Artikel 13 oder wie die EU das Internet abschaffen will (oder so ähnlich)

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Guest
also ich halte den art. 13 aber insbesondere die art und weise wie das ganze durchgeboxt und völlig offensichtlich lobbygesteuert ist in der form für eine frechheit. aber was man ihm jetzt nicht wirklich ankreiden kann, ist das was junky sagt. so funktioniert gesetzgebung nunmal, ein gesetz regelt einen abstrakt generellen sachverhalt, es ist völlig unmöglich da jeden einzelfall abzubilden und genau vorherzusagen, wie es in der konkreten rechtsanwendung in jedem einzelfall umzusetzen ist. das ist nunmal aufgabe der gerichte.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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https://edition.faz.net/faz-edition/wirtschaft/2019-03-26/f30a5870c08cc1e1b4524c1be19d1faf/?GEPC=s3

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die Belange der Gründer im Gesetzgebungsverfahren der EU-Urheberrechtsrichtlinie demnach abrupt fallengelassen – und zwar kaum einen Tag, nachdem er die Start-ups noch seines Rückhalts versichert hatte. Das geht aus Unterlagen hervor, die die F.A.Z. einsehen konnte. Zudem finden sich Hinweise für ein in Berliner Digitalkreisen schon lange debattiertes Gerücht: Demnach soll Deutschland auch deshalb den Kompromiss mittragen, weil diese Haltung mit einem vollkommen anderen Projekt verknüpft wurde, nämlich mit einem Zugeständnis Frankreichs im Streit um die Nord-Stream-2-Gaspipeline.

:kotzerle:


edit: https://twitter.com/saki_statement/status/1110471571993440257
Wie doof der Caspary da rumsteht als ihm erstmal analog vom EP der upload gefiltert wird. :rofl2:

D2lGNdTWoAEZwZM.png
 
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wopwopwop
Mal schauen was sich tatsächlich die nächsten Wochen und Monate verändert.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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das kernproblem ist doch, dass die junge generation die medien (z.b. zeitungen/zeitungswebsites), die durch die reform geschützt werden sollen, ohnehin kaum noch konsumiert. kritisch wirds bzgl. youtube, da bin ich sehr auf die technische lösung gespannt. für kleinbetreiber und contentproducer kann man imho die folgen derzeit nicht wirklich abschätzen. sieht wohl nicht so toll aus.

profitieren werden mittelfristig die verlage. langfristig hoffe ich auf graswurzelwiderstand. wir brauchen, wenn es um das geld verdienen im internet geht, neue modelle. welche das sind/werden? keine ahnung. darüber nachgedacht werden muss so oder so.
urheberrecht ist mmn schon wichtig, wenn es um existenzen geht. gleichzeitig hatten wir die letzten jahre doch eh schon eine entwicklung weg vom "hauptsache alles ist umsonst"-denken. steam, netflix, spotify, amazon usw. überall bezahlen wir brav und machen damit einige konzerne sehr, sehr mächtig. das endgame dürfte letzten endes zwischen diesen großkonzernen und staatlichen instanzen ausgetragen werden. die nächsten jahrzehnte werden so spannend.

geil ist, dass die hauptgegner der reform überwiegend bisher pro eu.integration waren. da hat man sich wieder einer gruppe unterstützer beraubt.
bald ist europawahl. ich werde hingehen.
 
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aus einer machtpolitischen perspektive sind uploadfilter eine quasi zwingende entwicklung. über die letzten 10-15 jahre ist das internet deutlich deliberalisiert worden (netzsperren, geoblocking, ahndung von fehlverhalten etc). auf den großen plattformen ist es dennoch möglich "unbemerkt" und ungefiltert content zu verbreiten und wirkung zu erzielen. als machtaber ist es ungemein wertvoll nicht einsehbare uploadfilter zu betreiben, die die freiheit und damit einhergehende gefahr des internets weiter einhegen zu können.
 
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das kernproblem ist doch, dass die junge generation die medien (z.b. zeitungen/zeitungswebsites), die durch die reform geschützt werden sollen, ohnehin kaum noch konsumiert. kritisch wirds bzgl. youtube, da bin ich sehr auf die technische lösung gespannt.

meinst du vielleicht Content ID von google, das seit 2007 existiert? insofern wird sich bei den großen plattformen wahrscheinlich eh nicht viel ändern.

aus einer machtpolitischen perspektive sind uploadfilter eine quasi zwingende entwicklung. über die letzten 10-15 jahre ist das internet deutlich deliberalisiert worden (netzsperren, geoblocking, ahndung von fehlverhalten etc). auf den großen plattformen ist es dennoch möglich "unbemerkt" und ungefiltert content zu verbreiten und wirkung zu erzielen. als machtaber ist es ungemein wertvoll nicht einsehbare uploadfilter zu betreiben, die die freiheit und damit einhergehende gefahr des internets weiter einhegen zu können.

ok, den schritt dazu, wie die machthaber (regierungen?) nun die uploadfilter von google und co kontrollieren, musst du nochmal erklären. aluhut?
 
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meinst du vielleicht Content ID von google, das seit 2007 existiert? insofern wird sich bei den großen plattformen wahrscheinlich eh nicht viel ändern.
ajo, google/youtube hat eh schon sowas wie nen "uploadfilter". fair use und kritik müssten auch weiterhin möglich sein.
es liegt im interesse der großen konzerne, dass so viele menschen wie möglich zeug hochladen und konsumieren. dafür werden sie alles erdenkliche tun. user = werbung = cash.
 
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meinst du vielleicht Content ID von google, das seit 2007 existiert? insofern wird sich bei den großen plattformen wahrscheinlich eh nicht viel ändern.



ok, den schritt dazu, wie die machthaber (regierungen?) nun die uploadfilter von google und co kontrollieren, musst du nochmal erklären. aluhut?

hier passiert der erste schritt - die implementierung von uploadfiltern. nach welchen regeln und auf welchen grundlagen die funktionieren, ist ein aushandlungsprozess und wird sich laufend ändern. klar ist, dass es nicht offengelegt werden wird wie sie arbeiten und dass sie mindestens im "notfall" per dekret von staatlicher seite gekapert werden können. dass geheimdienste wie staatsschutz oder whatever unternehmen zu wohlverhalten zwingen können, ist bekannt. eigentlich müsstest du mir erklären, wie gesichert wird, dass uploadfilter nicht politisch instrumentalisert werden.

