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Auszug aus WG

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Servus,

ich wohne derzeit in einer WG mit zwei anderen Personen. Wir sind zusammen eingezogen und stehn alle drei im Mietvertrag. Bei Einzug haben wir eine Ablöse für Küche an die Vormieter von 1200 Euro gezahlt, also 400 Euro für jeden. Dazu gab es eine hinterlegte Kaution. Der Vertrag läuft seit November 2013 über 2 Jahre.
Nun möchte ich aus der Wohnung ausziehen und das Zimmer untervermieten. Leider ist der Vermieter eine nicht gerade einfache Person, deswegen möchte ich mir vorab schonmal ein paar Infos holen.
Kann er mir verweigern, dass ich das Zimmer untervermiete? Wie läuft das üblicherweise mit der Ablöse und Kaution? Kann ich beides direkt vom nächsten Mieter verlangen?

Danke schonmal
 
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Achtung Laienmeinung:

- Untervermietung geht nur dann, wenn es im Mietvertrag festgehalten wurde.
- Afaik darfst du ihm aber Nachmieter vorschlagen.
- Kaution solltest du, wenn ihr alle 3 als Hauptmieter im Vertrag steht vom Vermieter bekommen.
- Ablöse von der Küche natürlich nicht - die habt ihr ja quasi gekauft, allerdings solltest dich da mal mit deinen 2 Mitbewohnern zusammensetzen, bzw bei der Nachmietersuche vielleicht ne "Küchenablöse" mit festhalten, dass du die vollen 400€ wieder bekommst hängt denk ich auch von der Nachfrage ab.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
verstehe nicht ganz, willst du dauerhaft ausziehen oder das zimmer vorübergehend untervermieten? die begriffe passen nicht so ganz zusammen.
@ ballertelli
sorry aber das ist alles falsch. im Gegenteil, der Vermieter hat nicht das recht im vertrag das untervermieten zu verhindern.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html
 
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Sorry, war nicht klar ausgedrückt. Ich möchte dauerhaft ausziehen.
Ablöse ist eigentlich klar, da das sowieso ohne den Vermieter läuft. Lage und Nachfrage der Wohnung ist super, insofern mach ich mir deswegen nicht wirklich Sorgen.
Nur wie das üblicherweise mit der Kaution geregelt wird, ist mir nicht klar. Bekomm ich diese nach Ablauf des Vertrages vom Vermieter und der neue Mieter muss so lang keine bezahlen?
Den Mietvertrag hab ich leider grad noch nicht vorliegen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
das heisst du möchtest nicht untervermieten, sondern du möchtest deinem Vermieter einen bestimmten Nachmieter nahelegen?
 
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Richtig, da ich ja noch Vertragslaufzeit habe dachte ich, das läge an mir, einen neuen zu suchen.
 
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Richtig, da ich ja noch Vertragslaufzeit habe dachte ich, das läge an mir, einen neuen zu suchen.

Schau ob in deinem Vertrag eine Nachmieterklausel vorhanden ist.
Kaution bekommst du unabhängig vom neuen Mieter nach Beendigung deines Vertrages wieder. Sofern keine Einbehaltungsgründe seitens des Vermieters bestehen selbstverständlich.
 
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Ich hätte gedacht das der neue Mieter einfach die Kaution an den alten Mieter (in diesem Fall Junkie) entrichtet. Natürlich müsste dann noch der Name im Vertrag im geändert werden, aber das wäre doch eigentlich das einfachste. Weiß natürlich net wie es rechtlich aussieht.
 

parats'

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Nein, so simpel läuft es nicht. Kautionen sind meist verzinste Sparanlagen (wie bei der Haspa). Bei Auszug und ohne Beanstandung gibt es die Kaution vom Vermieter, da nur er die Anlage auflösen darf.
 
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Nein, so simpel läuft es nicht. Kautionen sind meist verzinste Sparanlagen (wie bei der Haspa). Bei Auszug und ohne Beanstandung gibt es die Kaution vom Vermieter, da nur er die Anlage auflösen darf.

Ja stimmt, mein Vermieter hat die Kaution auch angelegt auf irgend ein Sparkonto, das hab ich schon wieder vergessen :D

Könnte mir allerdings trotzdem vorstellen das es in der Praxis ein wenig anders läuft. Als Vermieter würde ich da allerdings dann auch eher den rechtlich "sicheren" Weg gehen
 

parats'

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Gerade als Vermieter sollte man es korrekt machen lassen. Keine Bargeldeinlagen etc.. Dazu hast du nach per Gesetzt auch gar nicht das Recht.
 
