Ebay-Experten gefragt: Nach Versand Ware kaputt

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Hi,

ich brauche "rechtlichen" Rat.

Ich habe über Ebay Porzellan verkauft.
Am 30.09. habe ich das Paket (standardmäßig 500€ versichert) in einem DHL Shop zum Versand abgegeben.
Am 10.10. erhielt ich eine Mail vom Empfänger, in der stand, dass das Paket mit einem zerbrochenen Teller angekommen sei. Mir wurde unterstellt, dass ich das Porzellan nicht ausreichend verpackt hätte - Zeitungspapier um jedes Teil, Styropor als Auskleidung und die Aufschrift "GLAS" auf dem Paket scheint nicht ausreichend genug gewesen zu sein.

Ich habe bei der Post angerufen und gefragt was man in so einem Fall macht.
Sie sagten mir, dass der Empfänger es binnen 7 Tagen bei der Post hätte melden müssen. Danach bekäme der Absender erst eine Benachrichtigung plus Unterlagen zur Schadensabwicklung etc. pp.

Abgesehen davon, ist es meiner Meinung nach für die Post nicht mehr nachvollziehbar, ob die Ware ausreichend verpackt war. Aus Kulanz würden sie angeblich den Schaden zurückerstatten.

Jetzt meine Frage:

Auf den 30.09. ist die Quittung für das Paket datiert. Zählen die 7 Tage ab diesen Zeitpunkt, oder tatsächlich erst nach erhalt des Paketes beim Empfänger?
Am Telefon hat es sich für mich angehört, als sei die Frist bereits abgelaufen.

Angenommen die Frist ist abgelaufen, was muss ich mir von der Abwicklung noch annehmen? Bin ich gezwungen den versteigerten Artikel wieder zurückzunehmen?
Ich bin in diesem Fall eher unkulant, da ich nicht grad freundlich angesprochen wurde...
 
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Original geschrieben von 21stMarine
Auf den 30.09. ist die Quittung für das Paket datiert. Zählen die 7 Tage ab diesen Zeitpunkt, oder tatsächlich erst nach erhalt des Paketes beim Empfänger?
Also der gesunde Menschenverstand sagt mir: Die Uhr tickt erst nach Erhalt des Paketes, wär ja sonst auch selten beschissen für den Empfänger.

Haste denn Fotos vom Paket gemacht als es fertig gepackt war? So als Beweis wie gut es gesichert war evtl.?

Ansonsten würde ich sagen, haben sich außer dir alle falsch verhalten (zumindest wenn der Empfänger wirklich zu lange gewartet hat). Ich würd gar nix zurücknehmen.
 
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ich arbeite bei DHL paket, und kann dir sagen... du bist schuld... die ware muss einen sturz aus 25 meter fallhöhe überstehen, erst dann ist sie gut genug verpackt... und die aufschrift GLAS bringt garnichts, genauso gut könntest du HALLO draufschreiben :ugly:
aber mit der frist -> 7 tage nach erhalt

die chancen dass die post den "fehler" mit der kaputten ware eingesteht stehen bei 0 - 0,5

wenn du in deiner auktion stehen hattest: keine garantie oder rücknahme oder keine haftung für transportschäden dann kann es sein dass du den artikel nich zurück nehmen musst
 
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Original geschrieben von idiot2.2
die ware muss einen sturz aus 25 meter fallhöhe überstehen
Ja, und die Detonation einer Atombombe sollte auch problemlos ausgehalten werden, was? Afaik gelten 80cm oder so, zumindest bei DPD.
 
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25m? Das teil hat (ohne Reibung) ne Geschwindigkeit von 80km/h.
Lassen wir es 40km/h schnell werden... Junge willst du da airbags und nen Fallschirm ranpacken? :(
 
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DAS IS VORSCHRIFT :8[:
ne im ernst, ihr glaubt garnicht wie es in so einem paketzentrum aussieht, glaubt ihr etwa das wird alles von a nach b getragen?? da gibt es riesige rutschen wo die pakete runterkommen, unter anderem auch fernseher usw, und die teile überschlagen sich usw knallen eben mit voller wucht da runter, wennn ihr das in n bissl zeitung einpackt is klar dass der scheiss kaputt geht
 
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Original geschrieben von Kuma

Ja, und die Detonation einer Atombombe sollte auch problemlos ausgehalten werden, was? Afaik gelten 80cm oder so, zumindest bei DPD.
lol die 80 cm werden nichmal eingehalten wenn du das paket vom lkw aufs band "beförderst" also erzähl mir nix wovon du keine ahnung hast:8[:
 
