Bettwanzen Problem Rechtsfall?

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Hi,
ich lebe in einer dreier WG mit 2 anderen Typen.
Davon hatte einer (Mitbewohner A) Anfang des monats bettwanzen in seinem zimmer bemerkt und den kammerjäger gerufen. Das Zimmer wurde dann isoliert und für eine Zeit lang auf 70°C erhitzt, sodass die Bettwanzen hätten absterben sollen.
War auch ehrlich gesagt nicht überraschend. Er hat überall Klamotten im Zimmer liegen, manchmal sogar im Flur. Neulich erst stand wieder mal seine Sporttasche mit handtuch etc im Flur neben seiner Tür. Ich und der andere Mitbewohner (B) haben jedoch keine Bettwanzen im Zimmer, oder zumindest noch nicht bemerkt.
Da ich heut nicht zu Hause war schrieb mich nun Mitbewohner B an, dass Mitbewohner A immer noch Bettwanzen hat und wir wieder den Kammerjäger rufen müssten. Mitbewohner A habe sich schon informiert und man müsste diesmal die ganze Wohnung desinfizieren, was 3000€ kosten würde. Er möchte die Kosten nun teilen, da er das nicht alleine tragen kann und ansonsten ausziehen würde (lol).
Ich bin aber wenig gewillt das zu zahlen. Erstens ist mein Zimmer stets sauber und ordentlich. Zweitens hab ich (noch) keine Bettwanzen in meinem Zimmer bemerkt. Und drittens hab ich momentan als Student kein Einkommen und kann aufgrund meiner Gesundheit auch nicht einfach mal Arbeiten gehen um was zu verdienen. A hat jedoch angeboten die Hälfte von meinem Anteil zu übernehmen, sodass ich nur 500€ zahlen müsste.
Mitbewohner B scheint aber weniger Probleme damit zu haben die Kosten zu teilen.
Die Frage ist nun also, wie vorgehen. Wenn A auszieht und weigert sich die Kosten alleine zu tragen, bleiben die dann im Endeffekt auf mir und B sitzen? Die Kaution für die Wohnung war iirc nur ~560€, reicht also bei weitem nicht aus.
Im Notfall Anwalt anschalten? Aber wie beweist man, dass die A der Auslöser/Grund für die Bettwanzen war?
 
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Gib Gas, dass Du als erster aus der WG rauskommst... willste mit so einem ernsthaft Zusammenleben?
 
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Such dir eine andere Bude mit sauberen Mitbewohnern = win.
Ich würde einen Teil der Kosten nur dann übernehmen, wenn mir der Hausfrieden extrem wichtig ist (guter Kumpel o. Ä, wobei ich dem schon lange gewaltig meine Meinung gegeigt hätte).

Crossposter hier ey :motz:
 

TheGreatEisen

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Ging mir hier nicht oft bei juristischen Fragestellungen so, aber in diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass die Mandatierung eines RAs sinnvoll sein könnte. Macht doch mal ein (kostenloses) Erstberatungsgespräch.
 
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Mitbewonher B ist in der Tat ein guter Freund den ich auch schon seit Kindheit kenne. Haben zusammen Abi gemacht etc etc. Wir sind halt zusammen mit einem 3. damals eingezogen, der 3. hat aber sein Studium angebrochen und Mitbewohner A (uns vorher unbekannt) war dann der nachmieter.
Insofern will ich auch nicht unbedingt total assi sein und B hängen lassen, wir machen viel zusammen, haben gemeinsamen Freundeskreis etc.
 
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find ich eigentlich komisch, dass der Kammerjäger gleich die ganze Wohnung behandeln will.
Ich hatte auch mal Probleme mit Bettwanzen, und da ist nur das betroffene Zimmer ausgesprüht worden. Musste aber auch zweimal gemacht werden, nach dem ersten mal sind die Viecher wieder gekommen.
Man muss dafür übrigens nicht assi sein, sondern man kann die Dinger wirklich aus jedem beliebigen Hotel einschleppen. (naja bei einem 5 sterne hotel is es vermutlich schon unwahrscheinlicher aber afaik auch möglich.)

