei Blizzard als eingetragener Account Besitzer zu verifizieren.
 

Jiny-

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Urkundenfälschung wäre es nur wenn es dem Original ähnlich sieht.
Dies ist aber ein Scan, eine Kopie durch die man sich keine wirklichen Vorteile "ergaunert", sondern sein Eigentum wieder holt.

Darum muss eine Kopie erst beglaubigt werden bevor sie wirklich anerkannt wird (musste ich bei der Uni Zulassung machen!).
Dir könnte auch ein Fremder Perso beim scannen drübergerutscht sein^^
Wenn man genau überlegt, fälscht man ja keine Urkunde sondern ein Bild einer Urkunde, was aber nicht als Kopie gilt, da es nicht einmal ähnlich ist.

Zur not schreibt man dazu dass es bearbeitet wurde um unter anderem dem E-mail Verkehr gerecht zu werden *g*
Wenn die es akzeptieren, deren Pech. Probleme bekommst du evntl. erst wenn du fremde Accounts abziehst und er dich anzeigt.
 
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Ich möchte auch nicht SC2 auf meinem aktuellen bnet account registrieren. Aber was soll das mit dem Perso? Muss man den mitlerweile einscannen oder wie?????

AFAIR wird nach dem Personalausweis gefragt wenn man einen gehackten Account wiederbekommen möchte.
Wie bereits erwähnt kann man aber den Authenticator benutzen, das macht das Szenario deutlich unwahrscheinlicher.

Tetsu9 schrieb:
Welchen Nachteil hättest du wenn dus einfach mit deinem echten Namen machst?

Ich sehe das halt so wie er:
JohnGGTucker schrieb:
...meinen Namen gebe ich aus Prinzip nirgendwo an. Wer weiß was mit diesen Daten dann passiert

Real-ID fürs Forum haben sie zwar nochmal abgeschossen, aber wer weiss denn was sie sich in Zukunft noch überlegen. Und wenn ich ihnen meine Daten nicht gebe, können sie auch nichts damit machen was mich stört.
 
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Dafür bitte den passenden Paragraph aus dem entsprechenden Gesetzbuch :deliver:.

SGB

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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Rechtlich trotzdem ne Grauzone, da Täuschung voraussetzt, dass du Handeln und Vorstellung eines anderen bewusst verändern willst. Du veränderst aber nicht die Handlung und die Vorstellung über die Art des Vertrages wird durch reine Vortäuschung eines anderen Namens nicht verändert.
Bottom line: real name = safe. Shoops = risk. Ob du ner seriösen Firma deinen vollen Namen anvertrauen willst, der dort nur intern erfasst wird, ok, aber du gibts ihn garantiert auch Amazon und co.
 

aNjIrU

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SGB

§ 267
Urkundenfälschung

Wiki sagt dazu:
zur Täuschung im Rechtsverkehr. Auch der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar.
Es liegt hier weder ein Rechtsverkehr vor noch ist ein Scan eines Ausweises eine Urkunde da nicht beglaubigt. Ich kann mir auch nen Ausweis von Hitler basteln solange ich meinen originalen Ausweis nicht verfälsche und mit dem Hitlerausweis keinen Rechtsverkehr durchführe :sofa:.
Ansonsten wurde dazu schon eigentlich alles gesagt in den Beiträgen über mir.
Man muss halt nur gut genug sein in Bildbearbeitung.
 
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Urkundenfälschung wäre es nur wenn es dem Original ähnlich sieht.
Nein! Denn der Empfänger braucht das Original nicht zu kennen.

Man muss auch keine "wirklichen Vorteile" (oder gar einen "Gewinn") haben, was aber auch schon im Gesetz steht.

Und dass viele Behörden erst eine Beglaubigung der Kopie haben wollen, liegt daran, dass sie sich vor Fälschungen fürchten und nicht auf die Abschreckung der Strafbarkeit vertrauen wollen.

