Fahrpreisnacherhebung Bahn

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Hallo zusammen,

bin gestern mit dem ICE gefahren. Fahrt kostete 45 €. Unfreundliche und schnippische Schaffnerin kommt rein und meint sie könnte mein leicht zerknittertes Online-Ticket (ausgedruckt) nicht lesen. Es wäre normal ein tadelloses Ticket vorzuweisen. Ich antworte, es wäre auch normal, dass Züge pünktlich erscheinen (hatte 60 min Verspätung).

Naja auf jeden Fall drückt sie mir ein ein neues Ticket und eine Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 167 € in die Hand.

Werde natürlich nicht zahlen, ich hatte die Fahrt gebucht und kann das auch nachweisen.

Meine Frage: hat jemand mit Reklamationen in der Hinsicht Erfahrung?

Ich vermute ja, dass ich von A nach B renne und telefoniere ohne dass sich jemand zuständig fühlt und ich am Ende auf ner 20 € Telefonrechnung sitzen bleibe.

Oder sollte ich da gleich rechtlichen Beistand suchen?
 
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das geht per mail.
hatte mal das Problem, dass ich das Ticket nicht drucken konnte und mir eine Frau am Schalter gesagt hat, dass ich ja meinen Laptop, wo ich das Ticket drauf hatte, scannen lassen könne (oder es probieren könne). Schaffner wollte es garnicht erst Testen, hat mir auch nen neues Ticket gegeben, ich habe sehr sehr sehr empörte und saure mails an die Bahn geschrieben und irgendwann (nach so 2, 3 mails über 3 monate) ist es dann im Sand verlaufen.

Also: schreib ne Mail, gib dich richtig sauer (was du wahrscheinlich bist) und bemängel den Kundenservice der DB
 

FCX

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Soweit ich mich entsinne kannst du dir bei 60 Minuten verspätung doch eh das Geld zurückgeben lassen. Von daher verlang dein Geld zurück und scheiß auf die Nacherhebung.
 

qwertzasdf1234

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Geh zum DB Kundencenter und rage halt ab. Klappt im Regelfall. Nachbearbeitungsgebühr irgendwas zwischen 5 und 8 EUR.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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da hast du die "unfreundliche und schnippische schaffnerin" mal völlig unnötig angekläfft, denn sie ist im recht.
"2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn ...
(ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde"

(quelle: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahni...03119-befoerderungsbedingungen_26_03_2012.pdf)

kannst halt nur auf kulanz hoffen. aber dorthingehen und wegen deines eigenen versagens abragen zeigt nur deinen schwachen charakter.
 

qwertzasdf1234

Guest
Klappt schon. Hatte mein Ticket auch mal bei meiner Freundin in Frankfurt vergessen und hatte auch nen over9000EUR Ticketpreisnacherhebungswisch zugesteckt bekommen.

Letzlich warns nur afaik 7 EUR.

:uglyup:

e: war nur die Bahncard die ich damals liegen gelassen hab, erinner mich grad.
 
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denn sie ist im recht.
"2.9 Ungültigkeit
Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn ...
(ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich
gemacht oder unbefugt abgeändert wurde"

(quelle: http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahni...03119-befoerderungsbedingungen_26_03_2012.pdf)

Ich lese da nichts von einem "erheblich beschädigten ..." Ticket.

... und meint sie könnte mein leicht zerknittertes Online-Ticket (ausgedruckt) nicht lesen.
 
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da er sie im internet mit seinem namen bestellt hat und somit nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Fahrt in Besitz einer Karte war, könnte die auch komplett mit Edding übermalt sein, er geht zum DB Reisezentrum, haut auf den Putz, um die 7 Euro Bearbeitungsgebühr kommt er natürlich nicht rum, gg.
 
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@morphium: Dann schärfe noch mal deine Glubscher, Punkt 2.9, Seite 8 in der PDF ;)

Frage ist natürlich, ob es ausreicht, nachweisen zu können, zum Zeitpunkt der Fahrt ein gültiges Ticket gehabt zu haben. Neben dem QR-Code ist doch eh der Name braucht bzw. muss man ggf. den Ausweis mit vorlegen bei der Kontrolle?

