Ich glaube nicht einmal, dass diese Nachreichmöglichkeit überhaupt verpflichtend ist, sondern einfach nur eine Kulanzleistung ist, wie mit der Umtauschmöglichkeit in vielen Ladengeschäften, wenn kein Mangel vorliegt. Es sollte natürlich trotzdem bei den Verkehrsgesellschaften mit dem Nachzeigen immer möglich sein, da es jedem (!) mal passieren kann, dass das Ticket zu Hause liegen bleibt oder gestohlen wurde.
Bei der BVG in Berlin zum Bleistift gilt das für Tickets, die auf einen bestimmten Namen laufen, das kostet 7 Euro. Bei übertragbaren Karten muss man generell voll zahlen. Obwohl ich gerade nicht weiß, wie Abonennten behandelt werden, weil man ja über Ausweis und der Nummer auf der Fahrkarte ja ohne Probleme rausbekommt, ob der eigentliche Besitzer auch gleichzeitig Aboinhaber ist und eben nur das Ticket vergessen hat.
Einfach mal in die AGB der jeweiligen Verkehrsgesellschaften gucken.
Ich gebe den Leuten aber recht, weil trotz Vergesslichkeit/Dummheit es schon etwas blöd ist, mit einem Schwarzfahrer gleichgestellt zu sein, der als Schmarotzer einfach nur auf Kosten der anderen profitiert. Dass es unangenehm wird, wenn man den Ausweis nicht vorlegen kann oder will, muss man dann wohl oder übel in Kauf nehmen.
Laufen lassen wäre einfach nur doof, da es bei uns Menschen nie zu absoluter Ehrlichkeit aller Leute kommen wird.
@Ave2: Wenn du dich so angemotzt fühlstest von der Schaffnerin, kannst du dich ja bei der Bahn beschweren, auch wenn das Null bringen wird (außer deinem Ärger Luft zu machen). Also separat von der Fahrkartengeschichte machen.