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Ich hab fast 3 Jahre bei UPS am Flughafen Köln/Bonn gearbeitet (zweitgrößtes HUB weltweit, da liefen innerhalb von 4 Stunden knapp 200.000 Sendungen durch), ich weiß also genau wie es da zugeht und abläuft. Und von 25m Fallhöhe war da logischerweise niemals die Rede (weiß allerdings net mehr wieviel cm Fallhöhe genau), davon abgesehen war UPS allerdings auch relativ kulant bei Schäden an Paketen (kein Wunder, so teuer wie sie sind). Ich denke, ich habe mindestens so viel Ahnung wie du, wahrscheinlich wie immer mehr.
 
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Original geschrieben von Kuma
[B wahrscheinlich wie immer mehr. [/B]
ja und eingebildet simmer heut auch wieder ned...
1:0 für dich :8[:
auf jeden fall weiss ich dass so von der arbeit, und ich hab auch schon öfter von arbeitskollegen die das gleiche problem mit der kaputten ware hatten, mitbekommen dass da nichts ersetzt wurde, wenn das zeug schlecht verpackt war...

und diese versicherung, is au so n komisches ding, da musste mal auf der page lesen von dhl was da alles mitversichert is und die bedingungen eben
 
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Ich will gar net abstreiten, dass DHL sicher andere Bedingungen hat, kenn mich mit dem Laden net aus. Aber 25m Fallhöhe sind übelst krass, sicher dass du dich net verhört/verlesen hast und 2,50m gemeint waren? Und das ist schon relativ viel eigentlich. Wobei ich auch net weiß, wies bei UPS heutzutage ausschaut, ist 2 1/2 Jahre her dass ich da geschafft habe.
 

Franzmann2

Guest
Original geschrieben von idiot2.2
ich arbeite bei DHL paket, und kann dir sagen... du bist schuld... die ware muss einen sturz aus 25 meter fallhöhe überstehen, erst dann ist sie gut genug verpackt...

das ist das lustigste was ich seit einiger zeit hier gelesen habe... :rofl2:
 

deleted_24196

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@idiot
wie soll man denn einen 24" tft einpacken damit dieser bei einem aus 25m NICHT kaputt geht?
 
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Original geschrieben von 21stMarine
Jetzt meine Frage:

Auf den 30.09. ist die Quittung für das Paket datiert. Zählen die 7 Tage ab diesen Zeitpunkt, oder tatsächlich erst nach erhalt des Paketes beim Empfänger?
Am Telefon hat es sich für mich angehört, als sei die Frist bereits abgelaufen.

Angenommen die Frist ist abgelaufen, was muss ich mir von der Abwicklung noch annehmen? Bin ich gezwungen den versteigerten Artikel wieder zurückzunehmen?
Ich bin in diesem Fall eher unkulant, da ich nicht grad freundlich angesprochen wurde...
Die Frist läuft ab Eingang der Sendung beim Empfänger.

So wie du es beschrieben hast, bin ich der Meinung, dass dies eindeutig ausreichend verpackt war. Da ich weiterhin davon ausgehe, dass du als nicht gewerblicher Verkäufer tätig warst, wirst du daher auch nichts zurück nehmen müssen. Der Empfänger wäre in diesem Fall auch vollständig beweispflichtig, dass
a) die Sendung bereits defekt bei ihm ankam, und
b) dass sie nicht ausreichend sicher verpackt wurde.

Ps. Ein Paket sollte so verpackt sein, dass es einen Sturz aus 1m Höhe ohne Beschädigung aushält (DHL).

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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ne der 1m stimmt auch nicht... hab mal gesucht und bei gls sinds 6 m so wie ich das jetz gelesen hab
bei dhl noch nix gefunden
 
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Hmm sehr viel länger als 3-4 tage wird der versand nicht gebraucht haben, warum meldet sich der spinner erst jetzt?


Btw. DHL ist der größte versandsaftladen den ich kenne... :8[:
 
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Also wenn was schiefgeht ist DHL wirklich dreck, in Sachen Nachverfolgung etc. bekommen die nix auf die Reihe. Allerdings hatte ich bei durchschnittlich 5 Paketen pro Monat in den letzten 4 Jahren auch erst 3 Mal einen Verlust zu verzeichnen, insgesamt also eine sehr gute Quote. Außerdem sind die meistens recht fix, auch bei Normalversand ist das Zeug meistens innerhalb von 1-3 Tagen hier. Bin also sehr zufrieden mit DHL, nutze allerdings seit einiger Zeit nur noch Packstationen.
 