Dir könnte auch ein Fremder Perso beim scannen drübergerutscht sein^^
Wenn man genau überlegt, fälscht man ja keine Urkunde sondern ein Bild einer Urkunde, was aber nicht als Kopie gilt, da es nicht einmal ähnlich ist.
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Das steht aber auch alles in dem verlinkten Wikipediaartikel.

Also ehrlich, ich finde es etwas leichtsinnig hier Tipps zu geben, die andere zu einem Verhalten bringen, welches schon etwas heftiger bestraft wird und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.
Insbesondere deshalb, weil Blizzard die Real-Daten wohl u.a. haben will, um gegen bestimmte Fehlverhalten vorgehen zu wollen. Der Wille ist also schonmal da.

Es liegt hier weder ein Rechtsverkehr vor noch ist ein Scan eines Ausweises eine Urkunde da nicht beglaubigt. Ich kann mir auch nen Ausweis von Hitler basteln solange ich meinen originalen Ausweis nicht verfälsche und mit dem Hitlerausweis keinen Rechtsverkehr durchführe
Wie würdest du denn deine Beziehung zu Blizzard bezeichnen?
Ach ja, wenn du einen "Ausweis" von Hitler bastelst (warum eigentlich immer Hitler) und es so machst, dass der Aussteller dieses Dings die Bundesrepublik Deutschland sei, ist das Urkundenfälschung.

PS, für die die meinen es wird erst zur Urkunde wenn es beglaubigt wird: Meint ihr, dass es keine Urkundenfälschung sei, wenn ich mit meinen Photoshopskills einen zweiten Perso mit falschen Angaben herstelle und diesen auch noch so einschweiße, solange der nicht beglaubigt wurde? Wozu sollte man dann den Paragraphen noch brauchen?
 
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Wie wahrscheinlich ist es denn das der Account gehackt wird?

Wer nicht seinen richtigen Namen angeben möchte muss das Risiko wohl eingehen.

Alle anderen die ihren richtigen Namen angeben haben das Risiko nicht, dafür wird ihr Name irgendwann, eventuell angezeigt wenn sie Einträge im offiziellen Blizzard Forum posten. Der einzige Ort wo der Realname ab Release schon angezeigt wird (soweit ich weis) ist im "Freundschafts"-system und da ist es optional.

Sollte Blizzard irgendwann noch blöde Ideen für die öffentliche Verwendung von Realdaten haben, schreibt man halt eine E-Mail an Blizzard mit der bitte um Änderung. Die Möglichkeit wird in den Datenschutzbestimmungen genannt.
 
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Es ist sogar strafbar einen Perso zu fälschen und damit in die Disco zu gehen. Sowohl der fälscher als auch der fälschende werden anschließend strafrechtlich verfolgt (sollte der Türsteher so pissig sein).
Mit einem guten Anwalt hat man in einem eventuellem Rechtsstreit sogar ganz gute Karten, aber wieso sollte man das Risiko ein gehen? Wenn alles sehr schlecht läuft kann halt eine nicht ganz unbeträchtliche Strafe folgen, selbst wenn die Chance hierfür recht klein ist.

Natürlich ist die Gefahr erwischt zu werden vermutlich sehr klein, aber ich würde immer davon abraten den eigenen Auweis zu photoshoppen und diesen dann zu benutzen (und sei es nur bei Blizzard).
 
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hier, benutz doch die daten:
mclovin.jpg


also nen falschen namen angeben brauch man wirklich nicht.
kannst ja den namen deines nachbarns angeben oder deiner eltern.
und wenns mal hart auf hart kommt, die den perso von denen ausleihen ;)
 
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Das kann man natürlich tun. Man sollte dann aber möglichst darauf achten, dass der Nachbar oder die Eltern dem ganzen auch zustimmen. Nur dann sehe ich wenig Sinn darin, denn dann gibt man ja auch einen Realnamen an. ;)
 
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hier, benutz doch die daten:
mclovin.jpg


also nen falschen namen angeben brauch man wirklich nicht.
kannst ja den namen deines nachbarns angeben oder deiner eltern.
und wenns mal hart auf hart kommt, die den perso von denen ausleihen ;)

§ 281 StGB - Missbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überlässt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.

