Ebay-Experten gefragt: Nach Versand Ware kaputt

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Original geschrieben von 21stMarine
Andere Frage: Wer hat den Schaden zu melden?

Empfänger oder Sender?
Der komische Kauz am anderen Ende Deutschlands meint nämlich, ich als Sender müsste den Schaden melden.
Na klar, ich habe auch mediale Fähigkeiten, die es mir erlauben zu erkennen, ob ein Paket heile ankommt... :flop:

Rein logisch betrachtet kann ein Sender es gar nicht merken, wenn ein Paket zu Bruch geht, sofern man nicht telefonisch oder per eMail in Kontakt steht.

Klärt mich auf :confused:

der typ hat sich dumm ausgedrückt, ich denke gemeint ist folgendes:

Er als empfänger ist nicht Vertragspartner der Post, sondern nur du als versender und somit auftraggeber. Dementsprechend kannst auch nur du gegenüber der Post Schadensersatzansprüche geltend machen und er guckt solange du das nicht machst in die röhre (von komplexen konstruktionen wie drittschadensliquidation mal abgesehen).
Ich hatte selber eine vergleichbare situation vor einigen Jahren und der regelfall der Abwicklung mit der Post sieht so aus, dass du die Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Post entweder selbst geltend machst oder an ihn abtrittst, imho hatte die Post hierfür auch ein Standardformular.

Ansonsten schließ ich mich Terras ausführungen an, ihr seid beide Privatleute, daher geht die Gefahr des zufälligen untergangs auf den Käufer über, sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast.
 
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