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Auszug aus WG

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Ich war mittlerweile persönlich beim Vermieter vorstellig. Wie erwartet, war er von Anfang an nicht besonders kooperativ, allerdings konnte ich ihn dazu überreden, dass er sich einverstanden zeigt, wenn ich entsprechenden Ersatz organisiere.
Die Kaution möchte er mir nicht aushändigen, da die nächste Nebenkostenabrechnung erst wieder im Mai 2016 ansteht.
Unser Mietvertrag läuft noch 31.10.2015. Unklar ist, ob die beiden verbleibenden die Wohnung länger brauchen und gegebenenfalls verlängern möchten.
Wie nun am besten weiter vorgehen?
Das Zimmer zur Zwischenmiete bis 31.10.2015 inserieren oder unbefristet?
Wie am besten das Thema mit der Kaution erledigen?

Habe mich leider nie wirklich mit dem Thema auseinandergesetzt und bin dementsprechend planlos. :|
 

parats'

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Was hat denn die Kaution mit den Nebenkosten zu tun? Die Kaution bemisst sich nicht grundlos an der Netto-Kaltmiete der Wohnung.

Abgesehen davon Mai 2016? Was ist mit dem Abrechnungsjahr 2014!?
 
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Warum sollte der Vermieter dir deine Kaution auszahlen? Die Kaution wird fällig, wenn das Mietverhältnis endet. Solange der Hauptmietvertrag nicht gekündigt oder aufgelöst wird, besteht das Mietverhältnis aber weiter. Und genau das willst du doch erreichen, indem du jemanden suchst, der deinen Platz als Hauptmieter einnimmt.

Die richtige Art, das zu regeln, ist imo, dass der neue Hauptmieter dir deinen Kautionsanteil ausbezahlt. Du quittierst ihm das und sobald du aus dem Mietvertrag raus bist, hast du eh keinen Anspruch mehr auf die Kaution, fertig.
 
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Lies doch mal. Wenn er einen Nachmieter sucht, endet das Mietverhältnis für ihn. Demzufolge besteh durchaus Anlass für ihn die Kaution wiederzubekommen. Aber die Kaution wird nicht fällig nach Beendigung des Mietverhältnisses sondern ist dann erfüllbar. Über die Fälligkeit der mietkaution gibt es keine einheitlichen Regelungen und auch keine einheitliche Rechtsprechung. Zum Teil wird in der rechtsprechung von 3-6 Monaten ausgegangen. Das ist aber nur ein Richtwert. Aus der Praxis gehen viele Vermietungen von 6 Monaten aus. Allgemein wird davon ausgegangen, dass es ein Zurückbehaltungsrecht (wegen sicherrungsinteresse des Vermieters mit angemessener Prüfungszeit) gibt, wenn weitere kosten zuerwarten sind (Betriebskostenabrechnung). Dagegen lässt sich allerdings einwenden, dass das ganze nicht überspannt werden darf, da natürlich der Mieter auch ein berechtigtes Interesse hat, die Kaution zurückzubekommen. Eine zurückhalten der vollen Kaution (zzgl. Der gesetzlich eingeräumten marktüblichen Zinsen) - wie es hier der fall ist - bis zur Betriebskostenabrechnung im Mai 2016 überspannt das ganz gewiss (wenn man jetzt einfach mal annimmt dass das Mietverhältnis voraussichtlich im mai 2015 endet) In Betracht kommt meiner Auffassung nach daher nur ein zurückbehalten des Teils der Kaution, der die zu erwarteten Anteile der Nebenkostenabrechnung (also seine zuerwarteten nachzahlungsanteile) deckt.
 
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Er ist aber nicht alleiniger Hauptmieter, darum kann er auch keinen Nachmieter präsentieren, außer alle Hauptmieter kündigen gemeinsam und es kommt ein neuer Vertrag zustande. Es schien bisher so, als suche er jemanden, der an seiner Stelle in den bestehenden Mietvertrag eintritt. In diesem Fall läuft das Mietverhältnis weiter und die Kaution verbleibt beim Vermieter.