Aber das tragt jetzt natürlich alles nicht wirklich etwas zum Problem bei, wer die Sache zahlen muss ^^
 
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find ich eigentlich komisch, dass der Kammerjäger gleich die ganze Wohnung behandeln will.
Ich hatte auch mal Probleme mit Bettwanzen, und da ist nur das betroffene Zimmer ausgesprüht worden. Musste aber auch zweimal gemacht werden, nach dem ersten mal sind die Viecher wieder gekommen.
Man muss dafür übrigens nicht assi sein, sondern man kann die Dinger wirklich aus jedem beliebigen Hotel einschleppen. (naja bei einem 5 sterne hotel is es vermutlich schon unwahrscheinlicher aber afaik auch möglich.)

Aber das tragt jetzt natürlich alles nicht wirklich etwas zum Problem bei, wer die Sache zahlen muss ^^

Kammerjäger kam ja schon und hat nur das Zimmer behandelt mit Erhitzung. Die kamen jetzt aber nach ~2 Wochen wieder. Der kammerjäger meinte dann dass es wahrscheinlich ist dass sie auch im Flur sind und dadurch dann halt auch in den anderen Zimmern (unbemerkt) sein könnten.
Schon klar dass die theoretisch von überall kommen können, aber normalerweise wäscht man seine Kleidung/sich ja oft genug dass die Eier nicht in dem Maßen brüten dass es zum Befall kommt?
 
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Schon klar dass die theoretisch von überall kommen können, aber normalerweise wäscht man seine Kleidung/sich ja oft genug dass die Eier nicht in dem Maßen brüten dass es zum Befall kommt?

Nope, du solltest das vielleicht auch mal googlen, aber das passiert so:
eine Wanze schlüpft zufällig in der Nacht in deinen Koffer. Du tragst sie nach hause. Und dann kriecht das Vieh in irgendeine Ritze und vermehrt sich. Hmm ja vielleicht war es ja vorher schon schwanger oder so, frag mich nicht nach den Details ^^.
Jedenfalls hat das garnichts damit zu tun, wie oft man sich oder seine Kleidung wäscht, weil die leben in irgendwelchen Spalten im Boden oder im Schrank oder in der Steckdose und kommen nur nachts raus, um dir unbemerkt das Blut auszusaugen. Also sie ernähren sich ja auch nicht von Schmutz oder Unordnung, sondern von Menschenblut. Bis man's dann überhaupt bemerkt, hat man meistens schon einen stärkeren Befall, aber es hilft wirklich nur Kammerjäger, auch schon bei geringem Befall.

Meine Meinung zum topic: Du solltest, wenn es finanziell nicht unmöglich für dich ist, schon in Erwägung ziehen, einfach mit zu zahlen. Weil es ist ja gewissermassen ein Problem, das die ganze Wohnung betrifft. Wenn man nix dagegen unternimmt, sind sie früher oder später sicher auch in deinem Zimmer, und dann hast du die Kacke am dampfen :hammer: Und du solltest bedenken, dein Mitbewohner kann nicht wirklich was dafür. Also ich will nicht ganz ausschließen, dass seine Unordentlichkeit dazu beigetragen hat, aber Wanzenbefall kann wie gesagt auch respektablen Leuten passieren, ist wie eine Krankheit -> einfach Pech gehabt.
 
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vergesst den kammerjäger und versucht die teile selbst auszuräuchern. berichterstattung und pics oder videos natürlich hier posten. Jede Menge Spaß garantiert und ihr spart eine Menge Geld!
 
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Bettwanzen, noch nie von irgend einem gehört, der die dinger mal irgendwo hatte.
Werde nach kurzem googlen wohl nie wieder in einem hotel schlafen können.

Ich würde auf jedenfall die ganze wohnung behandeln lassen, versucht doch mit dem kammerjäger zu verhandeln, schließlich hat ers beim ersten mal anscheinend verkackt.
 
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Ich trau mich nicht zu Googeln wie diese Viecher aussehen sollen :O gott ist das ätzend.
 

suN

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Ich trau mich nicht zu Googeln wie diese Viecher aussehen sollen :O gott ist das ätzend.