Ich bin nun kein Anwalt, denke mir aber, dass maximal die Nachlösegebühr fällig würde, weil man zur Kontrolle ja eigentlich ein Ticket hatte, das aber maximal z. B. unlesbar war; unterscheiden sich die AGB mit dem Nachzeigen mit denen vom Nahverkehr in Berlin?
Persönliche Tickets kann man der BVG schließlich im Nachinein vorlegen, falls man in der Kontrolle ohne Karte angetroffen wurde und die mal wirklich nur einmal zu Hause hat liegen lassen.

Wie gesagt, sachlich an das Service-Center wenden. Zudem würde mich mal interessieren, was "leicht zerknittert" bedeutet? Ist es wirklich nur etwas problematisch gewesen, wo der Code steht, oder war der Fetzen einmal komplett eingeknüllt und sieht aus, als hätte man es aus einem Mülleimer gefischt :ugly:?
 

deleted_24196

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Der Punkt 2.9 wurde doch oben gequotet, aber da steht nichts von "darf nicht zerknittert sein".
 
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Habe jetzt mal sachlich online reklamiert und mein Ticket nachgereicht.

Auf Kulanz hoffe ich nicht, ich finde es ist mein gutes Recht meine Fahrkarte die ich nachweislich vor der Fahrt gekauft habe auch nachträglich (gegen eine Bearbeitungsgebühr klar) einzureichen.
 
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Mehr Übersicht durch neues Gesetz

Was finanzielle Entschädigungen bei Verspätungen angeht, sind die Regelungen deutlich übersichtlicher geworden: Sie gelten für alle Züge der Deutschen Bahn AG und ihrer Mitbewerber, sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr. Wer mehr als 60 Minuten verspätet ankommt, erhält 25 Prozent des von ihm gezahlten Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden Verspätung muss die Bahn 50 Prozent erstatten. Entgegen der bisher gängigen Praxis können die Bahn-Unternehmen die Entschädigung nicht nur in Form von Gutscheinen vergeben, sondern müssen sie in bar auszahlen, wenn der Kunde das verlangt.
 
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Ja, leider kommts auf die Verspätung beim Zielort an.

Der ICE hat während der Fahrt noch ~20 Minuten rausgeschlagen, deswegen bekomm ich da wohl nix.
 
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ich bin mir ziehmlich sicher das sogar auf dem Ticket direkt draufsteht, das man das Code-Feld nicht knicken darf...

Ist auch egal, glaube ich. Denn die können das auch manuell eingeben in ihr Gerät ohne Einscannen. Unter dem Codefeld steht noch so ne Nummer
 
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Mal davon abgesehn, dass die DB sowieso Abzocker ohne Ende sind, ist der Vorwurf berechtigt, wenn das Scanfeld geknickt wurde. Aber bis auf der TE hat hier sowieso keiner das Ticket gesehn.

das geht per mail.
hatte mal das Problem, dass ich das Ticket nicht drucken konnte und mir eine Frau am Schalter gesagt hat, dass ich ja meinen Laptop, wo ich das Ticket drauf hatte, scannen lassen könne (oder es probieren könne). [...]

Da hat die gute Frau am Schalter, wie so ziemlich jeder Mitarbeiter der DB keine Ahnung gehabt, es steht sogar aufm Ticket, dass man das Ticket ausdrucken muss und ein Ticket auf dem Laptop nicht gültig ist.

Ist auch egal, glaube ich. Denn die können das auch manuell eingeben in ihr Gerät ohne Einscannen. Unter dem Codefeld steht noch so ne Nummer

Unter dem Codefeld ist keine Nummer, etwas weiter oben ist eine Auftragsnummer, aber wer weiß ob die damit im Zug was anfangen können, ich kenn mich da technisch nicht so sehr aus, aber wenn ich im Zug bin hab ich auch keine dauerhafte, mobile Internetanbindung.
 
