Fahrlässige Körperverletzung

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Hi Leute, ich brauch mal euren Rat.


Es geht hierrum:

Ende August muste ich in meinem Betrieb mit dem Fahrer ein Kundenauto zufahren (also mit einem Auto vom Betrieb und dem Kundenauto zum Kunden und mit dem Betriebsauto zurück).

Da es kurz vor Feierabend war, wollte ich beim Rückweg mit dem Betriebsauto fahren, da ich schneller als unser Fahrer unterwegs wäre.

Ich fuhr also schön (schnell) zurück inen Betrieb um meinen wohlverdienten Feierabend zu genießen.
Fahrt verlief ohne Zwischenfälle.

Hab dann vorm Betrieb geparkt (neben einem Gehweg, da ist es auch als Parkplatz gekennzeichnet).
Der Fahrer vom Betrieb, der auf dem Beifahrersitz platz genommen hatte, wünschte mir einen schönen feierabend, sagte ich soll den Schlüssel noch abgeben, öffnete die Beifahrertür und *wrums* gabs en Knall und eine Frau (schätze mal so 50 Jahre, evt älter) fliegt an unserem Auto vorbei.

Sie ist auf dem Gehweg mit dem Rad gefahren, obwohl es nicht als Radweg gekennzeichnet ist. Radfahrer haben auf dem Gehweg nichts zu suchen und müssen auf die Straße (das wissen wir daher, weil ein Kunde beim rausfahren mal einen Radfahrer vom rad geholt hat)

Sie ist nicht in die Tür gefahren, sondern sie war gerade neben der Tür und er hat sie sozusagen zur Seite geschoben.

Wir sind gleich ausgestiegen (haben vorher aber geschaut, ob nochmehr so Lebensmüde unterwegs sind) und haben ihr aufgeholfen...

Sie hat rumgemeckert was des soll, wir haben uns entschuldigt und sie nebenbei darauf aufmerksam gemacht, dass dies kein Fahrradweg sei.

Ihr Ton hat sich allerdings dann geändert und sie wurde freundlicher. Ich habe dann noch meinen Werkstattmeister geholt, der ihr auch noch angeboten hat, sie ins Krankenhaus zu fahren und ihr Rad zu fixen.
Ihr Rad haben wir repariert (war nur Lenker wieder gerade machen und Bremse neu einstellen), die fahrt ins Krankenhaus hat sie und ihr Mann (der war auch dabei) dankend abgelehnt.

Sie sah komplett fit aus, hat gelächelt, gescherzt und sich mit einem fröhlichen "Tschüss" verabschiedet...

Tja...

Nächster Tag standen die Bullen bei uns im Betrieb. Mit dabei, die alte Frau und ihr Mann.
Sie sass mit einem Gesicht im Kastenwagen der Polizei, als hätten wir sie überfahren, auf ihr gewendet und nochmal mit nem Vorschlaghammer auf sie eingeschlagen und sie dann grad liegen gelassen. Fehlte nurnoch, dass sie eine Halskrause getragen hat und den Arm in ner Binde....
Glaub, en paar Tränen hab ich auch gesehen....

Ihr Mann, der am vorherigen tag eher zurückhaltend war (bist auf ein "Können sie nicht aufpassen"), brüllte rum und machte ein Geschiss, als hätten wir es mit Absicht gemacht.

Also die Polizei sie aber aufklärte, dass dies kein Fahrradweg ist und sie da eg garnichts zu suchen hatten, wurde ihr Mann ruhiger und die gesichtsmimik von ihr änderte sich von "halbtot" auf "wird es überleben".

Da ich der Fahrer war, muste ich auch meine Personalien abgeben und durfte dann wieder schaffen gehen.

Seitdem nichtsmehr gehört....Bis auf heute....

Habe ein Brief bekommen, wurde vom Amtsgericht eingeladen, als Zeuge wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen unseren Fahrer auszusagen....

Eg kein Problem, hin, sagen wies war, raus und fertig....

ABER....
Ich bin noch in Probezeit (Februar komm ich raus) und da liegt das Problem.
Ich meine, mich erinnern zu können, dass mein fahrlehrer mal gesagt hat, dass der Fahrer schauen muss, ob alles Frei ist und dem Beifahrer sagt, wann er aussteigen kann. Falls etwas passieren sollte, hätte der Fahrer mitschuld.

Also hätte ich theoretisch eine Mitschuld an dem, dass unser Fahrer die Frau vom Rad geholt hat, oder?

