Befehlsgewalt über die Bundeswehr an die NATO?

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Auf gut deutsch du hast mal wieder nichts konkretes zu sagen. Ok. Fein. Dann erwarte aber auch nicht, dass dich irgendwer ernst nimmt. Du rotzt hier einen zweifelhaften "nachrichtenlink" nach dem nächsten ins forum und verweigerst dich dann anschließend jeder kritischen hinterfragung der infos die diese "nachrichten" enthalten. Bei deinem namen schon der gipfel der ironie. Wer konstruktiv diskutieren will sollte vieleicht auch selber mal paar konstuktive beiträge als grundlage bringen. Machst du aber nie. Gratz.
 
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auf gut deutsch, du bist die mühe nicht wert

Jaja, du postest einen RT link. Ich schau mir den an und lese das originalinterview und stelle fest, dass das komplett andere aussagen enthält als der RT und liefere eine alternativauslegung der originalquelle (auf die sich RT immerhin bezieht).
Du ignorierst den inhalt komplett und sagst stattdessen: "ICH HAB ABER TROTZDEM RECHT WEIL NSA, GRIECHENLANDRETTUNGSSCHIRM UND TTIP!!!" und wirfst damit gleich 3 hochkomplexe themen in den raum die mit dem ursprünglichen thema und deinem RT "beleg" absolut NICHTS zu tun haben und zu keinem der themen lieferst du irgend einen beleg oder auch nur irgend eine argumentation die deine grundthese stützt.

Das ist deiner meinung nach also konstruktives diskutieren? Die leute die dich in den "diskussionsrunden" im seminar tatsächlich stundenlang ertragen müssen tun mir leid.
 

Scorn4

Servitor
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Wenn mir jetzt richtig langweilig wäre würde ich gucken was für Spinner z.B. Charlotte Kalenberg und Sonja Miriam Zerche sind. Du hast sie bestimmt gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass du deren Namen hier postest. So viel zur Datensicherheit und so. lol

Erster Google Treffer für Sonja Miriam Zerche ist das Topic hier.
 
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Ursula von der Leyen stellt Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen in Frage
http://www.tagesspiegel.de/politik/...bei-auslandseinsaetzen-in-frage/11537352.html

ich seh das ähnlich wie mit der bargeld abschaffung. es wird nicht morgen so weit sein, aber es wird kommen.

von vorgestern, um nix zu verschweigen :)
Umständlich ist gut

Ob in Mali, Dschibuti oder im Kosovo: Kein Bundeswehrsoldat zieht ohne Erlaubnis des Parlaments in einen Einsatz. Das ist aufwändig. Und sehr gut so. VON HAUKE FRIEDERICHS

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-06/ruehe-kommission-bundeswehr-parlamentskontrolle
 

Benrath

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Sind zwar nur sechs minuten aber seriously warum sollte ich mir ne rede von irgendner linken bundestagsabgeordenten angucken was du nicht für mich in einem satz tl.dr. könntest
 
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Der Parlamentsvorbehalt wird abgeschafft – Schritt für Schritt und unter selbstgeschaffenen Vorwänden

Die Bundesrepublik soll nun wieder ein Stück „moderner“ werden. Die ganz Große Koalition unternimmt nämlich einen weiteren Schritt, um das Parlament von solchen Entscheidungen zu befreien, bei denen ohnehin feststeht wie sie ausgehen sollen. Eingebracht ins Plenum wird eine Gesetzesinitiative zur sog. „Fortentwicklung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland im Zuge fortschreitender Bündnisintegration“.
Eine Armee zur „Landesverteidigung“ ist die Bundeswehr freilich schon länger nur noch für diejenigen, die die „Sicherheit Deutschlands“ „am Hindukusch verteidigt“ sehen (welches Land belegt noch den 2. Platz der meisten Menschen, die vor Kriegsfolgen in die EU fliehen?) oder die eben davon überzeugt sind, dass „Landesverteidigung“ auch in Hinblick auf die Bananenregale im Supermarkt keinen Halt machen kann.
1994 hatte das Bundesverfassungsgericht in Anbetracht zunehmender Einsätze außerhalb des NATO-Gebiets mit seinem „Out-of-area“-Urteil zwar die Möglichkeit derartiger Einsätze aus dem Grundgesetz herbeiinterpretiert und damit sicherlich einen verheerenden Dienst für die Rolle Deutschlands in einer imperialen Welt geleistet.

http://www.maskenfall.de/?p=10342


trololoo "maskenfall" ...........:cool:
 

Tür

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bitte link auf den gesetzesvorschlag auf der seite des bundestages mit satzgenauen zitaten oder verpissen. danke, ende. ich denke ich spreche für alle hier.
 
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ich komm mir hier im comm grad vor wie die afd. alle versuchen mich zu triezen, ich bin so doof und geh auch noch darauf ein und am ende werde ich gebannt :)

whatever floats your boat, bro! falls dich das thema interessiert, dann informier dich. google ist dein freund. falls nicht, stfu.
 

zhxb

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Witzig. Lasst das spamen sein. Desweiteren ist es durchaus legitim nach einer Quelle zu fragen wenn du hier einen Blogpost verlinkst.
 
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Typisches Beispiel für dummes gequassel von blogger-nichtskönnern. Der parlamentsvorbehalt ergibt sich unmittelbar aus der verfassung und nicht aus der einfachgesetzlichen Regelung des parlamentsbeteiligungsgesetzes, welches auch erst seit 2005 existiert. ergo ist der parlamentsvorbehalt nicht durch einfachgesetzliche regelungen + änderungen auszuhebeln.

Bonus für dich:

In seinem Lissabon-Urteil hat das BVerfG den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt als integrationsfest qualifiziert: „Auch wenn die Europäische Union zu einem friedenserhaltenden System gegenseitiger kollektiver Sicherheit iS des Art 24 Abs 2 GG ausgebaut würde, ist in diesem Bereich wegen des – der Integrationsermächtigung des Art 23 Abs 1 GG vorgehenden – Friedens- und Demokratiegebots eine Supranationalisierung mit Anwendungsvorrang im Hinblick auf den konkreten Einsatz deutsche Streitkräfte nicht zulässig“ (BVerfGE 123, 267, 361 = NJW 2009, 2267, 2274). Damit ordnet das BVerfG den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt dem unantastbaren Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art 23 Abs 1 S 3 iVm Art 79 Abs 3 GG zu (ebenso T. Stein ZEuS 2009, 681, 685 f; Thym EuR 2010, Beiheft, 171, 175; Wiefelspütz DÖV 2010, 73, 78 f), da er vom BVerfG als zu den wesentlichen Bereichen demokratischer Gestaltung gehörig angesehen wird, die in der Hand des Staates bleiben müssen: dem Deutschen Bundestag müssen eigene Aufgaben und Befugnisse von substantiellem Gewicht – wie der konstitutive Parlamentsvorbehalt – verbleiben. Dies verlange die vom Demokratieprinzip im geltenden Verfassungssystem geforderte Wahrung der Souveränität (BVerfGE 123, 267, 345 ff = NJW 2009, 2267, 2270 ff [insbes 2273 ff]).
 
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