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Also bei mir steht direkt unter dem Codefeld:

Hinfahrt:
Zertifikat: XXXX XXXX XXX
Gültig ab: Datum
 
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Hat die Zugbegleiterin denn vermerkt, dass du ein Ticket dabei hattest? Denn das dürfte ja auch für die Reklamation relevant sein. Denn zwischen "Ticket zu Hause vergessen" (zB) und "Ticket dabei, aber nicht leserlich", ist ja schon ein gewisser Unterschied...und nicht nur die Gemeinsamkeit, dass man ja eigentlich ein Ticket hat
 
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Hatte auch mal ne super Schaffnerin. Hatte mein Portemonnaie vergessen und dementsprechend mein Ticket nicht bei. Verständlicherweise wollte sie mir dann 40€ für schwarzfahren aufdrücken und wollte meinen Ausweiß sehen..

Hab natürlich geantwortet, dass ich keinen dabei habe, da ich, wie angesprochen mein Portemonnaie vergessen hatte. Sollte also den Wisch ausfüllen und habe das auch gemacht. Leider sagte sie dann, sie könne das nicht lesen und wurde dabei schon etwas zickig.

Hab daraufhin gesagt, dass das nicht mein Problem wäre und das ich für meinen Teil lesen in der Schule gelernt habe. Der Fahrgast der mir Gegenüber saß, gab mir in der Hinsicht auch recht. Naja, mal abgesehen davon, dass eine Schaffnerin die Personalien nicht kontrollieren darf (wenn man kein Ticket hat!, darf nur die Polizei) hatte ich mir auch kein Bock das länger zu geben, vorallem da ich nur 1 Station fahren musste.

Hab dann gesagt, sie kann von mir aus mit aussteigen und die Polizei rufen, da ich wusste das sie bis auf das Hausrecht garnichts in der Hand hat, da ich den Zettel ja ordnungsgemäß ausgefüllt hatte, und bin dann ausgestiegen und gegangen. ;D

Edit: Kam natürlich auch nie ein Brief nach Hause, oh Wunder.
 
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Sie hätte dich ohne Probleme festhalten können um ihr Hausrecht von der Polizei durchsetzen zu lassen.
Bei uns im Laden machen wir das immer folgendermaßen.
1. Nett ihn darum bitten den Laden zu verlassen.
2. Unfreundlich ihn den Ladens verweisen
3. Mit Polizei drohen
4. Nochmal unfreundlich des Ladens verweisen
5. Ihn darauf hinweisen das ich ihn gleich festhalten werde um mein Hausrecht durchsetzen zu lassen.
6. Tür abschliessen Polizei rufen.
7. 5 Minuten auf Polizei warten wenn er Stress macht wird er mit angemessener Gewalt überwältigt. Und da ist schon alles von Haltegriffen bis Fesseln wenns garnicht mehr geht bei gewesen.

Und ja genau das zu tun was ich grad geschildert habe ist mein und jedem anderen sein gutes Recht.
 
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Ich sehe keinen Widerspruch von deiner Aussage zu meinen? Ich habe alles gemacht, was von mir gefordert wurde. Den Zettel ausgefüllt und ich hätte auch 5€ Bearbeitungsgebühr gezahlt, wenn sie sich gemeldet hätten.

Wenn ich verweigere meine Personalien zu nennen (was übrigens mein gutes Recht wäre) dann kann sie nur aussteigen und mich an die Polizei übergeben. Und ich verstehe den Zusammenhang deiner und meiner Situation nicht.

Wenn du jemanden des Ladens verweißt, dann hat er wohl etwas getan, was gegen das Hausrecht ist und zieht die Konsequenzen (das habe ich ja bereits mit Ausfüllen des Zettels getan). Wenn er sich dann weigert den Laden zu verlassen, ist das Hausfriedensbruch. Den Tatbestand gibt es bei mir nicht.

Wenn du Gewalt gegen eine Person anwendest, die nur zu fliehen versucht, machst du dich strafbar, du irrst, wenn du behauptest das Hausrecht gibt dir dieses Recht. Du darfst nur Gewalt anwenden, wenn die Person die du festhälst Gewalt anwendet (handelt laut dem Gesetz dort nicht nach Notwehr)

"Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet, obwohl der Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation, in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die Festnahme, auch unverhältnismäßig stark abwehren darf."



