Das Thema ist, wie schon angesprochen wurde, recht komplex und findet auf mehreren Ebenen statt.
Auf kollektiver Ebene würde ich durchaus zwischen Naturschutz im Allgemeinen und Artenschutz im Besonderen unterscheiden.
Naturschutz bedeutet für mich die Erhaltung der Erde als Lebensraum im Dienste der Menschheit. Er ist eine absolute Notwendigkeit und daraus ergibt sich auch eine Verpflichtung bzw. das Recht der menschlichen Gemeinschaft, dem Einzelnen diese Verpflichtung aufzuerlegen.
Das umfasst neben dem Erhalt der natürlichen Ressourcen auch den Erhalt der biologischen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Viele Bereiche der Erde sind noch so wenig erforscht, dass die Folgen unbedachter Eingriffe überhaupt nicht absehbar sind.
Darum ist es nur vernünftig, dass wir wachen Auges forschen und unsere Umwelt näher kennenlernen, bevor wir daran gehen, sie mutwillig zu zerstören.
Langfristiges Ziel ist eine nachhaltiges Fortbestehen der Menschheit auf diesem Planeten. Davon sind wir natürlich noch weit entfernt und ich mache mir auch keine Illusionen darüber, dass dieses Ziel erst dann erreicht werden wird, wenn auch die ökonomische Notwendigkeit besteht, die Natur zu schonen, statt sie ausbluten zu lassen.
Bis dahin muss man mit internationalen Abkommen und politischen Initiativen wenigstens versuchen, wo es möglich ist, die Weichen für eine nachhaltige Entwicklung zu stellen.
Ein anderes Thema ist für mich der Schutz spezieller Arten, insbesondere solche, die für das ökologische Gleichgewicht nach unserem heutigen Kenntnisstand entbehrlich sind, etwa weil ihre Populationen quantitativ bereits unbedeutend sind.
Ich selbst bin ein großer Tierfreund, dem der Schutz seltener Arten am Herzen liegt. Aber solange dieser Wunsch nicht mehr als mein persönliches Anliegen ist, sehe ich keine Berechtigung, darum das Leben anderer Menschen einzuschränken.
Eine ganz neue Ebene stellt dann nochmal der individuelle Anspruch nichtmenschlichen Lebens dar.
Dieser kann sich aber immer nur auf das individuelle Tier beziehen. Ich kann niemals sagen: "Die Art des XYZ hat das Recht nicht auszusterben". Ich kann höchstens sagen, dass ein Indviduum dieser Art aufgrund seiner kognitiven Konstitution diese und jene Rechte genießen sollte.
Das ist ein heißes Thema, das hier vor nicht allzu langer Zeit schon mal diskutiert wurde.
Ich bin nicht der Ansicht, dass man höheren Lebewesen per se jegliche Rechte verwehren kann, nur weil sie nicht der Art Mensch angehören. Die Frage, inwieweit personale Charakteristika zur Gewährung von Rechten an andere Lebewesen führen sollten, ist nicht trivial. Allerdings hat sie in diesem Zusammenhang für mich keine Priorität, schon da die Umsetzung solcher Ansprüche in absehbarer Zeit utopisch ist, da wir es noch nicht einmal schaffen, unsere eigenen Ansprüche auf Erhalt unseres Lebensraumes in zufriedenstellendem Maße durchzusetzen.