Ebay: Definition "gebraucht" - Problem mit Handy

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Stgt
Hi,

ich habe vor einigen Tagen ein Nokia E65 ueber Ebay erworben.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=230175672404&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=013


Zustand: "Gebraucht"

Nun kam das gute Teil heute.

Hab mir das Teil angeschaut und musste feststellen, dass folgende "Gebrauchsspuren/Beschaedigungen" vorhanden sind:


bild1kj3.jpg


bild2gs3.jpg



Nun habe ich den Verkaeufer kontaktiert, er meinte nach langem hin und her, dass er alles richtig gemacht habe, und das mit der Angabe "gebraucht" seiner Meinung nach alles korrekt angegeben wurde. Ich dagegen haette mich selbst erkundigen muessen, ob und welche Gebrauchsspuren an dem Handy vorhanden sind.

Ganz so locker seh ich das nun nicht.
Nun wollte ich

a) Meinungen dazu
b) was tun vs. den Verkaeufer

Hab vorhin noch mit einer Dame von Ebay telefoniert, die mir sagte, das solche "deutlichen und wesentlichen Gebrauchsspuren... der lack abblaettert.. vom Verkaeufer angegeben werden muessten"

thx
 
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Demoliert ist es schon, aber das sind halt Gebrauchtsspuren. Solange es technisch einwandfrei ist, hast du da leider keine Ansprüche zu haben.
 
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Bei nem Handy, das wirklich oft benutzt wird, ist sowas doch normal. Oder nicht?
 

Clawg

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Stimmt wohl nicht ganz mit dem Bild das er bei Ebay eingestellt hat ueberein ^_^

Wobei ich fuer 250 Euro niemals einen Gebrauchsgegenstand kaufen wuerde, bei dem nicht mindestens ein paar Bilder dabei sind :o


Mei, Optionen,
a) Angebot an Verkaeufer (z.B. Preisminderung), sonst negative Wertung
b) An Ebay wenden

Rechtliche Ansprueche, wie schon erwaehnt, hast du wohl keine (mit Ausnahme das mit den Bild, kA, wobei das schon SEHR niedrige Aufloesung hat...)
 
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Oh, jetzt hab ich mir mal den Ebay-Link angeschaut.

So ein Handy war bei der Beschreibung natürlich nicht zu erwarten:bored:

Ist natürlich scheiße. Und das für 240EUR
 
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Stgt
Folgendes:

Gebrauchsspuren gut und recht.

ABER!!

Der Freunde meiner Schwester hat seit 3-4 Monate exakt das gleiche Handy, traegt es _immer_ in seiner Hosentasche, und setzt es daher einer starken Belastung aus, was das Cover betrifft.

Sein Handy hat nun jedoch keinerlei solcher "Beschaedigungen".

Haette ich bei ihm das gesehen, dass hier und da die Farbe abbroekelt, waere das wieder was anderes, da ich aber das Gegenteil erfahren habe, bin ich mit dem o.g. geschilderten Zustand nicht einverstanden.
 
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Damit Ansprüche (z.B. Kaufpreisminderung) gegen den Verkäufer bestehen, muss die gekaufte Ware einen Mangel haben. Einen Mangel hat eine Sache dann, wenn sie beispielsweise nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Der Verkäufer hatte darauf hingewiesen, dass die Ware "gebraucht" sei. Somit sind mit Gebrauchsspuren zu rechnen. Handelt es sich hier tatsächlich nur um Gebrauchsspuren und keine gravierenden Beschädigungen, hat der Verkäufer das geliefert, was er nach dem Kaufvertrag schuldete.

Bei einem Rechtsstreit wärst du für das Vorliegen eines Mangels beweisbelastet. Ein Richter würde dann in eigenem Ermessen letztlich entscheiden.

Einen Gewährleistungssausschluss durch den Verkäufer konnte ich nicht finden. Der Hinweis "Kein Rückgaberecht" kommt dem wohl nicht gleich.
Sollte ein Mangel vorhanden sein, hättest du vorliegend demnach Gewährleistungsansprüche.

Ob es sich hier lohnt, den Verkäufer zu verklagen, möchte ich bezweifeln. Eine große Chance auf Erfolg sehe ich nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr.
 
