Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen in NRW

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Original geschrieben von NetReaper
Grundsätzlich kann es immer vorkommen, dass jemand, den man nicht kennt, populistischen Müll erzählt. Eine Nachfrage ist weder ein Verbrechen noch ein schlechter Diskussionsstil.

Eine Nachfrage besteht aber aus: "Meinst du mit den Pädophilen Kinderschänder? Denn Pädophile begehen ja per se kein Verbrechen."

Dann würde man dich einfach für nen Klugscheißer halten, aber die gibts im Internet zu hauf. Das hier ist aber definitiv provozierend:

Bist du ein Fanatiker, der Gedankenverbrechen verfolgen will, oder weißt du einfach nicht, worüber du redest? Weder ein Hacker noch ein Pädophiler zu sein ist ein Verbrechen.


Wir unterhalten uns hier in dem Forum so, wie man sich als normaler Mensch auf der Straße unterhält. Wenn aus dem Kontext die Bedeutung eindeutig hervorgeht, dann ist das OK so. Ansonsten musst du damit rechnen in die Geek Ecke wie ein Clawg geschoben zu werden.
 

NetReaper

Guest
:lol:
Normalerweise halten nur BILD-Zeitungs Assis "Häcker" und "Pädos" per se für Verbrecher.

Und: wenn jemand auf offener Straße so dumm rumpöbeln würde, dann würde ich ihm das entsprechend beantworten. Oh, und ich habe schon einige Leute in meiner Umgebung darauf aufmerksam gemacht, was "Gedankenverbrechen" sind.
 
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Original geschrieben von NetReaper
:lol:
Normalerweise halten nur BILD-Zeitungs Assis "Häcker" und "Pädos" per se für Verbrecher.

Und: wenn jemand auf offener Straße so dumm rumpöbeln würde, dann würde ich ihm das entsprechend beantworten. Oh, und ich habe schon einige Leute in meiner Umgebung darauf aufmerksam gemacht, was "Gedankenverbrechen" sind.

Bist du dort genauso beliebt wie hier?
Ich glaube mit deiner penetranten Art schadest du deinem eigentlichen Anliegen eher, als daß du hier irgendwen von irgendwas überzeugen wirst.

Außerdem hat Greg auf deine Nachfrage ja konkretisiert, was er mit seiner Aussage eigentlich gemeint hat, von herumwinden und leugnen kann keine Rede sein.

Und das ganze Geschrei von wegen Hacker und Cracker erinnert mich ein wenig an die Zeit vor 10 Jahren, als Starcraft gerade rausgekommen ist, und es überall vor pubertierenden Script Kiddies gewimmelt hat - bist du in der Phase evtl irgendwie steckengeblieben? Wen interessiert es sonst bitte, ob umgangssprachlich bzw. in den Medien auch Hacker statt Cracker verwendet wird?
 

Clawg

Guest
Was ist denn hier passiert?
Warum kann man es nicht verstehen, dass in Diskussionen die Einbeziehung der anderen Person in die Argumente ein Tabu ist und in den meisten Fällen zu nichts führt?





Was die Pädophilie-Sache angeht:
Der Besitz und die Verbreitung ist deshalb strafbar, weil man sich dadurch erhofft, die Produktion des Materials zu stoppen und somit Kinder zu schützen. Derjenige, der damit erwischt wird, müsste erst einmal zeigen, dass er dem Hersteller in keinster Weise wirtschaftlich oder auf sonstige Weise in Verbindung steht. Desweiteren macht man sich schon deshalb strafbar, weil man davon ausgehen muss, dass es sicher nicht im Interesse der betroffenen Kinder geschah und (juristisch ausgedrückt) die Rechte der Bilder deshalb sowieso nicht übertragbar sind.

Die Frage ist, wie präventiv die Polizei agieren darf. Das eine Extrem wäre, dass die Polizei nur auf Anzeige hin arbeiten darf. Das andere Extrem wäre, dass sie beliebig ermitteln darf, auch ohne Anfangsverdacht.
Es ist schwierig da eine klare Position zu verteidigen. Was sicher ist, ist, dass es keine Frage eines Tausches von Freiheit gegen Sicherheit ist. Mehr Staatsgewalt bedeutet ja nicht, dass man sicherer ist (Taten des Staates selbst reduzieren dann irgendwann die eigene Sicherheit). Genauso bedeutet weniger Staatsgewalt nicht, dass man freier ist, die eigenen Rechte werden ja nicht mehr in dem Maße verteidigt.
Die einzige Frage ist, wie objektiv das Gesetz angewendet wird. Kann der Staat jeweils sein Handeln begründen oder setzt er seine Gewalt willkürlich ein?
Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass der Staat auch Computer durchsucht. Gegen nicht objektive Anwendung dieser Befugnis ist allerdings etwas einzuwenden.