Niemand hat die absicht eine mauer zu errichten.
 
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hier passiert der erste schritt - die implementierung von uploadfiltern. nach welchen regeln und auf welchen grundlagen die funktionieren, ist ein aushandlungsprozess und wird sich laufend ändern. klar ist, dass es nicht offengelegt werden wird wie sie arbeiten und dass sie mindestens im "notfall" per dekret von staatlicher seite gekapert werden können. dass geheimdienste wie staatsschutz oder whatever unternehmen zu wohlverhalten zwingen können, ist bekannt. eigentlich müsstest du mir erklären, wie gesichert wird, dass uploadfilter nicht politisch instrumentalisert werden.

Niemand hat die absicht eine mauer zu errichten.

? der erste schritt passierte, wie bereits erwähnt, schon vor über 10 jahren. siehst du irgendwo auf youtube, dass da politische oder regierungskritische videos zesiert werden? und erklär mir nochmal, wie die deutsche, spanische, italienische oder französische regierung die uploadfilter der player in den USA kontrollieren wollen. oder willst du mir jetzt erzählen, dass das ja alles eine dunkle geheime strategie der USA und/oder russland, der juden oder der schlangenmenschen ist, um europa gefügig zu machen?
 

Deleted_228929

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also ich halte den art. 13 aber insbesondere die art und weise wie das ganze durchgeboxt und völlig offensichtlich lobbygesteuert ist in der form für eine frechheit. aber was man ihm jetzt nicht wirklich ankreiden kann, ist das was junky sagt. so funktioniert gesetzgebung nunmal, ein gesetz regelt einen abstrakt generellen sachverhalt, es ist völlig unmöglich da jeden einzelfall abzubilden und genau vorherzusagen, wie es in der konkreten rechtsanwendung in jedem einzelfall umzusetzen ist. das ist nunmal aufgabe der gerichte.
Also ich finde schon, dass ein Gesetzgeber, der seine Sache Ernst nimmt, sich auch Gedanken darüber zu machen hat, was sein Gesetz in häufig auftretenden Einzelfällen für Auswirkungen hat und wie Gerichte damit umgehen werden. Dass er das nicht bis ins letzte Detail absehen kann, ist klar. Es ist aber nicht so, dass der Interviewer Voss irgendwelche absurden Gedankenspiele auftischt.

Die ständigen Vorstöße Richtung Vorratsdatenspeicherung sind ja auch mWn schon x Mal von diversen Gerichten einkassiert worden und trotzdem gibt es immer wieder neue Versuche seitens der Gesetzgeber. Diese Ignoranz gegenüber der dritten Gewalt finde ich außerordentlich bedenklich. Auch im Zusammenhang mit der Fünf- bzw. Drei-Prozent-Hürde sind große Teile des Bundestags hier extrem unangenehm aufgefallen - höflich gesagt.
 
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ContentID ist sehr viel weniger mächtig als ein Uploadfilter sein muss, um sinnvoll zwischen erlaubter Nutzung im Rahmen von Zitatrecht und Parodie sowie unerlaubter Nutzung trennen zu können. ContentID ist einfach nur eine Mustererkennung für (v.a.) Audio die auf eine Datenbank der Musikkonzerne zurückgreift. Das zukünftige System hat die Wahl zwischen overblocking und underblocking. Da underblocking YT Geld kostet weil sie dann haftbar sind, wird es overblocking sein, und ein Teil von vollkommen unkritischen Meinungsäußerungen wird Probleme haben veröffentlicht zu werden.

Angesicht aller Informationen die seit 2013 über Geheimdienstaktivitäten zur Verfügung stehen, sei es über die westlichen, die Russen oder die Chinesen, gehört wenig Phantasie dazu zu vermuten, dass auch weiterhin eine strukturierte Auswertung und ggf. Lenkung von Informationen stattfindet. In Deutschland vielleicht nicht so umfangreich wie in den USA oder China, vielleicht auch nichteinmal durch staatliche Stellen. Die Präzedenzfälle sind aber zu klar, um das rundheraus zu verwerfen. Sicherlich steht da keine Weltverschwörung dahinter, aber dass eine weiche Einflussnahme auf die Berichterstattung über wichtige Kanäle von größten Interesse ist und bei vielen Institutionen auf der Liste steht ist ganz bestimmt nicht aluhutös.

Ebenso gehört es gerade zur Staatsräson Deutschlands, dass Systeme die, rein technisch gesehen, die Gestapo- und Stasi-Oberen hätten feucht werden lassen wie einen vollgelaufenen Keller, aufgrund Ihres Missbrauchspotentials vielleicht nicht so wünschenswert sind. Ob das jetzt durch YT in den USA umgesetzt wird, oder auf europäischem Boden, ist da fast egal. Denn meine Daten nun von der CIA oder dem Verfassungsschutz gesammelt werden und dann am Schluss bei der GEMA landen weil ich ein Video hochgeladen habe, wo jemand im Hintergrund ein Liedchen raub-singt, kann mir herzlich egal sein.

Dass hier, ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz absehbar wieder eine hoheitliche Aufgabe an Privatunternehmen übertragen wird, ist da fast schon Nebensache.

I, for one, welcome our new lizard alien overlords
hypnodeliverbuil.gif




PS: Die Ausnahmeregelungen für Startups wurden auch in letzter Minute offenbar noch kassiert. Richtig so! Markteintrittsbarrieren errichten damit auch wirklich niemand mehr gegen die etablierten Unternehmen anstinken kann.
 

haschischtasche

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https://medium.com/@emanuelkarlsten...t-motion-to-amend-articles-11-13-731d3c0fbf30

Sweden Democrats have now issued a comment on the vote.

“Today we had three push-button votes on the Copyright Directive. On one of the votes, we pressed the wrong button: the vote on the order in which we would vote. If it had gone through we could’ve voted on deleting Article 13, which we wanted.

Schwedische Abgeordnete drücken den falschen Knopf, lol.

edit: Es wäre mit korrekter Abstimmung wohl tatsächlich zu potentiellen Änderungen gekommen: https://twitter.com/woelken/status/1110657088177487877
 
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ContentID ist sehr viel weniger mächtig als ein Uploadfilter sein muss, um sinnvoll zwischen erlaubter Nutzung im Rahmen von Zitatrecht und Parodie sowie unerlaubter Nutzung trennen zu können. ContentID ist einfach nur eine Mustererkennung für (v.a.) Audio die auf eine Datenbank der Musikkonzerne zurückgreift. Das zukünftige System hat die Wahl zwischen overblocking und underblocking. Da underblocking YT Geld kostet weil sie dann haftbar sind, wird es overblocking sein, und ein Teil von vollkommen unkritischen Meinungsäußerungen wird Probleme haben veröffentlicht zu werden.