@Junkie,
wenn Du hier Hilfe erwartest, solltest du dich mal klarer ausdrücken.
Womit zeigt der Vermieter sich einverstanden?
Was heißt, euer Vertrag ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden?
Soweit ich weiß, ist ein befristeter Mietvertrag nur möglich, wenn bereits bei Vertragsabschluss ein Grund für die Befristung genannt wird. Sofern dieser Grund weiterhin besteht, sollte keine Verlängerung möglich sein. Einfach nach Gutdünken den Vertrag erstmal befristet abschließen, ist afaik nicht rechtmäßig.
Oder meinst du die Standardklausel, dass ihr den Vertrag erstmals zwei Jahre nach Vertragsabschluss kündigen könnt?
Und warum redest du überhaupt zuerst mit dem Vermieter, statt das erstmal mit deinen Mitbewohnern zu besprechen und zu fragen, was die wollen?
 
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Leider konnte ich das aus dem Vermieter nicht genau entlocken, da er auf das Wort Kaution jedes Mal relativ cholerisch reagiert hat. :dead:
Richtig, der Mietvertrag enthält die Standardklausel, dass eine erstmalige Kündigung nach 2 Jahren möglich ist. So wie ich den Vermieter verstanden habe, wird der bisherige Mietvertrag nicht angerührt und nicht aufgehoben. Somit bleibt die Kaution auch da wo sie momentan ist. Wie ich bisher im Netz rauslesen konnte, kann ich mein Zimmer allerdings untervermieten, womit aber glaub ich aber die Zustimmung des Hauptmieters notwendig ist (also alle 3).
Für mich stellt sich jetzt nur die Frage, welche Modalitäten so ein Vertrag zur Untermiete hat. Kaution an mich, sowie die bisherige Miete plus Nebenkosten und ich reiche sie dem Vermieter weiter?
Der Grund wieso ich ausziehe, ist das zerrüttete Verhältnis zu meinen Mitbewohnern sowie auch das Verhältnis der beiden untereinander.
Ich habe die Aussicht, ab 1.2 in eine neue Wohnung zu ziehen und möchte deshalb raus hier. Solang ich aber keine Gewissheit habe, ob ich die Wohnung bekomme (die nächsten 3 Tage wird es entschieden) und nicht zumindest ein paar Anfragen bekomme, dass ich das Zimmer auch losbekomme, werde ich es meinen Mitbewohnern noch nicht sagen. Würd ich mir nur selber ins Bein schiessen, sollte ich doch hier bleiben.
 

parats'

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Meinst Du, dass deine aktuellen Mitbewohner die Kaution nicht gegen eine Quittung übernehmen würden?
 
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Kann ich mir nicht vorstellen. Wäre schon zufrieden, wenn sie die Untermiete unterschreiben würden.
 

parats'

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Okay.
Warst Du jetzt eigentlich schon bei einer kurzen Rechtsberatung? Wäre vielleicht angebracht angesichts der Situation.
 
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Ich versteh nicht, wieso man in einer WG nicht erst mit den Kollegen drüber redets. Oder ziehst du wegen denen aus? Ich mein normal sollte man mit denen doch darüber reden können... Dann hättest du viele deiner Probleme gar nicht. So klingt das ziemlich verplant und chaotisch und du machst es dir selbst schwer.

€ Thema Rechtsgespräch: Falls du Rechtschutzversichert bist, zahlt dass sogar deine Versicherung. So oder so auf jeden Fall zu empfehlen, da der Vermieter ziemlich ungemütlich klingt und ich denke auch ein bisschen über seinem Recht handelt.
 