Ach so schlimm sehen die garnicht aus. Stinknormale kleine Kackinsenkten halt. Problem ist nur, die Viecher beißen zu und sieht dann aus wie Mückenstiche, unlustig weils nicht wie meist eine Mücke sondern einige viele sind. :deliver:
 
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schließlich hat ers beim ersten mal anscheinend verkackt.

was soll er denn verkackt haben..?
wenn die wanzen bereits in der whg. ausgebreitet sind, dann ist es eh zu spät gewesen nur das eine zimmer zu behandeln, es war wohl eher so, dass eier in der kleidung waren.

bettwanzen sind heutzutage btw. garnicht so selten, sie sind sogar auf dem vormarsch, da mittlerweile nur noch sleten mit 60° gerwaschen wird und die eier überleben und sie ggn. einige der gängigen insektizide immun sind.
sauberkeit hat im übrigen sehr wohl was mit der verbreitung zu tun.

ich hab mal in nem hotel gearbeitet, dass in zwei zimmern nen befall hatte, weswegen ich mich mit dem kammerjäger unterhalten habe, er hat btw. ein kombinationsverfahren angewandt/geschworen und beide zimmer auf anhieb gereinigt, incl. bestätigung eines unabhängigen gutachters, das hat damals (2009) 130€ die stunde gekostet afaik.

p.s.: ihr könnt im übrigen die gesammten kosten auf den untermieter abwälzen, WENN ihr nachweisen könnt, dass er sie eingeschleppt hat, damals wurde es auf den entsprechenden kunden abgewälzt, weil die zimmer vorher komplett renoviert wurden und er der erste kunde war.
 
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naja, in dem fall wirds aber extrem schwer, die sache (vor allem jetzt noch) auf den typen abzuwälzen, wenn die wohnung halt schon infiziert ist. da dürfte sich an der kleidung von jedem der 3 was finden lassen, der zug wird abgefahren sein
 
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was soll er denn verkackt haben..?
wenn die wanzen bereits in der whg. ausgebreitet sind, dann ist es eh zu spät gewesen nur das eine zimmer zu behandeln, es war wohl eher so, dass eier in der kleidung waren.

bettwanzen sind heutzutage btw. garnicht so selten, sie sind sogar auf dem vormarsch, da mittlerweile nur noch sleten mit 60° gerwaschen wird und die eier überleben und sie ggn. einige der gängigen insektizide immun sind.
sauberkeit hat im übrigen sehr wohl was mit der verbreitung zu tun.

ich hab mal in nem hotel gearbeitet, dass in zwei zimmern nen befall hatte, weswegen ich mich mit dem kammerjäger unterhalten habe, er hat btw. ein kombinationsverfahren angewandt/geschworen und beide zimmer auf anhieb gereinigt, incl. bestätigung eines unabhängigen gutachters, das hat damals (2009) 130€ die stunde gekostet afaik.

p.s.: ihr könnt im übrigen die gesammten kosten auf den untermieter abwälzen, WENN ihr nachweisen könnt, dass er sie eingeschleppt hat, damals wurde es auf den entsprechenden kunden abgewälzt, weil die zimmer vorher komplett renoviert wurden und er der erste kunde war.

Natürlich kann der Kammerjäger nichts dafür, dass die sich schon ausgebreitet hatten.
Trotzdem hat er ja anscheinend gerne nur das eine Zimmer behandelt, was letztendlich eine nutzlose Maßnahme war.
Da fänd ich es als armer Student nicht übertrieben wenn man etwas mim Preis runtergeht beim zweiten Besuch.
Wenn mir der Handwerker was empfiehlt, was nachher nichts bringt und neu gemacht werden muss würde ich ihm auch nur ungern nochmal den vollen Preis zahlen.
 
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Wenn mir der Handwerker was empfiehlt, was nachher nichts bringt und neu gemacht werden muss würde ich ihm auch nur ungern nochmal den vollen Preis zahlen.

Warum:
"würde ich ihm auch ungern nochmal"
?

Du hast doch beim ersten mal nichts bezahlt vermute ich mal?

D.h. ich sehe nicht wo dir hier bis jetzt ein Schaden enstanden ist.
 
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Warum:
"würde ich ihm auch ungern nochmal"
?

Du hast doch beim ersten mal nichts bezahlt vermute ich mal?

D.h. ich sehe nicht wo dir hier bis jetzt ein Schaden enstanden ist.
deiner Meinung nach hat der Kämmerjäger also beim 1. mal für lau gearbeitet oder wie? :ugly:
 

cReAtiVee

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Du kannst natürlich den Weg des Rechtstreites wählen, aber ich bezweifle, dass du das 100%ig nachweisen kannst, dass er einzig und allein Schuld am Befall ist. Und selbst wenn du es beweisen kannst, dauert so ein Rechtstreit gut und gerne Mal ne lange lange Zeit. Bis du also sozusagen dein Geld wieder hast (denn den Kammerjäger werdet ihr sowieso jetzt demnächst engagieren müssen), wirst du viel Stress haben.