Angesicht aller Informationen die seit 2013 über Geheimdienstaktivitäten zur Verfügung stehen, sei es über die westlichen, die Russen oder die Chinesen, gehört wenig Phantasie dazu zu vermuten, dass auch weiterhin eine strukturierte Auswertung und ggf. Lenkung von Informationen stattfindet. In Deutschland vielleicht nicht so umfangreich wie in den USA oder China, vielleicht auch nichteinmal durch staatliche Stellen. Die Präzedenzfälle sind aber zu klar, um das rundheraus zu verwerfen. Sicherlich steht da keine Weltverschwörung dahinter, aber dass eine weiche Einflussnahme auf die Berichterstattung über wichtige Kanäle von größten Interesse ist und bei vielen Institutionen auf der Liste steht ist ganz bestimmt nicht aluhutös.

Ebenso gehört es gerade zur Staatsräson Deutschlands, dass Systeme die, rein technisch gesehen, die Gestapo- und Stasi-Oberen hätten feucht werden lassen wie einen vollgelaufenen Keller, aufgrund Ihres Missbrauchspotentials vielleicht nicht so wünschenswert sind. Ob das jetzt durch YT in den USA umgesetzt wird, oder auf europäischem Boden, ist da fast egal. Denn meine Daten nun von der CIA oder dem Verfassungsschutz gesammelt werden und dann am Schluss bei der GEMA landen weil ich ein Video hochgeladen habe, wo jemand im Hintergrund ein Liedchen raub-singt, kann mir herzlich egal sein.

Dass hier, ähnlich wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz absehbar wieder eine hoheitliche Aufgabe an Privatunternehmen übertragen wird, ist da fast schon Nebensache.

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PS: Die Ausnahmeregelungen für Startups wurden auch in letzter Minute offenbar noch kassiert. Richtig so! Markteintrittsbarrieren errichten damit auch wirklich niemand mehr gegen die etablierten Unternehmen anstinken kann.

die richtlinie sieht vor, dass die diensteanbieter von der haftung befreit sind, wenn sie branchenübliche maßnahmen ergreifen, um verletzungen zu verhindern. es geht nicht darum, jede verletzung verhindern zu müssen um nicht zu haften, sondern um den "best effort". man kann jetzt schätzen, wer im bereich videostreaming den "branchenüblichen" standard setzt, ich tippe mal auf google mit seinem bereits etablierten system content ID. im übrigen wird auch das content ID der zukunft, sofern sich nicht gravierend etwas im bereich KI tut, darauf angewiesen sein menschlich beurteilte und als geschützte werke eingeordnete videos/musik/bilder etc. als referenzwert zu nehmen und danach auszusortieren. ein system, was das eigenständig unternimmt, ist technisch nach meinem wissen derzeit nicht vorhanden. lasse mich aber gern eines besseren belehren. wie wird google also den branchenstandard setzen? so, dass möglichst viel content erhalten bleibt, um die einnahmen sicherzustellen. insofern sehe ich nicht wirklich die gefahr, dass youtube overblocken wird, abgesehen davon dass auch durch overblocking einnahmen entgehen, denn wie pinko hier schon richtig gesagt hat, bedeutet für google klicks = werbeeinnahmen. selbst wenn also die alternative bestehen würde zwischen under- und overblocking (was nach eben gesagten nicht so ist), wäre es eine kostenrisikoabwägung, für was sich google entscheidet.

zum zweiten teil deines posts: ich bestreite überhaupt nicht, dass die geheimdienste fleißig daten sammeln. es geht auch nicht darum dass geheimdienste jetzt urheberrechtsverletzende uploadversuche an die GEMA petzen (lol, im ernst?). es geht darum, dass kritiker ein szenario skizziert hat, dass die uploadfilter von offenbar staatlicher gezielt geschaffen worden wären, diese zu missbrauchen und inhalte zu kontrollieren. dazu kann ich nur wiederholen, dass es derartige uploadfilter bei den großen plattformen bereits gibt. abgesehen davon hat die EU richtlinie keine wirkung für die USA. es wird sich zeigen, ob die uploadfilter somit nur für EU-uploads eingesetzt werden oder nicht. in jedem fall ist es aber mehr als zweifelhaft zu behaupten, dass eine europäische regierung derartigen einfluss auf US-amerikanische global player ausüben könnte, um die uploadfilter zu ihren gunsten einzusetzen. dass das die USA kann? vielleicht. da fehlt dann aber der zusammenhang, dass die uploadfilter gezielt durch "die machthaber" (nämlich die EU und nicht die USA) zu diesem einsatz geschaffen wurden. außer eben es ist alles eine regierungs-weltverschwörung. dann müsste es ähnliche bestrebungen ja auch in den USA geben. ach ne, die EU ist ja eine marionette der USA (die übrigens eine marionette russlands sind).

zu deinem PS: quelle? über änderungsanträge wurde doch überhaupt gar nicht mehr abgestimmt.

https://medium.com/@emanuelkarlsten...t-motion-to-amend-articles-11-13-731d3c0fbf30



Schwedische Abgeordnete drücken den falschen Knopf, lol.

edit: Es wäre mit korrekter Abstimmung wohl tatsächlich zu potentiellen Änderungen gekommen: https://twitter.com/woelken/status/1110657088177487877


wers glaubt
 
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Hm, also nein, das sehe ich etwas anders. Die Tatsache, dass es in Deutschland in den letzten zehn Jahren vermutlich mehrere hundert Anwälte sehr gut ernährt hat, wild Abmahnungen für Kleinkram zu versenden sagt mir, dass im Lager der Rechteverwerter deutlich ausreichend Motivation vorhanden ist, um auch nach einer neuen Rechtslage jede arme Sau die sich nicht wehren kann möglichst gründlich auszusaugen. Wo man bei umfangreichen Torrent-Aktivitäten noch sagen kann "selbst schuld", wird das bei Musik im Hintergrund usw. schnell schwieriger eine solche Trennung vorzunehmen.