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Naja, der Artikelbeschreibung "Ich habe das Handy aus einer Vertragsverlängerung bei O2 bekommen. Da ich meinen Vertrag nun erneut verlängern konnte,verkaufe ich dieses schöne Handy!" ist nicht wirklich zu entnehmen, dass das Handy solch erhebliche "Gebrauchsspuren" aufweist, die keinesfalls als normal zu bezeichnen sind. Der Verkäufer hätte meiner Meinung nach schon explizit auf diese hinweisen müssen.
 

reh

Guest
Sowas ist doch net gebraucht... oder zählt nu auch "damit Fussball gespielt" als Gebrauchsspur? So sah bei mir bisher noch kein Handy aus, wie sieht es denn bei so einem Handy mit einer neuen Schale aus? So lange das Display noch in gutem Zustand ist und ne neue Schale net die Welt kostet könnte man die doch sonst auswechseln, oder net?
Normale Gebrauchsspuren sehen imho aber ganz anders aus.
 
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Wo die Grenze der "normalen Gebrauchsspuren", bzw. Gebrauchsspuren, mit denen der Käufer nach der Artikelbeschreibung zu rechnen hat, zu wirklichen Beschädigungen überschritten ist, ist wie gesagt Ermessensache.

Bedenkt, dass der Richter im Zweifel für den Angeklagten, vorliegend den Verkäufer entscheiden wird und den Käufer die volle Beweislast trifft.
 

TheRine

Guest
also imo muss der Käufer die Beschaffenheit seiner Ware ehrlich angeben. Deswegen hat die sau auch kein echtes Foto reingestellt.

Unter gebrauchten Zustand erwartet doch keiner so ein ruiniertes Handy.
 
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Das dumme ist halt auch, dass du bei ebay als Käufer IMMER der Gearschte bist. Selbst ne (zu Recht gegebene) schlechte Bewertung bringt nichts, weil dir der Spack dann auch aus Trotz eine geben kann, auch wenn du alles richtig gemacht hast. Naja, ebay ist eh Dreck, benutze ich schon seit 6 Jahren nicht mehr weils so beschissen ist.
 
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Gebraucht = nicht neu
mehr heisst es ja halt nicht.
Gebraucht kann sehr varieren ...
 
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würd mit anwalt drohen, es gibt denk ich sowas wie absichtliche zurückhaltung von informationen, müsste dann betrug sein oder?

gogo
 
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Wie gesagt, wenn es technisch einwandfrei ist, dann sind schönheitsfehle/leichte beschädigungen wohlin kauf zu nehmen
 
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Stgt
Fuer mich sind hier absichtlich wesentliche Details vorsaetzliche verschwiegen worden.

§123
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

werde daher am Montag erstma n Prof nach seiner Meinung fragen.

Gerne verarschen lasse ich mich nicht.
 
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und direkt nochma 6 euro fürn unversicherten versand. oder war die verpackung aus gold?:top2:
 
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ich denke bei einem rechtsstreit hat er keine chance (außer siehe letzter absatz) bzw. maximal 50%, würde er es bis zum maximum (gerichtsverhandlung) treiben dann käme vermutlich ein unanfechtbarer vergleich heraus; ohne rechtsschutz könnte das also nicht gerade billig werden (anwaltskosten + halbe gerichtskosten).

es könnte aber auch passieren, und mittlerweile gibt es immer mehr richter die auch etwas ahnung vom internethandel haben, dass der richter der auffassung sein könnte, dass man bei einem handy mit gebrauchsspuren und ohne reales bild, sogar ohne eines angefordert zu haben, davon ausgehen muss, dass die gebrauchsspuren nicht gerade unauffällig sind.

so sehe ich persönlich das übrigens auch, siehe claw. jemand der ein teures handy vertickt aber bewußt kein bild davon reinstellt hat dafür sicherlich seine gründe.

das geile ist ja aber, im gegensatz zu papaschlumpf der die paar euros versandkosten rügt oder scheinkultur der die einzige negative bewertung rausgepickt hat, dass der verkäufer in diesem fall bereits in den letzten paar monaten 2 andere handys ohne bild verkauft hat, alle stammen angeblich aus einer o2 vertragsverlängerung.

