Erhöhung von Anwaltshonoraren um 12%

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In aller Regel folgen Amtsgericht und Landgericht aber der höchstricherlichen Rechtsprechung. Ist ja auch peinlich, wenn die eigenen Urteile in der nächsten Instanz reihenweise aufgehoben werden. Wer in der Justiz was werden will muss auch in Deutschland darauf achten, dass seine Berufungsquote nicht über dem Durchschnitt liegt, das OLG registriert solche Entwicklungen recht schnell.

Gerade bei den alltäglichen Verfahren liegt das Problem mMn eher bei schlechten RAs. Ein erfolgreicher RA muss kein guter RA sein. Viel wichtiger ist, wie der RA sich verkaufen kann. Wie stellt er einen verlorenen Fall vor dem Mandanten dar. Ist er überzeugend?
Da werden zum Teil soviele Fehler gemacht, die den Mandanten teuer zu stehen kommen. Aber bekommt ein Laie so etwas überhaupt mit? Der RA macht in der Verhandlung vor seinem Mandanten eine Menge Wind, poltert ein bisschen rum, schauspielerisch auf hohem Niveau. Inhaltlich hat er unsauber gearbeitet, der Fall wird verloren und der RA verkauft dem Mandantzen das am Ende mit "der Richter hat unsere Argumente nicht kapiert..". Der Mandant denkt "das is n guter RA, der setzt sich ein, aber gegen dumme Richter kann der auch nichts machen". Und empfiehlt die Pfeife auch noch weiter. Ich wüsste gerne in wie vielen Fällen der Mandant einen Regressanspruch gegen den RA hätte, ihn aber nicht geltend macht, weil der RA ihm natürlich nicht auf die Nase bindet, was er da verpeilt hat :-)
Regressanspruch, hehe. Wer nicht Richter und nicht RA ist, haftet in der Regel für alles selbst.

Meine Erfahrungen mit RAs waren bisher die folgenden:
1. Wollte 200€ die Stunde. Tschüß.
2. Beantwortete meine Schreiben nicht und hat nach 3 Versuchen erst die Behandlung des FAlls abgelehnt. Nutzt niemals Online-Formulare oder alles andere, womit man nicht die Kontaktaufnahme belegen kann! Hat wohl nicht viel Kohle bei mir erwartet.
3. Zeichnet sich durch regelmäßige Rechtsbeugung und Falschbeurkundungen aus. Arbeitet für die Gegenseite. Er versucht alles mündlich zu regeln, damit man ihn nicht zu fassen bekommt.

Mein Eindruck von RAs ist: es handelt sich nur um reine Geschäftemacherei, es wird also als Gewerbe betrieben und zwar wie ein Pokerspiel.
 
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Und du bist immer noch 12 und denkst, eigene Erfahrungen sind eine gute Basis um sich Urteile über ganze Menschengruppen zu erlauben?
 
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+ Aufklärung über wirtschaftliche Risiken/Kosten laut einem Artikel in der NJW letzte Woche
Den hab ich mangels Interesse nur überflogen, aber da ging es glaube ich darum, dass der Anwalt den Mandanten darauf hinweisen muss, wenn und dass die Anwaltskosten höher sind als der mögliche Gewinn im Falle eines Obsiegens.

Probus schrieb:
1. Wollte 200€ die Stunde. Tschüß.
2. Beantwortete meine Schreiben nicht und hat nach 3 Versuchen erst die Behandlung des FAlls abgelehnt. Nutzt niemals Online-Formulare oder alles andere, womit man nicht die Kontaktaufnahme belegen kann! Hat wohl nicht viel Kohle bei mir erwartet.
3. Zeichnet sich durch regelmäßige Rechtsbeugung und Falschbeurkundungen aus. Arbeitet für die Gegenseite. Er versucht alles mündlich zu regeln, damit man ihn nicht zu fassen bekommt.
Dann solltest du dir vielleicht mal seriöse Anwälte suchen. Bei der Anwaltsflut in Deutschland sollte es möglich seien, nicht kriminelle, nach dem RVG abrechnende Anwälte zu finden, die keinen Parteiverrat begehen und den Kontakt zu ihrem Mandanten nicht meiden. :lol:
 

TheGreatEisen

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Regressanspruch, hehe. Wer nicht Richter und nicht RA ist, haftet in der Regel für alles selbst.

