IHK kann da gar nix machen. Nur dein Arbeitgeber muss zustimmen.
Läuft der Nebenjob dann eigentlich über die Lohnsteuerklasse 6? Ob sich der Aufwand da überhaupt lohnt.
Mir persönlich würde es zusagen wenn ich diesen halben Tag als Nebenjob machen könnte. Das wäre doch ein sog. Minijob, oder? Ist das überhaupt möglich oder macht mir da z.b. die IHK einen Strich durch die Rechnung? Achja, bin 21, also gilt das Jugendschutzgesetz nichtmehr.
ohne dich hier zu gesetzwiedrigen ahndlungen anstiften zu wollen, kenne ich persönlich kein unternehmend er welt,d ass für soetwas kein lösung findet, die beide seiten glücklich machen würde, du könntest dir z.B. deinen "resturlaub" in form von nicht zu versteuernden sachgütern auszahlen lassen, oder einfach bar auf die hand...

ohne dich hier zu gesetzwiedrigen ahndlungen anstiften zu wollen, kenne ich persönlich kein unternehmend er welt,d ass für soetwas kein lösung findet, die beide seiten glücklich machen würde, du könntest dir z.B. deinen "resturlaub" in form von nicht zu versteuernden sachgütern auszahlen lassen, oder einfach bar auf die hand...