Klar wird die Umsetzung in Deutsches Recht und die Rechtsprechung da letztlich entscheidend sein, aber sobald geklagt wird, wird sich Youtube halt durch das Vorweisen einer, wie Du schreibst, "hinreichend okayen" technischen Regelung aus der Affäre ziehen. Vor Gericht steht dann am Ende wieder eine Privatperson gegen eine Übermacht. Und das ist für den Fall, dass YT mit "technisch geht's nicht besser" durchkommt und kein Overblocking stattfindet. Das Kernproblem besteht, nämlich, dass in diesem ganzen Schmu sehr viel dafür getan wird die Interessen von Verwertern zu schützen (aka Verlage) aber kaum die wirklichen Urheber. Eine gute Bekräftigung und Vereinheitlichung von Dingen wie der Panoramafreiheit und sonstigen Jedermannsrechten fehlt auch soweit ich das jetzt überblicke und (ohne weitere Recherche) im Kopf habe.

Das zweite Kernproblem bleibt ebenfalls: Das Leistungsschutzrecht ist u.a. in Deutschland gescheitert und hat kleine Anbieter zugunsten großer Anbieter abgebügelt. Und nun rollt man ein erwiesen gescheitertes Projekt europaweit aus? "okay."
Mir fällt tatsächlich kein Grund ein warum das irgendein Problem der Verlagswirtschaft lösen sollte. Es ist im Idealfall (für die Verlage) eine mäßige bis schlechte Einnahmequelle und wird v.a. kleinere Wettbewerber auch klein halten bzw. aus dem Markt drängen. Das Problem des vollkommen durch Google dominierten Suchgeschäfts, über das der Großteil des Traffics kommt, bleibt. Zugegeben, dies wäre auch nichts was man in einer UrheberR Richtlinie klären müsste.

Zusammenfassend sehe ich nicht wirklich wie das ganze in den strittigen Punkten irgendetwas substanziell verbessert (aus Sicht der deutschen Verbraucher).

Ad Geheimdienste: Du machst es Dir auch etwas einfach. Es ist vollkommen klar, dass staatliche Stellen, egal ob Geheimdienst oder ein pissiges 08/15-Amt, jede Datenquelle gerne für alles nutzen wollen; ganz zu Schweigen von einflussreichen Interessensvertretungen. Es ist in den letzten 10-20 Jahren auch viel zu häufig und vorhersehbar vorgekommen wie es bei Datensammelmaßnahmen zuerst hieß "Nur bei Terrorismus, KiPo und sonstigen Kapitalverbrechen, versprochen!" und keine zwei Monate später sollten die gleichen Daten schon der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen dienen. Das Paradebeispiel was mir dazu gerade einfällt wäre die Vorratsdatenspeicherung gewesen. Es braucht also weder lebhafte Phantasie noch einen übertriebenen Hang zu Aluhüten, um hier eine begründete Sorge vor unerwünschten Folgeeffekten zu haben.


Zum PS: my bad, hatte einen alten Artikel für neu gehalten. War aber von Januar.
 

Tür

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Folgeeffekte sind aber was anderes als finstere Strippenzieher im Hintergrund
 
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man kann es auch mit der bargeldabschaffung vergleichen. es gibt kein geheimes merkel dekret diesbezüglich aber die regierung(en) werden natürlich nen teufel tun sich dem in den weg zu stellen, da eine lückenlose geldverkehrskontrolle sehr viel macht bedeutet.
internet kontrollieren. check
geld kontrollieren. check
bewegungsprofile. check

es war nie leichter seine leute ihm zaum zu halten
 
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Heute sitzt der Aluhut nochmal besonders fest, oder? Locker mal, da scheint die Blutversorgung etwas abgeschnitten zu werden.
 
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Tür:
klar, habe nichts anderes behauptet.

In der grundsätzlichen Kritik hat kritiker (no wortspiel intended) aber nicht unrecht. Zwar halte ich eine geplante Verschwörung für doch eher unwahrscheinlich, aber die aus Staats-/Kontrollsicht wünschenswerten Effekte lückenloser Überwachungsmöglichkeiten sind absolut real und werden uns die nächsten Jahrzehnte als Thema erhalten bleiben. Das Dilemma ist nämlich, dass man sich nach dem Zerfall der Sowjetunion mit dem "Ende der Geschichte" (Fukuyama) und dem Sieg von Demokratie und Kapitalismus in die Tasche gelogen hat: Es zeigt sich an der Entwicklung von China und ein paar anderen Ländern, dass sich die Rahmenbedingungen "Autoritärer Staat" und "Wohlstand/Technologieführerschaft" absolut nicht gegenseitig ausschließen, sondern ebenfalls beängstigend gut funktionieren können.
Das sollte uns zu denken geben. Der "Vorteil" von old Europe und Deutschland besteht nämlich nur noch aus einer Art "moralischen Erfahrung" die uns schließen lässt, dass ein autoritäres Regime unter Umständen auch fies eskalieren kann und deswegen die Demokratie eigentlich eine ganz gute Sache ist. Da z.B. die Chinesen nicht dumm sind werden sie sich davor hüten einen zweiten Holocaust vom Zaun zu brechen und es geschickter anstellen. So würde dann im Laufe eines Jahrhunderts das Modell menschenrechtsorientierte Gesellschaftsverfassung von einer autoritären Gesellschaftsorganisation (ökonomisch) verdrängt weil diese zum einen (ökonomisch) effizienter ist und zum anderen Menschenrechte in der Breite nur den interessieren der gerade keine hat. Solange die Glotze/Playstation läuft und der Magen voll ist, werden Menschen auch weiterhin ignorieren wenn einen Steinwurf weiter gefoltert und gemordet wird. Genau diesen Zustand herstellen ist etwas was in einem autoritären Staat sehr gut funktioniert.

mE geht es an vielen Punkten in heutigen Debatten darum diese Menschenrechtsorientierung gegen die höhere Effizienz von Basta-Entscheidungen abzuwägen. Es ist ja nichts neues, dass gerade Prozesse bei denen aufgrund der Rechte von 5 Feldhamstern Infrastrukturprojekte verzögert werden, genau diese Bruchlinie offenlegen und vergegenwärtigen.
 
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Heute sitzt der Aluhut nochmal besonders fest, oder? Locker mal, da scheint die Blutversorgung etwas abgeschnitten zu werden.

wenn er so grob sagt, dass der Staat gerne möglichst viel Kontrolle hat, dann ist er natürlich völlig verrückt unterwegs ..
 