Ich würde es so handhaben, dass du ihm jetzt die 500 € gibst, ihn aber aufforderst die WG zu verlassen, sobald es geht. Damit wird er natürlich erst einmal nicht einverstanden sein, aber du musst das irgendwie durchdrücken. Ist natürlich dann eine Scheiß Situation, aber besser das mal schnell durchzustehen, als immer wieder sich über ihn aufzuregen. Und dann suchst du dir mit Mitbewohner B einen vernünftigen dritten Mitbewohner. Das wäre auch wohl die angenehmste Lösung für Mitbewohner B und dein Verhältnis zu ihm. Vielleicht sollte er auch mit dem "Schmutzfink" reden, dass auch er nur 500 € bezahlt. Könnt ihm ja durchaus mit dem Anwalt drohen und dann als gegenseitige "Zeugen" aufstellen. Ich denke ihm ist durchaus bewusst, dass er Schuld daran ist, will aber natürlich nicht die gesamte Kohle bezahlen. Also wenn ihr es gut und clever anstellt seid ihr ihn und seine Bettwanzen mit 1000 € Minus (insgesamt) los.

Das wäre jetzt meine Lösung. Ich würde ja mit deinem Freund Mitbewohner B reden und schauen, was er dazu sagt, denn bei dieser Lösung müsst ihr beide an einem Strang ziehen.
 
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holt euch erstmal noch mehr angebote ein, 3000 scheint mir krass viel.
 
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Ja, meiner Meinung nach hat der TE dem Kammerjäger bis jetzt keinen müden Cent bezahlt.
und jetzt guck noch mal nach wen du gequotet hast :rolleyes:
das mit dem Preis runtergehen ist ja auch völlig unabhängig davon, wer bei welchem Einsatz nun welche Anteile bezahlt hat...aber ich find Colas Argument schon passend, um den Preis etwas zu drücken, was dann natürlich wieder dazu führen würde, dass die einzelnen Anteile sinken, u.a. auch der des TE
 
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das mit dem Preis runtergehen ist ja auch völlig unabhängig davon, wer bei welchem Einsatz nun welche Anteile bezahlt hat...

Nein, ist es eben nicht. Wenn der Typ eine Leistung durchführt, welche keine Wirkung zeigt so verstehe ich evt. wenn man den Preis dafür senken will.
Der Mitbewohner kann also einen Teil des Preises zurückfordern oder was auch immer. Realistisch gesehen hat der Kammerjäger ihn natürlich die Risiken geschildert und derjenige hat sich zuerst einmal für die günstige Lösung entschieden.

Allerdings muss man dann selbstverständlich den vollen Preis zahlen wenn die ganze Wohnung behandelt wird. Insbesondere auch dann wenn das ganze erfolgreich geschieht.
 
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nochmal:
woher wollt ihr wissen, was der ungezieferbekämpfer gesagt hat und was der mitbewohner gemacht hat..?

kann genauso sein,d ass er ihm geraten hat die ganze whg zu machen und er dann halt meinte "gibts da noch was günstigreres", ja, aber bla bla...
 
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jo, ist natürlich nur ne Mutmaßung, genau wie vieles andere hier ^^
 
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deswegen ist es halt aber trotzdem sinnlos darüber zu diskutieren, dass der typ seine arbeit nicht richtig gemacht hat, denn wenn das der fall wäre, würde man ihn obv. nicht nochmal damit betrauen...
 
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Genauso ist es aber auch nur ne Mutmaßung, dass die Dinger sich bereits in der ganzen Wohnung verbreitet haben oder auch dass A sie eingeschleppt hat *shrug*
 
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wie könnt ihr in diesem thread überhaupt irgendetwas kommentieren ihr wart doch garnicht dabei! [/kuma]
 
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Nein, ist es eben nicht. Wenn der Typ eine Leistung durchführt, welche keine Wirkung zeigt so verstehe ich evt. wenn man den Preis dafür senken will.
Der Mitbewohner kann also einen Teil des Preises zurückfordern oder was auch immer. Realistisch gesehen hat der Kammerjäger ihn natürlich die Risiken geschildert und derjenige hat sich zuerst einmal für die günstige Lösung entschieden.