Wenn dem so wäre, weis einer zufällig, wie sich dass auf mich auswirken würde? Probezeit verlängern? Idiotentest? MPU? (oder war MPU und Idiotentest des gleiche?^^)

Hab auf die ganze Scheise kein Bock....
 
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Fortuna 1895 Düsseldorf
wenn du noch probezeit hast, solltest du wissen, dass man sich vor dem aussteigen vergewissern muss, das man beim öffnen der tür niemand behindert. ich bin selbst schon mal gedoort worden und das ist echt mega beschissen. allerdings hatte ich 45 sachen drauf und fuhr auf der strasse. kann sein das sie eine teilschuld bekommt, weil sie auf dem gehweg gefahren ist aber das ändrt nix an der tatsache, das man vor dem aussteigen die augen nach draussen werfen muss.
 
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du bist doch nur dafür "verantwortlich" sollte dein beifahrer keinen führerschein besitzen. von daher wohl np, glaube auch, sollte er keinen lappen haben (was er ja deiner geschichte nach aber hat), du trotzdem dafür nicht belangt wirst, da er ja wohl offensichtlich alt genug ist sowas zu wissen..
edit : glaube ich zumindest.
edit2: fickendehunde überhaupt den text ganz gelesen ? :(
 
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Etwas verwirrende geschichte da ständig von fahrer, beifahrer, auto,betriebsauto, radfahrer geredet wird ;)

lange rede kurzer sinn:

Als fahrer bist du glaub ich wirklich derjenige der die verantwortung trägt.

genau so klar ist eigentlich das die tussi mit dem raf aufm gehweg nichts zu suchen hat.

Ich würd einfach die wahrheit erzählen und gut ist. Vorallem würde ich erzählen wie sie am tag davor drauf war (als es es passierte) und am tag danach mit der polizei.

Probezeitverlängerung deswegen wäre irgendwie ein witz.
 

Teegetraenk

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In dem Fall brauchst du also gar nicht vor Gericht aussagen, wenn du Bedenken hast, dich selbst zu belasten. Ich würds aber auch einfach so erzählen wies war.
 
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die will sicher nur schmerzensgeld abzocken und ich der verhandlung hat sie dann die halskrase und den gips an, wetten wir? :-)
 
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geht zu eurem chef und verlangt, dass der über die firmen-versicherung die frau in haftung nimmt wegen den krassen kratzern an eurer autotür.
 

Jesus0815

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Original geschrieben von aMrio
geht zu eurem chef und verlangt, dass der über die firmen-versicherung die frau in haftung nimmt wegen den krassen kratzern an eurer autotür.

#2!

und mach dir keine Sorgen, erzähl die Wahrheit und gut ist.
 
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Seh ich genau so, die soll gefälligst die Lakierung bezahlen. Das wird locker um die 600€ sein.
 

TheWorldIsYours

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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Wieso sollte sie denn bitte die Lackierung bezahlen?

#2.
Noch geiler, Leute schaun nicht in den Spiegel und geben dann noch anderen die Schuld.
Euch würd ich auch verklagen.
 

ArT

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Ka wenns am gehweg fahrt selber schuld meine meinung!

ich bin selbst radfahrer 80% der zeit und sogar auf radwegen pass ich wie die sau auf weil die leute einfach auf dich scheissen !

als radler bist halt immer der schwächere deshalb langsam fahren, aufpassen und wenn ich mich in die situation denke wärs nach mienen rechtsverständnis klar das ich als radfahrer den lackschaden zahlen muss ich wäre überglücklich wenn jeder einfach seiner wege gehen würde bei sowas wenn cih am gehweg unterwegs war (wo cih nur schieben bzw. schrittempo fahren darf)
 

shaoling

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Für die persönliche Schuld des Autofahrers spielt die persönliche Schuld der Radfahrerin hier aber keine Rolle. Es hätte sich ebenso gut um ein Kind oder einen rennenden Fußgänger handeln können.
 
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totaler quatsch, es handelt sich hier um einen unfall, dessen schuld die radfahrerin höchstwahrscheinlich trägt (es sei denn es war kein reiner gehweg oder sie fuhr höchstens schrittgeschwindigkeit); von daher hat sie auch für die folgen aufzukommen.

was wäre wenn spielchen gibt es in der rechtssprechung und besonders bei unfällen nicht.
 

Jesus0815

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Menschen leben nun einmal in großer Zahl miteinander. Kleinere "Unfälle" können vorkommen. Solange diese - wie in diesem Fall - keine Folgen nach sich ziehen, und die beteiligten Personen sich positiv trennen (Fixierung eines kleinen Sachschaden "Lenkrad") sollte man es auf sich beruhen lassen.