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Wenn einer auszieht müssen alle parteien, d.h. alle mieter & der vermieter einen neuen vertrag für den neuen Hauptmieter aufsetzen. Du kannst deinen mietvertrag auch nicht alleine kündigen, dass müssen alle drei bewohner sofern sie hauptmieter sind, dann haben deine mitbewohner aber keinen gultigen mietvertrag. Fazit: mit dem vermieter sprechen.
 
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Wie Cicatriz schon sagte: Du kannst überhaupt nicht allein aus dem Mietvertrag aussteigen. Du und Deine Mitbewohner können nur gemeinsam kündigen bzw. mit dem Vermieter einen neuen Vertrag vereinbaren, in dem Du nicht mehr drinstehst.

Falls entweder Deine Mitbewohner oder der Vermieter das nicht wollen, dann hast Du das Recht, Dir für die Zeit bis Ende der Mindesvertragslaufzeit einen Untermieter zu suchen. Das darf der Vermieter prinzipiell nicht verhindern und er darf deswegen auch nicht die Miete erhöhen.
Du bleibst dann aber verantwortlicher Hauptmieter und haftest für sämtliche Mietschulden usw. gegenüber dem Vermieter, falls der Vertrag nichts anderes vorsieht.

Wenn die Mindestvertragslaufzeit abläuft und der Vermieter immernoch keinen neuen Mietvertrag mit einem anderen Hauptmieter will, dann bleibt euch letztlich nur die Kündigung. Wieder können nur alle Hauptmieter gemeinsam den Vertrag kündigen.
Sollten Deine Mitbewohner das nicht wollen, hast Du zwei Möglichkeiten:
1. Du verbleibst als Hauptmieter im Vertrag und untervermietest Dein Zimmer dauerhaft. Davon rate ich ab, da Du weiterhin in vollem Umfang für alle Mietschulden und alles, was mit der Wohnung passiert, haftest.
2. Wenn Deine Mitbewohner ihre Zustimmung zur Vertragskündigung verweigern, Du aber einen guten Grund hast, aus dem Vertrag heraus zu wollen, dann kannst Du sie als letzten Ausweg auf Zustimmung verklagen.

Fazit: Alles tun, damit eine Einigung zwischen Dir, Deinen Mitbewohnern und dem Vermieter zutande kommt und Du sauber aus dem Vertrag rauskommst.
 
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Er kann nur untervermieten wenn das der vermieter ausdrücklich erlaubt. Das ist leider juristisch der stand der dinge hatte vor jahren ne ähnliche situation die darin endete, dass ich meinen mitbewohnern mitteilte, dass ich in 6 Monaten aufhören wurde die miete zu bezahlen, weil sie sich quer stellten, da die miete für die ganze wg dann um 50€ gestiegen wäre und dass sie in diesem fall dafür haftbar gemacht werden könnten, die wg wurde dann aufgelöst. Die regelung ist halt behindert hoch10, wohnte danach nur noch als alleiniger hauptmieter oder untermieter in wgs.
 
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So dachte ich bis vor kurzem auch, aber dann bin ich auf folgenden Zeitungsartikel gestoßen: http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/...hen-Monate-untervermieten-ohne-das-anzumelden. Da mir das aber zu heiß war (anderswo steht, dass unerlaubte Untervermietung ein außerordentlicher Kündigungsgrund sei) habe ich mich dann, wie bereits empfohlen, direkt an meinen Vermieter gewandt. Er hat dann gemeint, er könne eine Untervermietung ohnehin kaum verhindern (gibt da rechtlich relativ genaue Vorgaben), sie müsse halt angekündigt werden bzw. er informiert werden.

Beir mir lief es dann aber ohnehin etwas anders und ich bin komplett ausgezogen. Im Ergebnis habe ich einen Nachmieter für mein WG-Zimmer gesucht, der hat sich kurz beim Vermieter vorgestellt und dann wurde ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt. Mein Vermieter hat das aber wie eine Kündigung gehandhabt, so dass mein Nachmieter zunächst drei Monate als mein Untermieter gelebt hat und erst danach offiziell in den Mietvertrag aufgenommen wurde. War vielleicht rechtlich nicht zulässig, aber ich fands unproblematisch.
 

parats'

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Wenn einer auszieht müssen alle parteien, d.h. alle mieter & der vermieter einen neuen vertrag für den neuen Hauptmieter aufsetzen. Du kannst deinen mietvertrag auch nicht alleine kündigen, dass müssen alle drei bewohner sofern sie hauptmieter sind, dann haben deine mitbewohner aber keinen gultigen mietvertrag. Fazit: mit dem vermieter sprechen.

