Clawg
Guest
Ich denke mir sicherlich keine willkuerliche Definition fuer eine Republik ausOriginal geschrieben von sHaO-LiNg
Das ist so nicht haltbar.
Du reduzierst Demokratie auf ihren kleinstmöglichen Wesensgehalt, denkst dir für die Republik aber eine willkürliche Definition aus.
Z.B. Deutschland ist in erster Linie eine Republik, und das nicht nur, weil es Bundesrepublik heisst. Das Grundgesetz beschneidet den/die Herrscher, was z.B. durch Gewaltenteilung ermoeglicht wird.
Was ist denn die 'eigentliche' Wortbedeutung von Republik deiner Meinung nach?Das ist keine legitime Vorgehensweise. Entweder hältst du beide Begriffe so nah wie möglich an ihrer eigentlichen Wortbedeutung,
Eben diesen Bedeutungswandel, die Verwischung zwischen Demokratie und Republik, kritisiere ich. Man kann nicht einerseits von Demokratie reden, wenn es um Wahlen geht und gleichzeitig wenn es um solche Gerichtsentscheidungen geht. Gewaltenteilung hat nichts mit Demokratie in der Grundbedeutung zu tun.oder du betrachtest beide im Zusammenhang des Bedeutungswandels, den sie von ihrer Entstehung bis heute durchlaufen haben.
Wenn man beides gleich setzt, dann darf man bei Mehrheitsentscheidungen nicht mehr von Demokratie reden, weil Mehrheitsentscheidungen keine Gewaltenteilung oder Grundrechte beinhalten.