Wenn jemand jedoch einen Vorteil im Nachhinein für sich erwirken möchte ist das schlichtweg "Scheiße"!

=> Konsequenz: Lackierung bezahlen lassen, da die Radfahrerin sich in einem nich zugelassenen Rahmen bewegt und somit eine Teilverantwortung für die Situation trägt.

Wer anderen eine Grube gräbt, ...
 

shaoling

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Original geschrieben von aMrio
was wäre wenn spielchen gibt es in der rechtssprechung und besonders bei unfällen nicht.
Wen interessiert denn die Rechtssprechung, es ging hier um eine rein moralische Abwägung, im Zuge derer ich zeigen wollte, dass die Tatsache, dass die Radfahrerin unbefugt auf dem Gehweg fuhr, keine Entschuldigung für das Verhalten des Auto- bzw. Beifahrers ist.
 
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ja wen interessiert wohl die rechtssprechung wenn du fragst warum ich meine, dass sie für den schaden aufkommen müsste vermutlich :ugly:
 

shaoling

Guest
Wo ist eigentlich dein Problem? Mein Beitrag war eine direkte Antwort auf Skaarjs "die soll gefälligst die Lakierung bezahlen".
Diese Meinung teile ich aus oben genannten Gründen nicht, sondern bin der Ansicht, dass der Autofahrer diesen Schaden selbst tragen sollte. Inwiefern dieser, meiner persönlichen Sichtweise nun in der Gesetzgebung Rechenschaft getragen wird, kann ich leider mangels Fachwissens nicht sagen.
 
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erstens hat skaarj direkt meine aussage bestätigt/wiederholt, und zweitens kann es ja wohl nicht dein ernst sein, dass man für schäden aufkommen soll die andere verbocken. du kannst mir nicht erzählen dass du nicht nur immer darauf achtest ob auf dem fußweg ein radfahrer angefahren kommt, sondern dass man das vor allem immer sehen kann. deine realitätsfremdheit ist mal wieder absolut geil.
 
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Original geschrieben von aMrio
totaler quatsch, es handelt sich hier um einen unfall, dessen schuld die radfahrerin höchstwahrscheinlich trägt (es sei denn es war kein reiner gehweg oder sie fuhr höchstens schrittgeschwindigkeit); von daher hat sie auch für die folgen aufzukommen.

was wäre wenn spielchen gibt es in der rechtssprechung und besonders bei unfällen nicht.

sehe ich auch so.

Die Radfahrerin trägt (denke ich) die volle Schuld.
Bleib einfach bei der Wahrheit dann passt das schon ;)
 
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Original geschrieben von aMrio
erstens hat skaarj direkt meine aussage bestätigt/wiederholt, und zweitens kann es ja wohl nicht dein ernst sein, dass man für schäden aufkommen soll die andere verbocken. du kannst mir nicht erzählen dass du nicht nur immer darauf achtest ob auf dem fußweg ein radfahrer angefahren kommt, sondern dass man das vor allem immer sehen kann. deine realitätsfremdheit ist mal wieder absolut geil.

die schuld seh ich bei 50:50... denn man muss sehr wohl aufpassen wenn man seine autotür richtung gehweg aufmacht

lass es z.b. keine frau sondern ein 7 jähriges kind sein dass da entlang fährt und schon trägst du die alleinschuld.
 

shaoling

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Original geschrieben von aMrio
erstens hat skaarj direkt meine aussage bestätigt/wiederholt, und zweitens kann es ja wohl nicht dein ernst sein, dass man für schäden aufkommen soll die andere verbocken. du kannst mir nicht erzählen dass du nicht nur immer darauf achtest ob auf dem fußweg ein radfahrer angefahren kommt, sondern dass man das vor allem immer sehen kann. deine realitätsfremdheit ist mal wieder absolut geil.
Was heißt hier "andere verbocken"? Er hat nicht aufgepasst, als er die Tür geöffnet hat, folglich hat er sich den Schaden selbst zuzuschreiben. Dass darüber hinaus auch die Frau Schuld trägt, weil sie verbotenerweise auf dem Bürgersteig gefahren ist, tut nichts zur Sache.
Wie Mind und ich jetzt schon wiederholt ausgeführt haben, hätte das auch ein kleines Kind sein können. Dann hättest du wahrscheinlich wieder die lautesten Töne gespuckt, obwohl der Autofahrer genau dasselbe getan hätte.
Man darf in solchen Sachen nun mal nicht mit zweierlei Maß messen. Aber das tust du ja zu gerne, nicht wahr?