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HA jetz hab ichs ^^ hab n kollegen gefragt, so wars:

GLAS sollte so verpackt sein dass es einen sturz von 25 meter aushält dann kann man sicher davon ausgehen dass es heile ankommt :top2:
 
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lol. ich glaub DHL sollte in der Lage sein ALLES was nen 25m Sturz überlebt, heile zuzustellen. -Saftladen.
 
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das ist z.B. ein grund warum man nicht die DHL zum versenden benutzen sollte.

Ich kaufe/verkaufe sehr oft bei ebay und die DHL hat es schon oft genug gebracht sachen durch schlechten transport kaputtzumachen.

Unter anderem den Hals einer teuren e-gitarre.

Ich versende bzw lasse nur noch von GLS,UPS,DPD, HERMES etc versenden...kostet im schnitt gleich viel und dort ging wirklich nie was schief...zumal die pakete meist nach 1 Tag schon beim empfänger sind und das tracking ausgezeichnet funktioniert...das kann man von DHL auch nicht behaupten.
 
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Original geschrieben von InTeRRupTor
das ist z.B. ein grund warum man nicht die DHL zum versenden benutzen sollte.

Ich kaufe/verkaufe sehr oft bei ebay und die DHL hat es schon oft genug gebracht sachen durch schlechten transport kaputtzumachen.

Unter anderem den Hals einer teuren e-gitarre.

Ich versende bzw lasse nur noch von GLS,UPS,DPD, HERMES etc versenden...kostet im schnitt gleich viel und dort ging wirklich nie was schief...zumal die pakete meist nach 1 Tag schon beim empfänger sind und das tracking ausgezeichnet funktioniert...das kann man von DHL auch nicht behaupten.

kann ich ehrlich gesagt nur zustimmen... GLS hatte ich auch die besten erfahrungen :[
 
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Kann ich überhaupt nicht bestätigen, kaputt war bei grob geschätzten 300 DHL-Sendungen überhaupt noch nie etwas.
 
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In meiner Auktion habe ich den Standardspruch eingebaut, "keine Gewährleistung, Garantie, Rückgabe etc.". Jedoch kein Wort von "keine Haftung bei Beschädigung während des Transportes".
Naja, werde ich für die Zukunft wohl machen.

Zum Glas und 25m:

Soviel Zeitungspapier kann ein Mensch gar nicht besitzen um Glas/Porzellan so zu verpacken, dass ein Sturz aus 25m glimpflig ausgeht.

Da ich Privatverkäufer bin, habe ich ehrlich gesagt nicht die Muße das Paket zurückzunehmen. Niemand kann mehr nachvollziehen WANN und WIE der Teller zerbrochen ist...
10 Tage nach Versand scheint mir arg lang. Ich Tippe da eher auf einen Unfall seitens des Empfängers. Mit dem aggressiven Ton in den Mails will er mich einschüchtern und so zur Rücknahme zwingen - so habe ich das Gefühl.

Ob ich das Paket zurücknehmen muss, weiß ich allerdings immernoch nicht :-D
 
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Schreib ihm einfach, dass du bereits bist ihm ne Packung Sekundenkleber zu bezahlen.
 
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Hallo

es kommt meistens auf die Verpackung an und liegt nicht größtenteils daran, wie mit den Paketen umgegangen wird.

wir verschicken auf der Arbeit ca 100-300 Pakete von sehr klein bis sehr groß täglich mit empfindlicher Unterhaltungselektronik.

verpackt wird professionell mit Luftpolstern, Styroporflocken usw. Je nach Geräteart etwas unterschiedlich. Transportschäden haben wir eigentlich nur wenn das Gerät nicht gut verpackt oder so empfindlich ist, das man es einfach ohne den orginal Herstellerkarton nicht 100% sicher verpacken kann und ausgerechnet dann, das Paket einen höheren Sturz mitmacht.

Verschickt wird mit DHL.
 
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Original geschrieben von 21stMarine
In meiner Auktion habe ich den Standardspruch eingebaut, "keine Gewährleistung, Garantie, Rückgabe etc.". Jedoch kein Wort von "keine Haftung bei Beschädigung während des Transportes".
Naja, werde ich für die Zukunft wohl machen.

