Erhöhung von Anwaltshonoraren um 12%

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http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/anwaelte-und-notare-werden-teurer-1.3439273

Zum 1. Juli sollen Anwälte und Notare (im Schnitt) 12% mehr bekommen an Honoraren.

Klingt nach nem ganz schön fetten Batzen...und grade wenn man bedenkt wieviel Juristen immer im Bundestag und in den Ministerien sitzen, hat das natürlich auch einen komischen Anklang. Aber man kann von außen natürlich oft schlecht beurteilen, ob sowas "nötig" ist oder ob denen einfach dick Kohle in den Arsch geblasen wird. Denn Juristen gelten ja nun nicht grad als eine Berufsgruppe die am Hungertuch nagt ;).

Aber wir haben hier ja eh genug Juristen...ergo Eisen & Co to the rescue :deliver:
 
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Gelöscht

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Äh. Das kommt drauf an. Klar, den Anwälten in den Großkanzleien gehts nicht schlecht, allerdings haben wir in den letzten Jahren eine ordentliche Anwaltsschwemme gesehen und wenn Du nicht gerade ne niedergelassene, gut laufende Kanzlei hast, sondern neu anffängst, müssen die ordentlich kämpfen um über die Runden zu kommen. Aber da wäre ne richtige Marktbereinigung wohl wichtiger, als jetzt zwanghaft die Honorare zu erhöhen.
 
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Jo zum einen macht Marktbereinigung sicher mehr Sinn, sonst hat man das irgendwann so wie bei den Apotheken und zum anderen kriegen die Großkanzleien natürlich genausogut ihre 12% mehr ^^.
 
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Ne lineare Erhöhung wie hier dargestellt ist halt ne Frechheit, darüber braucht man garnicht weiter zu diskutieren.

Viel zu oft existiert einfach eine Verknüpfungen:
Nach Höhe des Geschäftes (Notar) oder des Streitwertes (Anwalt) bemessen sich die Gebühren.
 
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Gute Regelung.
Die Erhöhung gesetzlichen Gebühren werden sowieso nur einen marginalen Einfluss auf Großkanzleien nehmen.
Profitieren werden davon die kleinen 1-2 Mann Kanzleien (von denen es viele auch nötig haben).
 

TheGreatEisen

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Eine gute Nachricht! :thx:

Zur Klarstellung: Die Großkanzleien rechnen ihre Kosten nur selten über das RVG ab. Großkanzleien sind oftmals außergerichtlich tätig und vereinbaren die Vergütung individuell.


Das RVG regelt ja lediglich die gesetzliche Vergügtung für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.

Es bleibt einem Rechtsanwalt natürlich unbelassen, höhere Gebühren mit dem Mandanten im Rahmen der Mandats- und Vergütungsvereinbarung zu vereinbaren. Üblich ist z.B. ein Stundenlohn von 125 - 500 Euro.

Oder man vereinbart ein Pauschalhonorar.


edit: @ Btah: Ob diese Erhöhung wirklich nötig ist kann ich nicht beurteilen. Es gibt angeblich viele Einzelanwälte und kleinere Kanzleien, die nicht so gut verdienen. Einen wirklich schlecht verdienenden Rechtsanwalt habe ich aber noch nie kennengelernt. Ich kann aber sagen, dass in der Kanzlei, für die ich derzeit arbeite, die Erhöhung wohl niemand nötig hätte, es sei denn, eine S-Klasse und ein dickes Haus wären für einen Rechtsanwalt nicht mehr standesgemäß ^^

Viel nötiger hätten es die Richter... ein Richter auf Probe mit R1 verdient unterm Strich 2.700 Euro netto. Nicht wirklich viel wenn man bedenkt, dass die Justiz nur Prädikatsjuristen einstellt. Kein Wunder dass der Staat keine mehr findet :-)
 
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Oder man vereinbart, wie es sich für das selbstverständnis des guten Juristen gehört, gar kein honorar. Denn als Vertreter eines der freien Berufe geht es schließlich nur um die Wissenschaft ansich :deliver:

mal im ernst, wann wurde das rvg zuletzt geändert? Vor 30 jahren?
 
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Jo, die letzte linear Erhöhung gar es vor fast 20 Jahren.
(da hat der Liter Benzin umgerechnet 65 Cent gekostet)

Die Erhöhung ist mehr als angebracht und überfällig.

edit:
Wieso sollte man auch Gebühren, die sich nach der Höhe des Streiwertes bzw des Geschäftes bemessen überhaupt "linear" erhöhen?