Und was ich persönlich tue, ist gleich nochmal so unwichtig. Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass mir sowas auch passieren würde. Doch selbst dann würde ich mich nicht so billig aus der Verantwortung stehlen.
 
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super spannende halbjuristerei die ihr hier betreibt.

zum thema:

irgendwer wird doch bei euch rechtschutz haben ?! ruf einfach mal irgendnen anwalt an, fertig ist. da gibts sicher auch irgendne "rechtschutz hotline"..das kostet dann halt 10€, und du WEISST was phase ist und musst dich nicht mit unterqualifizierten kommentaren ausm Community Forum herumplagen.

Oder ist hier jemand Jurist ?
 
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dafür muss man kein jurist sein. bei allem was du tust, MUSST du dich vorher vergewissern, dass du damit niemandem schaden zufügst. sonst handelst du fahrlässig. sprich: bevor du eine autotür richtung gehweg aufmachst MUSST du schauen, ob da einer kommt. heisst also, der beifahrer der ausgestiegen ist, kann durchaus zur verantwortung gezogen werden. es spielt ÜBERHAUPT KEINE ROLLE ob die frau dort hätte fahren dürfen oder nicht.

die frage des threaderstellers war jedoch, ob er verantwortung auch für die handlungen des befahrers hat. dies würde ich im vorliegenden fall verneinen, da es sich um eine erwachsene, zurechnungsfähige und zudem im umgang mit verkehrsmitteln erfahrene person handelt. zu erwarten, dass er den beifahrer vorher explizit darauf hinweist beim öffnen der tür auf den gehweg zu achten ist völlig weltfremd und würde von keinem gericht erwartet werden.

insofern sag die wahrheit und gut ist.
 
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Woa, hier gehts aber ab...

Wegen mir müst ihr euch doch net streiten *g*


danke für die Zahlreichen antworten.
Hab noch en paar Kumpels gefragt, die meinen alle, würd nix auf mich zukommen. Nur ein Gesell aus meinem Betrieb hat gemeint, ich wäre übelst gefickt, aber der labert meist immer so ein Müll um anderen Angst zu machen.
Morgen seh ich wahrscheinlich den Fahrer (also in der Geschichte den Beifahrer) wieder, mal sehen was der so redet *g*




nebenbei, bei der Stelle ander es passiert ist, würden jetzt die Parklinien nachgezogen und es wurde extra makiert, dass Radfahrer auf der Straße fahren müssen.
Aber ist schade, dass es erst 2 Unfälle geben muste, bevor die Stadt da was macht
 
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Original geschrieben von aMrio
totaler quatsch, es handelt sich hier um einen unfall, dessen schuld die radfahrerin höchstwahrscheinlich trägt (es sei denn es war kein reiner gehweg oder sie fuhr höchstens schrittgeschwindigkeit); von daher hat sie auch für die folgen aufzukommen.

du bist echt knuffig. auch als nichtjurist ist es doch OFFENSICHTLICH, dass die fahrradfahrein natürlich NICHT allein die schuld bekommt. dein rechtsempfinden/verständnis ist genau so kurzsichtig wie gewissen andere deiner ansichten!

@threadersteller: ich denke, du solltest das geld für eine juristische beratung investieren. ich könnte mir vorstellen, dass dir geraten wird, zu dem termin nicht zu erscheinen, bzw ihn abzusagen bzw GAR nichts zu sagen!
ich würde dir echt dringend empfehlen, nichts zu sagen, was nicht durch einen anwalt abgesegnet ist!
 

ArT

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ka denke auch wie amrio und das obwohl cih selsbt radfahrer bin, ich habe am gehweg nix zu suchen ^^
 
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aber die radfahrerin hat den unfall ja nicht verursacht. verursacht hat ihn der, der ausgestiegen ist, weil er seiner pflicht sich vor dem austeigen zu vergewissern, dass er niemanden zu fall bringt oder behindert, nicht nachgekommen ist. scheiss egal wer auf dem gehweg war. hätte auch nen kind sein können, das auf dem gehweg fuhr, was bis zum 14. lebensjahr erlaubt ist.
 