Das Festhalten würde dann unter die 'Jedermann-Festnahme' fallen (http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme).
 
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Ich sehe keinen Widerspruch von deiner Aussage zu meinen? Ich habe alles gemacht, was von mir gefordert wurde. Den Zettel ausgefüllt und ich hätte auch 5€ Bearbeitungsgebühr gezahlt, wenn sie sich gemeldet hätten.

Wenn ich verweigere meine Personalien zu nennen (was übrigens mein gutes Recht wäre) dann kann sie nur aussteigen und mich an die Polizei übergeben. Und ich verstehe den Zusammenhang deiner und meiner Situation nicht.
Warum soll sie dich nicht festhalten können bis die Polizeit kommt, wenn es sein muss auch im Zug?
 
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Warum soll sie dich nicht festhalten können bis die Polizeit kommt, wenn es sein muss auch im Zug?

Naja theoretisch kann sie versuchen mich festzuhalten (physisch) beim Aussteigen, aber das ohne Gewalt anzuwenden halte ich dann doch für schwierig. Wie gesagt meistens steigen die aus und rufen die Polizei, wäre auch völlig in Ordnung gewesen.

Sage nur, die Person die einen festnimmt darf keine Gewalt anwenden außer in Notwehrsituationen.
 
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In deinem Fall dürfte sie dich sogar festhalten weil Schwarzfahren ein Straftatbestand ist und die einzig zuverlässige Aufnahme der Personalie nur über die Polizei stattfinden kann wenn du dich weigerst freiwillig deine nachweisslich korrekten (quasi aushändigen des Personalausweises) Personalien rauszurücken.

Und in deinem Fall wäre es nunmal JedermannFestnahme... also nix mit am flüchten hindern.
 
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Selbstverständlich darf sie Gewalt gegen dich anwenden, wenn sie will und du dich dumm anstellst, dann kann sie dich z.b fesseln und auslachen.
 
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nach welchem Recht darf sie dass?
in dem von Naruto geschriebenen (ich nehme mal an die quelle ist irgendein gesetzbuch?) steht doch deutlich dass keine gewalt angewendet werden darf wenn er nur fliehen moechte.
 
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Ja und das ist halt bullshit wenn er vorher ne straftat aka Schwarzfahren begeht und eine identitätsfestellung nicht zweifelsfrei erbracht werden kann.
 
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du meinst der wikipedia artikel (da ist das zitat her) ist bullshit? wikipedia ist zwar nicht die zuverlaessigste quelle, aber irgenndwie glaube ich dem ausfuehrlichen wikipedia text doch mehr als einem "das ist bullshit" von dir.

oder hast du den artikel einfach nicht gelesen so dass du nicht weisst dass in dem artikel festhalten nicht unter gewalt faellt?
 
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Wenn ein Schwarzfahrer ohne Einsatz von Gewalt versucht zu flüchten, frage ich mich auch, was an Einwirkungen auf den Täter angemessen ist und was nicht. In einem Raum mit dem Schwarzfahrer sich vor die Tür stellen dürfte wohl völlig okay sein, wäre ja eher „passive“ Gewalt, und bis die Polizei da ist, sollte es eh nicht lange dauern. Meinung eines Juranubs ;)
 
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Willst du es nicht verstehen? seine Zitate kommen in diesem fall überhaupt nicht zum tragen es ist eine komplett andere situation lies dir halt mal den Wikipediaartiekl bezüglich jedermannfestnahme durch.. hier nochmal für dich
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Festnahme

Alle Punkte treffen zu.
1. Begehen einer Straftat bzw im Zweifel auch Erlaubnistatbestandsirrtums.
2. Weigerung seine Identität zu Offenbaren was ich persöhnlich nur über den personalausweis akzeptieren würde.