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Hab ich schonmal geschaut, finde allerdings nur eine Rechtsberatung vom Mieterbund für Mitglieder und die von der Uni. Uni leider nur 14-tägig und die letzte Stunde war vorgestern...
Und ja, ich ziehe nur wegen denen aus ;-)
 
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Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, dann kann man auch dort mal anrufen. Ich kenn dass so, dass die einen dann für ein unverbindliches Telefongespräch weitervermittlen :)

Ansonsten würde es mich wundern, wenn Google keine anderen Ergebnisse ausspucken würde...

€: wegen denen ausziehen ist natürlich schon ein bisschen ungünstig und kompliziert...
 
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Ich versteh nicht, wieso man in einer WG nicht erst mit den Kollegen drüber redets. Oder ziehst du wegen denen aus? Ich mein normal sollte man mit denen doch darüber reden können... Dann hättest du viele deiner Probleme gar nicht. So klingt das ziemlich verplant und chaotisch und du machst es dir selbst schwer.

€ Thema Rechtsgespräch: Falls du Rechtschutzversichert bist, zahlt dass sogar deine Versicherung. So oder so auf jeden Fall zu empfehlen, da der Vermieter ziemlich ungemütlich klingt und ich denke auch ein bisschen über seinem Recht handelt.

Naja da jetzt noch keinen stunk zu machen, bevor er weiss, dass er auszieht macht Sinn. Im Ganzen macht die ganze sich informieren Sache nun mehr Sinn, weil es schon mehr Probleme in der Ursprungsituation gab. Zum Glück hatte ich solche Probleme bisher nie.....
 
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Naja da jetzt noch keinen stunk zu machen, bevor er weiss, dass er auszieht macht Sinn.

Was die Info voraussetzt, dass er aufgrund von Problemen mit denen auszieht. Diese Info hat er entweder nicht gegeben oder ich habs überlesen. So sahs für mich nur total umständlich und kompliziert aus.
 
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So arg verzwickt seh ich die Lage ansich gar nicht.
Eigentlich ist es ja Gang und Gebe, dass WG Zimmer untervermietet werden, weil bsp Auslandsaufenthalt. Der Vermieter hat sein Einverständnis gegeben.

Somit brauch ich eigentlich nur einen Vertrag zur Untervermietung, der von uns drei Hauptmietern unterschrieben wird. Die Miete inkl Nebenkosten gibt der Untermieter an mich weiter und ich zahle ganz normal wie gewohnt an den Vermieter. Wenn ich mich mit dem Untermieter einigen kann, dass es mir ebenfalls die Kaution zahlt, sollte es geregelt sein?

Den Grund hab ich in Post #46 mal erwähnt. Ich kannte beide als Bekannte vom Studium, aber dass es sich so entwickelt, damit hab ich wirklich nicht gerechnet.
 
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Der Grund wieso ich ausziehe, ist das zerrüttete Verhältnis zu meinen Mitbewohnern sowie auch das Verhältnis der beiden untereinander.
Ich habe die Aussicht, ab 1.2 in eine neue Wohnung zu ziehen und möchte deshalb raus hier. Solang ich aber keine Gewissheit habe, ob ich die Wohnung bekomme (die nächsten 3 Tage wird es entschieden) und nicht zumindest ein paar Anfragen bekomme, dass ich das Zimmer auch losbekomme, werde ich es meinen Mitbewohnern noch nicht sagen. Würd ich mir nur selber ins Bein schiessen, sollte ich doch hier bleiben.


FYP

Vorher wars unklar.
 
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Ok, den Satz hatte ich überlesen, sry.

Ja keine Ahnung bin jetzt auch kein Experte, aber warum soll er dir die Kaution geben, wenn du sie dann vom Vermieter bekommst, weil du nach wie vor hauptmieter bist? Es wäre höchstens logisch du würdest dir von deinem Untermieter dann ne Kaution für seine Mietdauer holen, aber unabhängig von deiner Kaution beim Vermieter.
 
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