-> Damit wäre die mögliche Strafe immerhin von 5 Jahren Freiheitsstrafe auf 1 Jahr gemindert...

Entweder du gibst einen Fakenamen an und lebst damit, dass dein Acc evtl. geklaut wird oder vertraust Blizzard und gibst deinen echten an.
 
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hypothetisch könnte Blizz natürlich alle Daten mal überprüfen und alle accs sperren die Fantasiepersonen gehören...die Wahrscheinlichkeit, dass das passiert geht natürlich gegen 0

falls man aber den angeblichen Real-Namen dann doch mal auf irgendeine Weise irgendwo sehen kann, wird es natürlich auch witzig, wenn die Hacker sich dann dran machen alle John Doe - Accounts anzueignen, weil die Hacker dann auch genau wissen, dass der echte Besitzer sich den Acc eigentlich nicht wieder holen kann ;)
 
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281 wirkt nicht auf Fantasieausweise sofern du dich z. B. bei der Unterhaltung mit nem Türsteher absicherst.
Hatte den Fall bei ner Bekannten, die nen Studentenausweis von ner Fantasieuni gebastelt hatte, sah professionell aus und machte sie 3 Jahre älter. Dann isse zum Türsteher und meinte auf Englisch "Hab keinen Perso aber das hier", reicht ihm das Ding und gut. Durch gewisse Umstände kams dann zu ner Verhandlung. Der Türsteher wurde schuldig befunden ein nicht für den Identitäsnachweis geeignetes Dokument akzeptiert zu haben, nicht andersrum.
 
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Du wirfst da verschiedene Sachen durcheinander:
281 betrifft in der Tat keine Fantasieausweise, denn 281 ist ja gerade für den Missbrauch echter Dokumente geschaffen worden. Wenn du Fantasieausweise herstellst kann das aber eine Urkundenfälschung sein.

Und das mit dem Türsteher ist auch irgendwie sonderbar. Denn in einem Strafverfahren gegen deine Bekannte wird nicht der Türsteher verurteilt und umgekehrt. :D
 
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281 wirkt nicht auf Fantasieausweise sofern du dich z. B. bei der Unterhaltung mit nem Türsteher absicherst.
Hatte den Fall bei ner Bekannten, die nen Studentenausweis von ner Fantasieuni gebastelt hatte, sah professionell aus und machte sie 3 Jahre älter. Dann isse zum Türsteher und meinte auf Englisch "Hab keinen Perso aber das hier", reicht ihm das Ding und gut. Durch gewisse Umstände kams dann zu ner Verhandlung. Der Türsteher wurde schuldig befunden ein nicht für den Identitäsnachweis geeignetes Dokument akzeptiert zu haben, nicht andersrum.

Wir reden ja von einem Personalausweis. Siehe (2). Studenten und Schülerausweise werden im Verkehr nicht als Ausweise gehandelt.

edit: PS: @Hafish: Denke der Türsteher / Clubbesitzer wurde angeklagt da sie minderjährige in den Club gelassen haben, nicht die Freundin die den Ausweis gefälscht hat. Daher auch Verurteilung des Türstehers, Freundin hätte ein gesondertes Verfahren bekommen müssen.
 
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Evtl. falsch ausgedrückt, das Gericht kam auf jeden Fall zur Überzeugung, dass es der Fehler des Türstehers war. Ob das mit Minderjährigkeit auf ihrer Seite zu tun hatte ka.
Bin aber auch im StGB nicht fit, ich mach nur BGB^^
 
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aNjIrU schrieb:
Wenn ich einen Battle.net-Account eröffne ist es wohl ein Rechtsverkehr, aber nicht wenn ich ein Persofoto von mir wegen Accountdiebstahl hinmaile.
Ein Accountinhaber hat mit Blizzard einen Vertrag. Aus diesem Vertrag schuldet Blizzard ihm die Rückholung seines Accounts, wenn er sich ausweisen kann. Also hat der Accountinhaber einen Anspruch auf Rückholung. Du benutzt also einen falschen Peronalausweis, um die Erfüllung eines Anspruchs verlangen zu können. Mithin benutzt du ihn zur Täuschung im Rechtsverkehr (nicht eines Rechtsverkehrs).

