Aule2
Guest
Nun, eigentlich sollte man es ja drauf ankommen lassen!
Nach dem Motto: Wenn sich jemand Zugang verschafft hat => Nichtverantwortung wg grundsätzlichen Rechtsprinzipien beim BVG...;
Also ich mein, man müsste erstreiten, dass diese der Anschlussinhaber haftet-Regelung einfach nicht Verfassungskonform ist.
Nach dem Motto: Wenn sich jemand Zugang verschafft hat => Nichtverantwortung wg grundsätzlichen Rechtsprinzipien beim BVG...;
Also ich mein, man müsste erstreiten, dass diese der Anschlussinhaber haftet-Regelung einfach nicht Verfassungskonform ist.