Kleine Hausaufgabe für dich: Überlege dir mal, warum z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte gesetzlich verpflichtet sind, Berufshaftpflichtversicherungen abzuschließen.

Kleiner Tipp: Das könnte daran liegen, dass es berufsbedingt zu sehr hohen Schäden und damit Schadensersatzforderungen kommen kann. Deshalb gibt es auch 2000-Seiten-Schinken über die Haftung des Steuerberaters oder über Arzthaftung, aber kein einziges Fachbuch z.B. zur "Lehrerhaftung".

Im Privatbereich haftet jeder RA wie du auch, aber da gibts ja (hoffentlich) eine Privathaftpflichtversicherung.
 
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Kleine Hausaufgabe für dich: Überlege dir mal, für was der Lehrer haftet und überprüfe ob es wirklich keine Fachbücher zu diesem Thema gibt.

Lehrer -> Aufsichtspflicht, Unfälle usw.
Wenn es dazu keine Literatur gäbe, dann würde das mich schon schwer wundern.
 
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Im Übrigen haften Rechtsanwälte auch beruflich erstmal für alles selbst.
Sie haben per bis zu einer gewissen Summe (!) eine Zwangsversicherung, die im Fall der Fälle einspringt. Wer in anderen Berufen eine eine einspringende Versicherung haben will, kann ja gerne auch eine solche Versicherung abschließen und ist dann genauso gestellt wie die Rechtsanwälte.
 

TheGreatEisen

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Mal wieder ein typischer Login!

Wo sage ich denn, dass ein Lehrer von irgendeiner Haftung befreit ist. Es ging mir darum, aufzuzeigen, welche Berufsgruppe TYPISCHERWEISE mit hohen Haftungsrisiken konfrontiert wird. Und gerade weil dies so ist, gibt es für diese Berufe ja die PFLICHT, eine BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG abzuschließen.

Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, indem er solche Regelungen schuf.

http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__67.html

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__51.html

Weil es hier - im Gegensatz zu der Tätigkeit als Lehrer - zu den typischen Berufsrisiken gehört, in Regress genommen zu werden. Die Jahresbeiträge sind auch nicht zu verachten. Bei Notaren sind sie sogar schwindelerregend hoch.

Dass es natürlich Urteile und Kommentierungen bzgl. der Haftung von Lehrern gibt, ist doch selbstverständlich. Wie für jeden anderen Beruf auch.....
 
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Und mir ging es darum aufzuzeigen, dass du hier Selbstständige mit Angestellten vergleichst.
Der Gesetzgeber zwingt Lehrer nicht dazu eine Versicherung abzuschließen, da die Entschädigung des Geschädigten Sichergestellt ist.
 
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Teegetraenk

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Bitte Login Gnade, genug Fremdschäm für heute.
 
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Und mir ging es darum aufzuzeigen, dass du hier Selbstständige mit Angestellten vergleichst.
Der Gesetzgeber zwingt Lehrer nicht dazu eine Versicherung abzuschließen, da die Entschädigung des Geschädigten Sichergestellt ist.
:hum:
Sag mir doch noch mal kurz warum...
:doh:
 
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Kleine Hausaufgabe für dich: Überlege dir mal, für was der Lehrer haftet und überprüfe ob es wirklich keine Fachbücher zu diesem Thema gibt.

Lehrer -> Aufsichtspflicht, Unfälle usw.
Wenn es dazu keine Literatur gäbe, dann würde das mich schon schwer wundern.

Wenn nen Lehrer einem Schüler beibringt, das 2+2=5 ist, ist das zwar blöd, lässt sich aber leich spater ändern. Wenn ein Anwalt irgendeine frisst versäumt, sitzt der klient womöglich auf der Strasse.

Da is schon ein winziger Unterschied
 
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Es ging ihm darum, dass bei einem Anwalt im Normalfall kein übergeordneter Dienstherr oder ähnliches zur Kasse gebeten werden kann, da der fast immer selbständig/freiberuflich tätig ist. Macht der Anwalt also einen Fehler der eine Auswirkung von XXXXX € hat, dann muss über die Versicherung sichergestellt werden, dass derjenige der den Schaden hat, auf diesem nicht sitzen bleibt.

