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Ausbildung + Nebenjob (Minijob?) - möglich?

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Das sollte dir dein Arbeitgeber beantworten können :deliver:
 
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IHK kann da gar nix machen. Nur dein Arbeitgeber muss zustimmen.

Läuft der Nebenjob dann eigentlich über die Lohnsteuerklasse 6? Ob sich der Aufwand da überhaupt lohnt.
 
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IHK kann da gar nix machen. Nur dein Arbeitgeber muss zustimmen.

Läuft der Nebenjob dann eigentlich über die Lohnsteuerklasse 6? Ob sich der Aufwand da überhaupt lohnt.

i. d. R wird dieser Pauschal mit 2% besteuert
jedoch müssen die Voraussetzungen nach §40 (2) EStG erfüllt sein.

Mir persönlich würde es zusagen wenn ich diesen halben Tag als Nebenjob machen könnte. Das wäre doch ein sog. Minijob, oder? Ist das überhaupt möglich oder macht mir da z.b. die IHK einen Strich durch die Rechnung? Achja, bin 21, also gilt das Jugendschutzgesetz nichtmehr.

Nein das ist nicht möglich, da du die geringfügig entlohnte BEschäftigung (Minijob) bei deinem Hauptarbeitgeber antreten würdest. Bei diesem wird jedoch alles der Hauptbeschäftigung zugerechnet (volle SV+Steuerpflicht).

Zudem glaube ich nicht, dass das arbeitsrechtlich i. O. wäre, da zwischen Auzubildendem und Ausbildendem besondere Regelungen gelten (BBiG etc.), jedoch kann ich das nicht auf Anhieb hier sicher sagen.
Eine 'Lösung' wäre, wenn dein Arbeitgeber noch ein Partnerunternehmen hätte, welches dich als Minijobber einstellen kann. Denn grundsätzlich darf man auch als Azubi (mit Einwilligung des AG) Minijobs ausüben.
 
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ohne dich hier zu gesetzwiedrigen ahndlungen anstiften zu wollen, kenne ich persönlich kein unternehmend er welt,d ass für soetwas kein lösung findet, die beide seiten glücklich machen würde, du könntest dir z.B. deinen "resturlaub" in form von nicht zu versteuernden sachgütern auszahlen lassen, oder einfach bar auf die hand...
 
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ohne dich hier zu gesetzwiedrigen ahndlungen anstiften zu wollen, kenne ich persönlich kein unternehmend er welt,d ass für soetwas kein lösung findet, die beide seiten glücklich machen würde, du könntest dir z.B. deinen "resturlaub" in form von nicht zu versteuernden sachgütern auszahlen lassen, oder einfach bar auf die hand...

das würde ich wohl auch so sehen.
Einfach mal fragen kostet nichts. Die Chance nein zu sagen haben sie ja immer noch, und dann hast du letztlich die Wahl: mehr Urlaub oder nein sagen ;)

Interessiert mich trotzdem, wie sie es vertreten Urlaub gutzuschreiben - eine Art der Überstundenvergütung - wobei Azubis doch rechtlich gar keine Überstunden machen dürfen, oder wurde die Lage zwischenzeitlich geändert?
 
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ohne dich hier zu gesetzwiedrigen ahndlungen anstiften zu wollen, kenne ich persönlich kein unternehmend er welt,d ass für soetwas kein lösung findet, die beide seiten glücklich machen würde, du könntest dir z.B. deinen "resturlaub" in form von nicht zu versteuernden sachgütern auszahlen lassen, oder einfach bar auf die hand...

Es gibt ausreichend Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, welche beiden Seiten genügen sollte.
Dann gleich vorsätzliche Hinterziehung anzufangen halte ich für etwas gewagt und ist im Gegensatz zu deiner Aussage meiner Erfahrung nach unter seriösen Unternehmen auch nicht üblich.

Beispielsweise könnte man

Fahrtkosten
Reisekosten zur Schule
Fortbildungen
Sachgutscheine (z. B. auch zum Tanken) bis 44 €

bezahlen. Oder dem Mitarbeiter z. B. einen PC SV- und Steuerfrei zur Nutzung überlassen.

MfG
 
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