bereits hier wäre ich VOR dem kauf stutzig geworden und genau hier könnte bei einem rechtsstreit ein knackpunkt liegen. das handy ist nicht allzu alt, soll er erstmal nachweisen, dass das handy wirklich aus einer o2 vertragsverlängerung stammt, und falls wirklich, von wann die ist. falls die sehr neu ist sind das keinesfalls übliche gebrauchsspuren mit denen man als käufer rechnen könnte.

was ich jetzt erst sehe: aktionen von wegen: "teil des geldes zurück oder negative bewertung!" sind rechtlich sehr bedenklich und dürfte gerade in einem rechtsstreit wegen der sache an sich nicht sehr förderlich sein.

und wenn du schon einen teil des geldes quasi zurücknötigst, dann solltest du ca. 25 € max zurückfordern; so teuer dürfte es dich in etwa kosten das cover auszutauschen.
 
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Stgt
hab nun mal ne nette mail geschrieben, dass ich den vorfall ebay melden werde, und ich mir weitere schritte vorbehalte, sofern sie nicht mit meinem vorschlag der rueckabwicklung einverstanden sind.

mo mal zum Prof, wenigstens ne kostenlose rechtsberatung ;)

ich glaube selbst, dass der verkaeufer dann doch einsicht haben sollte, sein kleinere betruegerei eingesteht, und das handy zurueck nimmt.
 
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Original geschrieben von aMrio
(...)bereits hier wäre ich VOR dem kauf stutzig geworden und genau hier könnte bei einem rechtsstreit ein knackpunkt liegen. das handy ist nicht allzu alt, soll er erstmal nachweisen, dass das handy wirklich aus einer o2 vertragsverlängerung stammt, und falls wirklich, von wann die ist. falls die sehr neu ist sind das keinesfalls übliche gebrauchsspuren mit denen man als käufer rechnen könnte.(...)
Wenn er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten will, ist er als Käufer im Zweifel in der Beweispflicht.
Desweiteren wäre dieser Hinweis des Verkäufers nur dann relevant, wenn er ihn durch diesen Satz zum Kauf bewogen hätte, was man durchaus bezweifeln kann. Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass er das Handy deshalb kaufte, weil es aus einer Vertragsverlängerung stammt.

Über das Alter des Handys macht der Verkäufer keine genauen Angaben. Deshalb kann er ihn hierin wohl auch nicht getäuscht haben.
Das Handy wurde im Zustand als "gebraucht" bezeichnet. Was anderes wäre es, wenn er diesem Gerät einen "guten Zustand" angedichtet hätte.
Hierzu wäre es aber trotzdem mal wichtig, das Handy real genau anzusehen. Auf den Fotos ist dies nur schwer richtig zu bewerten.

Übrigens sehe ich es genauso, dass er als Käufer hier wegen der Intensität der Gebrauchsspuren durch eine Nachfrage vor dem Kauf sich hätte Klarheit verschaffen können. Hätte er als Käufer zusätzlich auf die Relevanz dieser Nachfrage hingewiesen, wäre bei unrichtigen Angaben des Verkäufers mit Sicherheit eine arglistige Täuschung gegeben.
 
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doch genau da könnte doch der knackpunkt lesen; hast du sicherlich überlesen. der verkäufer schreibt: "habe das handy nun aus einer vertragsverlängerung erworben". mithin kann dann man hier durchaus davon ausgehen, dass das handy 1. neueren datums ist, 2. entsprechende quittungen vorliegen und 3. normale gebrauchsspuren innerhalb so kurzer zeit nicht allzu tragisch ausfallen dürften.

aber für diese beweisführung benötigt man eben die o2 unterlagen.

und durch das "nun" könnte das durchaus relevant sein, auch dass das handy aus einer vertragsverlängerung stammt. es ist nämlich durchaus nicht unwichtig davon ausgehen zu können, dass das handy nur einen und zudem noch kurzfristigen vorbesitzer hat.

so wie das handy aber aussieht war es sehr lange im privatgebrauch und stammt vermutlich, nach sichtung der anderen jüngeren auktionen mit handys aus einer angeblichen o2 vertragsverlängerung des gleichen verkäufers, eben nicht aus einer "nun" erfolgten o2 vertragsverlängerung.

da kauft sicher jemand auf dem flohmarkt oder so stark gebrauchte handys und vertickt sie halt weiter, ist sogar zu blöd sich nen neuen text einfallen zu lassen.
 