Bei Angestellten/Beamten greift dies natürlich nicht, da man hier fast immer den Schadenersatz nicht vom Lehrer z.B. einfordert der den Fehler gemacht hat, sondern von der Einrichtung/Behörde für die er arbeitet. Darum braucht nicht jeder Lehrer einzeln eine Berufshaftpflicht.

Mehr sollte garnicht gesagt werden. Und die Beispiele der "Fehler" zeigen wieder schön das pseudoelitäre Denken, Lehrer haben natürlich nur Pipifaxaufgaben während Juristen natürlich die enorm krasse Universalverantwortung haben. Ich wünschte wir hätten in diesem Land 50% mehr Lehrer und 50% weniger Juristen...
 

TheGreatEisen

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Und ich wünschte mir, wir hätten diesem diesen Land (wie pathetisch) 100% weniger Dummschwätzer.

Meine Güte, ich habe den Lehrer doch nur exemplarisch herangezogen. Dass hier gleich wieder Minderwertigkeitskomplexe geschoben werden ist wirklich höchst bedauerlich. Nehmen wir keinen Lehrer (oder einen anderen schwer schuftenden Beamten) sondern einen beliebigen Selbständigen (z.B. ein Gastwirt). Unstreitig werden 99% der Selbständigen nicht per Gesetz zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Wenn die insolvent sind ist dann Pustekuchen. Warum muss aber nicht jeder Selbständige eine Berufshaftpflicht haben? Weils nicht nötig ist!

Was ist so schwer daran zu kapieren, dass bei Ärzten, Steuerberatern oder Juristen nahezu jede berufliche Tätigkeit die Gefahr der Inregressnahme bietet. Und gerade weil die Gefahr von Schäden durch fehlerhafte Beratung so groß ist, zwingt der Staat diese Berufsgruppen zum Abschluss der Versicherung. Weil er dem geschädigten Bürger einen stets solventen (Ersatz-)Schuldner an die Hand geben will. Ist doch eine super Sache. Die Kosten bleiben ja bei den Berufsträgern hängen.
 
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Die Kosten bleiben ja bei den Berufsträgern hängen.
Gewagte Aussage.

Netterweise hat es das Thema auch auf die Titelseite der SZ geschafft, dort leider ohne genaue Angaben.
Was aber erwähnt wurde ist, dass die Anwälte ganz unglücklich über die Haftung sind und deswegen mächtig Lobyarbeit betreiben um das zu ändern. Profitieren sollen laut Aussage vor allem die großen Kanzleien während die Einzelanwälte in die Röhre schauen :sad: .


Auf die schnelle habe ich das hier:
http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/neue-haftungsbeschraenkung-fuer-rechtsanwaelte/
gefunden. Wo es darum geht das Risiko zu übertragen weg von den Anwälten hin zu einer Art llp bzw gmbh. Wie machen sie das?
Indem sie, schlau wie sie sind die Haftung ausschließen :catch: .

Naja Ok, ist natürlich nicht die ganze Wahrheit, denn eine Versicherung sehen sie dann doch noch vor, immerhin in Höhe von min 1.000.000 Euro.

Was bringt das ganze also? Ich vermute einfach einmal, dass ohne den Haftungsausschluß die Versicherung 1.000.000 bezahlen würde und anschließend das eigene Auto verpfändert würde wenn die Kohle nicht reicht.
Das gefällt den Anwälten natürlich garnicht und dagegen mussten sie was unternehmen :D .
 
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Was ist so schwer daran zu kapieren, dass bei Ärzten, Steuerberatern oder Juristen nahezu jede berufliche Tätigkeit die Gefahr der Inregressnahme bietet.

Der Punkt war aber doch, dass gerade bei Juristen die Inregressnahme in der Praxis deutlich weniger relevant ist als z.B. bei Ärzten.
Wenn der Arzt den Patienten in der OP umbringt dann merkt man das.
Der Jurist hat gegenüber seinem Mandanten aber einen riesigen Informationsvorsprung und diese Asymmetrie kann genutzt werden, um die Inregressnahme zu vermeiden. Der normale 08/15 Bürger der zum Anwalt rennt wird einfach niemals erkennen können, ob der Anwalt etwas falsch gemacht hat oder nicht.