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Wenn er der Meinung ist, dass das die Intention ist, dann widerspreche ich ihm, jo. Unabhängig von der komplett einseitig geführten Diskussion im Internet gibt es durchaus auch valide Gründe, das Urheberrecht im digitalen Zeitalter anzupassen und die Künstler bei der Verwertung ihrer Kunst an den riesigen Einnahmen von großen Content-Anbietern teilhaben zu lassen. Die hier vorgeschlagene Ausarbeitung halte ich dabei nicht für zielführend, aber ich widerspreche nicht dem grundsätzlichen Gedanken.
Es ist daher nicht "woke" das alles mit einem Halbsatz abzutun und krude alles durcheinanderzuwerfen. "Es ist zwar keine Weltverschwörung, aber eigentlich ist es ja ne Weltverschwörung, siehe Bargeld Abschaffung!" Das ist nur der verzweifelte Versuch, komplexe Sachverhalte für einfache Gemüter zu verarbeiten. Dass du dich dabei bestätigt fühlst wundert mich daher nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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oh plz, komm doch nicht wieder mit dieser armen künstler masche an.
1. wird nicht ein künstler auch nur einen cent mehr sehen, die mehreinnahmen wandern schön bei den verlagen und labels in die tasche und künstler werden nach wie vor entweder am existenzminimum rumkrepeln oder eben, ein paar wenige, sehr reich werden.
2. profitieren künstler von der verbreitung ihrer kunst viel mehr als sie unter dem bösen raubkopierterrorcopyrightverletzungsmord leiden. ohne youtube und andere plattformen hätten die meisten "künstler" nicht den hauch einer chance ihre "kunst" zu verbreiten.

mit dem staat hat das in der tat nicht viel zu tun, außer, dass er sich zum willigen erfüllungsgehelfen der dinosauriermedien/industrie macht. eher mit besitzstandswahrung, fortschrittsverweigerung und dem wunsch, dass die wohnung so bleibt wie sie ist, egal ob du hier bist und nicht. wird nur halt nicht passieren, die guten alten zeiten, als man mit plattenverkaufen millionen scheffeln kommen, werden nicht wiederkommen. jetzt muss der arme musiker tatsächlich physisch auf die bühne und jeden abend eine show spielen.
 
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jetzt muss der arme musiker tatsächlich physisch auf die bühne und jeden abend eine show spielen.
das "jetzt" kannste weglassen. es war schon immer so, dass der großteil aller musiker sein geld mit konzerten verdient hat.
nur ganz, ganz wenige konnten während der goldenen jahrzehnte der plattenindustrie (50er-90er) schweinereich werden.
ansonsten #. gerade weil heute jeder depp seine musik via bandcamp, soundcloud und youtube verbreiten kann, ist es extrem schwer geworden, aus dem wust hervorzutreten. andererseits hat diese öffnung des marktes dazu geführt, dass die popkultur sich diversifiziert hat. ich finde es gut, dass es keine gottgleichen stars wie m. jackson oder madonna mehr gibt. die plattenindustrie verzweifelt schon seit jahren am internet und hat ganze 15 jahre gebraucht, bis sie einigermaßen kapiert hat, wie man trotzdem noch kohle verdient.
 

zimms

StarCraft 2
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Es gibt keine "gottgleichen Stars" mehr? Deine Beispiele hatten zumindest Talent, heute reicht ein Sex Tape.
 
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Künstler mit Talent gibt es genauso wie vor 20, 50 oder 200 Jahren. Es ist sogar einfacher geworden, als Künstler zu überleben.
Gleichzeitig ist es schwieriger als früher, aus der Masse hervorzustechen, weil es so unfassbar viel Zeug gibt.

Jackson hatte Talent ohne Ende, aber wurde im Prinzip von Kindesbeinen abgerichtet, um der größte Star aller Zeiten zu werden. Das Ergebnis konnte man dann ja sehen.
 
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oh plz, komm doch nicht wieder mit dieser armen künstler masche an.
1. wird nicht ein künstler auch nur einen cent mehr sehen, die mehreinnahmen wandern schön bei den verlagen und labels in die tasche und künstler werden nach wie vor entweder am existenzminimum rumkrepeln oder eben, ein paar wenige, sehr reich werden.
Die Mehrheit der Künstler ist nunmal nicht reich und deren Urheberrechte werden trotzdem oft genug verletzt, dass sie an den daran entstandenen Einnahmen beteiligt werden sollten. Dafür, dass du in dem anderen Thread noch so über "Deutschland und Gesetze über alles" faselst, ist davon hier nicht viel übrig. Die meisten Künstler möchten ja nicht, dass Youtube Beiträge mit Urheberrechtsverletzungen löscht, sondern einfach an den Einnahmen, die Youtube daran macht, beteiligt werden. Frage ist eben, wie man das in ein funktionierendes Gesetzt gießt, was imo das aktuelle nicht ist. Trotzdem ist die Richtung richtig: Momentan verdienen die großen Content-Provider an Urheberrechtsverletzungen am meisten, das darf doch nicht der beste Status Quo sein.

2. profitieren künstler von der verbreitung ihrer kunst viel mehr als sie unter dem bösen raubkopierterrorcopyrightverletzungsmord leiden. ohne youtube und andere plattformen hätten die meisten "künstler" nicht den hauch einer chance ihre "kunst" zu verbreiten.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn Künstler ihre eigene Musik hochladen, dann wurde keine Urheberrechtsverletzung begannen. Und bei allen anderen Fällen sollen sie jetzt bei Verletzung ihrer Urheberrechte nicht dafür entlohnt werden? Nochmal: Was ist das für eine rechtsferne Einstellung?

jetzt muss der arme musiker tatsächlich physisch auf die bühne und jeden abend eine show spielen.
Shows, bei denen übrigens, falls man urheberrechtliches Material verwendet, dafür Lizenzen zahlen muss. :top2:
Und was macht der Buchautor? Meinste der kriegt die Hallen auch mit tagtäglichen Lesungen voll? Das ist echt alles so richtig durchdacht, was du da schreibst.
 
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Momentan verdienen die großen Content-Provider an Urheberrechtsverletzungen am meisten, das darf doch nicht der beste Status Quo sein.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wenn Künstler ihre eigene Musik hochladen, dann wurde keine Urheberrechtsverletzung begannen. Und bei allen anderen Fällen sollen sie jetzt bei Verletzung ihrer Urheberrechte nicht dafür entlohnt werden? Nochmal: Was ist das für eine rechtsferne Einstellung?