Und die Härte der Gewalt hängt halt immer von Festzuhaltenden an und wenn angemessen auch Legitim
 
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ja lies doch mal weiter. (genau das was du verlinkt hast, VOLLSTAENDIG lesen)
aus 1. und 2. folgt das ein festnahmegrund vorliegt.
aber ein paar absaetze weiter steht ganz deutlich das dies keine gewalt rechtfertigt wenn er nur flieht. festnahme erlaubt, gewalt nicht erlaubt.
 
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ja lies doch mal weiter. (genau das was du verlinkt hast, VOLLSTAENDIG lesen)
aus 1. und 2. folgt das ein festnahmegrund vorliegt.
aber ein paar absaetze weiter steht ganz deutlich das dies keine gewalt rechtfertigt wenn er nur flieht. festnahme erlaubt, gewalt nicht erlaubt.

Ja genau lies halt mal richtig .. NACHDEM der Festgenommene... Und jemand nach einer Festnahme fliehen kann ohne gewalt anzuwenden hat der Festnehmende irgendwas grundlegend falsch gemacht.
 
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Ja genau lies halt mal richtig .. NACHDEM der Festgenommene... Und jemand nach einer Festnahme fliehen kann ohne gewalt anzuwenden hat der Festnehmende irgendwas grundlegend falsch gemacht.

Du solltest weiterlesen.

Sie darf beispielsweise bei geringsten Vergehen nicht zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahmerecht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“ (BGH NStZ-RR 1998, 50)

Fesselungen an Armen und Beinen sind damit statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet), kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden.


Da ein Schaffner dich kaum fesseln wird... wirds schwierig ohne erlaubte Gewalt einzuschreiten. Verstehe auch die ganze Diskussion nicht. Die Straftat die ich erfüllt habe ist übrigens "Erschleichung einer Dienstleistung (oder ähnlich)". Du stellst es übrigens ein wenig da, als würde ich mich weigern, meine Personalien anzugeben. Dem war aber nicht so, ich sagte nur es wäre auch mein Recht gewesen.

Ich konnte den Nachweis nicht erbringen, da ich keinen Personalausweiß dabei hatte (Portemonnaie vergessen).
 
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Zu eurer Diskussion bezüglich der Gewalt:

Geht ihr nie abends clubben oder sonst irgendwie unter Menschen? Man sieht doch oft genug im richtigen Leben wie das abläuft, wenn jemand eine Straftat begeht.
Im einfachsten Fall packen zwei Leute den Straftäter unter den Armen (Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt) und warten auf die Polizei. Zur Flucht muss der Straftäter Gewalt gegen die beiden Personen anwenden und liegt in dem Fall direkt mit der Fresse im Dreck und zwei Leute knien auf ihm (damit verhindern sie primär nicht die Flucht, sondern schützen sich), alles rechtens.

Euer Wikiartikel:
Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt


Das gleiche in der Bahn, der Schaffner holt seinen Kollegen und sie blockieren Naruto den Weg aus dem Abteil / Sitz / whatever, an der nächsten Station kommen die Bullen dann rein. Wenn Naruto jetzt die Schaffner angreift kriegt er eine geballert und ich sitze zwei Reihen weiter und lache.

Gruß

Edit: Vielleicht rufe ich auch noch "gee gee!"
 
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War mal in einem Zug (NRW) wo eine Horde voller Fussball/Eishokey whatever Nazifans aus Leipzig waren, eklige Untermenschen. Der Schaffner hat die Spasten kontrolliert, keiner hatte nen gültigen Fahrausweis, Schaffner ist weitergegangen und hat nichts gemacht. Dann hat er ein junges Mädchen kontrolliert die sich ein falsches Ticket besorgt hat, die hat direkt ne Strafe von 40 Euro bekommen und sollte zusätzlich noch ein komplett neues Ticket kaufen für die Strecke.

Die Schaffner und die DB ist der größte Abschaum den es in Deutschland gibt. Positive Beispiele wie man mit Kunden auch anders umgehen kann gibt es auch (z.T Stadtwerke etc). Und das Schwarzfahren ein Straftat bestand ist... man bekommt weniger Knast in diesem Land wenn du (mit Fahrschein) auf dem Bahnsteig eine Person Todprügelst, als wenn du ein falsches oder kein Ticket hast im Zug.
 