Allerdings muss man dann selbstverständlich den vollen Preis zahlen wenn die ganze Wohnung behandelt wird. Insbesondere auch dann wenn das ganze erfolgreich geschieht.

Das liest sich so als würdest du denken, der Kunde hätte das Recht den Preis des Kammerjägers zu drücken, wenn dessen Tätigkeit nicht effektiv war. Das ist aber natürlich falsch denn es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung und bei Dienstleistungen wird der Erfolg nicht geschuldet, es sei denn es war vorher vertraglich festgelegt.

e: Korrektur: Es ist doch ein Werkvertag und der Erfolg ist dann geschuldet.
 
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TheGreatEisen

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Und warum nimmst du an, bei einem Vertrag zur Schädlingsbeseitigung handele es sich um einen Dienstvertrag?
 

Teegetraenk

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Und warum nimmst du an, bei einem Vertrag zur Schädlingsbeseitigung handele es sich um einen Dienstvertrag?

Es dürfte wohl eine Mischform aus Bauvertrag und Dienstvertrag sein. Bei einem Bauvertrag ist soviel ich weiß die Erfüllung geschuldet. Klingt ja fast nach nach ner BGB AT Klausur. :wave2: Mir fällt grad die eine King of Queens Folge ein, in der beide nicht zufrieden waren mit dem Schädlingsbeämpfer :D

Wichtiger ist doch, dass ihr alle drei Hauptmieter seid (oder etwa nicht?), sodass ihr gegenüber dem Vermieter alle einzeln haftbar gemacht werden könnt, vollkommen egal, wer Verursacher des Schadens ist. Ihr hättet dann zwar wiederum Ansprüche gegenüber dem Verursacher aber ihr könnt wohl kaum beweisen, wer wie wo wann den Schädling in die Bude gebracht hat. Also wirst du in den sauren Apfel beißen und dich beteiligen müssen.. und such dir eine neue WG.
 
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TheGreatEisen

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Ich habe auf die schnelle nur folgendes gefunden:

Der Werkvertrag über die Schädlingsbeseitigung in Wohnräumen ist ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. Der Schädlingsbekämpfer muß die Schädlingsart zu Beginn der Behandlung ermitteln und geeignetenfalls ohne Insektizideinsatz die Wohnung vom Schädling freimachen. Führt ein fehlerhafter Einsatz von Insektiziden zu einem Schaden des Dritten, ist der Schaden zu ersetzen. Der Schaden des Dritten kann darin bestehen, daß er als Mieter der Wohnung Mietzins für eine unbewohnbare Wohnung zu leisten hat und Sachbeschädigungen durch Insektizide an seinen Gegenständen erfährt.(LG Bremen, Urteil vom 7. 3. 1996 - 7 O 1984/94)

Das deckt sich mit meinem Verständnis, wonach bei einem derartigen Vertrag eindeutig ein Erfolg geschuldet wird, nämlich Schädlingsfreiheit. Natürlich ist ein "Misserfolg" nicht zwangsläufig auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen. Man denke nur daran, dass er nicht hinreichend über die Schädlingsquelle oder -Ausbreitung informiert wurde.
 

Teegetraenk

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Werkvertrag? Das klingt mir aber etwas weit hergeholt.. Aber inhaltlich stimm ich dir zu, wäre ja auch sonst zu schön für die ganzen Schädlingsbekämpfer :D
 
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wieso klingt das weit hergeholt? der werkvertrag ist der typische verbrauchervertrag im bereich der dienstleistungen (auch wenn der begriff dienstleistung auf einen dienstvertrag schließen lassen könnte). so der friseurbesuch, die malerarbeit, die klassische reparatur und und und.
 
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Ich habe auf die schnelle nur folgendes gefunden:

Der Werkvertrag über die Schädlingsbeseitigung in Wohnräumen ist ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. Der Schädlingsbekämpfer muß die Schädlingsart zu Beginn der Behandlung ermitteln und geeignetenfalls ohne Insektizideinsatz die Wohnung vom Schädling freimachen. Führt ein fehlerhafter Einsatz von Insektiziden zu einem Schaden des Dritten, ist der Schaden zu ersetzen. Der Schaden des Dritten kann darin bestehen, daß er als Mieter der Wohnung Mietzins für eine unbewohnbare Wohnung zu leisten hat und Sachbeschädigungen durch Insektizide an seinen Gegenständen erfährt.(LG Bremen, Urteil vom 7. 3. 1996 - 7 O 1984/94)

Das deckt sich mit meinem Verständnis, wonach bei einem derartigen Vertrag eindeutig ein Erfolg geschuldet wird, nämlich Schädlingsfreiheit. Natürlich ist ein "Misserfolg" nicht zwangsläufig auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen. Man denke nur daran, dass er nicht hinreichend über die Schädlingsquelle oder -Ausbreitung informiert wurde.