Da läd der tic0r ein Musikvideo vom Volti auf Youtube hoch und plötzlich soll Google mir Geld schulden? Wieso sollte mich Youtube entlohnen müssen, nur weil du meine Rechte verletzt und was auf deren Plattform einstellst?
Was ist das denn für eine rechtsferne Einstellung?

Plattformen die systematisch Urheberrechte verletzen werden geschlossen bzw. rechtlich verfolgt. Für Plattformen, die ihren Umsatz mit legalen Inhalten machen, sind Urheberrechtsverletzungen nur eine Randerscheinung und die fraglichen Inhalte werden auch gelöscht. Da der Content im wesentlichen keine Urheberrechte verletzt und die Künstler also freiwillig entscheiden können, ob sie ihren Kram da hochladen wollen oder nicht, braucht es auch keine staatliche erzwungene Kompensierung.
Das ist alles nicht so wirklich durchdacht was du da schreibst.
 

Benrath

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Das Sprichwort, dass hehlen nicht besser als Stehlen ist kennst du aber schon?
 
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Da läd der tic0r ein Musikvideo vom Volti auf Youtube hoch und plötzlich soll Google mir Geld schulden? Wieso sollte mich Youtube entlohnen müssen, nur weil du meine Rechte verletzt und was auf deren Plattform einstellst?
Was ist das denn für eine rechtsferne Einstellung?
Das ist die aktuelle Rechtslage. Wenn du als Musiker in einem Club Urheberrechtsverletzungen begehst, wird auch der Partybetreiber dafür belangt, nicht nur der Musiker. Magst du doof finden, macht aber insofern Sinn, dass der Betreiber am meisten Geld mit der Verletzung verdient. So wie Youtube eben auch.

Plattformen die systematisch Urheberrechte verletzen werden geschlossen bzw. rechtlich verfolgt. Für Plattformen, die ihren Umsatz mit legalen Inhalten machen, sind Urheberrechtsverletzungen nur eine Randerscheinung und die fraglichen Inhalte werden auch gelöscht. Da der Content im wesentlichen keine Urheberrechte verletzt und die Künstler also freiwillig entscheiden können, ob sie ihren Kram da hochladen wollen oder nicht, braucht es auch keine staatliche erzwungene Kompensierung.
Das ist alles nicht so wirklich durchdacht was du da schreibst.
Ja, auch bei Youtube sind Urheberrechtsverletzungen nur eine Randerscheinung - vermute ich jetzt zumindest mal. Aber das spielt in der Bewertung doch erstmal keine Rolle (höchstens in der Verhältnismäßigkeit der Lösung). Wie ich oben schon geschrieben habe geht es den Rechtebesitzern nicht darum, diese Inhalte zu löschen, sondern einfach an den Einnahmen beteiligt zu werden. Und das hat doch jetzt nichts mit dem zu tun, was der Künstler selbst hochlädt?! Was du da schreibst ist nur kein Stück zwingend logisch.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Die meisten Künstler möchten ja nicht, dass Youtube Beiträge mit Urheberrechtsverletzungen löscht, sondern einfach an den Einnahmen, die Youtube daran macht, beteiligt werden.

Dir ist aber schon klar, dass das jetzt seit mehr als einer halben Dekade schon der Fall ist, richtig? Klar, musst dein Werk halt bei Youtube registrieren, damit das via Content ID gematcht werden kann, aber das wird mit Artikel 13 auch nicht durch irgendeine magische Hexerei anders geschehen.
 
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Dir ist aber schon klar, dass das jetzt seit mehr als einer halben Dekade schon der Fall ist, richtig? Klar, musst dein Werk halt bei Youtube registrieren, damit das via Content ID gematcht werden kann, aber das wird mit Artikel 13 auch nicht durch irgendeine magische Hexerei anders geschehen.
Afaik wird das doch zum löschen benutzt, nicht zum bezahlen, oder? Bin selbst kein Künstler, habe nur relativ viele Musiker-Kollegen mit denen ich darüber spreche. Naja egal, von einer positiven Wirkung durch Artikel 13 bin ich ja auch nicht überzeugt, daher bin ich ja auch, wie oben geschrieben, dagegen.

Mein Post war nur ne Antwort auf heator, der diese üblichen Pauschalaussagen bringt, die im Internet sehr gerne wiederholt werden: "Urheberrecht braucht doch keiner mehr, die Künstler haben genug "exposure" durch die Seiten und mehr braucht's nicht." Und das ist halt 'n scheiß Argument.
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Afaik wird das doch zum löschen benutzt, nicht zum bezahlen, oder? Bin selbst kein Künstler, habe nur relativ viele Musiker-Kollegen mit denen ich darüber spreche.
Liegt in der Hand des Urhebers. Wenn etwas gematcht wird hat man zwei Optionen; Blocken (also effektiv löschen) oder Werbung schalten und sämtliche Einnahmen des Videos kassieren. Zusätzlich kann man auch die ganzen Statistiken einsehen (avg. viewtime, age, sex, und sowas).



Ganz nebenbei, am 15. April wird im Rat das Ganze durchgewunken (oder auch nicht). Von den Agrarministern, lol: https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/05/98/EU_59873/imfname_10891324.pdf
 
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ticor:
Haben Deine Musikerkollegen auch mitbekommen, dass die Richtlinie Ihnen jetzt wieder einen Teil Ihrer davor existierenden Rechte weggenommen und den Verlagen zugeteilt hat? Die Kritik entzündet sich ja vornehmlich daran, dass eine technisch unmöglich leistbare Handlung nun gesetzlich verankert ist welche gesellschaftlich unerwünschte Folgen haben wird.

Die Welt leistet sich übrigens ein Interview mit ihrem eigenen Chef in dem alles klargestellt wird: Die ganzen Demonstranten sind einfach dum und haben nix verstanden. Zum Glück erklärt Mathias Döpfner wie die Realität aussieht. Die Urheberrechtsreform macht das Internet freier und vielfältiger. Fakt.
https://www.welt.de/wirtschaft/arti...-macht-Internet-freier-und-vielfaeltiger.html
 
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Hat der liebe Bootdiskette denn auch mitbekommen, dass die jetzige Richtlinie von mir nicht verteidigt wird, was ich mittlerweile mehrfach geschrieben habe, unter anderem in meinem letzten Post?
 