Cool, wie provokant du hier rüberkommen willst. Aber wenn du mal ganz scharf nachdenkst, kannst du dir diese lächerliche Frage selbst beantworten.
Vielleicht weil alle anderen Preise seit 20 Jahren auch "linear" gestiegen sind?!
 
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Vor 20 Jahren waren aber 65 Cent noch geschätze 120 Cent wert.

Das nur am Rande.
 

TheGreatEisen

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Warum sollte man das nicht tun?

Dir ist schon bewusst dass die Gebühren nicht linear mit dem Streitwert ansteigen sondern degressiv? Wie sollte man die konkrete Gebühr denn sonst erhöhen wenn nicht einheitlich um X%?
 
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Wie man das halt so macht bei steigenden Fixkosten und ähnliches, im unteren Bereich müsste die Erhöhung über 12% liegen, im oberen Bereich unter 12% .
 
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Wie berechnet sich die Gebühr denn genau?

Der Streitwert geht ja sowieso mindestens mit der Inflation hoch, d.h. die Anwälte und Notare haben auch in den letzten 20 Jahren ständig ihre Gehaltserhöhung bekommen, nämlich mit dem Anstieg der Streitwerte, von denen ein Prozentsatz eben ihr Gehalt ist.

Und jetzt soll dieser Prozentsatz noch mal zusätzlich erhöht werden? Ich sehe den Sinn nicht ... WTF?
 

TheGreatEisen

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Also, ein Beispiel: Rechtsanwalt wird erst im Gerichtsverfahren tätig. Man klagt erstinstanzlich vor dem Landgericht X auf Zahlung von Schadensersatz.

Streitwert: 105.000 Euro

Grundlage der Berechnungen: http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_85.html

einfache Gebühr hier = 1354

Die Rechtsanwaltsgebühr nach RVG berechnet sich so:

Für das Betreiben des Verfahrens per se gibt es eine Verfahrensgebühr, nämlich 1,3x die o.g. Gebühr = 1760

Kommt es zur mündlichen Verhandlung, gibts eine sog. Terminsgebührt, 1,2 x die gebühr = 1625
+ Auslagenpauschale iHv 20 €
= 3405

+ 19% Umsatzsteuer (647 €)

= 4052 Euro für den RA

+ für den Mandanten nochmal 2568 € Gerichtskosten

Prozesskosten für den Mandanten: 6619 €

Ob und wie viel er von diesen Kosten zahlen muss, hängt natürlich davon ab, inwieweit er obsiegt oder verliert.

Das Prozessrisiko liegt dann bei ca. 10.500 €. Falls der Kläger verliert, muss er die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts tragen.

Falls es zu einer Einigung kommt, erhöht sich das ganze nochmal um eine Einigungsgebühr. Jetzt sollte klar sein, warum jeder RA geil auf eine Einigung ist. Das selbe gilt für das Gericht. Grund: Im Falle einer Einigung muss der Richter kein aufwändiges Urteil schreiben, was Zeit spart. So haben RAs und Richter einen super Anreiz einen Vergleich anzustreben.
Ob das immer zugunsten des Mandanten ist, lasse ich mal so dahingestellt :-P
 
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Also wenns eine Berufsgruppe gibt, die definitiv mehr Geld braucht, dann Juristen! Letztens haben sich in der Fußgängerzone zwei Anwälte halb tot geschlagen, als ich 'nen 5ct Stück zwischen sie geworfen habe. In manche Kanzleien traut man sich kaum noch rein, weil gerüchteweise ausgehungerte Uniabsolventen mit eingefallenen Gesichtern ihren Hunger an ahnungslosen Klienten stillen. Ausserdem ist der Sprit einfach scheissteuer geworden und so ein Porsche will halt mal eben 15l Super+ als Standardfutter. Ja, die finanzielle Situation der Juristen in Deutschland ist absolut unhaltbar.





...und Krankenschwestern werden als "asozial" beschimpft wenn sie alle paar Jahre mal um 3-5% mehr Lohn kämpfen weil ja da angeblich die Patienten drunter leiden würden... eine Lohnerhöhung die komplett von der Inflation gefressen wird. Yeah!
 

Teegetraenk

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Also 12% auf 20 Jahre objektiv betrachtet ist jetzt nicht sonderlich anmaßend.
 