Und natürlich beisst sich das Gesetz mit dem Verhalten des Staates, das nicht auf objektiven Gesezen beruht. Natürlich werden wir sehen, dass Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung z.B. dazu benutzt wird, Steuersünder (o.ä., gibt reihenweise nicht objektive Gesetze / Straftaten, wem mein Beispiel nicht zusagt füge eine andere ein) zu verfolgen.
Dann aber zu sagen, dass man deshalb diese Mittel nicht will ist nicht unbedingt richtig. Wenn man etwas für die Freiheit tun will, sollte man dafür sorgen, dass der Einsatz der legitimen Mittel objektiv erfolgt - und sich nicht grundsätzlich gegen die Mittel stellen. Es ist nun mal kein Freiheitsgewinn, wenn man der Strafverfolgung Steine in den Weg legt.

Ich würde es evtl mit Atomkraftwerken vergleichen. Es hilft nichts für oder gegen Atomkraftwerke zu sein, wofür man sein sollte, ist, dass die Atomkraftwerke möglichst sicher laufen.

Insgesamt wäre wohl der beste Maßstab, wie weit der Staat über die Polizei in die Privatsphäre eindringen darf, der, wie objektiv die Gesetze geschrieben sind und ausgeführt werden.
Man kann nicht ohne Einschränkung dafür oder dagegen sein.

Übrigens:
Nur weil du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind.
ugly_paranoid.gif
 

NetReaper

Guest
1. Was Kinderpornos angeht:
Logisch ist der Besitz und die Verbreitung aus den von dir genannten gründen verboten. Ist ja auch richtig und wichtig so. Allerdings klärt das noch nicht, warum sich jemand strafbar macht, der Comics zeichnet bei denen die Protagonisten ein wenig zu jung aussehen.

2. Sowas "lasches" wie Kinderpornos erlaubt ja noch keine Onlinedurchsuchung. Das haben die Richter ja festgestellt. Wäre ja auch noch schöner.
Da braucht es wie gesagt härtere Kaliber.

Die einzige Frage ist, wie objektiv das Gesetz angewendet wird. Kann der Staat jeweils sein Handeln begründen oder setzt er seine Gewalt willkürlich ein?

Schäuble hatte sich das ja so gedacht: die Polizei (BKA) darf 3 Tage lang ohne Richtervorbehalt mit Trojanern da schnüffeln, wo sie es für richtig halten, danach muss ein Richter ran.

Wie es mit den Hausdurchsuchungen aussieht, ist ja inzwischen bekannt. Die werden ja wegen jedem Pfurz abgestempelt. Die Karlsruher Richter haben ja dafür gesorgt, dass das so nichts wird. Aber die Absichten der Regierung waren sehr klar. Dass einem Schäuble ein Polizeistaat lieber ist als ein Rechtsstaat wird ja immer deutlicher.
 
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Inhaltlich halte ich das Urteil für überzeugend.

Dass Art. 10 GG den Schutz nicht erfassen würde, war meines Erachtens nach absehbar. Art. 13 GG ist im Zeitalter von mobiler Telekomunikation ersichtlich nicht ausreichend und dementsprechend gewürdigt worden.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Recht und Gesetz Art. 13 GG nur unter den Voraussetzungen der Absätze zwei bis sieben eingeschränkt werden kann. Dass rechtswidrige Hausdurchsuchungen stattfinden, ist Fakt. Dass Anträge auf Hausdurchsung in der Realität aber lediglich stumpf durchgewinkt werden, ist einfach absurd. Pauschale Aussagen verbieten sich ohnehin.

Trotzdem ist es erstaunlich, dass das BVerfG direkt ein neues Grundrecht aus dem Boden stampft. Zu erwarten war wohl viel eher, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden würde. Die Argumentation überzeugt jedoch. Denn soweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ledigich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfasst (Stichwort Volkszählung), schützt das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Gesamtheit der gespeicherten Daten. Bisher war durch Art. 10 GG lediglich der Übertragungsprozess geschützt, nicht aber die Gesamtheit der Daten als solche.

Dass das BVerfG nicht den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erweitert, sondern dezidiert ein neues Grundrecht schafft (nebenbei noch die Bedingungen an Schranken festlegt - was für ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber!), drückt offensichtlich den Missfallen der Verfassungsrichter gegenüber der grundrechtseinschränkenden Geisteshaltung des Gesetzgebers im Bereich informationstechnischer Systeme aus.
Zu kritisieren ist an einer solchen Rechtsbegründung sicherlich, dass das BVerfG nicht direkt durch den Wähler legitimiert ist und natürlich im Rahmen der Gewaltenteilung grundsätzlich keine Legislativfunktionen übernimmt. Scheitert der Gesetzgeber aber so nachdrücklich und eindeutig wie in diesem Fall, ist ein breites, über den Einzelfall hinausgehendes Tätigwerden wohl gut vertretbar.
 
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