Wird Dir wohl auch nichts nützen, denn dieser ganze ausschließen ist kompletter Schwachsinn.

Mann kann bestehende Gesetze nicht einfach ausschließen.

Du kannst ja z.B. Bog auch nicht einfach ne Zettel übergeben auf dem steht: "Ich schließe Haftbarkeit für [...blaaa..] aus".
Und ihm dann anschließend fröhlich dreinschauend einen Schraubenschlüssel über die Rübe ziehen.
-Vor Gericht kannst Du ja auf Deinen Haftungsausschluß im Zettel hinweisen. An der Reaktion des Richters wirste sehen woran Du bist ;) *

Und hier mal konkret nen bischen Fleisch:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,404510,00.html

Zur Sache ansich...ich würd versuchen DHL daran zu beteiligen.
Wenn nicht wäre es das vernünftigste Euch den Schaden zu teilen. -Niemnad hatt etwas davon.

Grüße



*
ok, Bog vielleicht schon :8[:




P.S.: Zerdeppert hat DHL auch noch nix, dafür innerhalb eines halben Jahres 4 Päckchen verschlampt 3 die ich versendet hab, eins das ich bekommen sollte.War 2006.
 
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Original geschrieben von 21stMarine


Zum Glas und 25m:

Soviel Zeitungspapier kann ein Mensch gar nicht besitzen um Glas/Porzellan so zu verpacken, dass ein Sturz aus 25m glimpflig ausgeht.

es gibt aber helden die 8 weinflaschen innen alten verknitterten mit 2 streifen kreppband zugeklebten kraton verschicken ohne jeden schutz für die flaschen und wundern sich dann warum se ne siffe mit glasscherben geschickt bekommen :D
 
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Original geschrieben von idiot2.2
HA jetz hab ichs ^^ hab n kollegen gefragt, so wars:

GLAS sollte so verpackt sein dass es einen sturz von 25 meter aushält dann kann man sicher davon ausgehen dass es heile ankommt :top2:
Naja, noch besser wäre es, wenn es einen Sturz aus 100m aushalten würde, um ganz sicher zu gehen, meine ich...
Es ging hier ja um die Frage, wann DHL in die Haftung eintreten muss. In diesem Zusammenhang war die Auskunft eines Schalterbeamten bei der Post die genannten 1m. Beim Überfliegen der AGB habe ich hierzu keinen genauen Hinweis gefunden (kann sein, ich habs überlesen).

"Deine" 25m sind hierbei aber in mindestens 2-facher Hinsicht idiotisch.
Original geschrieben von 21stMarine
In meiner Auktion habe ich den Standardspruch eingebaut, "keine Gewährleistung, Garantie, Rückgabe etc.". Jedoch kein Wort von "keine Haftung bei Beschädigung während des Transportes".
Naja, werde ich für die Zukunft wohl machen.
Der Gefahrenübergang ist beim Privatverkauf ohnehin bei Übergabe an das Transportunternehmen. Und dieser Satz würde dich nicht von der Verpflichtung entbinden, die Ware versandgerecht zu verpacken.
Original geschrieben von 21stMarine
Ob ich das Paket zurücknehmen muss, weiß ich allerdings immernoch nicht :-D
Habe ich doch oben schon beantwortet. Nein, musst du nicht, m.E.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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Original geschrieben von idiot2.2


es gibt aber helden die 8 weinflaschen innen alten verknitterten mit 2 streifen kreppband zugeklebten kraton verschicken ohne jeden schutz für die flaschen und wundern sich dann warum se ne siffe mit glasscherben geschickt bekommen :D
schicken die sichs selber zu ??

Warum das? Um kaputte Siffe für teuer Geld zu schlürfen ?? :ugly:
 
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Original geschrieben von Kuma
Kann ich überhaupt nicht bestätigen, kaputt war bei grob geschätzten 300 DHL-Sendungen überhaupt noch nie etwas.

Und wie viele von den 300 sendungen waren so unkaputtbare dinge wie dvds, cds, pc spiele, bücher o.ä.? :8[:
 
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Das hab ich ehrlich gesagt absichtlich verschwiegen, hihi 8[
 
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Also wenn ich nicht ganz auf dem Holzweg liege (Schuldrecht AT ist nicht mehr ganz so frisch), geht das Risiko doch bei Abgabe der geschuldeten Sache (Versandkäufe = Schickschuld) an den Dritten (also hier die DHL) auf den Versender über und man selbst ist von seinen Hauptpflichten mit Aufgabe des Paketes befreit.