Bist Du dir da sicher? Ich weiß aus eigener Erfahrung im Bekanntenkreis, dass man zumindest aktuelle Mieter aus dem Mietvertrag streichen kann, wenn von Mieter ein entsprechendes Schriftstück vorliegt. Das eintragen eines neuen Mieters müsste theoretisch ja dann auch so funktionieren.

Kann aber auch sein, dass sich in meinem Fall der Vermieter damals die Sache etwas "leichter" gemacht hat. ;)
 
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also jeds mal wenn ich den thread sehe, verstehe ich die Welt nicht...

Du willst auziehen? Np, sprich mit dem Vermieter sag ihm den Termin und biete ihm an einen Nachmieter zu finden, den er für dich eintragen kann. So kompliziert kann doch nicht mal dein Vermieter sein. Man kann sich Probleme machen wo keine sind.
 
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Also vielen Dank schonmal für eure Ratschläge!

Hintergrund ist folgender, dass mein Vermieter ein 75 Jähriger alter Schule ist. Er besitzt das ganze Haus mit mehreren Parteien und alle haben Probleme mit ihm. Meine Vormieter sind in einem Rechtsstreit auseinandergegangen. Insofern wollte ich mich schonmal genauer informieren, bevor ich planlos an die Sache rangehe. Hab ihn bisher leider immer noch nicht erreicht, hoffe das klappt die Tage jetzt mal.
 
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also jeds mal wenn ich den thread sehe, verstehe ich die Welt nicht...

Du willst auziehen? Np, sprich mit dem Vermieter sag ihm den Termin und biete ihm an einen Nachmieter zu finden, den er für dich eintragen kann. So kompliziert kann doch nicht mal dein Vermieter sein. Man kann sich Probleme machen wo keine sind.

Sich zu informieren wie die Sachlage ist, schadet doch erstmal nicht?
 
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Sich zu informieren wie die Sachlage ist, schadet doch erstmal nicht?

Also ich kenn den Vermieter nicht, aber am Ende hilft dir die Sachlage nicht immer weiter. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe, und ne Frage der Zeit und der Reserven.

Ich persönlich würd es bei diesem "Problem" eher als zeitverschwendung sehen und hätte einfach mal mit dem Vermieter geredet. Ich bin in Zürich jetzt 4 mal umgezogen und es war jedes Mal ein geringes Problem einen Nachmieter zu finden, bzw hat sich der Vermieter oder die Hausverwaltung da wenig quer gestellt. Klar gibts da Gegenbeispiele, aber wozu ein Problem aufbauschen, wo keins ist. ( In Münster wars 3 mal auch kein Problem, und wir haben xyz mal Nachmieter gesucht und Leute sind innerhalb eines Monats ausgezogen und wir hatten einen Nachmieter am Start)

Häufig führt diese Sachlage oder Rechtslage kennen zu Stress, weil man dann meint etwas einfordern zu müssen, was einen ursprünglich vielleicht egal gewesen wäre.
 
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Bist Du dir da sicher? Ich weiß aus eigener Erfahrung im Bekanntenkreis, dass man zumindest aktuelle Mieter aus dem Mietvertrag streichen kann, wenn von Mieter ein entsprechendes Schriftstück vorliegt. Das eintragen eines neuen Mieters müsste theoretisch ja dann auch so funktionieren.

Kann aber auch sein, dass sich in meinem Fall der Vermieter damals die Sache etwas "leichter" gemacht hat. ;)

Hm, kann durchaus sein, dass das so ist, wir hatten halt nen unbefristeten mietvertrag, d.h. das hätte mir nichts geholfen, folglich war das im rahmen der juristischen beratung ddurch die asta wihl egal.
 
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Er kann nur untervermieten wenn das der vermieter ausdrücklich erlaubt. Das ist leider juristisch der stand der dinge hatte vor jahren ne ähnliche situation die darin endete, dass ich meinen mitbewohnern mitteilte, dass ich in 6 Monaten aufhören wurde die miete zu bezahlen, weil sie sich quer stellten, da die miete für die ganze wg dann um 50€ gestiegen wäre und dass sie in diesem fall dafür haftbar gemacht werden könnten, die wg wurde dann aufgelöst. Die regelung ist halt behindert hoch10, wohnte danach nur noch als alleiniger hauptmieter oder untermieter in wgs.
Natürlich muss der Vermieter die Untervermietung ausdrücklich erlauben. Der Punkt ist, dass er seine Zustimmung nicht ohne besonderen Grund verweigern darf. Tut er das doch, kann man ihn theoretisch auf Zustimmung verklagen.
Ebenso darf er keine höhere Miete verlangen, sofern die Zahl der Bewohner gleich bleibt.