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Original geschrieben von OnkelHotte


du bist echt knuffig. auch als nichtjurist ist es doch OFFENSICHTLICH, dass die fahrradfahrein natürlich NICHT allein die schuld bekommt. dein rechtsempfinden/verständnis ist genau so kurzsichtig wie gewissen andere deiner ansichten!
LOL und das von jemanden der erst gestern in seinem topic erzählt hat wie sehr er radfahrer hasst und wie gemein es doch wäre das radfahrer auch rechte haben. und heute, in einem fall wo eine radfahrerin ihre pflichten verletzt hat nimmst du auf einmal für diese stellung.

der beifahrer vom threadersteller kann doch ruhig sagen er hat in den seitenspiegel geschaut vorm aussteigen; da die frau gefahren ist muß er sie dabei überhaupt nicht gesehen haben (es sei denn eben sie war mit schrittgeschwindigkeit unterwegs).

und juristisch müssen radfahrer bereits wenn sie auf der strasse fahren einen ausreichenden sicherheitsabstand zu parkenden autos halten um einer sich öffnenden tür ausweichen zu können bzw. gar nicht erst ausweichen zu müssen.

setz du dich doch mal auf einen beifahrersitz in einem geparkten auto und schau in den seitenspiegel. sofern der wagen nicht ganz rechts am rand steht und der hinter euch nicht ein stück weg vom rand hast du eine sehr schlechte chance einen radfahrer der dicht an den geparkten autos langfährt und so 20 km/h draufhat überhaupt zu sehen, also so 2-4s vorm türe öffnen.

und ergänzend zu ~Art~ sei noch zu sagen, dass auch ich als jemand der deutlich mehr rad als auto fährt das genauso sehe. wenn man schon auf dem gehweg fährt dann nie in reichweite von autotüren.
 
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btw


StVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
 
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# Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muß so bemessen sein, daß den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann (LG Berlin, Az. 24 O 466/95).

# Bei dichtem Verkehr genügt es, wenn ein Radfahrer nur 40 cm Seitenabstand zu parkenden Autos einhält. Kommt es zu einer Kollision mit einer vom Autofahrer geöffneten Autorür, trifft den Autofahrer die alleinige Schuld (OLG Celle, Az. 5 U 327/86).

und da auf einem gehweg nur schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf und auf einem gehweg auch nicht von dichtem verkehr geredet werden kann ist es jedem radfahrer auf einem gehweg zumutbar, ausreichend abstand zu parkenden autos zu halten.
 
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so, damit hätten wir a) fehler radfahrer und b) fehler beim aussteigen des beifahrers, das macht zusammen dann wohl die teilschuld aus.

darübner hinaus dürfen kinder bis zum 14. lebensjahr auf dem gehweg fahren. niemand wird von kindern verlangen können, 1m sicherheitsabstand zu parkenden autos zu halten.

btw ich bin selbst schon mal durch eine geöffnetete tür "gedoored" worden, die volle schuld wurde der autofahrerin zugeschprochen. hatte zig zeugen und hab über 3500,- dm schmerzensgeld erhalten

und ich hatte nen meter sicherheitsabstand, nur sind mercedestüren eben doch länger als 1m und die wurde regelrecht aufgerissen. ich hatte keine chance. bin über 20 m durch die luft geflogen, laut zeugen.
 

shaoling

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Was den Autofahrer aus bereits genannten Gründen immernoch nicht von der Pflicht zur Vorsicht entbindet.
 
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Original geschrieben von aMrio

LOL und das von jemanden der erst gestern in seinem topic erzählt hat wie sehr er radfahrer hasst und wie gemein es doch wäre das radfahrer auch rechte haben. und heute, in einem fall wo eine radfahrerin ihre pflichten verletzt hat nimmst du auf einmal für diese stellung.

ach jung. wieder dieses schwarz/weiß denken.

1. ein gewisser zynismus/ eine gewisse ironie bei meiner "anti-fahrradfahrer kampagne" sollte wohl erkennbar gewesen sein!

zweitens und wichtigstens:

lies doch bitte EINMAL ein post genau und überdenke deinen (falschen) standpunkt.

habe ich mit einem wort erwähnt, dass die fahrradfahrerin schuldfei ist?

ich sagte lediglich, dass es offensichtlich ist, dass sie nicht ALLEIN die schuld trägt. ich denke, auch dir dürfte dank fickendehunde inzwischen klar sein, dass man auch als autofahrer beim aussteigen seine pflichten zu beachten hat.

