NetReaper
Guest
Da:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
und da:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104134
Also ist die Onlinedurchsuchung nicht komplett gekippt, sondern bekommt hohe Hürden. Was hohe Hürden sind, kann man allerdings bei Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen sehen. Beide werden von den Richtern inzwischen nur noch abgenickt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104125
und da:
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt. Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen. Dies trifft aber nicht auf die Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zu, da sie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre darstellten.
Also ist die Onlinedurchsuchung nicht komplett gekippt, sondern bekommt hohe Hürden. Was hohe Hürden sind, kann man allerdings bei Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen sehen. Beide werden von den Richtern inzwischen nur noch abgenickt.