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Also wenns eine Berufsgruppe gibt, die definitiv mehr Geld braucht, dann Juristen! Letztens haben sich in der Fußgängerzone zwei Anwälte halb tot geschlagen, als ich 'nen 5ct Stück zwischen sie geworfen habe. In manche Kanzleien traut man sich kaum noch rein, weil gerüchteweise ausgehungerte Uniabsolventen mit eingefallenen Gesichtern ihren Hunger an ahnungslosen Klienten stillen. Ausserdem ist der Sprit einfach scheissteuer geworden und so ein Porsche will halt mal eben 15l Super+ als Standardfutter. Ja, die finanzielle Situation der Juristen in Deutschland ist absolut unhaltbar.





...und Krankenschwestern werden als "asozial" beschimpft wenn sie alle paar Jahre mal um 3-5% mehr Lohn kämpfen weil ja da angeblich die Patienten drunter leiden würden... eine Lohnerhöhung die komplett von der Inflation gefressen wird. Yeah!

Wie du halt mal gar keine Ahnung hast...
Google mal den Verdienst von Anwälten.

Wie ich bei so einem Stammtischgelaber direkt Herpes bekomme!
 
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Also 12% auf 20 Jahre objektiv betrachtet ist jetzt nicht sonderlich anmaßend.

Es ist aber wesentlich mehr.

Der Streitwert steigt mit der Inflation und die Berechnung erfolgt prozentual nach dem Streitwert, d.h. in den 20 Jahren gab es ständig schon den Inflationsausgleich (indirekt) und dazu noch das, was man durch absichtliches Überhöhen des Streitwertes (z.B. 1 Lied heruntergeladen, 200.000 Streitwert angesetzt, absolut lächerlich aber wird halt gemacht) herausholen kann.

Da aber die Gebühren degressiv verlaufen macht es schon Sinn, dass hier irgendwann mal nachreguliert werden muss. Aber flach einen Prozentsatz aufschlagen ist eigentlich der falsche Weg ...

Man müsste die Gebührengrenzen mit der Inflation hochsetzen und gleichzeitig die Gebühren selbst ebenfalls. D.h. man müsste die Degression strecken, mehr nicht.
 
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einfache Gebühr hier = 1354

In der Kanzlei meiner Frau gibts die einfache Gebühr imho gar nicht mehr, die fangen immer bei 1,3 an (und sind dann auch noch der Meinung "was Gutes" zu tun).
Hoffentlich hab' ich da jetzt nichts durcheinandergebracht :chobo:, aber ich finds auch immer wieder sehr interessant wie bei Einführung eines Mindestlohns für Leiharbeit auf erbärmliche 10 Euro der "allmächtige Markt" offenbar instant kollabiert und unsere Welt aufhört zu existieren, aber diese Lohnerhöhung viele Zeitungen noch nicht mal eine Erwähnung wert ist...
 

PWD

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Wenn man nicht wegen jedem Scheiss inzwischen zum Anwalt müsste würden einem die Gebühren doch Null Interessieren aber so wie das inzwischen leider läuft geht das auf Dauer schon ordentlich ins Geld!
 

TheGreatEisen

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Es ist aber wesentlich mehr.

Der Streitwert steigt mit der Inflation und die Berechnung erfolgt prozentual nach dem Streitwert, d.h. in den 20 Jahren gab es ständig schon den Inflationsausgleich (indirekt) und dazu noch das, was man durch absichtliches Überhöhen des Streitwertes (z.B. 1 Lied heruntergeladen, 200.000 Streitwert angesetzt, absolut lächerlich aber wird halt gemacht) herausholen kann.

Naja, du sprichst hier im Falle von Urheberrechtsverletzungen von (in der täglichen Praxis) Ausnahmefällen. Der Großteil der Klagen sind Leistungsklagen, bei denen sich der Streitwert bereits aus der Höhe der geltend gemachten Forderung ergibt. Typischer Fall ist z.B. der Verkehrsunfall. Da geht es oft nur um 500-2000 Euro. Rechne dir da mal den Verdienst des RAs aus. Das ist nicht so geil. Wenn man bedenkt, dass in solchen Rechtsstreitigkeiten oft noch Beweis erhoben werden muss und eine KFZ-Haftpflicht involviert ist und trouble macht, ist der Verdienst viel zu niedrig angesetzt.

