Ebay: Definition "gebraucht" - Problem mit Handy

RRA^StArFiRe

Guest
dann musst du ja dein leben lang nur mit rechtsstreitigkeiten beschäftigt sein.
so ziemlich jede 'dubiose' firma lebt von mündlichen verträgen und verschweigen von kosten.
ups z.b.
die liefern dir n paket, und 2 wochen später gibs ne fette rechnung von wegen zoll und unkosten etc.
und mussts bezahlen, weil du bei annahme des pakets unterschrieben hast.
 
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ich will damit nur sagen, dass ich so etwas nicht einfach akzeptiere.

wuerdest du an meiner stelle dies einfach so akzeptieren?
 

uLti_inaktiv

Guest
Naja gut, Gegenstand Eures Vertrages ist eben aber auch geworden, daß das Handy "schön" ist. "(...) verkaufe ich dieses schöne Handy."

Fraglich ist also hier, ob das Handy nicht bereits von § 434 I 1 abweicht. Schließlich war als Beschaffenheit ein schönes Handy vereinbart. Mithin kann man bei derartigen Abnutzungen und Beschädigungen nämlich gerade nicht mehr von einem schönen Äußeren des Handies ausgehen.

Und ich muß Dir schon Recht geben Drohne. Dreist ist dieses Verhalten des Verkäufers allemal.
 
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Original geschrieben von Dr. OhnE
ich will damit nur sagen, dass ich so etwas nicht einfach akzeptiere.
wuerdest du an meiner stelle dies einfach so akzeptieren?
Ich an deiner Stelle würde sowas zukünftig durch Rückfragen beim Verkäufer vor dem Kauf genauer klären, soweit dies möglich ist.

Original geschrieben von uLti
Naja gut, Gegenstand Eures Vertrages ist eben aber auch geworden, daß das Handy "schön" ist. "(...) verkaufe ich dieses schöne Handy."

Fraglich ist also hier, ob das Handy nicht bereits von § 434 I 1 abweicht. Schließlich war als Beschaffenheit ein schönes Handy vereinbart. Mithin kann man bei derartigen Abnutzungen und Beschädigungen nämlich gerade nicht mehr von einem schönen Äußeren des Handies ausgehen.
Schönheit ist kein objektives Kriterium. Wer soll denn verbindlich festlegen, was schön ist und was nicht? Im Auge des Betrachters kann auch ein Handy mit optischen Mängeln oder Gebrauchsspuren insgesamt noch "schön" sein.
Der Verkäufer hat natürlich das Recht, sein Handy als schön zu bezeichnen.

Den Zustand des Handys hatte der Verkäufer als "gebraucht" angegeben.
Das "Problem" ist vorliegend, dass das Handy technisch offenbar korrekt funktioniert.
 

RRA^StArFiRe

Guest
jo, zwischen "schön" und "optisch makellos" liegen welten.
"schönes handy", da hätter auch schreiben können "tolles ding".

und naja, ich müsste mich gar nicht erst vor die wahl stellen, sowas zu akzeptieren oder nicht.
ich würd einfach gleich 25€ für neue schalen ausgeben.

oder sind 25€ für dich so die welt? dann versteh ich nicht, warum du dir so´n 'teures' handy holst.
 
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hat der threadersteller jetzt mal den verkäufer nach den o2 originalunterlagen gebeten? alleine schon um im schadenfall von der garantie bzw. gewährleistung gebrauch machen zu können. stellt sich hierbei heraus, dass das handy gar nicht aus einer vertragsverlängerung ist würde ich den vertrag wie oben schon mehrfach geschrieben anfechten.
 

Devotika

Guest
Das ist eigentlich das typische Ebayerverhalten.

Im Allgemeinen gilt: wenn keine Fotos dabei sind und die Artikelbeschreibung nicht präzise ist, dann ist da etwas faul.

In Zukunft bei sowas garnicht erst mitbieten.
 
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