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Original geschrieben von MaRiO(d.S
Schwachsinn, du offenbarst deine Kleingeistigkeit. Nur weil es im deutschen Gesetz steht, heißt das noch lange nicht, dass es Recht ist.
Hübscher Stil, Zeugnis von Reife und Fähigkeit zur Differenzierung. Beziehe ich mich auf die geltende Rechtslage, beziehst Du Dich auf ein vermeintlichen Zustand des Sollens. Mag interessant sein, hat aber nichts mit der Diskussion zu tun. Wenn ein Recht besteht, kann und soll es auch eingefordert werden, genau das ist das Prinzip Rechtsstaat. Wie das Gesetz zustandekommt, ist im Prinzip Demokratie verankert. Meine Aussage ist demnach umfassend korrekt.
Net, wie die Gewichtung der widerstreitenden Rechtsgüter auszufallen hat, will ich gar nicht bewerten. Jedoch zeigt doch schon das Bedürfnis von Abwägung, dass jedes Interesse seine Berechtigung vor dem Gesetz hat.
Nur hat diese Frage nichts mit einer von Dir suggerierten Einflussnahme des Staates zu tun.
Aber wahrscheinlich habe wir schlicht ein unterschiedliches Staatsverständnis. Belassen wir es dabei.