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- 14.03.2003
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Hi,
ich brauche "rechtlichen" Rat.
Ich habe über Ebay Porzellan verkauft.
Am 30.09. habe ich das Paket (standardmäßig 500€ versichert) in einem DHL Shop zum Versand abgegeben.
Am 10.10. erhielt ich eine Mail vom Empfänger, in der stand, dass das Paket mit einem zerbrochenen Teller angekommen sei. Mir wurde unterstellt, dass ich das Porzellan nicht ausreichend verpackt hätte - Zeitungspapier um jedes Teil, Styropor als Auskleidung und die Aufschrift "GLAS" auf dem Paket scheint nicht ausreichend genug gewesen zu sein.
Ich habe bei der Post angerufen und gefragt was man in so einem Fall macht.
Sie sagten mir, dass der Empfänger es binnen 7 Tagen bei der Post hätte melden müssen. Danach bekäme der Absender erst eine Benachrichtigung plus Unterlagen zur Schadensabwicklung etc. pp.
Abgesehen davon, ist es meiner Meinung nach für die Post nicht mehr nachvollziehbar, ob die Ware ausreichend verpackt war. Aus Kulanz würden sie angeblich den Schaden zurückerstatten.
Jetzt meine Frage:
Auf den 30.09. ist die Quittung für das Paket datiert. Zählen die 7 Tage ab diesen Zeitpunkt, oder tatsächlich erst nach erhalt des Paketes beim Empfänger?
Am Telefon hat es sich für mich angehört, als sei die Frist bereits abgelaufen.
Angenommen die Frist ist abgelaufen, was muss ich mir von der Abwicklung noch annehmen? Bin ich gezwungen den versteigerten Artikel wieder zurückzunehmen?
Ich bin in diesem Fall eher unkulant, da ich nicht grad freundlich angesprochen wurde...
ich brauche "rechtlichen" Rat.
Ich habe über Ebay Porzellan verkauft.
Am 30.09. habe ich das Paket (standardmäßig 500€ versichert) in einem DHL Shop zum Versand abgegeben.
Am 10.10. erhielt ich eine Mail vom Empfänger, in der stand, dass das Paket mit einem zerbrochenen Teller angekommen sei. Mir wurde unterstellt, dass ich das Porzellan nicht ausreichend verpackt hätte - Zeitungspapier um jedes Teil, Styropor als Auskleidung und die Aufschrift "GLAS" auf dem Paket scheint nicht ausreichend genug gewesen zu sein.
Ich habe bei der Post angerufen und gefragt was man in so einem Fall macht.
Sie sagten mir, dass der Empfänger es binnen 7 Tagen bei der Post hätte melden müssen. Danach bekäme der Absender erst eine Benachrichtigung plus Unterlagen zur Schadensabwicklung etc. pp.
Abgesehen davon, ist es meiner Meinung nach für die Post nicht mehr nachvollziehbar, ob die Ware ausreichend verpackt war. Aus Kulanz würden sie angeblich den Schaden zurückerstatten.
Jetzt meine Frage:
Auf den 30.09. ist die Quittung für das Paket datiert. Zählen die 7 Tage ab diesen Zeitpunkt, oder tatsächlich erst nach erhalt des Paketes beim Empfänger?
Am Telefon hat es sich für mich angehört, als sei die Frist bereits abgelaufen.
Angenommen die Frist ist abgelaufen, was muss ich mir von der Abwicklung noch annehmen? Bin ich gezwungen den versteigerten Artikel wieder zurückzunehmen?
Ich bin in diesem Fall eher unkulant, da ich nicht grad freundlich angesprochen wurde...