@Timberly: Nein, im Strafverfahren kann nur der verurteilt werden der angeklagt ist. Ergo kann deine Bekannte im Verfahren gegen den Türsteher gar nicht verurteilt werden, auch wenn sie noch so viel schlimmes getan hat.
 
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Naja, eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft doch n Verfahren eröffnen wenn sie der Meinung ist, dass ne Urkundenfälschung vorliegt, oder? Wie gesagt, ich kenn nur das Ergebnis, nicht die genauen Umstände.
 
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Naja, eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft doch n Verfahren eröffnen wenn sie der Meinung ist, dass ne Urkundenfälschung vorliegt, oder? Wie gesagt, ich kenn nur das Ergebnis, nicht die genauen Umstände.

Müsste, jo. Aber immer noch § 281 StGB Absatz 2. Schüler und Studentenausweise werden nicht als offizielle Ausweispapiere anerkannt. (Blizzard würde dafür auch keinen Account zurück geben, da diese rechtlich nicht anerkannt sind und Türsteher dürfen Leute rein rechtlich gesehen nicht aufgrund dieser "Ausweispapiere" in einen Club lassen)
 
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Hacken ist ziemlich unwahrscheinlich, gutes Pw, geheim Frage und anderes passwort bei email, bzw gleich eine ersatzemail um zu recovern und man ist völlig safe. Da kann so gut wie nichts passieren.

Selbst wenn, schickt man denen sämtliche fotos von den verpackungen mit den serials drauf, das wird die schon überzeugen.

LoL you made my day :ugly2: :ugly2: :ugly2:

ich will dich ja jetzt nich aus deiner traumwelt bomben, aber dein plan is mal so unsafe wien offener banktresor -.-

jeder, der schonmal erfahrungen mit einem gehackten b.net acc gemacht hat wird dir bestätigen können, dass ein auth. wirklich sinnvoll ist !

btw wer n iphone hat, kann sich die 7,99€ sparen, gibts auch als app ! (dann sogar 8-stellig)


zum topic: finds sinnfrei... solange mein realname nich in foren etc. veröffentlicht wird, komm ich gut damit klar wie es ist...
 
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Das Foto mit den Keys funktioniert. Geheimfrage ist nicht änderbar soweit ich mich erinnere, ergo kein Problem darüber zu gehen nachdem man den Rechner sauber plattgemacht hat.

Das EINZIGE reale Risiko isn Keylogger und der fängt die Geheimfrage nicht ab. Du darfst halt net weiter mit nem vermutlich verseuchten Rechner arbeiten, das sollte aber ja wohl klar sein. Firewall + AntiVir + Hijackthis lösen schon 99% aller Probleme.
 
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Also ich glaube meine ständig aktuelle Norton 360 Lösung + meine Geheimfrage, + mein "sicheres" Password + mein gesundes Misstrauen bei Hijacking Mails macht meinen Account doch recht sicher.^^

Was bei mir natürlich auch nützt ist, dass ich so schlecht bin dass keiner meinen Account haben wollen wird. :D
 
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Ich habe mir auch einen Account mit falschen Daten zugelegt. Meine Motivation war vor allem, dass ich solch sensible Daten nicht einer US-Firma überlassen will um dann darauf angewiesen zu sein, was ihr Geschäftsmodell so alles mit diesen Daten vorhat. Vor allem wenn man denkt, dass überhaupt keine weiteren personenbezogenen Daten notwendig sind damit Bilz seinen Job machen kann.

Es ist schon eine komische Sitte geworden für alle möglichen Dinge die man nutzen will seinen Namen zu nennen. Soll ich mich vielleicht noch bei dem Hersteller persönlich registrieren, dessen Schnitzel ich esse, dessen Schuhe ich trage oder bei dem Verlag dessen Bücher ich lese ...
 
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