ebay again

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mal ganz dumm gefragt...das war nicht etwa eine von den "verkaufe eine Verpackung"-Spassauktionen?
 
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nein stand nix dergleichen drauf, war einfach nur sone Plastikhülle von DHL, hab ich auch noch nie gesehen, und nein, war ne seriöse Auktion also nichts mit sie bieten auf die originalverpackung oder sone späße
 
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Wie soll er denn jetzt beweisen, das die Kamera drinne war und wie soll ich beweisen das sie nicht drinne war ? Zeugen evtl ?
 
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Eröffne halt direkt nen Fall bei eBay. Da du mit Paypal bezahlt hast, bist du erstmal auf der sichereren Seite. Heb auch alles auf und mach auch direkt mal paar fotos von der dubiosen Verpackung
 
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Geh zur Post, sofern es als Packet verschickt wurde haben die das Gewicht des Packets gewogen.

Dadurch könntest du nachweisen, dass die Kamera schon nichtmehr da war, als du sie bekommen hast.

Außerdem wurde das Versendegewicht auch erfasst.

Behalt also in jedem Fall die komplette Verpackung.
 
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Geh zur Post, sofern es als Packet verschickt wurde haben die das Gewicht des Packets gewogen.

Dadurch könntest du nachweisen, dass die Kamera schon nichtmehr da war, als du sie bekommen hast.

Außerdem wurde das Versendegewicht auch erfasst.

Behalt also in jedem Fall die komplette Verpackung.

genau, das steht doch auch auf der quittung, falls ers abstreitet soll er dir mal den belege scannen und schicken
 
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Wie dumm ist eigentlich Ebay?

Entscheidung:
In diesem Fall wurde eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen. Auch wenn Sie für diese Transaktion keine Rückerstattung an den Käufer leisten müssen, wird dieser Fall bei der Ermittlung Ihres Verkäuferstatus berücksichtigt.

Bemerkungen:
Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, haben wir uns entschlossen dem Käufer keine Erstattung zu gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.

Warum bekommt der Käufer recht? Ich muss zwar keine Rückerstattung leisten, aber die schlechte Bewertung bleibt stehen.

Und dann die Beschreibung im Ebayportal:

Kommentare vom eBay-Kundenservice:
Da über den eBay-Käuferschutz nur Artikel abgesichert sind, die mit PayPal bezahlt wurden, können wir dem Käufer keine Rückerstattung gewähren. Sie müssen keine weiteren Schritte für diesen Fall unternehmen.
Endgültige Entscheidung:
Ihnen wurde keine Schuld zugesprochen.

Was jetzt? Erst zugunsten des Käufers, was ich damit gleichsetze, dass ich dann wohl Schuld hätte und im Portal hab ich plötzlich keine Schuld mehr.
 
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Ich würd das eher so interpretieren, dass aus des Sicht des Käufers diese Auktion nicht gut lief (denn de facto hat er ja wohl nichts bekommen) und daher ne negative Bewertung ok ist...daran bist du aber trotzdem nicht Schuld, weswegen du natürlich ihm sein Geld nicht widergeben muss
 
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Fall geöffnet, Verkäufer hat sich 10 Tage nicht gemeldet, Fall wurde an den Kundendienst uebergeben und zack war das Geld wieder da..
 
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