und auch du solltest verstehen (ich kann z.b. nicht verstehen, wie man das nicht verstehen kann) das verkehrsrecht keine schwarz/weiß-schuldfrage darstellt. und wenn du frau 1000 mal nichts auf dem gehweg zu suchen hat, das stellt den anderen nicht von der schuld seine eigenen pflichverletzung frei.

du wirst ja auch nicht freigesprochen, wenn du mit 120 inner 30er zone ein kind auf der straße umfährst. da kann das kind 1000000 mal nix auf der straße zu suchen haben.

was ich damit für jedermann verständlich sagen will:

es ist doch mit völlig simplen menschenverstand zu erkennen, dass sich die "schuld" hier auf beide parteien verteilt und dass man hier lediglich diskutieren kann, welcher prozentsatz auf welche partei fällt. meine subjektive meinung zur letzten frage ist nun, dass ich glaube, dass der autofahrer 75% schuld bekommt. das kann ich natürlich nicht beweisen, sondern ist einfach nur ein gefühl von den erfahrungen, die leute in meinem bekanntenkreis gemacht haben. und nach denen ist der autofahrer fast immer an allem schuld (etwas überzogen dargestellt)

du kannst mir doch jetzt nicht allen ernster erzählen, dass du hier von einer 100% fahrradfahrer schuld ausgehst? sag bitt enicht, dass du auch in diesem thema so borniert simplen argumenten (eher fakten würde ich sagen) verschlossen bist?
 
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vielleicht nicht 100%, aber mindestens 80%. man liegt zwar als verkehrsteilnehmer in der pflicht, möglichst auch auf dinge zu achten die eigentlich nicht stattfinden dürften (eben das "unerlaubte" kind auf der straße oder das fahrrad auf dem gehweg), aber das geht nicht so weit das man für fehler anderer schuld ist. wie bereits gesagt: es ist oft schlichtweg unmöglich, als beifahrer einen schnell und dicht an den parkenden autos entlangfahrenden radfahrer überhaupt im spiegel zu entdecken und es liegt mitnichten in der pflicht des beifahrers, so etwas auszuschließen; wie soll er das machen? wohnwagenspiegel an der beifahrerseite oder was? :stupid:

und 2fickendehunde: ist dir das auf dem gehweg passiert? und natürlich kann man sehr wohl von kindern verlangen dass auch sie die regeln einhalten; verantwortungsbewußte eltern sollten ihre kinder nicht auf den gehweg lassen wenn diese gefahren nichtmal halbwegs einschätzen können. außerdem liegt die altersgrenze bei 8 (müssen) bzw 10 (dürfen) jahren und bei weitem nicht bei 14.
 
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Original geschrieben von aMrio


und natürlich kann man sehr wohl von kindern verlangen dass auch sie die regeln einhalten


:lol:

sorry aber auf so einen bullshit, lass ich mich nicht ein, ich bekomm sonst neben meinen lach- auch noch weinkrämpfe


verantwortungsbewußte eltern sollten ihre kinder nicht auf den gehweg lassen wenn diese gefahren nichtmal halbwegs einschätzen können.


wenn nicht auf dem gehweg, wo dann?:rofl:
 
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du willst doch nicht allen ernstes weiter behaupten, dass 14 jährige tun und lassen dürfen was sie wollen und die erwachsenen dran schuld sind? wenn dann allenfalls die eltern wegen verletzung der aufsichtspflicht oder ähnlichem, aber sicherlich keine dritten.
 
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aber sicherlich keine dritten.


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I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
(1) Wer ein- oder aussteigt, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
(2) Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.


du scheinst resistent gegen jegliche form von meinungen, ausser deiner eigenen zu sein, was?


verkehrsteilnehmer sind im übrignen alle am öffentlichen strassenverkehr beteiligten, dh fussgänger fahrradfahrer und pkw´s
 
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Beim Öffnen der Tür wird in den Rückspiegel geschaut und unabhängig ob nun jemand dort erlaubter- oder verbotenerweise langkommt, darf die Tür erst dann geöffnet werden, wenn eine Gefährdung anderer Personen auszuschließen ist.
 
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versteht ihr es nicht: es geht mir darum dass man sowas schlecht ausschließen kann. entweder habt ihr alle noch nie in einem parkenden auto gesessen das nicht millimetergenau an der bordsteinkante stand und hinter dem mehr als 0 andere autos standen oder ihr labert hier einfach irgendwas daher ohne nachzudenken. ersteres sei euch verziehen, wenn auch sehr unglaubwürdig.

außerdem hast du meine frage nicht beantwortet 2fh: warst du auf einem radweg, der straße oder dem gehweg?
 
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