Die 12% Erhöhung ist schon in Ordnung. Wie gesagt, die TOP Juristen, die bis dato schon sehr gut verdienten, werden dadurch nicht erheblich mehr verdienen, da sie deutlich mehr als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Es hilft aber den RAs und vor allem auch den Strafverteidigern, die die kleinen Leute vertreten. Auch das sollte sich ja wohl lohnen.
 
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echne dir da mal den Verdienst des RAs aus.

Nichts für ungut, aber mach das doch mal selbst. Wenn man das überschlagsmäßig nach dem von dir geposteten Schema macht kommt man auf etwa 130 Euro höhere Prozesskosten. Womit der Anwalt 40? 50? Euro mehr bekommen würde.


Ist doch ok, soll er haben.
Was mir nur nicht ganz einleuchtet, ist wieso der "105k" Anwalt in deinem Beispiel einige hundert Euro mehr braucht/verdient.
 
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Teegetraenk

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Es ist aber wesentlich mehr.

Der Streitwert steigt mit der Inflation und die Berechnung erfolgt prozentual nach dem Streitwert, d.h. in den 20 Jahren gab es ständig schon den Inflationsausgleich (indirekt) und dazu noch das, was man durch absichtliches Überhöhen des Streitwertes (z.B. 1 Lied heruntergeladen, 200.000 Streitwert angesetzt, absolut lächerlich aber wird halt gemacht) herausholen kann.

Da aber die Gebühren degressiv verlaufen macht es schon Sinn, dass hier irgendwann mal nachreguliert werden muss. Aber flach einen Prozentsatz aufschlagen ist eigentlich der falsche Weg ...

Man müsste die Gebührengrenzen mit der Inflation hochsetzen und gleichzeitig die Gebühren selbst ebenfalls. D.h. man müsste die Degression strecken, mehr nicht.
Dann warte ich nur drauf, dass du das selbe mit Managergehältern vorschlägst. :troll:

Die 12% Erhöhung ist schon in Ordnung. Wie gesagt, die TOP Juristen, die bis dato schon sehr gut verdienten, werden dadurch nicht erheblich mehr verdienen, da sie deutlich mehr als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Es hilft aber den RAs und vor allem auch den Strafverteidigern, die die kleinen Leute vertreten. Auch das sollte sich ja wohl lohnen.
word
 
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Dann warte ich nur drauf, dass du das selbe mit Managergehältern vorschlägst. :troll:

Mir ist nicht bekannt, dass es eine gesetzliche Vorschrift für ein Mindestgehalt von Managern gäbe :troll:

Das frei verhandelte Juristengehalt ist doch in den letzten Jahren sowieso schon "normal" gestiegen, also so wie es halt verhandelt wurde. Freier Markt und so. Darum geht es hier ja nicht.
 

TheGreatEisen

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Ist doch ok, soll er haben.
Was mir nur nicht ganz einleuchtet, ist wieso der "105k" Anwalt in deinem Beispiel einige hundert Euro mehr braucht/verdient.

Ich dachte es wäre deutlich geworden. Ein RA, der Fälle mit Streitwerten von 100k + bekommt, ist in der Regel kein Anfänger oder einer der (zum Teil wirklich schlechten) Feld-, Wald- und Wiesenanwälte. Der führt seine Kanzlei auch nicht vom Wohnzimmer aus. Dieser RA wird in der Regel eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten vereinbaren, die ihm entweder ein Pauschalhonorar zwischen 5 - 10k (je nach Umfang) zusichert (mit Abschlag von 3 K) oder er vereinbart einen Stundensatz von 350 Euro. Bei so einem RA kann man aber auch davon ausgehen, dass da wirklich gekämpft wird. Da gibt es nicht nur eine Akte, sondern Haupt- und Nebenakten, da wird das Gericht mit allem bombardiert was irgendwie möglich ist, da werden die Referendare in die Landgerichtsbib geschickt um nach tragfähiger Rechtsprechung zu suchen. Ich arbeite derzeit für so einen RA (Wirtschafts- und Steuerrecht), seine Schriftsätze sind immer so derb präzise, notfalls gehts bis zum BFH oder BVerfG. Für mich ist das scheiße weil er mir jeden meiner Klageentwürfe erstmal um die Ohren gehauen hat. Aber der ist sein Geld wirklich wert. Und die Firmen und Privatleute, die sich so einen RA leisten können, haben selber in der Regel ordentlich Kohle. Also passt doch alles :klatsch:
 

Benrath

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Ich finds irgendwie schade, dass es nicht so ne Mischung wie in den Staaten gibt, so das man als RA Fälle ohne Bezahlung und aufs eigenen Risiko übernimmt dafür aber am "Gewinn" beteiligt wird.
 