Aber kA wie das nu genau mit den Nebenleistungspflichten ist wie hier zB. dass man Porzellan eben sorgfältig einzupacken hat.

25m Sturz? Also wenn DHL dafür haftbar gemacht werden könnte (was ich stark glaube), wird wohl kein Richter Deutschlands diese interne Richtlinie der DHL nachvollziehen können. Wasn das fürn Schmarrn?

€: Achja, wie immer keine Rechtsberatung hier, sondern lediglich persönliches Brainstorming.^^
 
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Andere Frage: Wer hat den Schaden zu melden?

Empfänger oder Sender?
Der komische Kauz am anderen Ende Deutschlands meint nämlich, ich als Sender müsste den Schaden melden.
Na klar, ich habe auch mediale Fähigkeiten, die es mir erlauben zu erkennen, ob ein Paket heile ankommt... :flop:

Rein logisch betrachtet kann ein Sender es gar nicht merken, wenn ein Paket zu Bruch geht, sofern man nicht telefonisch oder per eMail in Kontakt steht.

Klärt mich auf :confused:
 
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Ich würde sagen, der Typ mit dem du geredet hast, ist ein Idiot. Oder du hast ihn falsch verstanden.
 
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Ich würde ihm sagen er soll sich mal kräftig ins knie ficken, dass die frist wohl schon abgelaufen ist, weil er sich ewig nicht gemeldet hat und, dass das jetzt nicht mehr dein problem ist.
 
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Ob die Verpackung den "Versandbedingungen DHL" (s. Anhang) entsprochen hat, lässt sich ohne Augenschein nicht beurteilen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, bist du für den Schaden verantwortlich. Die mangelhafte Verpackung müsste dir aber nachgewiesen werden.

Ich an deiner Stelle würde den Schaden unverzüglich, schriftlich und formlos bei der DHL anzeigen und den Empfänger auffordern, seinerseits unverzüglich eine formale Schadensanzeige zu stellen (s. Anhang). Solange der Kaufvertrag Bestand hat, würde ich ggf. die Annahme einer Rücksendung verweigern.

Anlagen/Links:
PDF: DHL: Versandbedinungen (siehe insb.: Abschnitt 3.2 Abs 1)
PDF: DHL: AGB (siehe insb.: Abschnitt 6)
Web: DHL: Reklamation
PDF: DHL Formular: Schadensanzeige
 
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Original geschrieben von Kuma
Ich würde sagen, der Typ mit dem du geredet hast, ist ein Idiot. Oder du hast ihn falsch verstanden.

Ich denke nicht, dass ich ihn falsch verstanden habe, wenn ich in der Mail diesen Satz lese: "Sie als Absender müssen den Schaden melden. Ich habe damit überhaupt nichts zu tun! Wenn ich diesbezüglich nichts von Ihnen höre, muss ich es Ebay melden"
:stupid:

Solche Kuriositäten erhalte ich von dem.
Am besten soll die Flocke es Ebay melden, dann habe ich Ruhe. :eek3:
 
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Schwachsinn. "Sie als Absender..." Will der das Du in die Kristallkugel siehst ??

Sag ihm Du überweist ihm aus einmaliger Kulanz was - Frag nach den Kontodaten und dann buch gleich noch was ab , für soviel Dummheit.
man man man
so ein depp, beileid für so nen nervkram !
 
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Ich bleib dabei:
Aus meiner Sicht bist du nach §447 BGB deiner Schuld aus dem Kaufvertrag bzw. dem Versendungskauf befreit, vorausgesetzt du hast das Porzellan wirklich gegen Bruch gesichert.


§447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Die Übergabe und Eigentumsverschaffung gemäß §433 I BGB bzw. §929 BGB (deine Pflicht aus dem Kaufvertrag) an dem Porzellan wird hier also vom Gesetz fingiert.

Die Beweislast liegt beim Käufer, wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz nach §280 I BGB gegenüber dir bzw. der DHL geltend machen will.

Die Frist beginnt afaik ganz normal dann, wenn der Käufer Kenntnis vom Mangel erlangen konnte, also der Übernahme des Porzellans.

Soweit mein Kenntnisstand, keine Garantie!:D
 
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hört sich doch ganz gut an :D

Pfeffer ihm doch einfach mal die Paragraphen die Terra genannt hat um die Ohren.
Am besten fährste direkt hin mit den paar dicken BGB Wälzer und schlägst damit zu.

:angel:
 
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