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Das ist die aktuelle Rechtslage. Wenn du als Musiker in einem Club Urheberrechtsverletzungen begehst, wird auch der Partybetreiber dafür belangt, nicht nur der Musiker. Magst du doof finden, macht aber insofern Sinn, dass der Betreiber am meisten Geld mit der Verletzung verdient. So wie Youtube eben auch.

Wo verdient denn bitte YouTube Geld mit Urheberrechtsverletzungen? An welchen Umsätzen soll der Künstler beteiligt werden? Und wo soll denn YouTube hier auch nur im Ansatz irgendwie hehlen und damit stehlen unterstützen? Der Vergleich passt doch vorne und hinten nichtmal im Ansatz, YouTube verdient sein Geld mit legalem Content und Urheberrechtsverletzungen sind eine absolute Randerscheinung. Ohne genaue Zahlen zu kennen würde ich es mich sehr wundern, wenn die vernachlässigbar kleine Zahl von Werbeklicks auf urheberrechtlich geschütze Werke in den 2 Sekunden in denen sie vor der Löschung verfügbar sind auch nur im Ansatz die YouTube-eigenen Kosten für die Löschung decken würde. Wenn dann sollte der Künster bzw. Verlag an den Kosten für sowas beteiligt werden, zumindest wenn sich ein Urheberrechts-Claim im Nachhinein als falsch herausstellt. Hier irgendwelche Umsätze einzufordern ist einfach nur behindert, selbst wenn es nicht so komplett offensichtlich wäre dass die Verlage aktuell gar nicht an die angeblichen Umsätze, die mit urheberrechtlich geschütztem Material generiert werden (nahe 0) sondern an die legalen Gewinne von Google ran wollen. Dreckige Wegelagerer, die können gar nicht schnell genug pleite gehen, in der heutigen Zeit braucht unserer Gesellschaft solche Parasiten in etwa so sehr wie Arschwarzen.
Wenn unsere Politiker das einfach mal den Markt regeln lassen würden dann würde sich das Problem auch von selbst lösen, stattdessen werden munter staatlich gestützte Monopole vergeben um unwirtschaftlichen Unfug irgendwie zu retten. Das absurdeste ist dann, dass Leute auch noch auf den Kapitalismus schimpfen wenn sie von dem Kram hören, obwohl genau dieses Vorgehen ein durch und durch sozialistisches ist, das dem freien Markt exakt entgegen steht.
 
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Benrath

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Süß, dass du die Prinzipiendiskussion auf die Konsequenzen/Auswirkungeneben ziehen möchtest, obwohl du ansonsten der schlimmsten Prinzipienreiter von allen bist. Praktischerweise klappt das mal für dich, weil ein Lied für dich kein Eigentum sein kann... I know.
 
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Hat der liebe Bootdiskette denn auch mitbekommen, dass die jetzige Richtlinie von mir nicht verteidigt wird, was ich mittlerweile mehrfach geschrieben habe, unter anderem in meinem letzten Post?

Zugegeben, das in Deinem letzten Posting habe ich überlesen :rolleyes: Aus Deinen anderen Postings habe ich das aber nicht so deutlich herausgelesen.

Ich bin ja durchaus nicht gegen eine einigermaßen einheitliche Regelung des Urheberrechts innerhalb der EU, aber ich sehe in keiner der zusammenfassenden Veröffentlichungen hierzu wirklich einen entscheidenden Schritt nach vorne. Allerdings lag mein Fokus dabei weniger bei der Musik. Die Musikschaffenden zählen in der Breite nach meiner Wahrnehmung eher zu den Gewinnern der Digitalisierung, da die Verlage als Gatekeeper unwichtiger geworden sind, und ich denke das ist auch was Heator meinte. Das macht das Musikerleben natürlich trotzdem nicht zum Ponyschlecken, aber immerhin besser als vorher.

Um dem ganzen Mal einen positiven Spin zu geben, damit nicht MV diesen Thread mit "OMG DER MARKT WÜRDE ES LÖSEN!!!" kapert:

Wie sähe eine sinnvolle Harmonisierung des UrheberR für Text/Bild/Film/Audio aus?

1. mE wäre eine europaweite Lizenz eine sinnvolle Sache. Also zumindest eine enge Zusammenarbeit der GEMA mit ihren Schwestergesellschaften quer durch die EU. Aktuell verhindert genau hier die Heterogenität z.B., dass die ÖR-Angebote europaweit verfügbar sind, oder die dauernde und unveränderte Nutzung von Netflix/Sky/whatever im europäischen Ausland und insbesondere auch das Kaufen eines solchen Angebots im Ausland. Zugegeben, bei letzterem Punkt ergeben sich viele nicht-triviale Fragen, aber die Frage nach einem konsequenten Umsetzen des single market muss man stellen, auch wenn die Umsetzung erst in ferner Zukunft erfolgt wenn die Lebensverhältnisse annähernd vergleichbar sind.

2. Zu Plattformanbietern fällt mir aktuell kein guter Plan ein, allerdings habe ich darüber auch noch nicht großartig nachgedacht.
 
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VG Wort Newsletter schrieb:
DSM-Richtlinie
Am 26. März 2019 hat das Europäische Parlament erfreulicherweise die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) verabschiedet. Sie wurde dabei in der Fassung angenommen, die zuvor von Vertretern der Kommission, des Rats und des Parlaments im sogenannten „Trilog“ verhandelt worden war. Der Gesetzgebungsprozess war – insbesondere in den letzten Wochen – von erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Befürwortern der Reform und ihren Gegnern geprägt. Mit dem Parlamentsbeschluss dürfte aber die entscheidende Hürde genommen worden sein, auch wenn die abschließende Billigung des Rates noch aussteht. In Kürze wird sich daher aller Voraussicht nach die Frage stellen, wie die Richtlinie am besten in das nationale Recht umgesetzt werden kann. Hierbei sind folgende Regelungsbereiche für die VG WORT besonders wichtig:

Verlegerbeteiligung (Art. 16)

Die VG WORT wurde 1958 als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen gegründet. Sie beteiligte stets Urheber und Verlage anteilig an ihren Einnahmen, wie es in ihrer Satzung und ihren Verteilungsplänen von Beginn an vorgesehen war. Ende 2015 erging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem Verfahren aus Belgien, die erhebliche Zweifel aufkommen ließ, ob eine Beteiligung von Verlagen an Einnahmen für gesetzlich erlaubte Nutzungen („Schrankenregelungen“) weiterhin europarechtlich zulässig war. Im Anschluss an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gab der deutsche Bundesgerichtshof im April 2016 in einem Verfahren, in dem sich ein wissenschaftlicher Autor gegen die Verlegerbeteiligung bei der VG WORT gewandt hatte, der Klage im Wesentlichen statt. Die Entscheidung führte dazu, dass die VG WORT die Verlagsausschüttungen für die Vergangenheit teilweise zurückfordern musste und für die Zukunft zunächst keine Ausschüttungen an die Verlage für gesetzlich erlaubte Nutzungen mehr vornehmen konnte.