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Find ich gut. Wer einen Job ausübt für den er jahrelang studieren muss sollte nach 20 Jahren auch eine Anpassung der Bezüge erfahren.
Dämliche Neidgesellschaft, bei den Medizinern war es nicht anders. Da wurden jahrelang Nullrunden geschoben und als dann mal auf mehr Kohle gepocht wurde kam gleich der Stammtischmichel um die Ecke um wieder sein "die verdienen eh zu viel"-Gewäsch loszulassen. Dass die Bezüge seit Jahren aber stagnieren und sogar zurückgehen interessiert da keinen.
 
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Mach bitte aus Studium muss sich lohnen

Leistung muss sich lohnen.

Wenn man sieht wer heutzutage so alles studiert, dann verstehe ich schon wieso man das nicht automatisch gut vergüten will.

Oder um zurück zum Thema zu kommen, wie Eisen richtig feststellt interssiert die Topjuristen, genauso wie die guten Ärzte die Gehaltsdebatte garnicht. Betroffen ist das Mittelmaß. Zu dem ich die 100k eigentlich gerechnet hätte. Aber wenn man für 5-10k Pauschalhonorar einen ordentlichen Juristen bekommt, der sich wie beschrieben richtig reinhängt, dann soll das mir auch recht sein ;) .
 
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Vollkommen richtig, Leistung muss sich auch mal lohnen - Anwälte sind hochqualifizierte Akademiker und sollten dementsprechend bezahlt werden. Ggf. wäre eine Modifikation in dem Sinne einer Stärkung kleinerer Kanzleien und einzelner Anwälte noch wünschenswert (die Anwälte in Großkanzleien brauchen keinen Cent mehr), aber das ist wohl illusorisch.

Jetzt bitte noch Gehälter für Kindergärtnerinnen, Krankenschwestern und Ärzte hoch und wir haben etwas mehr Lohngerechtigkeit.
 

Teegetraenk

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Bei den Ärzten würde sicher schon eine flexiblere/gerechtere Verteilung der Gelder einiges bewegen.
 
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Vollkommen richtig, Leistung muss sich auch mal lohnen - Anwälte sind hochqualifizierte Akademiker und sollten dementsprechend bezahlt werden.

Nochmal, und das ist völlig unabhängig von Anwälten, Ärzten und was auch immer:

Akademiker sollten nicht deswegen gut bezahlt werden, nur da sie hochqualifiziert sind. Denn das sagt so ziemlich garnichts aus. Jeder der will kann Akademiker werden, das an sich ist keine Leistung.
 
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Ich dachte es wäre deutlich geworden. Ein RA, der Fälle mit Streitwerten von 100k + bekommt, ist in der Regel kein Anfänger oder einer der (zum Teil wirklich schlechten) Feld-, Wald- und Wiesenanwälte. Der führt seine Kanzlei auch nicht vom Wohnzimmer aus. Dieser RA wird in der Regel eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten vereinbaren, die ihm entweder ein Pauschalhonorar zwischen 5 - 10k (je nach Umfang) zusichert (mit Abschlag von 3 K) oder er vereinbart einen Stundensatz von 350 Euro. Bei so einem RA kann man aber auch davon ausgehen, dass da wirklich gekämpft wird. Da gibt es nicht nur eine Akte, sondern Haupt- und Nebenakten, da wird das Gericht mit allem bombardiert was irgendwie möglich ist, da werden die Referendare in die Landgerichtsbib geschickt um nach tragfähiger Rechtsprechung zu suchen. Ich arbeite derzeit für so einen RA (Wirtschafts- und Steuerrecht), seine Schriftsätze sind immer so derb präzise, notfalls gehts bis zum BFH oder BVerfG. Für mich ist das scheiße weil er mir jeden meiner Klageentwürfe erstmal um die Ohren gehauen hat. Aber der ist sein Geld wirklich wert. Und die Firmen und Privatleute, die sich so einen RA leisten können, haben selber in der Regel ordentlich Kohle. Also passt doch alles :klatsch:
Ja, zeigt aber auch die Probleme in unserem Rechtssystem auf. Präzision im juristischen Bereich ist teuer, auch auf der Ebene der Rechtsprechung. Niedrige Gerichtsinstanzen können eine richtige Horrorshow sein und die sind auch nicht an Leitsatzurteile absolut gebunden. Ohne Kampf kommt man meiner Meinung nach dort nie voran.
 