Lies den Abschnitt nochmal durch. Da geht es nämlich um Schäden die durch die Beseitigung verursacht wurden und das ist ein anderes Thema und hat nichts mit dem Erfolg zu tun. Und das mit Werksvertrag würde mich doch arg verwundern, aber das soll jemand anderes beantworten.
 
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wieso klingt das weit hergeholt? der werkvertrag ist der typische verbrauchervertrag im bereich der dienstleistungen (auch wenn der begriff dienstleistung auf einen dienstvertrag schließen lassen könnte). so der friseurbesuch, die malerarbeit, die klassische reparatur und und und.
Eine bestechende Erklärung.Aber Jura ist eine Begründungswissenschaft, mit Statistiken legen wir eher selten Vertragsarten fest. ;)
 

TheGreatEisen

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Sansucal, ich hab mir das schon durchgelesen. Natürlich geht es hier nicht um die Problematik "Schutzwirkung für Dritte", sondern lediglich um die Klassifizierung dieses Vertragstypus als Werkvertrag. Du hast das nicht ganz verstanden...

Das LG Bremen hat den Vertrag mit dem Inhalt Schädlingsbeseitigung (und genau das ist die Leistung, die ein Kammerjäger zu vollbringen hat, nicht mehr, und nicht weniger) als Werksvertrag eingestuft. Für mich auch durchaus nachvollziehbar.

Der Beitrag von Schniko ist ohne weiteres als Begründung zu sehen. Das Argument der vergleichbaren Sachlage und der Sachnähe ist hier genau richtig verortet. Der typische Werkvertrag mit dem geschuldeten (Werk-)Erfolg spiegelt sich doch in der versprochenen Schädlingsfreiheit wieder. In gleicher Weise würde man auch den Vertrag mit dem Handwerker einstufen, der eine Wand mit Schimmelbefall neu verputzt (Anti Schimmel Material) und zuvor die Wand abtrocknet. Nichts anderes tut der Kammerjäger, der ein Zimmer erhitzt / mit einer Chemikalie einräuchert.
 
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Lol, lies den von mir zitierten Beitrag nochmal.
Schniko sagte, es sei ein Dienstvertrag, weil die meisten Verträge über Dienstleistungen Werkverträge seien.

Die richtige Erklärung ist die, die du schreibst. Nämlich dass eben der Erfolg geschuldet wird.

Man muss sich nur eine Frage stellen: Was haben die beiden vereinbart?
Ist es
A) Der Kammerjäger soll ein bisschen Insektenspray versprühen
oder
B) Der Kammerjäger soll die Mistviecher ausrotten
 
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@Eisen: ach so hast du das gemeint. Ich hab jetzt auch mal ne Minute gegoogelt. Es scheint sich hierbei tatsächlich um einen Instandsetzungsvertrag also Werkvertrag zu handeln. Somit ist der Erfolg geschuldet. War wohl dann ein Fehler meinerseits davon auszugehen dass es sich hierbei um einen Dienstvertrag handelt. Gut dass das richtig gestellt werden konnte.
 
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Lol, lies den von mir zitierten Beitrag nochmal.
Schniko sagte, es sei ein Dienstvertrag, weil die meisten Verträge über Dienstleistungen Werkverträge seien.

Ich fürchte du liegst falsch. Zunächst verwechseltest du in deinem letzten Post einmal Dienstvertrag mit Werkvertrag. Weiterhin behauptete Schniko mitnichten, dass der besagte Vertrag ein Werkvertrag sei. Er sagte lediglich, dass es aufgrund der Verbreitung des Werkvertrages im Dienstleistungsgewerbe nicht weit hergeholt sei, bei der diskutierten Dienstleistung auf diese Vertragsart zu schliessen.

Ich hoffe jetzt ist dann endlich Ende mit der Klugscheisserei.
 
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