Mal ein ganz wirrer Gedanke:
Wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie ist die Gleichheit vor dem Gesetz. Die gesamte Juristerei ist letztendlich eine Erweiterung des staatlichen Handels, d.h. Aufgabe der Gerichte ist es, die korrekte Einhaltung staatlich gesetzter Regeln zu befolgen.
Juristen dienen als Hilfsmittel dazu, deshalb bilden wir sie in staatlichen Einrchtungen aus. Die Theorie ist, dass ein Ankläger und ein Verteidiger jeweils dem Gericht alle Informationen darlegen können um eine faire Entscheidung zu bewirken.

Wieso genau lassen wir die Verteidigung dann eigentlich über den freien Markt regeln? Widerspricht das nicht ziemlich direkt dem Gleichheitsgrundsatz? Wäre gerade das Rechtssystem eventuell ein Punkt, an dem das Marktprinzip mal nichts zu suchen hat, an dem eine Verstaatlichung (da es ja letztendlich sowieso schon ein rein staatlich gesteuertes Gebiet ist) sinnvoll sein könnte?
D.h. Abschaffung aller privaten Kanzleien, Einstellung von Anwälten rein nach Bedarf und nach festen Tarifen, sowohl Klägern als auch Angeklagten wird jeweils ein staatlich bestimmter Anwalt zugeordet. Das wird dann von Steuergeldern plus einem Beitrag von demjenigen, der ein Verfahren verliert, finanziert.
Damit ist wirklich jeder vor dem Gesetz gleich, Lieschen Müller würde nicht mehr einfach so von einem Großkonzern mit einen riesigen Haufen Anwälten in Grund und Boden geklagt werden können ohne Chance sich zu wehren.
Das tollste daran: Man könnte Anwälte einfach tariflich bezahlen, die Gesamtkosten für unser Justizsystem würden massiv sinken. Eventuell sinkt dann auch die Qualität der Repräsentation aber das wäre egal, denn wenn die Gegenseite genauso "schlecht" vertreten wird ist es letztendlich wieder fair. Alle Bürger werden gleich gut vertreten und wir sparen massiv Geld.
Naja und Anwälte verdienen weniger, aber das wäre mir natürlich egal ;)
 
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An sich eine gute Idee, nur Frage ich mich wie du die Unabhängigkeit der Anwälte gegenüber dem Staat sicherstellen willst?
 
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Wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie ist die Gleichheit vor dem Gesetz. [...]
Wieso genau lassen wir die Verteidigung dann eigentlich über den freien Markt regeln? Widerspricht das nicht ziemlich direkt dem Gleichheitsgrundsatz?
Nach diesem Satz bin ich fast überzeugt, dass du nicht im Geringsten verstanden hast, was Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet.

Wäre gerade das Rechtssystem eventuell ein Punkt, an dem das Marktprinzip mal nichts zu suchen hat, an dem eine Verstaatlichung (da es ja letztendlich sowieso schon ein rein staatlich gesteuertes Gebiet ist) sinnvoll sein könnte?
Das Rechtssystem ist verstaatlicht. Richter und Staatsanwälte sind Staatsdiener. Sie vertreten die Interessen des Staates an einem fairen und funktionierenden Rechtssystem. Anwälte sind dazu da, in diesem rein staatlichen System die Interessen ihrer Mandanten zur Geltung zu bringen.


Abschaffung aller privaten Kanzleien, Einstellung von Anwälten rein nach Bedarf und nach festen Tarifen, sowohl Klägern als auch Angeklagten wird jeweils ein staatlich bestimmter Anwalt zugeordet. Das wird dann von Steuergeldern plus einem Beitrag von demjenigen, der ein Verfahren verliert, finanziert.
Da kommst du leider ein paar hundert Jahre zu spät. Unsere Anwaltschaft war teilweise mal so organisiert. Genau das wurde von den Menschen abgelehnt, weil sie den vom Staat bezahlten Anwälten nämlich nicht getraut haben. Wenn einen der Staat in einem Strafverfahren anklagt, dann kann man eben im Zweifel nicht darauf vertrauen, dass der Staat einem auch einen fairen Verteidiger vorsetzt. Schon aus einem ganz einfachen Gedanken: Auch der Staatsanwalt vertritt die Rechte des Angeklagten. Er ermittelt auch die Dinge, die den Angeklagten entlasten. Warum sollte dann ein anderer Beamter das besser machen, als der Staatsanwalt? Dann können wir Anwälte auch ganz abschaffen.