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Selbst wenn es nur 1 tag gebraucht wäre, muss man mit beschädiogungen rechnen.
 
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Original geschrieben von Fragman[XiC]
Selbst wenn es nur 1 tag gebraucht wäre, muss man mit beschädiogungen rechnen.
deswegen rede ich ja auch eigentlich davon, zu erklären ob das handy wirklich neu ist, keinen weiteren vorbesitzer hatte und aus einer vertragsverlängerung stammt. es liegt sodann vermutlich irgendwas anfechtbares vor.

genauso wie man ein auto auch nicht einfach weiterverkaufen kann und dabei erzählen darf man selbst wäre der 1. eigentümer.
 

DouglasQuaid

Guest
Mehr Ebayfehler kann man wohl nicht begehen:

1. Lieblose Auktion ohne besondere Angaben oder gar Fotos zu dem zur Auktion angebotenen Artikel. Bei Artikeln über 100 € Warenwert sollte so etwas selbstverständlich sein.

2. Windiger Verkäufer, siehe Bewertungen bzw. seine letzten Auktionen. Wie oft verlängert er bitte seine Verträge? Daran sieht man schon, dass er unseriös ist.

3. Idiotennick

Fazit: selbst schuld, lern erstmal nen bischen besser surfen :)
 
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Frag doch mal den anderen "Geschädigten" was bei ihm rausgekommen ist. Vielleicht hat sich da schon was getan.
 
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ich würde nie im leben einen gebrauchten artikel kaufen, wenn es keine originalen Bilder gibt.
Der Kerl hats geschickt gemacht, damit konnte er den tatsächlichen "Schaden" vertuschen und hat sich mit dem Eintrag "Gebrauchspuren" abgesichert...

Ruf und klär das direkt mit ebay ab... und zeig denen die fotos..!!

Einer seiner Bewertungen:

Leider Fall für d.Anwalt; verschweigt wichtige Details (Änderung) beimText +Foto
tulpenausamsterdam ( 1293 [Bewertungspunktestand von 1.000 bis 4.999] )
08.02.05 19:30


*
Antwort von rauschkauf23 (14.02.05 17:54):
bei Unklarheiten erst fragen, dann bieten...
 
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Mal nur so ne Idee...
Der Kerl hat auch bei den anderen Auktionen einen absolut identischen Beschreibungstext... scheint das wohl "in Serie" zu machen.

Jedes Handy hat doch auch eine ID über welche überprüft werden könnte (?) ob es als gestohlen gemeldet ist, bzw kann man allgemein etwas über die abstammung erfahren, oder? Ohne etwas unterstellen zu wollen, aber könnte doch sein, dass die Geräte nicht ganz "sauber" sind :bored:

Evtl. mal der Option nachgehen, ich weiß nicht wie man sowas macht. Polizei? Provider?

MfG Clone
 
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Original geschrieben von Clone
Mal nur so ne Idee...
Der Kerl hat auch bei den anderen Auktionen einen absolut identischen Beschreibungstext... scheint das wohl "in Serie" zu machen.

Jedes Handy hat doch auch eine ID über welche überprüft werden könnte (?) ob es als gestohlen gemeldet ist, bzw kann man allgemein etwas über die abstammung erfahren, oder? Ohne etwas unterstellen zu wollen, aber könnte doch sein, dass die Geräte nicht ganz "sauber" sind :bored:

Evtl. mal der Option nachgehen, ich weiß nicht wie man sowas macht. Polizei? Provider?

MfG Clone
IMEI, im Handydisplay *#06# eingeben. Das zeigt die Seriennummer an. Man sollte sich bei verlorenen oder gestohlenen Handys nicht allzu viel Hoffnung machen, aber um vielleicht etwas über die IMEI herauszukriegen:
Handy und IMEI zur nächsten Polizeidienststelle mitnehmen und nachfragen, ob es gestohlen ist (?), alternativ damit Datenbanken wie diese hier durchsuchen:
http://www.handy-verloren.de/

Wenn das Teil tatsächlich gestohlen sein sollte, müsste man es wohl auch abgeben - ob nun auf legalem Wege erworben oder nicht ...
 
