Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis fuer ne Russin

Moori

Guest
Hi.

Ich wollte mich mal fuer ne Bekannte schlau machen, aber habe da absolut keine Ahnung. Vielleicht weiss einer von euch etwas.
Sie ist Russin und will (zunaechst erstmal) fuer 2 Monate maximal nach Deutschland.
Braucht man fuer die Zeit bereits eine Aufenthaltsgenehmigung?
Da sie nicht im Geld schwimmt, will sie nebenher jobben (ob das bei 2 Moanten sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt).
Braucht sie dafuer ne Aufenthaltsgenehmigung?
Wie kriegt sie eine Arbeitserlaubnis?
Wie ist das so allgemein mit arbeiten und Jobsuche als Auslaender(in) aus nicht EU-Staaten?

Danke fuer jede Hilfe.
 
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Sie braucht aufjedenfall ein visum und ne arbeitserlaubnis. Das Visum muss ihr die deutsche Botschaft in Russland ausstellen, Arbeitserlaubnis gibts bei deinem zuständigen Ausländeramt, bzw auch direkt durch die Botschaft.
 
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für 3 monate gibts maximal ein touristenvisum und das schließt eine arbeitserlaubnis definitiv aus....
 
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ich arbeite in einer personalvermittlung und wir kümmern uns drum, dass einige landwirtschaftliche betriebe polnische arbeitskräfte kriegen. dafür muss man diese beim arbeitsamt beantragen (60€ kosten). man muss aber halt nen festen arbeitgeber haben, der einen einstellen will. darüber hinaus, wird dann das arbeitsamt nachprüfen ob dann nicht grad innländische arbeitskräfte vorhanden sind, die für diese stelle in frage kommen. erst wenn dies ausgeschlossen ist, bekommt man die zusage. dann darf deine freundin für 2 monate ohne sozialversicherungspflicht arbeiten + danach 2 weitere monate mit sozialversicherungspflicht. ausserdem geht das nur bei jobs in der land- oder forstwirtschaft, gastronomie und noch irgendwas..musst dir den antrag halt angucken. (Einstellungszusage/Arbeitsvertrag). wenn man die zusage bekommen hat, muss man danach noch einen "Antrag auf Arbeitsgenehmigung-EU" stellen..alles sehr kompliziert und aufwendig..man muss dat auch schon weit im vorraus beantragen, also keine ahnung ob es dir die mühe wert ist..:bored:
 
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wie? 50ct/h billigstarbeitskräfte einschleusen oder wie?
 
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meine freundin ist russin. vater lebt hier, mutter in moskau.
kann dir spätestens heute abend was konkretes dazu sagen..

ist aber afair nicht einfach flughafen gehen und zettel unterschreiben, sondern von deutschen "eingeladen" werden.

mehr später...
 
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naja... mein kumpel arbeitet im ausländeramt... muss ich mal so um 3 uhr anrufen
 

Moori

Guest
Danke schonmal! Bin auf eure Antworten gespannt.

Sie ist 20 Jahre. Eltern komplett in Russland. Geht da auf eine Art Schule (Sowas wie ne Fachhochschule, wenn ich das richtig verstehe) und lernt Englisch und Deutsch.
Sie plant halt maximal 2 Monate zu bleiben und will deswegen arbeiten, weil sie schon allein fuer die Fahrt nach Dland ihre Eltern anpumpen muss.
 
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ich bin mir nahezu 100% sicher dass sie nur ein touristenvisum bekommt und dazu keine arbeitserlaubnis...
 

incomplete_05

Guest
jo
ich kenn mich da bissl aus, da ich selber auslaender bin, und nicht eu buerger bekommen ein urlaubsvisum, welches 3 monate lang haelt und keine arbeit erlaubt.

wenn man laenger bleiben will und arbeiten will, muss man das schon mit der schule klaeren, und von dort entsprechende bestaetigungen zukommen lassen, dass man hier in deutschland studieren will usw.
 
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HI!

Deine Bekannte bekommt ziemlich sicher kein Visum mit dem sie im Deutschland arbeiten kann, weil deutsche Gesetze halt so sind. Was sie tatsächlich bekommen kann ist ein Besuchervisum. In diesem Fall solltest du hier in Deutschland eine Einladung für sie machen, ich glaub beim Einwohneramt haben sie entsprechende Formulare. In der Einladung bürgst du für deine Bekannte für die Zeit die sie in deutschland verbringt. So ein Visum geht maximal über 3 Monate. Dann nimmt sie deine Einladung und geht in den Deutschen Konsulat in Moskau, St.Petersburg oder einer anderen großen Stadt (google mal), dort findet ein Interview staat in dem sie erklären darf, was sie in Deutschland machen will. Dann wird entschieden ob sie ein Visum bekommt.

Viel Glück!
 

Moori

Guest
Alles klar. Danke!
Werd ich ihr so sagen, wenn ich sie mal wieder spreche.
Bei der Einladung fuer sie uebernehme ich doch eine Art Buergschaft oder wie muss ich mir das vorstellen? Inwiefern bin ich dann rechtlich an sie gebunden bzw. nehm da irgendeine Haftung in Kauf?
Sie wohnt in der Naehe von Moskau, wird sie wohl dort in die Botschaft muessen.

Mal sehen, ob das was wird. Die ist schon verdammt suess :)
 
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