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Zu eurer Diskussion bezüglich der Gewalt:

Geht ihr nie abends clubben oder sonst irgendwie unter Menschen? Man sieht doch oft genug im richtigen Leben wie das abläuft, wenn jemand eine Straftat begeht.
Im einfachsten Fall packen zwei Leute den Straftäter unter den Armen (Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt) und warten auf die Polizei. Zur Flucht muss der Straftäter Gewalt gegen die beiden Personen anwenden und liegt in dem Fall direkt mit der Fresse im Dreck und zwei Leute knien auf ihm (damit verhindern sie primär nicht die Flucht, sondern schützen sich), alles rechtens.

Euer Wikiartikel:
Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt


Das gleiche in der Bahn, der Schaffner holt seinen Kollegen und sie blockieren Naruto den Weg aus dem Abteil / Sitz / whatever, an der nächsten Station kommen die Bullen dann rein. Wenn Naruto jetzt die Schaffner angreift kriegt er eine geballert und ich sitze zwei Reihen weiter und lache.

Gruß

Edit: Vielleicht rufe ich auch noch "gee gee!"

Das wäre mein nächstes Argument gewesen .. ich scheisse auf euer klein klein.. ich sehs doch jedesmal bei mir laden und ein dududu kam noch nicht einmal. Und sämtliche anzeigen uns ggü. wurden immer eingestellt weil kein Verdacht auf Schuld bestand.
 
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War mal in einem Zug (NRW) wo eine Horde voller Fussball/Eishokey whatever Nazifans aus Leipzig waren, eklige Untermenschen. Der Schaffner hat die Spasten kontrolliert, keiner hatte nen gültigen Fahrausweis, Schaffner ist weitergegangen und hat nichts gemacht. Dann hat er ein junges Mädchen kontrolliert die sich ein falsches Ticket besorgt hat, die hat direkt ne Strafe von 40 Euro bekommen und sollte zusätzlich noch ein komplett neues Ticket kaufen für die Strecke.

Die Schaffner und die DB ist der größte Abschaum den es in Deutschland gibt.[..]

Was hat denn das Mädchen mit den Hooligans zu tun? Sie hatte kein richtiges Ticket -> Ihr Fehler, alles okay, muss blechen.
Zum Schaffner: Ich hätte auch kein Bock meine Gesundheit zu riskieren, wegen 200 Euro. Er hätte die Herren Fragen können, wo es hingeht und falls das noch >20 Minuten Fahrt wären die Bullen rufen können. Die warten am Bahngleis direkt an der richtigen Stelle auf die Einfahrt des Zuges und sind innerhalb von 5sec dann vor Ort. Die übernehmen auch die Feststellung der Identität und vollstrecken das Hausverbot / Zugverbot.
Man Leute, ruft öfters mal die Bullen, dann haben die auch mehr Arbeit und verdienen ihr Geld anständig. Besser als wenn sie ständig Naruto vom Roller ziehen und gucken ob er die Drossel ausgebaut hat. -> Vorteile für alle

@Steep
Dickes <3 man.
Was jährlich an Schaden durch Ladendiebstahl entsteht reicht locker um 2-5 Leuten einen Job zu geben in den Läden -> Vorteile für alle.
Kein Mitleid mit den Pennern, die sich systematisch kontra Gesellschaft verhalten.
 
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Die andere Frage bzgl Narutos Aussteigen wäre doch, ob die ihn dazu nötigen können im Zug zu bleiben...denn der Bahnhof wo er aussteigt, ist ja ebenfalls noch Bahngelände...rein in Bezug auf "nicht fliehen" macht es ja erstmal keinen Unterschied, ob die Schaffnerin ihn im Zug festhält bis Polizei zur ID-Kontrolle kommt oder ob sie auf dem Bahnsteig mit ihm wartet...liegt das auch im Ermessen der Schaffnerin?
 
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