Damit ist wirklich jeder vor dem Gesetz gleich, Lieschen Müller würde nicht mehr einfach so von einem Großkonzern mit einen riesigen Haufen Anwälten in Grund und Boden geklagt werden können ohne Chance sich zu wehren.
Du guckst zu viele US-Serien. So wie du das darstellst, läuft ein Zivilprozess nicht.


Das tollste daran: Man könnte Anwälte einfach tariflich bezahlen, die Gesamtkosten für unser Justizsystem würden massiv sinken. Eventuell sinkt dann auch die Qualität der Repräsentation aber das wäre egal, denn wenn die Gegenseite genauso "schlecht" vertreten wird ist es letztendlich wieder fair.
Ah ja. Und ich ging davon aus, dass unser Rechtssystem dazu dienen soll, dass man zu seinem Recht kommt. Auch das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Rechtsstaates. Wie das funktionieren soll, wenn du deine perverse Vorstellung von einem "Rechts"system darauf aufbaust, dass alle schlecht vertreten werden, weiß ich nicht. Aber im Übrigen wird es auch unter deinen staatlichen Anwälten bessere und schlechtere geben. Sieht nicht so aus, als könntest du deiner Lieschen Müller großartig helfen.
 
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Da kommst du leider ein paar hundert Jahre zu spät. Unsere Anwaltschaft war teilweise mal so organisiert. Genau das wurde von den Menschen abgelehnt, weil sie den vom Staat bezahlten Anwälten nämlich nicht getraut haben. Wenn einen der Staat in einem Strafverfahren anklagt, dann kann man eben im Zweifel nicht darauf vertrauen, dass der Staat einem auch einen fairen Verteidiger vorsetzt.

Wenn man da Zweifel hat wären die doch beim Richter viel eher angebracht, schliesslich hat der noch mehr zu sagen. Dieses Problem kann man nie ganz umgehen, durch die Gewaltenteilung wird es aber sicherlich abgemildert.

Ah ja. Und ich ging davon aus, dass unser Rechtssystem dazu dienen soll, dass man zu seinem Recht kommt. Auch das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Rechtsstaates. Wie das funktionieren soll, wenn du deine perverse Vorstellung von einem "Rechts"system darauf aufbaust, dass alle schlecht vertreten werden, weiß ich nicht. Aber im Übrigen wird es auch unter deinen staatlichen Anwälten bessere und schlechtere geben. Sieht nicht so aus, als könntest du deiner Lieschen Müller großartig helfen.

Zumindest wäre es dann eine reine Frage des Zufalls, wer den besseren Anwalt erwischt, und auch Frau Müller könnte einmal Glück haben.
 
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Vor Gericht gewinnt, wer im Recht ist, nicht wer die höhere Anwaltsrechnung vorlegen kann.
 
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Danke, Hafisch.
Einfach klasse, wie du genau meine Gedanken zu dem Post von MegaVolt in Textform gebracht hast. Besser hätte ich den Post auch nicht auseinander nehmen können.
Es ist wirklich erstaunlich, auf was für komische Ideen manche Leute kommen können.

Ich frag mich aber, warum manche solch einen Groll gegen Anwälte hegen... Ich dachte gegen Anwälte zu meckern sei seit Jahren schon out?!
 
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Vor Gericht gewinnt, wer im Recht ist, nicht wer die höhere Anwaltsrechnung vorlegen kann.

Das muss man ja wohl als Kapitulation deinerseits ansehen, oder?

Schliesslich bräuchte man ja gar keine Anwälte mehr, wenn dies tatsächlich so wäre. Das Argument mit der Unabhängigkeit des Richters hast du auch ignoriert, da scheint dir also auch nichts mehr einzufallen.
 
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