Das ist zumindest die geltende Rechtsprechung in Berlin.

[edit]
Was den anderen Punkt angeht: Zusätze zum Mietvertrag kann man immer vereinbaren. Voraussetzung ist immer, dass alle Vertragsparteien zustimmen.

Sich blind auf ne preisgünstige Rechtsberatung verlassen halte ich übrigens für ne schlechte Idee. Hab da selbst beim Mieterverein schlechte Erfahrungen gemacht.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Man leute lest doch mal richtig. Ich hab zur untermiete schon was geschrieben und jetzt steht hier wieder so ein quatsch.
Nein, man kann im mietvertrag NiCHT alles vereinbaren, zum beispiel kann man nicht dem mieter die untermiete verbieten. 553 I, III BGB @ oben + cica.

Es gibt auch keine "rechtslage in berlin". Mietrecht ist kein landesrecht. Hinzu kommt, dass der TE nicht untervermieten sondern nachvermieten möchte.
 
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Nein, es ging auch um Untermeite, siehe Eröffnungspost.

Wo hab ich denn was von Rechtslage gesagt? Ich sprach von Rechtsprechung und bezog nich dabei auf konkrete Urteile, die das Landgericht Berlin in ähnlichen Fällen bereits gefällt hat. Darin wurde, soweit ich mich erinnere, sehr klar gesagt, dass ein Vermieter, insbesondere im Fall einer Studenten-WG, einen Wechsel der Untermieter zu akzeptieren hat und dafür auch keine erhöhte Miete verlangen darf, obwohl viele Vermieter das gern versuchen.

In Zukunft also genauer lesen vor dem Klugscheißen, Herr (ich vermute) Anwalt in spe - meiner Erfahrung nach typisches Verhalten von Jura-Studenten, sorry falls ich Dich in die falsche Schublade stecke!.
 
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Naja das liegt eher am schlechten Eröffnungspost. Er möchte nicht wirklich untervermieten, er wollte wissen ob er untvermieten kann, wenn ihn sein Vermieter nicht aus dem Vertrag lässt.

De facto möchte er wie Heator richtig erkannt hat einfach einen Nachmieter haben.

Wer scheisst hier also kluk?

Sonst dürfter isch der TE dazu auch mal wieder äußern
 
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Also ich kenn den Vermieter nicht, aber am Ende hilft dir die Sachlage nicht immer weiter. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe, und ne Frage der Zeit und der Reserven.

Ich persönlich würd es bei diesem "Problem" eher als zeitverschwendung sehen und hätte einfach mal mit dem Vermieter geredet. Ich bin in Zürich jetzt 4 mal umgezogen und es war jedes Mal ein geringes Problem einen Nachmieter zu finden, bzw hat sich der Vermieter oder die Hausverwaltung da wenig quer gestellt. Klar gibts da Gegenbeispiele, aber wozu ein Problem aufbauschen, wo keins ist. ( In Münster wars 3 mal auch kein Problem, und wir haben xyz mal Nachmieter gesucht und Leute sind innerhalb eines Monats ausgezogen und wir hatten einen Nachmieter am Start)

Häufig führt diese Sachlage oder Rechtslage kennen zu Stress, weil man dann meint etwas einfordern zu müssen, was einen ursprünglich vielleicht egal gewesen wäre.

Ok, kann Deine Argumentation nachvollziehen, aber stell' Dir folgendes Szenario vor: Du willst ausziehen, es müsste dann aber ein neuer Vertrag gemacht werden, der Vermieter muss dem nicht einwilligen und kann dann eventuell die ganze WG auflösen, was er vielleicht sogar will. Dann wäre es doch gut man würde sich vorher informieren bevor man zum Vermieter dackelt und dem auf die Nase bindet man will gehen. In einem solchen Fall, wenn die anderen noch bleiben wollen, wäre es dann ja besser man einigt sich intern. Auf sowas bezog ich mich mit: "besser informieren".

Ansonsten gebe ich Dir recht, besser miteinander reden, löst die meisten PRobleme von alleine. Die wenigsten haben Bock auf ständigen Stress, da findet sich dann oft eine Lösung mit der beide Seiten leben können.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Nein, es ging auch um Untermeite, siehe Eröffnungspost.

Wo hab ich denn was von Rechtslage gesagt? Ich sprach von Rechtsprechung und bezog nich dabei auf konkrete Urteile, die das Landgericht Berlin in ähnlichen Fällen bereits gefällt hat. Darin wurde, soweit ich mich erinnere, sehr klar gesagt, dass ein Vermieter, insbesondere im Fall einer Studenten-WG, einen Wechsel der Untermieter zu akzeptieren hat und dafür auch keine erhöhte Miete verlangen darf, obwohl viele Vermieter das gern versuchen.