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http://pages.ebay.de/help/policies/non-selling-seller.html
Verkäufer müssen ihre Angebote richtig und vollständig beschreiben. Dabei müssen sie alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie eventuelle Mängel wahrheitsgemäß angeben.

So, klare Sache nun. Der Verkaeufer hat klar gegen die Richtlinien verstoßen.

Habe ich bis morgen keine Antwort, werde ich nochmals telefonischen Kontakt aufnehmen, in Erfahrung bringen was der Verkaeufer dazu sagt.

Beharrt er auf seinem Standpunkt, setz ich hier alle Hebel in Bewegung.

Natuerlich haette ich eig. schon vorher checken muessen, dass es hier ned richtig ablaeuft.

Hinterher ist man immer schlauer, aus Fehlern lernt man.

Wenigstens n "Betrueger" entlarvt.
 
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Original geschrieben von aMrio
doch genau da könnte doch der knackpunkt lesen; hast du sicherlich überlesen. der verkäufer schreibt: "habe das handy nun aus einer vertragsverlängerung erworben".
Diesen Satz konnte ich auch nach erneutem Überfliegen (habe gerade keine Zeit, jeden Satz zu lesen) der Auktion nicht finden.

Was er jedoch schrieb: "Ich habe das Handy aus einer Vertragsverlängerung bei O2 bekommen. Da ich meinen Vertrag nun erneut verlängern konnte,verkaufe ich dieses schöne Handy!"

M.E. könnte das Handy danach aus einer Vertragsverlängerung von vor 2 Jahren (rein hypothetisch jetzt) stammen. _Nun_ verlängerte er den Vertrag _erneut_ und erhielt dadurch ein anderes Handy, welches er dann selber behält und das alte mit der Auktion verkauft.
Die anderen Auktionen des Verkäufers habe ich mir nicht angesehen und kann somit in diesem Zusammenhang keine Angaben machen.

@Dr.Ohne: So klar ist die Sache nach wie vor nicht. Es ist doch eben gerade die Frage, ob ein Mangel vorliegt oder ob die vorhandenen Gebrauchsspuren mit der Bezeichnung "gebraucht" ausreichend angezeigt/beschrieben (wenn auch nicht im Detail) wurden.
Und mit der Bezeichnung "Betrüger", auch wenn es in Anführungszeichen steht, wäre ich sehr vorsichtig.
 
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stimmt, da habe ich mich dann wohl verlesen ~

allerdings ist das handy erst vor rund 6 monaten überhaupt auf dem markt erschienen; hier wäre also durchaus die frage angebracht, ob wirklich neu von o2 und wirklich kein weiterer vorbesitzer; wie es eben die anzeige suggeriert.

derbe gebrauchsspuren sind übrigens nicht unbedingt ein mangel wenn vor gebrauchsspuren bereits "gewarnt" wird.
 

Benrath

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wow amrio hat zugegeben, dass er im unrecht war !
das ich das noch erleben darf.

naja ich würde noch ein bischen drohen und versuch den Preis zu drücken.. damit er einlenkt, deswegen nen rechtsstreit anfangen, wäre mir wohl zu stressig. es sei denn es geht partout nicht anders
 
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Original geschrieben von aMrio
allerdings ist das handy erst vor rund 6 monaten überhaupt auf dem markt erschienen; hier wäre also durchaus die frage angebracht, ob wirklich neu von o2 und wirklich kein weiterer vorbesitzer; wie es eben die anzeige suggeriert.

Wenn das stimmt, kann man davon ausgehen, dass das Handy aus einer aktuellen Vertragsverlängerung stammt, da man nach 6 Monaten noch kein neues Handy bekommt, auch wenn man sich direkt nochmals 2 Jahre bindet.
 
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Original geschrieben von aMrio
derbe gebrauchsspuren sind übrigens nicht unbedingt ein mangel wenn vor gebrauchsspuren bereits "gewarnt" wird.
Ja, natürlich. Es kommt entscheidend darauf an, was im Kaufvertrag _genau_ vereinbart wurde (Beschreibung Auktion).