TheGreatEisen

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In aller Regel folgen Amtsgericht und Landgericht aber der höchstricherlichen Rechtsprechung. Ist ja auch peinlich, wenn die eigenen Urteile in der nächsten Instanz reihenweise aufgehoben werden. Wer in der Justiz was werden will muss auch in Deutschland darauf achten, dass seine Berufungsquote nicht über dem Durchschnitt liegt, das OLG registriert solche Entwicklungen recht schnell.

Gerade bei den alltäglichen Verfahren liegt das Problem mMn eher bei schlechten RAs. Ein erfolgreicher RA muss kein guter RA sein. Viel wichtiger ist, wie der RA sich verkaufen kann. Wie stellt er einen verlorenen Fall vor dem Mandanten dar. Ist er überzeugend?
Da werden zum Teil soviele Fehler gemacht, die den Mandanten teuer zu stehen kommen. Aber bekommt ein Laie so etwas überhaupt mit? Der RA macht in der Verhandlung vor seinem Mandanten eine Menge Wind, poltert ein bisschen rum, schauspielerisch auf hohem Niveau. Inhaltlich hat er unsauber gearbeitet, der Fall wird verloren und der RA verkauft dem Mandantzen das am Ende mit "der Richter hat unsere Argumente nicht kapiert..". Der Mandant denkt "das is n guter RA, der setzt sich ein, aber gegen dumme Richter kann der auch nichts machen". Und empfiehlt die Pfeife auch noch weiter. Ich wüsste gerne in wie vielen Fällen der Mandant einen Regressanspruch gegen den RA hätte, ihn aber nicht geltend macht, weil der RA ihm natürlich nicht auf die Nase bindet, was er da verpeilt hat :-)
 
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Im Übrigen wollen wir mal nicht vergessen, dass gerade in den kleinen Verfahren ein Großteil der Rechtssuchenden gerade keine (!) gute rechtliche Beratung wünscht, sondern die eigene Meinung bestätigt haben will. Mehr als dem Mandanten zu sagen, dass dessen Ansicht vielleicht nicht die besten Erfolgsaussichten hat, muss der Anwalt nicht tun. Als Interessenvertreter kann man auch Interessen vertreten, die scheiße sind.
 
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Du bist dir aber schon im klaren darüber, dass es zu einem Streit in der Regel 2 braucht?
 
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Würdest du dieser naiven Sicht auch noch weiter anhängen, wenn ich dich jetzt auf Zahlung von 1.000 EUR verklagen würde? Dagegen könntest du nämlich gar nichts tun außer zu zahlen oder den Rechtsstreit aufzunehmen.

Der Spruch ist schon im Alltag bescheuert. Auf den Rechtsstreit trifft er aber mal gar nicht zu. Denn dazu braucht es nur eine Person, nämlich den Kläger. Dem Rechtsstreit kann man nicht davonlaufen.
 
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So, und jetzt denk mal bitte weiter...

Wenn du mich zu unrecht in einen Rechtstreit ziehst, dann müsste ich unter Umständen zum Anwalt gehen. Im Gegensatz zu dir hätte ich aber nen guten Grund dafür. Würde also eine vernünftige Beratung usw erwarten.

Merke also:

Auch in kleinen Verfahren wünscht sich ein Grotßeil der Reschtssuchenden eine gute rechtliche Beratung.
 
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Mehr als dem Mandanten zu sagen, dass dessen Ansicht vielleicht nicht die besten Erfolgsaussichten hat, muss der Anwalt nicht tun. Als Interessenvertreter kann man auch Interessen vertreten, die scheiße sind.
Leider...
 

Teegetraenk

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Im Übrigen wollen wir mal nicht vergessen, dass gerade in den kleinen Verfahren ein Großteil der Rechtssuchenden gerade keine (!) gute rechtliche Beratung wünscht, sondern die eigene Meinung bestätigt haben will. Mehr als dem Mandanten zu sagen, dass dessen Ansicht vielleicht nicht die besten Erfolgsaussichten hat, muss der Anwalt nicht tun. Als Interessenvertreter kann man auch Interessen vertreten, die scheiße sind.

+ Aufklärung über wirtschaftliche Risiken/Kosten laut einem Artikel in der NJW letzte Woche
 
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