In Zukunft also genauer lesen vor dem Klugscheißen, Herr (ich vermute) Anwalt in spe - meiner Erfahrung nach typisches Verhalten von Jura-Studenten, sorry falls ich Dich in die falsche Schublade stecke!.


Der TE hat aber vereits präzisiert, dass er eig gar nicht untervermieten möchte. Und wir sind hier im Forum im Schnitt ein bisschen älter, Student ist ein paar Jahre her;)
 

TheGreatEisen

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Meine Kenntnisse im Mietrecht sind nur schwach ausgeprägt, aber galt § 553 BGB nicht für den Fall der Aufnahme eines Lebensgefährten, mit dem man sich grds. die gesamte Wohnung teilt. In diesem Fall verlangt das Gesetz trifftige Gründe, warum der Vermieter eine Gebrauchsüberlassung nicht zulassen will.

Die "echte" Untermiete ist dagegen in § 540 BGB geregelt und bedarf der Erlaubnis (am besten schriftlich) des Vermieters. Soweit das Recht zur Untervermietung gewährt worden sein sollte, sehe ich keinen - gesetzlich normierten - Hinderungsgrund, welcher gegen den Austausch einzelner Untermieter bei gleichzeitigem Vorliegen eines Hauptmieters sprechen sollte.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Meine Kenntnisse im Mietrecht sind nur schwach ausgeprägt, aber galt § 553 BGB nicht für den Fall der Aufnahme eines Lebensgefährten, mit dem man sich grds. die gesamte Wohnung teilt. In diesem Fall verlangt das Gesetz trifftige Gründe, warum der Vermieter eine Gebrauchsüberlassung nicht zulassen will.


Ich kopiere mal aus dem Jauernig:

"Tatbestand: Erfasst wird die Untervermietung eines Teils des gemieteten Wohnraums. Die Untervermietung des gesamten Wohnraums fällt unter § 540 (s § 540 Rn 2)."

ich verstand den TE zunächst so, dass er genau das möchte.

und was heisst das ist falsch? das steht im gesetz, der 553 ist nicht zuungunsten des mieters abbedingbar. mehr habe ich nicht gesagt.

Aber nochmal: der will doch gar nicht untervermieten 8(
 
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Ansonsten gebe ich Dir recht, besser miteinander reden, löst die meisten PRobleme von alleine. Die wenigsten haben Bock auf ständigen Stress, da findet sich dann oft eine Lösung mit der beide Seiten leben können.

Darauf wollte ich hinaus. ABer immerhin könn sich jetzt die Juristen streiten.:|
 

TheGreatEisen

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@ Heator: Hab dich falsch verstanden (kommt davon wenn man Threads nur überfliegt). Deine Auffassung ist gut vertretbar, aber schlecht vermittelt.

Daher gerade noch 4 Punkte

^^
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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:cry: du bist bestimmt so ein kopfabkorrektor gewesen, den alle gefürchtet haben!
 

TheGreatEisen

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Hab während des Ref's für ein Rep korrigiert. Habe versucht möglichst realistisch zu korrigieren. Goldene Regeln:

1. Was ich nicht auf Anhieb verstehe muss schlichtweg falsch sein
2. Wer viel schreibt kriegt ne schlechtere Note
3. Meine beste Note im ZR war 12 Punkte => mehr Punkte vergebe ich also grds. nicht (wer könnte denn bitte klüger sein als ich? absurd... ^^)
 
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an dem post uebrigens wunderbar in kurzform demonstriert, weshalb die notengebung in jura grundsaetzlich fuer die nuesse ist :deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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also ich bewerte immer äußerst fair und nachsichtig. außer wenn ich etwas nicht lesen kann oder mir die schrift nicht gefällt 8[
 
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ich hab damals nur kurz mal waehrend der wm geraged, als ein korrektor sichtlich berauscht quasi zwischen suff und schland locker flockig paar HA's ueberflog.
 

TheGreatEisen

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Bist du Student?

Will jetzt nicht demotivieren. Die Notengebung ist sicherlich manchmal etwas "hart", aber sie gilt immerhin für alle ^^
 
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nee nicht mehr, meinte auch die vorletzte wm. soweit ich meine war/ist die notengebung in jura verglichen mit anderen studiengaengen die undankbarste :deliver: war eine schoene zeit.

aber besser mal back to topic jetzt ...
 
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