In einem Rechtsstreit ist dies aber oft Auslegungssache und es ist nicht selten von der Ermessensentscheidung des Richters abhängig, ob man den Prozess gewinnt oder verliert.

@Dr.Ohne: Gibts schon was Neues? Was hat der "Prof" gesagt?
 
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Original geschrieben von SF)RaVeN

Ja, natürlich. Es kommt entscheidend darauf an, was im Kaufvertrag _genau_ vereinbart wurde (Beschreibung Auktion).

In einem Rechtsstreit ist dies aber oft Auslegungssache und es ist nicht selten von der Ermessensentscheidung des Richters abhängig, ob man den Prozess gewinnt oder verliert.

@Dr.Ohne: Gibts schon was Neues? Was hat der "Prof" gesagt?

Also, unser Dozent (Anwalt blah) meint, dass er es nicht auf einen Rechtstreit drauf ankommen lassen moechte, da eben wie gesagt, die Angabe fraglich is. Das muesste vorerst mal mit Ebay abgeklaert werden.

Und moegliche Erfolgsaussichten vor Gericht, sind dann wohl abhaenging von der Tagesform des Richters...

Naja, hier mal verarscht worden, wenn Ebay nichts macht, werd ich ne saftige Bewertung geben, aber erst in letzte Sekunde ;)
 

RRA^StArFiRe

Guest
öhm... so wie ich das sehe is nur das case beschädigt oder?

gib doch einfach 25€ aus
http://cgi.ebay.de/NOKIA-E65-Gehaeu...yZ141448QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

warum die weinerei? nur aus prinzip oder wie?
hol dir neues case, gib ihm ne durchschnittliche bewertung, von wegen nicht ausreichende produktbeschreibung und haks ab.

sowieso, wenn ich mirn handy gebraucht holn würde... immer gleich neue schalen holen.
is doch voll eklig, die person hat mit dem handy schon soviel gemacht. stundenlang ans ohr gehalten, in die ritzen geschwitzt etc. was da für keime in den ritzn sitzn ^^

naja, ich fänds bissl zu ugly :D



und lol, 238€ o_O da machn die 25€ auch nix mehr aus :D
 
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Original geschrieben von Dr. OhnE
Also, unser Dozent (Anwalt blah) meint, dass er es nicht auf einen Rechtstreit drauf ankommen lassen moechte, da eben wie gesagt, die Angabe fraglich is. Das muesste vorerst mal mit Ebay abgeklaert werden.

Und moegliche Erfolgsaussichten vor Gericht, sind dann wohl abhaenging von der Tagesform des Richters...
(...)
Ja, das sehe ich ähnlich.

Für die angesprochene Bewertung will ich dir aber noch den Rat geben, darauf zu achten, dass diese in ihrer Ausführung dann von der gesetzlichen Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Andernfalls läuft man Gefahr, eine Abmahnung durch den Anwalt des Verkäufers zu kassieren, wenn man ungeachtet dessen so richtig vom Leder zieht.

Sowas kann empfindliche Kosten nach sich ziehen.
Besonders Beschimpfungen wie "Betrüger" o.Ä. sollten im eigenen Interesse tabu sein; gleiches gilt aber auch für unwahre Tatsachenbehauptungen.
 
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Original geschrieben von =Starfire=
öhm... so wie ich das sehe is nur das case beschädigt oder?

gib doch einfach 25€ aus
http://cgi.ebay.de/NOKIA-E65-Gehaeu...yZ141448QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

warum die weinerei? nur aus prinzip oder wie?
hol dir neues case, gib ihm ne durchschnittliche bewertung, von wegen nicht ausreichende produktbeschreibung und haks ab.

sowieso, wenn ich mirn handy gebraucht holn würde... immer gleich neue schalen holen.
is doch voll eklig, die person hat mit dem handy schon soviel gemacht. stundenlang ans ohr gehalten, in die ritzen geschwitzt etc. was da für keime in den ritzn sitzn ^^

naja, ich fänds bissl zu ugly :D



und lol, 238€ o_O da machn die 25€ auch nix mehr aus :D

ich lass mich ungern verarschen, und so einer braucht nicht durch verschweigen mancher Dinge Kohle machen, die er sonst nie bekommen wuerde.
 
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