Der Fortbestand der VG WORT als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen war aufgrund dieser Gerichtsentscheidungen konkret in Frage gestellt. Rechtspolitisch vertraten jedoch Bundesregierung und Bundestag klar die Auffassung, dass sich gemeinsame Verwertungsgesellschaften von Autoren und Verlagen bewährt hatten und Verlage weiterhin an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen partizipieren sollten. Der Deutsche Bundestag hatte deshalb bereits im April 2016 – unmittelbar nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs – die EU-Kommission gebeten, einen Regelungsvorschlag auf europäischer Ebene zur Verlegerbeteiligung vorzulegen. Zusätzlich wurde Ende 2016 in Deutschland eine Bestimmung in das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) aufgenommen, die jedenfalls im Fall der Zustimmung von Autoren nach Veröffentlichung eines Werks die Beteiligung des Verlags ermöglichte (§ 27a VGG). Sowohl in diesem als auch in weiteren Gesetzgebungsverfahren der letzten Legislaturperiode im Bereich des Urheberrechts wurde aber stets auf die im September 2016 vorgelegten Regelungsvorschläge der EU-Kommission für die neue DSM-Richtlinie verwiesen. Darin fand sich mit Art. 12 (jetzt: Art. 16) eine Bestimmung, die die Möglichkeit einer regelmäßigen Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften vorsah. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom 12. März 2018 wurde im Übrigen nochmals unterstrichen, dass eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung bei den Verwertungsgesellschaften unterstützt wird.

Vor diesem Hintergrund geht die VG WORT davon aus, dass Art. 16 der DSM-Richtlinie schnellstmöglich in Deutschland umgesetzt wird. Für eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen gibt es eine Vielzahl von sehr guten Gründen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Bündelung von Rechten und Ansprüchen, die gemeinsam gegenüber Nutzern und Vergütungsschuldnern durchgesetzt werden können.

Mit der Umsetzung von Art. 16 der DSM-Richtlinie wird hoffentlich die Frage der Verlegerbeteiligung, die die VG WORT und die übrigen betroffenen Verwertungsgesellschaften in Deutschland und europaweit in den letzten Jahren vor sehr große Herausforderungen gestellt hat, endlich abschließend geklärt.

Plattformlizenzierung (Art. 17)
Die umstrittenste Vorschrift im europäischen Gesetzgebungsverfahren war Art. 17 der DSM-Richtlinie, der als „Artikel 13“ in aller Munde war. Anders als von den Kritikern der Vorschrift stets vertreten, geht es bei Art. 17 nicht vorrangig um den Einsatz von sogenannten Upload-Filtern, sondern um die Vergabe von Lizenzen. Lizenzen sind vertragliche Erlaubnisse für urheberrechtlich relevante Handlungen. Art. 17 der DSM-Richtlinie stellt dabei klar, dass große Plattformen, die massenweise von Nutzern hochgeladene Inhalte zur Verfügung stellen, einen Akt der „öffentlichen Wiedergabe“ oder der „öffentlichen Zugänglichmachung“ begehen, der urheberrechtlich einer Lizenz bedarf. Nur wenn derartige Lizenzvereinbarungen nicht abgeschlossen werden, kann sich die Frage der Verantwortlichkeit der Plattformen für die hochgeladenen Inhalte stellen. Es sollte deshalb im Interesse der Plattformen liegen, schnellstmöglich die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Eine Lizenzlösung liegt aber vor allem auch im Interesse der Nutzer, die die Inhalte hochladen. Sie begehen beim Upload bisher vielfach eine Urheberrechtsverletzung. Sofern es zukünftig zu Lizenzvereinbarungen kommt, stellt die Richtlinie ausdrücklich klar, dass auch der Upload durch nicht kommerzielle Nutzer von der Lizenz abgedeckt wird und damit erlaubt ist. Das ist für private Nutzer ein großer Vorteil im Vergleich zum bisherigen Recht, der beim Streit um die Richtlinie vielfach ausgeblendet wurde.

Für Lizenzlösungen gegenüber den Plattformen dürften insbesondere auch Verwertungsgesellschaften prädestiniert sein, die als Treuhänder ihrer Berechtigten und unter staatlicher Aufsicht von jeher Rechte für die massenweise Nutzung einer Vielzahl von Werken anbieten. Auch innerhalb der VG WORT werden derzeit kollektive Rechtewahrnehmungen ausgelotet. Besonders sinnvoll wäre es dabei, wenn die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie sogenannte „erweiterte Lizenzen“ in Deutschland einführen würde, wie sie Art. 12 der Richtlinie explizit ermöglicht. Diese würden sicherstellen, dass nicht nur für Rechtsinhaber, die unmittelbar einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen haben, sondern auch für sogenannte „Außenseiter“ Nutzungen erlaubt werden könnten.

Vergriffene Werke (Art. 8 ff.)
Sehr erfreulich ist, dass die neue Richtlinie in Art. 8 ff. ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, Lizenzen für vergriffene Werke über Verwertungsgesellschaften zu vergeben. Konkret geht es um die Digitalisierung und öffentliche Zugänglichmachung von vergriffenen Werken, die in Bibliotheken und in anderen Einrichtungen des Kulturerbes vorhanden sind. Zuständig für die Lizenzierung der Nutzungen sind dabei die Verwertungsgesellschaften, die am Sitz der Einrichtung als repräsentativ für die jeweilige Werkart anzusehen sind. In Deutschland wird dies für alle Sprachwerke die VG WORT sein. Damit wird es möglich, das bereits seit einigen Jahren erfolgreich bestehende Lizenzierungsverfahren für vergriffene Bücher weiter auszubauen. Außerdem wird durch die DSM-Richtlinie geklärt, dass die grenzüberschreitende Nutzung von vergriffenen Werken erlaubt werden kann. Vorgesehen ist deshalb auch, dass ein öffentliches Online-Portal für vergriffene Werke beim Amt der EU für geistiges Eigentum geschaffen wird.
 
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